BU-Versicherung für Rechtsanwälte

In diesem Artikel erhältst Du Infos zur BU-Rente aus dem Versorgungswerk für Rechtsanwälte, Tipps worauf Du als Jurist achten sollten, welche besonderen Aktionen es bei der BU-Versicherung für Rechtsanwälte gibt und wie Du zur passenden Absicherung kommst.

BU-Versicherung für Rechtsanwälte

BU-Versicherung für Rechtsanwälte sinnvoll?

Wenn Du Dich aktuell noch mit der Frage beschäftigst, ob Du als Rechtsanwalt überhaupt eine BU-Versicherung brauchst und ob diese sinnvoll ist, beschäftige Dich am besten mal mit den typischen Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Die häufigste Ursache in einer anwaltlichen Tätigkeit sind bei weitem psychische Erkrankungen. Wer als Rechtsanwalt in einer Großkanzlei arbeitet, denkt da sicherlich sofort an den Burnout. Jedoch gibt es weit mehr psychische Ursachen für eine Berufsunfähigkeit bei Juristen. Am häufigsten unter den psychischen Erkrankungen finden sich Depressionen, die häufig in Verbindung mit Schicksalsschlägen oder anderen Erkrankungen einhergehen.

Darüber hinaus können Erkrankungen des Nervensystems, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparats und Krebserkrankungen, die fast 20 % aller Berufsunfähigkeiten ausmachen, zu einem (zeitweisen) Ausfall bei der Arbeit führen.

Es ist einfach wichtig zu verstehen, dass wahnsinnig viele Krankheiten in jedem Job, ganz egal, ob Du körperlich, oder eben geistig tätig bist, zu einer Berufsunfähigkeit führen können. Berufsunfähig zu sein bedeutet übrigens nicht, von jetzt an nie wieder arbeiten zu können. Die durchschnittliche Dauer eine Berufsunfähigkeit liegt bei ca. sechs Jahren. Und auch wenn Du danach wieder arbeiten gehen kannst, dieser Zeitraum muss finanziell überbrückt werden.

BU-Rente aus dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte

Nun denkst Du Dir vielleicht:

OK, schön und gut, aber ich erhalte ja auch eine BU-Rente aus meinem bVersorgungswerk?

Richtig. Als Rechtsanwalt und Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk erhältst Du, anders als Mitglieder der Deutschen Rentenversicherung, eine Rente im Falle der Berufsunfähigkeit.

Doch diese BU-Rente aus dem Versorgungswerk ist mit Vorsicht zu genießen und es gibt einige Dinge, die Du wissen musst. Da es nicht das eine Versorgungswerk für Rechtsanwälte in Deutschland gibt und sich die Leistungen unterscheiden können, gilt das Nachfolgende eher als grobe Übersicht. Aber schau doch gern einmal selbst in die Satzung Deines zuständigen Versorgungswerks, in der Regel wirst Du hier keine großen Abweichungen finde.

Bei der BU-Rente aus dem Versorgungswerk für Rechtsanwälte gibt es drei Punkte, die richtig gut sind:

  1. Du bist bei Berufsunfähigkeit und nicht nur bei „Erwerbsunfähigkeit“ versichert – Du kannst nicht in einen anderen, am Arbeitsmarkt verfügbaren Beruf verwiesen werden!
  2. Der Schutz ist ohne weitere Mehrkosten im Versorgungswerk enthalten, Du musst also keinen zusätzlichen Beitrag entrichten
  3. Die Absicherung erfolgt ohne Gesundheitsprüfung, wodurch jeder Rechtsanwalt, der in einem der zuständigen Versorgungswerken versichert ist, den Schutz erhält

Leider stehen dem einige Punkte gegenüber, die eine zusätzliche, private Absicherung notwendig machen:

