BU Aktion HDI – Mediziner, Anwälte, Ingenieure
HDI BU-Aktion: vereinfachte Gesundheitsfragen für Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und weitere Berufe
Die HDI bietet ausgewählten akademischen Berufsgruppen eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit nur drei gezielten Gesundheitsfragen. Besonders interessant: Psychische Behandlungen, Kardiologie und Orthopädie werden grundsätzlich nur für die letzten drei Jahre abgefragt. Körpergröße, Gewicht und gefährliche Hobbys sind kein Bestandteil dieser vereinfachten Gesundheitserklärung.

Zuletzt fachlich geprüft: September 2026
Was ist die HDI BU-Aktion?
Bei einem regulären Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung werden meist zahlreiche Erkrankungen, Beschwerden, Untersuchungen und Behandlungen abgefragt. Die HDI Berufsgruppenaktion arbeitet dagegen mit einer stark verkürzten und selektiven Gesundheitserklärung.
Das kann entscheidend sein, wenn ein Sachverhalt im regulären Antrag noch anzugeben wäre, von den konkreten Aktionsfragen aber nicht erfasst wird. Eine vereinfachte Gesundheitsprüfung bedeutet allerdings nicht, dass jede Vorerkrankung automatisch versicherbar ist. Maßgeblich ist immer der genaue Wortlaut der Fragen.
Eine Übersicht weiterer Möglichkeiten findest Du in unserem ausführlichen Vergleich: Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen – aktuelle BU-Aktionen 2026.
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Wer kann die HDI BU-Aktion nutzen?
Der Zugang unterscheidet sich je nach Beruf. Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte können die Aktion ohne Verbandsmitgliedschaft nutzen. Bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und weiteren Berufsgruppen führt der Zugang über den jeweiligen Gruppenvertrag beziehungsweise Berufsverband.
| Berufsgruppe | Typische Voraussetzung | Maximale BU-Rente zum Abschluss |
|---|---|---|
| Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte | Keine Verbandsmitgliedschaft erforderlich. Studierende der Humanmedizin können die Aktion ab dem Physikum nutzen; Studierende der Zahn- und Tiermedizin dagegen nicht. | bis 2.500 € monatlich |
| Rechtsanwälte | Mitgliedschaft in einem örtlichen Anwaltsverein | bis 2.000 € monatlich |
| Steuerberater | Mitgliedschaft in einem teilnehmenden Steuerberaterverband | bis 2.000 € monatlich |
| Wirtschaftsingenieure, Wirtschaftsinformatiker und weitere VWI-Mitglieder | Mitgliedschaft im Verband Deutscher Wirtschaftsingenieure (VWI) | bis 2.000 € monatlich |
| Biologie, Chemie und Pharmazie | Mitgliedschaft in der btS – Life Sciences Studierendeninitiative | bis 2.000 € monatlich |
HDI-Aktion gemeinsam prüfen
Wir klären mit Dir, über welchen Zugang Du die vereinfachten Gesundheitsfragen nutzen kannst und welche Alternativen ebenfalls infrage kommen.
HDI BU-Aktion für Ärzte
Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte können die vereinfachten Gesundheitsfragen ohne Mitgliedschaft in einem Berufsverband nutzen. Innerhalb der Berufsgruppenaktion ist eine monatliche BU-Rente von bis zu 2.500 Euro möglich.
Studierende der Humanmedizin können die Aktion ab bestandenem Physikum nutzen. Für Studierende der Zahnmedizin und Veterinärmedizin ist dieser Zugang während des Studiums dagegen nicht möglich.
HDI BU-Aktion für Rechtsanwälte
Rechtsanwälte können die Aktion nutzen, wenn sie Mitglied in einem örtlichen Anwaltsverein sind oder die Mitgliedschaft vor dem Abschluss beantragen. Auch kaufmännische Angestellte, Ehepartner, Lebensgefährten und kindergeldberechtigte Kinder können diesen Zugang nutzen.
