Falsche Angaben in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Welche Konsequenzen falsche Angaben in der Berufsunfähigkeitsversicherung haben und wann diese verjähren.

Falsche Angaben in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Welche Angaben müssen gemacht werden?

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung musst Du Angaben zu Deiner Gesundheit. Dabei wird meist gefragt, wie Du in den letzten fünf Jahren ambulant behandelt worden bist, welche Beschwerden Du hattest und ob es in den letzten zehn Jahren stationäre Aufenthalte gab. Wichtig dabei ist, dass diese Angaben unabhängig davon gemacht werden müssen, ob Du diesbezüglich noch Beschwerden hast oder nicht! Es reicht aus, dass es diese Beschwerden oder Behandlung gab.

Außerdem wird nach besonderen Gefahren in der Freizeit aber auch am Arbeitsplatz gefragt. Hierzu zählen viele Sportarten wie zum Beispiel Tauchen, Klettern und Kitesurfen, aber auch der Umgang mit gefährlichen oder giftigen Stoffen.

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Wann kommen falsche Angaben in der Berufsunfähigkeitsversicherung heraus?

Die Versicherung prüft bei Vertragsabschluss nur im Einzelfall, ob die gemachten Angaben mit Deiner Krankenakte übereinstimmen. Die meisten Versicherer fordern beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rentenhöhe von 2.000 EUR oder mehr einen Bericht vom Hausarzt an. Selbst wenn dies geschieht, bedeutet dies aber nicht, dass später nicht weiter geprüft werden kann. Teilst Du Deine gesamte BU-Rente von beispielsweise 2.500 EUR auf zwei Versicherer auf – was häufig durchaus sinnvoll ist – fordern die zwei einzelnen Versicherer im Normalfall keinen Bericht an.

Spätestens im Leistungsfall wird aber weiter geprüft, also dem Zeitpunkt, wenn Du krankheitsbedingt Deine Berufsunfähigkeitsrente abrufst. Dabei geht es keinesfalls darum, irgendeinen Grund zu finden, nicht bezahlen zu müssen! Die Leistungsquote ist mit durchschnittlich fast 8 von 10 bewilligten BU-Renten immerhin recht hoch! Allerdings muss im Interesse der Versichertengemeinschaft geprüft werden, ob Deine Angaben richtig waren.

Nun kommst Du um die Prüfung der „vorvertraglichen Anzeigepflicht“ gem. VVG § 19 nicht drum rum – schließlich möchtest Du eine Leistung!

Wie überprüft die Versicherung falsche Angaben in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Um die Angaben, die Du im Antrag gemacht hast zu überprüfen, wird die Versicherung an allen möglichen Stellen Deine Daten Anfragen. Dies sind insbesondere:

  • Hausarzt
  • weitere Fachärzte, falls diesbezüglich irgendwo etwas erwähnt wurde
  • Krankenkasse
  • Krankenversicherung
  • Kassenärztliche Vereinigung

Und bevor Du Dich fragst, ob die das dürfen: ja! Entweder hast Du bereits mit Beantragung der Versicherung dein Einverständnis hierzu gegeben, oder Du musst dies tun um Leistung zu erhalten.

Falsche Angaben in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Was passiert, wenn Du falsche Angaben gemacht hast?

Das hängt zum einen davon ab, ob Du die falschen Angaben zu verschulden hast und diese fahrlässig oder vorsätzlich gemacht worden sind. Zudem ist natürlich relevant, wie schlimm die nicht gemachten Vorerkrankungen sind.

Grundsätzlich steigt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Angabe grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht oder eben falsch gemacht wurde mit der Schwere der Krankheit. Soll heißen, eine Erkältung kann man leichter vergessen, als die Rückenschmerzen, wegen denen Du in der Krankengymnastik warst. Und ganz schwere Vorerkrankungen wie Rheuma, Krebs oder eine Suchterkrankung kannst Du ohnehin nur schwer vergessen.

Falsche Angaben in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Natürlich können auch „leichte“ Erkrankungen vorsätzlich verschwiegen werden. Wenn Du während Deiner Corona-Quarantäne mit nur leichten Symptomen online eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt und Covid-19 nicht angibst, so ist das aller Wahrscheinlichkeit zumindest grobe Fahrlässigkeit und lässt sich auch nachweisen.