  1. Leistung nur bei einer Berufsunfähigkeit mit einem Grad von 100 % => um die Leistung zu erhalten, musst Du Deine Zulassung zurückgeben!
  2. Die BU-Rente muss nahezu voll versteuert werden!
    1. In 2024 sind es bereits 84 %, jährliche Anhebung um einen Prozentpunkt bis 2040 die volle Rente versteuert werden muss
  3. Für gesetzlich Krankenversicherte: auch wenn Du vor Berufsunfähigkeit pflichtversichert warst => mit Erhalt der BU-Rente aus dem Versorgungswerk wirst Du zum „freiwilligen Mitglied“
    1. Beitragserhebung auf alle Einkünfte
    2. Falls Ehepartner privat krankenversichert: dessen halbes Einkommen wird ebenfalls zugerechnet und darauf Beitrag erhoben!
  4. Ein Verweis auf andere anwaltliche Tätigkeiten ist möglich
  5. Die Höhe der BU-Rente ist häufig viel zu gering, diese liegt oftmals nur um 2.000 EUR, womit es in der Regel nicht möglich ist, den Lebensstandard zu erhalten. Beachte unbedingt auch Punkt 2 und 3!
  6. Weder die Höhe, noch die Absicherungen im Allgemeinen sind garantiert, da die Satzung geändert werden kann
  7. Das Versorgungswerk leistet nur bei dauerhafter Berufsunfähigkeit
  8. Es gibt teilweise Wartezeiten von bis zu 5 Jahren, bis der Schutz überhaupt greift

Grundsätzlich ist es also gut, dass Du überhaupt eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit von den Versorgungswerken für Rechtsanwälte erwarten kannst, allerdings solltest Du Dich nicht nur hierauf verlassen. Die BU-Rente aus dem Versorgungswerk ist in der Regel gering, die Hürden diese zu erhalten sind dafür jedoch hoch, die Abzüge noch höher und es gibt keine Garantie, dass es den Schutz in der Form immer geben wird.

Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg beschreibt auf seiner Unterseite zu den Leistungen bei Berufsunfähigkeit übrigens sehr ausführlich und nachvollziehbar, warum das alles so ist, wie es ist.

Und auch Max Simon, Fachanwalt für Versicherungsrecht beschreibt in diesem Artikel auf dem Blog „Mit kollegialen Grüße“, weshalb eine BU-Versicherung für Rechtsanwälte dringend anzuraten ist.

BU für Rechtsanwälte

Was leistet eine private BU-Versicherung für Rechtsanwälte?

Im Gegenzug kannst Du Dir die Leistungen bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, gute Gesundheit vorausgesetzt, frei konfigurieren und den Schutz so einrichten, dass er zu Dir passt.

Ein paar Punkte, die gute Tarife für Rechtsanwälte auf jeden Fall enthalten:

  1. Volle Leistung ab einem BU-Grad von nur 50 %
    1. Hinzuverdienst erlaub, sofern möglich!
    2. Keine Rückgabe der Zulassung als Rechtsanwalt notwendig
  2. Keine abstrakte Verweisung, oftmals nichtmal eine „konkrete Verweisung“ (dazu später mehr!)
    1. Es wird nur Deine zuletzt ausgeübte, konkrete Tätigkeit geprüft!
  3. Prognosezeitraum von nur 6 Monaten
  4. Keine Wartezeit
  5. Höhe der BU-Rente im Rahmen der „finanziellen Angemessenheit“ frei wählbar (auch dazu später mehr!)
    1. Versteuerung nur mit dem geringen „Ertragsansteil für abgekürzte Leibrenten
    2. Beiträge zur Krankenversicherung können anfallen
  6. BU-Rentenhöhe und Bedingungen sind für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert
  7. Gute Nachversicherungsmöglichkeiten (siehe Mehrvertragslösung)

Und was kostet eine BU-Versicherung für Rechtsanwälte?

Der Beitrag wird individuell berechnet und richtet sich nicht nur nach dem gewählten Anbieter, sondern auch Deinem Eintrittsalter, der gewünschten Ausgestaltung (Rentenhöhe, Endalter, zusätzliche Leistungseinschlüsse) und auch Deinem Gesundheitszustand.