HDI BU-Aktion für Steuerberater
Steuerberater können die Aktion nutzen, wenn sie Mitglied in einem Steuerberaterverband sind oder die Mitgliedschaft vor dem Abschluss beantragen. Die Aktion gilt ebenfalls für kaufmännische Angestellte sowie Ehepartner, Lebensgefährten und kindergeldberechtigte Kinder.
HDI BU-Aktion für Wirtschaftsingenieure und Wirtschaftsinformatiker
Wirtschaftsingenieure, Wirtschaftsinformatiker und weitere teilnahmeberechtigte Berufsgruppen können die Aktion über eine Mitgliedschaft im Verband Deutscher Wirtschaftsingenieure (VWI) nutzen. Dies kann auch für Studierende entsprechender Studiengänge interessant sein.
HDI BU-Aktion für Biologen, Chemiker und Pharmazeuten
Für Studierende und Absolventen aus Biologie, Chemie und Pharmazie kann die Mitgliedschaft in der btS – Life Sciences Studierendeninitiative den Zugang eröffnen. Auch hier sollte die konkrete Teilnahmeberechtigung vorab geprüft werden.
Die wichtigsten Rahmenbedingungen im Überblick
- Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte können bis zu 2.500 Euro monatliche BU-Rente absichern.
- Bei den übrigen genannten Berufsgruppen sind regelmäßig bis zu 2.000 Euro monatliche BU-Rente möglich.
- Über die Nachversicherungsgarantie kann die BU-Rente später bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung auf bis zu 3.000 Euro erhöht werden.
- Durch die Beitragsdynamik von bis zu 5 % kann die versicherte BU-Rente auch über 3.000 Euro hinaus ansteigen.
- Eine garantierte Leistungsdynamik von bis zu 3 % kann vereinbart werden.
- Die Arbeitsunfähigkeitsklausel ist bei der HDI mittlerweile sinnvoll ausgestaltet und kann aus unserer Sicht bedenkenlos eingeschlossen werden.
- Körpergröße und Gewicht werden in der vereinfachten Gesundheitserklärung nicht abgefragt.
- Auch eine Abfrage gefährlicher Hobbys oder Sportarten ist in diesem Aktionsantrag nicht enthalten.
- Der Vertrag kann mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung eines anderen Versicherers kombiniert werden.
- Eine anonyme Risikovoranfrage ist möglich, wenn eine Frage mit „Ja“ beantwortet werden muss. Mit der HDI-Risikoprüfung machen wir hierbei sehr gute Erfahrungen.
Finanzielle Angemessenheit und Versorgungswerk
Die HDI akzeptiert im Rahmen der finanziellen Angemessenheit grundsätzlich eine gesamte BU-Absicherung von bis zu 60 % des Bruttoeinkommens. Eine Besonderheit dieser Berufsgruppenaktion ist, dass bestehende Berufsunfähigkeitsrenten aus einem Versorgungswerk beim Abschluss nicht angerechnet werden. Im regulären HDI-Antrag werden solche Ansprüche ab einer bestimmten Grenze grundsätzlich zur Hälfte berücksichtigt.
Gerade für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater kann außerdem die Kombination mit einem zweiten Versicherer sinnvoll sein. So lassen sich höhere Gesamtrenten auf mehrere Verträge verteilen und unterschiedliche Nachversicherungsmöglichkeiten nutzen.
Gesundheitsfragen der HDI BU-Aktion
Vor der vereinfachten Gesundheitserklärung fragt die HDI zusätzlich den Nikotinkonsum ab:
Allgemeine Angabe zum Nikotinkonsum anzeigen
Haben Sie in den letzten 12 Monaten (auch einmalig) Nikotin- oder Tabakprodukte konsumiert? Dazu gehören zum Beispiel: Zigarette, Zigarre, Pfeife, Shisha, E-Zigarette, E-Verdampfer, Nikotinpflaster oder -kaugummi.
