BU Rente versteuern – Schicht 1 bis 3

Hast Du beim Abschluss Deiner Berufsunfähigkeitsrente an die Steuer gedacht? Hier erfährst Du, wie Du Deine BU Rente versteuern musst!

BU Rente versteuern - Schicht 1 bis 3

Wie Du die Rente versteuern musst, liegt erstmal daran, in welcher Schicht Du Deinen Vertrag abgeschlossen hast.

Falls Du kurz und knapp erfahren willst, wie Du Den Beitrag absetzen kannst und wie die Rente versteuert werden muss, empfehle ich Dir diesen Artikel. Hier erfährst Du es ausführlich!

Übersicht 3 Schichten Berufsunfähigkeitsversicherung

BU Steuern

Die allermeisten Berufsunfähigkeitsversicherungen werden in der 3. Schicht abgeschlossen. Wenn Du einen privaten Vertrag hast, in dem lediglich das Risiko BU abgesichert ist, fällt er unter die Schicht 3.

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BU Rente versteuern aus Schicht 1

Erhältst Du eine Rente aus der Schicht 1, also beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsrente von Deinem berufsständischem Versorgungswerk oder eine Berufsunfähigkeitsrente aus Deiner Basisrente, so ist diese nach § 22 Abs.1 Satz 3 lit a) aa) EStG zu versteuern.

In 2020 bedeutet das, dass Du 80 % der Rente versteuern musst. Der zu versteuernde Anteil steigt jährlich um einen Prozentpunkt, bis in 2040 die vollständige Rente zu versteuern ist. Maßgeblich ist das Jahr, in dem Du berufsunfähig wirst.

Oft werden steuerlich geförderte Basisrenten zusammen mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung verkauft. Der Beitragsanteil für den BU-Schutz muss dabei weniger als 50 % vom Gesamtbeitrag ausmachen. Eine solche Kombination kann aus steuerlicher Sicht sinnvoll sein, allerdings muss der für Dich beste Anbieter für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht gleichzeitig der beste Anbieter für ein Altersvorsorgeprodukt sein. Da das Produkt außerdem äußerst unflexibel ist, gerade in der Kombination, empfehle ich generell eher die Trennung von Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung.

BU Rente versteuern aus Schicht 2

Ganz einfach: Die BU Rente aus Deiner betrieblichen Altersversorgung (bAV), also beispielsweise aus Deiner Direktversicherung ist voll (zu 100 %) zu versteuern.

Eine BU-Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge ist somit deutlich weniger wert, als die gleiche Rente aus einem privaten Vertrag. Deshalb muss bei Abschluss geprüft werden, ob die steuerliche Förderung bei der Beitragszahlung auch tatsächlich Sinn ergibt, insbesondere wenn der Versorgungsfall eintritt.

BU Rente versteuern aus Schicht 3

Wie bereits erwähnt, die meisten BU-Verträge werden in dieser Schicht abgeschlossen. Diese werden nach § 55 EStDV versteuert.

BU Rente Steuer 55 EStDV

Es handelt sich um eine abgekürzte Leibrente. Zur Ermittlung des korrekten Ertragsanteils musst Du nachsehen, bis zu welchem Endalter Dein Vertrag läuft. Die meisten BU-Versicherungen enden, wenn Du zwischen 60 und 67 Jahren alt bist. Außerdem ist entscheidend, in welchem Alter Du berufsunfähig wirst. Daraus kannst Du ermitteln, wie viele Jahre die Rente maximal bezahlt wird und hast den Wert für Spalte 1 im § 55 EStDV. Nun schaust Du einfach, welcher Wert in Spalte 2 angegeben ist – hierbei handelt es sich um den zu versteuernden Anteil!

Beispiel:
Dein Vertrag hast Du abgeschlossen bis Endalter 67 Jahre. Mit 33 Jahren wirst Du berufsunfähig. Der Vertrag läuft demnach noch 34 Jahre. Der Ertragsanteil beträgt (siehe Spalte 2) zufällig ebenfalls 34 %. Als grobe Faustformel kann man sagen, dass pro Jahr 1 % versteuert werden muss.

Was bedeutet das in der Praxis?

Nehmen wir unser Beispiel von oben. Abgeschlossen wurden 2.000 EUR monatliche BU-Rente, also 24.000 EUR pro Jahr.

24.000 EUR x 34 % = 8.160 EUR zu versteuernder Anteil (nicht die zu bezahlende Steuer!!)

Wenn Du keine weiteren Einkünfte hast, die auch während Deiner Berufsunfähigkeit bezahlt werden, beispielsweise noch eine Rente aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente oder Mieteinnahmen, so liegst Du in diesem Beispiel unter dem Steuerfreibetrag von 9.408 EUR (2020) und musst somit keine Steuer auf Deine BU-Rente bezahlen.

Läuft der Vertrag noch länger, oder bekommst Du eine höhere BU-Rente in Verbindung mit einer langen Laufzeit, so musst Du ggf. einen kleinen Anteil versteuern.

Auf den Großteil der ausgezahlten Renten fällt keine Steuer an!

 

 

Was gibt es noch zu beachten?

Nicht nur, wie eine BU Rente zu versteuern ist, wird oft vergessen. Du solltest unbedingt noch das Thema Krankenkasse / private Krankenversicherung beachten. Auch hier kann es noch zu wesentlichen Abzügen kommen, die Du unbedingt mit einkalkulieren solltest!

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