Als ganz grobe Orientierung kannst Du bei vielen sehr guten Anbietern mit einem monatlichen Beitrag in Höhe von 3 bis 5 % von der abgesicherten BU-Rente rechnen. Eine monatliche BU-Rente von 2.000 EUR kostet Dich demnach (wirklich ganz grob, da abhängig von vielen Faktoren!) zwischen 60 und 100 Euro pro Monat. Gerade wenn Du Dich früh und gesund für die Absicherung entscheidest, vielleicht sogar noch während des Studiums der Rechtswissenschaften, kann der Beitragssatz auch mal noch geringer sein.

Beste BU-Versicherung für Rechtsanwälte

Grundsätzlich gilt für Rechtsanwälte beim Abschluss der BU-Versicherung nicht viel anderes, als für andere Akademiker auch. Die Bedingungen sollten klar und kundenfreundlich sein, der Anbieter sollte solide sein und Du solltest die Gesundheitsfragen sauber beantworten und der gewünschte Versicherer sollte im Rahmen einer anonymen Risikovoranfrage ein für Dich gutes Ergebnis liefern.

Mit den üblichen Top-Anbietern machst Du hier grundsätzlich nicht viel falsch! Am besten Du schaust hierzu auch einmal in unsere ausführlichen BU-Tests, oder lässt Dich ganz einfach direkt von uns beraten.

Onlineberatung Berufsunfähigkeitsversicherung

Oftmals ist der Gesundheitszustand beim Abschluss einer BU-Versicherung die größte Hürde und nicht jeder Interessent hat die Qual der Wahl und kann unter allen Versicherern frei auswählen. Wenn Du jedoch zu den Privilegierten gehörst, könntest Du noch auf folgende, berufsspezifischen Sonderregelungen achten.

Verzicht auf konkrete Verweisung: Wenn Du berufsunfähig bist (und auch BU-Rente erhältst) und Dich selbst dazu entscheidest, eine andere Tätigkeit als die des Rechtsanwalts auszuüben, kann der BU-Versicherer grundsätzlich prüfen, ob Du in Deinem neuen Beruf
a) mind. 80 % Deines bisherigen Bruttoeinkommens verdienst
und
b) die gleiche soziale Anerkennung erfährst.
Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt werden, kann er infolge dessen die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente einstellen.

Nun gibt es einmal die Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung (hier steht die Ergo hinten dran), die wir neben Rechtsanwälten und Notaren zum Beispiel auch Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern anbieten können, die ausdrücklich auf das Recht der konkreten Verweisung verzichtet. Darüber hinaus verzichtet die HDI seit 2024 für alle Berufe prinzipiell auf das Recht der konkreten Verweisung. Und letztendlich gibt es noch ein paar weitere „normale“ BU-Versicherungen, die ausdrücklich bei Rechtsanwälten auf die konkrete Verweisung in andere Berufsbilder verzichten (Verweisung in andere Tätigkeiten als Rechtsanwalt allerdings möglich, Beispiel Nürnberger oder auch Baloise).

Letztendlich ist der ausdrückliche Verzicht auf die konkrete Verweisung aus unserer Sicht aber nicht zwingend notwendig. Zuerst einmal muss es Dir möglich sein, in einem anderen Beruf zu arbeiten, obwohl Du als Rechtsanwalt berufsunfähig bist. Dann dürfte es sehr schwierig sein, in einer anderen Tätigkeit fast das gleiche Einkommen zu erzielen und dann auch noch das gleiche soziale Ansehen zu erfahren. Und selbst wenn das alles eintreten sollte, ist dies sicherlich nicht das Szenario, für das Du eine BU-Versicherung abschließt.

Umorganisation als Selbständiger: Sofern Du freiberuflich tätig bist oder dies vielleicht einmal planst, könnte das Thema „Umorganisation“ spannend sein. Damit kann Dir der Versicherer auferlegen, Deine freiberufliche Tätigkeit so umzuorganisieren, dass Du weiterhin in Deinem Beruf tätig sein kannst. Dies kann zum Beispiel die Übertragung bestimmter Aufgaben an Deine Mitarbeiter sein.

Eine gute Regelung enthält eine konkrete Mitarbeiteranzahl, ab der eine Umorganisation überhaupt erst möglich ist.