Danach folgen die drei eigentlichen Gesundheitsfragen:
1Arbeitsunfähigkeit oder Einschränkung anzeigen
Waren Sie in den letzten 2 Jahren länger als 14 Kalendertage durchgehend aus gesundheitlichen Gründen außer Stande, Ihre schulische, studentische oder berufliche Tätigkeit auszuüben, oder üben Sie derzeit Ihre schulische, studentische oder berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt aus?
Eine Einschränkung Ihrer konkreten schulischen, studentischen oder beruflichen Tätigkeit liegt vor, wenn Sie diese aus gesundheitlichen Gründen nur noch zu weniger als 50 % Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausüben können.
2Definierte schwere Erkrankungen und Einschränkungen anzeigen
Besteht oder bestand bei Ihnen in den letzten 10 Jahren ein Hirntumor, eine Krebserkrankung, Diabetes, eine HIV-Infektion, Multiple Sklerose, Epilepsie, Rheuma, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn oder ein Schlaganfall oder wurden Sie wegen einer dieser Erkrankungen von Ärzten oder sonstigen Behandlern (z. B. Heilpraktiker, Psychotherapeuten, Psychologen, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter in Schulen und pädiatrischen Zentren oder Lern-, Ergo-, Sprachtherapeuten) in den letzten 10 Jahren behandelt oder besteht derzeit oder wurde bei Ihnen in den letzten 10 Jahren ein Grad der Behinderung (GdB), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit zuerkannt, bzw. ein solcher Antrag in den letzten 2 Jahren gestellt?
3Kardiologie, Psyche, Orthopädie und Behandlungen des Bewegungsapparates anzeigen
Werden Sie derzeit oder wurden Sie in den letzten 3 Jahren untersucht, beraten oder behandelt
- von einem Kardiologen?
- von einem Psychiater, Psychologen oder Psychotherapeuten oder wegen psychischer Beschwerden von einem Arzt?
- von einem Orthopäden?
Wurden Ihnen in den letzten 3 Jahren wegen einer Erkrankung des Bewegungsapparates mehr als 12 Behandlungen beim Therapeuten (Physiotherapeut, Ergotherapeut, Osteopath, Chiropraktiker) verordnet?

Du musst eine Frage mit „Ja“ beantworten?
Dann schauen wir uns Deinen Sachverhalt genau an, bereiten ihn verständlich auf und klären die Möglichkeiten bei der HDI sowie bei passenden Alternativen – auf Wunsch zunächst anonym.
Welche Erkrankungen werden nicht pauschal abgefragt?
Anders als viele reguläre BU-Anträge enthält der Sonderantrag keine allgemeine Frage nach sämtlichen Erkrankungen, Beschwerden oder Arztbesuchen. So gibt es unter anderem keine pauschale Abfrage nach Erkrankungen der Haut, Atemwege, Augen, Ohren, Nieren oder Verdauungsorgane.
Ob ein konkreter Sachverhalt anzugeben ist, hängt trotzdem immer davon ab, ob er unter eine der drei Fragen fällt. Eine Erkrankung kann beispielsweise eine längere Arbeitsunfähigkeit ausgelöst haben oder mit einer in Frage 2 genannten Diagnose zusammenhängen. Deshalb sollte nie nur die Diagnose, sondern der gesamte Verlauf mit dem exakten Wortlaut abgeglichen werden.
Keine Abfrage von BMI und gefährlichen Hobbys
Die HDI fragt in diesem Aktionsantrag weder Körpergröße noch Gewicht ab. Auch Freizeitrisiken wie Tauchen, Klettern, Bergsteigen, Kampfsport oder Flugsport sind nicht Bestandteil der Abfrage. Gerade bei einem hohen oder niedrigen BMI beziehungsweise einem risikoreichen Hobby kann die Aktion deshalb besonders interessant sein.
Mehr zur Absicherung einzelner Freizeitrisiken liest Du beispielsweise in unserem Artikel Tauchen in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ist die HDI-Aktion automatisch die beste Wahl?
Nein. Kurze Gesundheitsfragen sind ein großer Vorteil, ersetzen aber keinen Tarifvergleich. Neben der Annahmeentscheidung sind unter anderem Versicherungsbedingungen, Beitrag, Berufsgruppe, mögliche BU-Rente, Nachversicherung, Dynamiken und die geplante Vertragsgestaltung wichtig.