Harmlose Angaben vergessen

Hast Du vergessen einen einmaligen und völlig ausgeheilten Schnupfen anzugeben, ist das nicht so wild. Schließlich hätte die Versicherung auch mit dem Wissen vom Schnupfen den Vertrag zu gleichen Konditionen angenommen. Somit sollte hier in der Regel gar nichts passieren

Falsche Angaben gemacht

Oftmals werden falsche Angaben gemacht oder Angaben weggelassen, die zu einem Leistungsausschluss geführt hätten. Der Klassiker schlechthin dürften Rückenschmerzen oder Verspannungen sein. Hast Du solche Angaben „vergessen“ führt das nicht nur dazu, dass die Versicherung in diesem Fall leistungsfrei ist, sondern sie darf Dir den Vertrag auch kündigen. In diesem Fall ist es auch unmöglich eine neue Versicherung zu finden, da Du ja bereits einen Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsrente gestellt hast. In jedem Fall wird die Vorerkrankung auch für den zukünftigen Versicherungsschutz ausgeschlossen oder der Beitrag erhöht.

Auch beim Weglassen von „leichten“ Vorerkrankungen, wie beispielsweise den Verspannungen, kann es sich um vorsätzliche oder grob fahrlässige Angaben handeln.

Vorsätzlich oder grob fahrlässige Angaben in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Andere Diagnosen wie zum Beispiel Multiple Sklerose, Schlaganfall oder Parkinson dürften nur schwer zu vergessen sein und hätten sicherlich zu einer Ablehnung geführt.

Daher dürfte eine grobe Fahrlässigkeit bzw. ein vorsätzliches Verschweigen für den Versicherer leicht nachzuweisen. Die Folge bedeutet im schlimmsten Fall, dass das Versicherungsunternehmen vom Schutz zurücktreten darf (keine Leistung und auch später keinen Schutz mehr!) und Dir nicht einmal Deine bis dahin gezahlten Beiträge zurückzahlen muss. Damit hast Du jahrelang umsonst einbezahlt, bekommst davon nichts zurück und stehst im Leistungsfall mit leeren Händen da!

Verjährungsfrist für falsche Angaben in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Verjährungsfrist für falsche Angaben in der BU liegt nach aktuellen Urteilen bei zehn Jahren. Das bedeutet, aktuell prüfen die Versicherer bis zu zehn Jahre nach Vertragsabschluss im Leistungsfall, ob Du wahrheitsgemäße Angaben im Antrag gemacht hast. Wenn Du Deine Berufsunfähigkeitsversicherung also vor mehr als zehn Jahren abgeschlossen hast, ist es fast egal, was Du angegeben hast. Solltest Du Deine Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings noch nicht so lange haben und die Gesundheitsfragen falsch beantwortet haben, ist mit Sicherheit unser BU-Check für Dich interessant! Hierbei prüfen wir mit Deinen richtigen Angaben, ob und wie Du rechtssicheren Versicherungsschutz erhalten kannst und besprechen mit Dir unverbindlich alle Möglichkeiten!

Diese bösen Versicherungen!

Nein, überhaupt nicht! Wie bereits weiter oben beschrieben ist die Leistungsquote der meisten Unternehmen wirklich sehr gut! Allerdings muss auch das Kollektiv geschützt werden. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es nun mal ganz klare Regeln. Und wer sich daran nicht halten mag, muss sich auch nicht wundern, wenn die Versicherung später nicht zahlt!

Falsche Angaben in der Berufsunfähigkeitsversicherung vermeiden

Deshalb empfehlen wir im Zweifel immer, vor Vertragsabschluss Deine Krankenakte anzufordern! Zudem solltest Du nicht einfach auf Gut Glück einen Antrag stellen, sondern vor Vertragsabschluss durch uns eine anonyme Risikovoranfrage durchführen lassen. Damit können wir für Dich prüfen, ob und welche Versicherung Dich zu den besten Konditionen annimmt!

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Immer sicher mit buXperts!

Mit uns bist Du sicher! Zum einen gehen wir sehr genau auf das Thema Risikoprüfung und Gesundheitsfragen ein, zum anderen helfen wir Dir, vorab Deine Krankenakte anzufordern. Die Risikoprüfung spielt definitiv eine große Rolle bei uns, weshalb wir sie auch ganz an den Anfang einer jeden Beratung setzen!

Zudem erhältst Du bei Vertragsabschluss über uns ein Leistungszertifikat. Hiermit bekommt Du im Fall der Fälle professionelle Unterstützung bei der Beantragung der Leistung!

Zusammenfassung: Falschangaben in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Falsche Angaben in der Berufsunfähigkeitsversicherung können im schlimmsten Fall folgende Konsequenzen haben:

  • kein Versicherungsschutz (auch bei anderen Krankheiten!)
    • bedeutet kein Geld im Leistungsfall!
  • Rücktritt durch Versicherer
  • kein Schutz in der Zukunft
  • keine Rückzahlung der bis dahin gezahlten Beiträge

Die Verjährungsfrist beträgt dabei nach aktuellen Urteilen zehn Jahre.

Wir helfen Dir bei der Aufbereitung der Gesundheitsfragen und der anonymen Risikovoranfrage!

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