Viele Versicherer verzichten bei Rechtsanwälten oder allgemein Akademikern auf eine Umorganisation, sofern Du zu mind. 90 % im Büro tätig bist.

Und falls eine Umorganisation denkbar sein sollte: hier kannst Du noch auf eine möglichst hohe „Umorganisationshilfe“ in Form eine Kapitalzahlung durch den Versicherer achten.

Sofern Du (in Zukunft) eine größere Kanzlei mit mehr als fünf Mitarbeitenden führst und nicht zu mind. 90 % am Schreibtisch tätig bist, reichen die üblichen Verzichtserklärungen für die Umorganisationsklausel nicht mehr aus. Hierzu bietet die Condor BU-Versicherung eine besondere Regelung, denn diese verzichtet seit April 2024 vollständig auf die Umorganisation bei Freiberuflern und Selbständigen.

Finanzielle Angemessenheit, Berücksichtigung der Rente aus dem Versorgungswerk: Jeder Versicherer entscheidet selbst, wie viel BU-Rente Du absichern kannst und was aus seiner Sicht „finanziell angemessen“ ist. Bei guten Anbietern kannst Du häufig zwischen 60 und 70 % Deines Bruttoeinkommen absichern.

Anders als Versicherte der Deutschen Rentenversicherung, musst Du Dir als Rechtsanwalt Deine Ansprüche aus dem Versorgungswerk jedoch teilweise anrechnen lassen. Da die BU-Rente aus dem Versorgungswerk aber erst so spät gezahlt wird und auch noch (nahezu) voll versteuert werden muss, wird diese in der Regel nur zu 50 % angerechnet.

Allerdings gibt es unterschiedliche Hürden, ab wann Du Dir diese anrechnen lassen musst. Bei der Alten Leipziger erfolgt die Anrechnung beispielsweise schon ab 3.000 EUR, bei der Allianz ab 3.500 EUR und beim Volkswohl Bund erst ab 4.167 EUR BU-Rente.

Verlängerungsmöglichkeit, bei Erhöhung des Renteneintrittsalters: In der Regel schließt Du eine BU-Versicherung heute bis zum Endalter von 67 Jahren ab. Falls Du es vorher in den Ruhestand schaffst oder die BU-Versicherung aus sonstigen Gründen nicht mehr brauchst, kannst Du sie natürlich auch früher kündigen. Wenn das Renteneintrittsalter allerdings angehoben wird, endet der Schutz, bevor Du regulär in Altersrente gehen kannst.

Aus diesem Grund bieten einige Versicherer eine Verlängerungsoption. Bei einer Anpassung der Regelaltersrente hast Du damit die Option, das Enddatum Deines Vertrags anzupassen und die Absicherung länger laufen zu lassen.

Viele Versicherer beziehen sich in ihren Bedingungen jedoch lediglich auf die Anhebung in der Deutschen Rentenversicherung. Hier ist generell fragwürdig, ob Du Deinen Vertrag anpassen dürftest, wenn Du lediglich Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk, jedoch nicht in der Deutschen Rentenversicherung bist. Umgekehrt hast Du sicherlich kein Anpassungsrecht, wenn nur das Versorgungswerk das Alter für den Renteneintritt erhöht. Besser ist es also, wenn in den Bedingungen konkret drin steht, dass das Recht entsprechend bei Anpassung in Deinem Versorgungswerk gilt.

Hohe Nachversicherungsgarantien: Mit dem Abschluss einer BU-Versicherung frierst Du Deinen Gesundheitsstatus ein. In der Regel hast Du (meist in den ersten fünf Vertragsjahren) eine ereignisunabhängige Erhöhungsmöglichkeit und darüber hinaus bei bestimmten Anlässen. Allerdings gibt es hierbei eine Obergrenze je Anbieter zu beachten, die oftmals zwischen 2.500 und 3.000 EUR liegt. Besser sind hier zumindest Summen von 3.000 – 4.000 EUR und die Möglichkeit einer zusätzlichen Karrieregarantie. Diese bieten beispielsweise die Gothaer, Hannoversche, LV 1871 und auch die Nürnberger an.