Für einzelne Berufsgruppen gibt es zudem alternative Aktionen. Bei Ärzten, Juristen oder Steuerberatern kann beispielsweise ein anderer Sonderantrag mit abweichender Fragelogik günstiger sein. Umgekehrt kann ein regulärer Antrag besser passen, wenn dort eine Vorerkrankung problemlos angenommen wird und der Tarif insgesamt überzeugender ist.
Unseren ausführlichen Tarifcheck findest Du im HDI BU-Test zum Tarif EGO Top.
Welche BU-Aktion passt zu Deiner Gesundheitshistorie?
Wir vergleichen die HDI Berufsgruppenaktion mit regulären Anträgen und weiteren Sonderaktionen. Bei relevanten Vorerkrankungen klären wir die Annahmemöglichkeiten auf Wunsch zunächst anonym.
Häufige Fragen zur HDI BU-Aktion
Wie viele Gesundheitsfragen stellt die HDI bei der Berufsgruppenaktion?
Die vereinfachte Gesundheitserklärung umfasst drei Fragenkomplexe. Zusätzlich wird der Konsum von Nikotin- und Tabakprodukten innerhalb der letzten zwölf Monate abgefragt.
Wird Psyche nur drei Jahre abgefragt?
Ja, Frage 3 erfasst aktuelle oder innerhalb der letzten drei Jahre erfolgte Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen durch Psychiater, Psychologen oder Psychotherapeuten sowie wegen psychischer Beschwerden durch einen Arzt. Entscheidend ist stets der vollständige Wortlaut.
Müssen Rückenschmerzen immer angegeben werden?
Nein, nicht automatisch. Relevant sind insbesondere aktuelle oder innerhalb der letzten drei Jahre erfolgte Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen durch einen Orthopäden. Zusätzlich wird gefragt, ob wegen einer Erkrankung des Bewegungsapparates mehr als zwölf Behandlungen bei den genannten Therapeuten verordnet wurden. Auch Frage 1 kann je nach Dauer einer Arbeitsunfähigkeit betroffen sein.
Fragt die HDI gefährliche Hobbys ab?
In diesem vereinfachten Aktionsantrag gibt es keine Hobbyabfrage. Das kann unter anderem bei Tauchen, Klettern, Bergsteigen, Kampf- oder Flugsport vorteilhaft sein.
Was passiert bei einer Ja-Antwort?
Eine Ja-Antwort führt zu einer individuellen medizinischen Prüfung und nicht automatisch zu einer Ablehnung. Über eine anonyme Risikovoranfrage kann vor einem namentlichen Antrag geklärt werden, zu welchen Bedingungen Versicherungsschutz möglich ist.
Wie hoch darf die BU-Rente sein?
Für Ärzte sind innerhalb der Aktion bis zu 2.500 Euro monatliche BU-Rente möglich. Bei den weiteren hier dargestellten Berufsgruppenzugängen sind es regelmäßig bis zu 2.000 Euro. Über die Nachversicherung kann der Schutz bei erfüllten Voraussetzungen später auf bis zu 3.000 Euro monatlich steigen.
Fazit: Sehr starke Gesundheitsfragen für ausgewählte Berufsgruppen
Die HDI BU-Aktion ist besonders wegen ihrer präzisen Fragelogik interessant: Psyche, Kardiologie und Orthopädie werden gezielt über drei Jahre abgefragt, viele andere übliche Krankheitsbereiche dagegen nicht pauschal. Hinzu kommen die fehlende BMI- und Hobbyabfrage sowie die Möglichkeit einer anonymen Risikovoranfrage.
Ob die Aktion für Dich wirklich der beste Weg ist, hängt von Deiner Berufsgruppe, Deiner Gesundheitshistorie und den gewünschten Leistungen ab. Deshalb vergleichen wir nicht nur die Gesundheitsfragen, sondern auch Tarifqualität und Alternativen.