Am sinnvollsten ist es hierzu aber auch, den Punkt „Mehrvertragslösung“ weiter unten im Artikel zu beachten.

BU Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen für Rechtsanwälte

Wenn Du heute eine BU-Versicherung abschließen möchtest, musst Du umfangreich und wahrheitsgemäße Angaben zu Deiner Gesundheit machen, so steht es im Versicherungsvertragsgesetz:

(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

Ansonsten kann der Versicherer im Leistungsfall schlimmstenfalls vom Vertrag zurücktreten, Deine bis dahin gezahlten Beiträge sind weg und für die Zukunft wirst Du vermutlich auch keine Absicherung mehr erhalten.

Die Gesundheitsfragen beziehen sich bei den meisten Anbietern auf die letzten fünf im ambulanten und die letzten zehn Jahre im stationären Bereich. Dies besprechen wir auch sehr ausführlich im Rahmen unserer Onlineberatung und helfen Dir bei der Aufbereitung Deiner Krankenakte.

Manche unserer Kundinnen und Kunden bevorzugen jedoch vereinfachte Gesundheitsfragen. In diesem Artikel findest Du eine große Anzahl an aktuellen Aktionen, bei denen Du eine BU-Versicherung mit abgekürzten Fragezeiträumen oder anderweitig eingeschränkten Fragen abschließen kannst.

Zwei Aktionen möchten wir jedoch speziell hervorheben, bei denen es die vereinfachten Gesundheitsfragen exklusiv in der BU-Versicherung für Rechtsanwälte gibt.

BU Aktion für Rechtsanwälte bei der HDI

Du kannst die sehr gute BU-Versicherung der HDI mit extrem vereinfachten Risikofragen abschließen, wenn Du Mitglied in einem örtlichen Anwaltsvereins des DAV bist. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange Du im Vorfeld bereits Mitglied im Verein warst.

Auch Ehepartner, Lebenspartner, kaufmännische Angestellte und kindergeldberechtigte Kinder können von der Möglichkeit gebrauch machen!

Du kannst bis zu 2.000 EUR monatliche BU-Rente mit den vereinfachten Fragen absichern und kannst über die ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie auf bis zu 3.000 EUR erhöhen. Darüber hinaus kann die BU-Rente weiter über die Beitragsdynamik von bis zu 5 % p.a. steigen.

Als finanziell angemessen gilt, dass Du zwar nur 60 % Deines aktuellen Bruttoeinkommens absichern kannst, dabei wird die BU-Rente aus dem Versorgungswerk beim Vertragsabschluss aber nicht angerechnet! Das ist insbesondere dann interessant, wenn Du bereits eine private BU-Versicherung hast und diese maximal ergänzen möchtest, die Berücksichtigung der Rente aus dem Versorgungswerk Dir jedoch einen Strich durch die Rechnung machen würde. Erhöhst Du die BU-Rente später weiter im Rahmen der Nachversicherungsgarantie, wird die BU-Rente aus dem Versorgungswerk jedoch wieder angerechnet!

Anders als in regulären Anträgen gibt es hier keine Abfrage von gefährlichen Hobbys!

Außerdem erhältst Du als Mitglied im Deutschen Anwaltsverein einen kleinen Nachlass auf den zu zahlenden Beitrag. Die Angebotsberechnung mit rabattierten Beiträgen kann direkt über uns erfolgen.

Die vereinfachten Gesundheitsfragen bei der HDI BU Aktion für Rechtsanwälte im Deutschen Anwaltsverein lauten wie folgt:

  1. Waren Sie in den letzten zwei Jahren länger als zwei Wochen durchgehend aus gesundheitlichen Gründen außer Stande, Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben, oder üben Sie derzeit Ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt aus?
  2. Wurde bei Ihnen jemals ein Hirntumor, eine Krebserkrankung, Diabetes, eine HIV-Infektion, Multiple Sklerose, Rheuma, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn, Epilepsie oder ein Schlaganfall ärztlich festgestellt oder wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit zuerkannt, bzw. ein solcher Antrag in den letzten zwei Jahren gestellt?
  3. Sind Sie derzeit oder waren Sie in den letzten drei Jahren in Behandlung
    • bei einem Kardiologen?
    • bei einem Psychiater, Psychologen oder Psychotherapeuten oder wegen psychischer Beschwerden bei einem Arzt?
    • bei einem Orthopäden?
    Wurden Ihnen in den letzten drei Jahren
    • wegen einer Erkrankung des Bewegungsapparates mehr als 12 Behandlungen beim Therapeuten (Physiotherapeut, Ergotherapeut, Osteopath, Chiropraktiker) verordnet?
HDI BU Aktion
Gesundheitsfragen für Mitglieder Anwaltsverein

Das wars! Keine Frage nach Körpergröße und Gewicht, keine ewig langen Abfragezeiträume, größtenteils wird nur nach behandelten Erkrankungen gefragt, viele Teilbereiche werden (fast) gar nicht abgefragt und viele Sachen sind nur dann anzugeben, wenn sie durch einen Facharzt der entsprechenden Fachrichtung behandelt worden sind.

Hier findest Du übrigens die ausführlichen Infos zur HDI BU Aktion für Rechtsanwälte zum Nachlesen.

BU Aktion für Rechtsanwälte bei der Allianz

Und auch die sehr gute Allianz bietet in einer Aktion eine BU-Versicherung für Rechtsanwälte, bei der Du von stark vereinfachten Gesundheitsfragen profitieren kannst. Hier liegt der Fokus nur auf den vergangenen zwei Jahren, allerdings ist hier (fast) alles anzugeben, was in diesem Zeitraum länger als sechs Wochen behandelt worden ist.

Anders als bei der HDI Aktion ist hier keine kostenpflichtige Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltsverein notwendig. Mit Abschluss dieser BU-Versicherung wirst Du Mitglied im „Bund der Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer“, die Mitgliedschaft ist für Dich kostenlos.

Du kannst eine garantierte BU-Rente von 1.750 EUR beantragen und als Überschussverwendung die „Bonusrente“ wählen, wodurch Du aktuell insgesamt 2.275 EUR monatliche BU-Rente erhältst.

Hier gibt es keine Prüfung der finanziellen Angemessenheit und auch Deine BU-Rente aus dem Versorgungswerk wird nicht geprüft und berücksichtigt.

Leider gibt es hier keine Nachversicherungarantie, dadurch können Anpassungen lediglich durch die Beitragsdynamik von max. 5 % erfolgen.

Die vereinfachten Gesundheitsfragen bei der Allianz BU Aktion für Rechtsanwälte im Bund der  Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer lauten wie folgt:

  1. Sind Sie derzeit arbeitsunfähig?
  2. Haben Sie aktuell bzw. hatten Sie in den letzten zwei Jahren Krankheiten oder Verletzungen, wegen denen Sie bei einem Arzt oder Therapeuten (z. B. Heilpraktiker, Physio-, Psychotherapeuten) länger als 6 Wochen* in Behandlung** waren oder sein werden?
  3. Wurde bei Ihnen eine Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung anerkannt oder haben Sie in den letzten zwei Jahren einen Antrag gestellt?*Der 6-Wochen-Zeitraum bezieht sich jeweils auf die Behandlung einer Erkrankung oder Verletzung. Kürzere Behandlungen verschiedener Erkrankungen oder Verletzungen müssen nicht addiert werden. Konsultieren Sie im Zusammenhang mit einer Erkrankung oder Verletzung mehrere Ärzte oder Therapeuten (auch verschiedener Fachrichtungen), so ist das als eine Behandlung anzusehen.** Mit „behandelt“ oder „Behandlung“ ist auch jede Art der medikamentösen Therapie (außer Verhütungsmittel) gemeint, also der Behandlung mit Medikamenten, die ärztlicherseits verordnet sind oder wurden, ebenso Nachsorgeuntersuchungen bei Tumorerkrankungen.Nicht angegeben werden müssen Behandlungen (auch medikamentös) wegen:
  • Atemwegsallergien (z. B. Heuschnupfen) ohne Asthma
  • Erkältungskrankheiten, die folgenlos ausheilten (z. B. Erkältungsschnupfen, Halsentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung, Kehlkopf- oder Luftröhrenentzündung, grippaler Infekt)
  • Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte, die folgenlos ausheilten
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  • Operationen ohne Komplikationen und Folgen an Blinddarm, Mandeln oder Nasenscheidewand
  • Pilzerkrankungen (Nagelpilz, Fußpilz)
  • Schwangerschaften, Maßnahmen in der Reproduktionsmedizin
  • Sportverletzungen, die ohne Folgen ausgeheilt sind
  • Über-/Unterfunktion der Schilddrüse
  • Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Hautkrebsvorsorge, gynäkologische Vorsorgeuntersuchung), die ohne krankhaften Befund blieben
  • zahnärztliche Behandlungen
Allianz BU Aktion
Allianz BU Aktion Rechtsanwälte

Wie Du siehst, erfolgt eine vollkommen andere Fragestellung, als bei der HDI. Manchmal ist die eine Aktion passender, machmal die andere und manchmal passen sogar beide zusammen.

Weitere BU Aktionen für Rechtsanwälte

Es gibt zahlreiche, weitere Möglichkeiten eine BU-Versicherung mit vereinfachten Fragen abzuschließen. Teilweise handelt es sich um Aktionen, die exklusiv für bestimmte Berufsgruppen sind, wie die beiden oben genannten Möglichkeiten für Juristen. Es gibt aber auch die vereinfachten Fragen allgemeiner Natur, wie zum Beispiel für Alle unter 30 oder 35 Jahren oder vereinzelt Versicherer, die im Allgemeinen einfach weniger wissen wollen, als die anderen. Und auch die kannst Du als Rechtsanwalt selbstverständlich nutzen.

Hierzu möchten wir Dir nochmal unseren ausführlichen Artikel zu den aktuellen BU Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen ans Herz legen.

BU Mehrvertragslösung für Rechtsanwälte und Nachversicherungsgarantie

Kaum ein Kunde hat bei uns nur eine BU-Versicherung bei nur einem Versicherer. Die meisten unserer Interessenten haben ein überdurchschnittlich hohes Einkommen, oder können dies zumindest für die Zukunft erwarten. Und genau hier liegt das Problem der meisten Angebote.

Der Abschluss einer BU-Versicherung sollte immer auch die zukünftigen Perspektiven berücksichtigen und damit eine Option beinhalten, den Schutz an neue Gegebenheiten anzupassen. Dafür bieten eigentlich alle Anbieter sogenannte Nachversicherungsgarantien, mit denen Du Deine Absicherung zu einem späteren Zeitpunkt erhöhen kannst. Im besten Fall ohne erneute Beantwortung der Risikofragen (das inkludiert neben der Gesundheitsfragen die Abfrage von Hobbys, der beruflichen Tätigkeit oder auch Deinem Rauchverhalten), im schlechteren Fall wird lediglich auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet.

Hier gibt es allerdings immer eine Obergrenze, bis zu der Du die BU-Rente erhöhen kannst. In seltenen Fällen kannst Du durch mehrere Erhöhungen einfach einen pauschalen Betrag, zum Beispiel bis zu 1.500 EUR oder bis zu einem Vielfachen der ursprünglich abgesicherten Rente erhöhen. In der Regel gibt es jedoch eine absolute Obergrenze, bis zu der Du die BU-Rente durch die Nachversicherungsgarantie erhöhen kannst. Diese liegt häufig bei 2.500 – 3.000 EUR, selten auch mal bei bis zu 4.000 EUR.

Gerade, wenn Du bei Vertragsabschluss Deiner BU-Versicherung für Rechtsanwälte noch 30 Jahre Berufsleben oder gar noch mehr vor Dir hast, solltest Du auf sehr gute Nachversicherungsmöglichkeiten achten. Hier einige Punkte zur Orientierung, auf die Du dabei achten solltest:

  • Verzicht auf erneute Risikoprüfung (nicht nur Gesundheitsprüfung!)
  • Ereignisunabhängige Erhöhungsmöglichkeiten, z.B.
    • in den ersten fünf Jahren
    • alle drei Jahre
    • zu bestimmten Jahrestagen
    • idealerweise durch Aufteilung mind. zwei dieser Möglichkeiten
  • Ereignisabhängige Erhöhungsmöglichkeiten zu für Dich sinnvollen Ereignissen
    • Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienfinanzierung (Standard)
    • Berufsbezogene Ereignisse, wie z.B.
      • Erhalt Fachanwalt
      • Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze
      • Promotion
      • Reduzierung oder Wegfall der BU-Rente aus dem Versorgungswerk
  • Nach einem Ereignis ausreichend Zeit für Erhöhung: 12 Monate
  • Obergrenze je Anbieter von mind. 3.000 EUR
  • Karrieregarantie (falls Selbständigkeit interessant, darauf achten, dass diese auch hier gilt!)

Selbst als Berufseinsteiger solltest Du als Rechtsanwalt in aller Regel schon eine BU-Rente von mind. 2.500 EUR absichern, für Erhöhungen in den nächsten 30 – 40 Jahren bleibt da bei einer Obergrenze von 3.000 EUR nicht mehr viel Luft.

Deshalb teilen wir die Absicherung in aller Regel auf mind. zwei Versicherer auf, denn so steht der doppelte Betrag für spätere Anpassungen zur Verfügung. Da die Berechnung des Beitrags nahezu linear zur Rentenhöhe erfolgt, entstehen Dir hierdurch nahezu keine Mehrkosten (die Stückkosten pro Vertrag liegen in der Regel bei 1 – 2 EUR pro Monat und sind daher zu vernachlässigen).

Wer schon als Berufseinsteiger in einer Großkanzlei, oder auch als erfolgreicher Freiberufler / Kanzleiinhaber über ein sehr hohes Einkommen verfügt, der sollte sogar über die Aufteilung auf drei Versicherer nachdenken.

Schöner Nebeneffekt: Es wird keine ärztliche Untersuchung notwendig! Die regulären Antragsfragen reichen je nach Versicherer nur bei einer Absicherung von 2.500 EUR, teilweise 3.000 EUR aus. Möchtest Du jedoch bei einem Versicherer mehr absichern, so musst Du Dich einer ärztlichen Untersuchung inkl. Blutbild unterziehen. Sollte es hier irgendwelche Auffälligkeiten geben, die bisher unbekannt waren, so kann dies zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder sogar einer Ablehnung führen. Dies ist nicht erforderlich, wenn Du bei jedem einzelnen Versicherer unter der jeweiligen Untersuchungsgrenze bei Vertragsabschluss bleibst. Wir empfehlen die Aufteilung aber grundsätzlich schon aufgrund der besseren und flexibleren Erhöhungsmöglichkeiten.

Fazit zur BU-Versicherung für Rechtsanwälte

Trotz der Versorgung durch das Berufsständische Versorgungswerk ist Rechtsanwälten der Abschluss einer privaten BU-Versicherung dringend zu empfehlen, sofern sie den aufgebauten Lebensstandard im Falle einer längeren Krankheit erhalten wollen. Die Hürden für den Erhalt der BU-Rente aus dem Versorgungswerk sind nicht nur hoch, sondern die Höhe der Rente deckt in der Regel die bloße Existenz, sichert jedoch niemals den Lebensstandard ab.

Beim Abschluss der BU-Versicherung für Rechtsanwälte gibt es einiges zu beachten. Auf die wahrheitsgemäße Beantwortung der Risikofragen sollte größten Wert gelegt werden, vor Abschluss sollte eine anonyme Risikovoranfrage durchgeführt werden (über uns kostenlos möglich) und zudem sollten spezielle Aktionen und auch Klauseln für Rechtsanwälte geprüft werden.

Gern sind wir Dir bei der Auswahl der passenden BU-Versicherung sowie dem gesamten Prozess behilflich.

Onlineberatung Berufsunfähigkeitsversicherung

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