Erwerbsminderungsrente 2023

Hier bekommst Du die gesetzliche Erwerbsminderungsrente 2023 erklärt und erfährst außerdem, wie diese genau berechnet wird.

Erwerbsminderungsrente 2022

Allgemeines zur Deutschen Rentenversicherung

Die meisten Arbeitnehmer sowie bestimmte Selbständige sind in Deutschland Pflichtmitglied bei der Deutschen Rentenversicherung.

Neben der Rente wegen Alters bietet die DRV weitere Leistungen, z.B. eine Witwen-/Witwerrente, eine Waisenrente und eben die gesetzliche EM-Rente.

Aktuell gibt es in der Deutschen Rentenversicherung mehr als 39 Mio. aktiv Versicherte. Mit „aktiv“ sind diejenigen gemeint, die Beiträge bezahlen und noch keine Leistung beziehen.

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Die DRV funktioniert nach dem sogenannten „Umlageverfahren“. Anders als in einem privaten Altersvorsorgevertrag wird Dein Geld nicht angespart, sondern direkt an die aktuellen Leistungsbezieher ausgezahlt. Das Problem am Umlageverfahren ist zum einen der medizinische Fortschritt, weshalb wir immer älter werden, die Leistungen dadurch länger bezahlt werden muss und zusätzlich die Geburtenrate immer weiter sinkt. Die „Alterspyramide“ entwickelt sich demnach immer weiter in eine Urnenform, immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner für längere Zeit finanzieren.

Alterspyramide

Quelle: www.statista.com

Erwerbsminderungsrente 2023 erklärt

Die EM-Rente ist eine gesetzliche Leistung der Deutschen Rentenversicherung und wird gezahlt, wenn Du aufgrund Krankheit nicht mehr in der Lage bist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Die DRV schreibt hierzu selbst:

Sie erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Wir prüfen das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordern wir weitere Gutachten an.

Dabei richtet sich die Höhe der Erwerbsminderungsrente 2023 nach der Anzahl der Stunden, die Du noch in der Lage bist, irgendeine Tätigkeit auszuführen.

Volle Erwerbsminderungsrente

Die volle Erwerbsminderungsrente erhältst Du, wenn Du nur noch weniger als 3 Stunden täglich in irgendeiner Tätigkeit arbeiten kannst.

Halbe Erwerbsminderungsrente

Die halbe Erwerbsminderungsrente erhältst Du, wenn Du noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich in irgendeiner Tätigkeit arbeiten kannst.

Keine Erwerbsminderungsrente

Keine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhältst Du, wenn Du nur in Deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst, andere Tätigkeiten aber noch möglich sind oder Du noch mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kannst.

Außerdem gilt „Reha vor Rente“. Das bedeutet, dass Du erst eine Reha zur Wiedereingliederung durchlaufen musst, sofern Aussicht auf Erfolg besteht.

Voraussetzungen für Erwerbsminderungsrente

Außerdem musst Du gewisse Voraussetzungen, bzw. die Wartezeit erfüllen, um eine gesetzliche EM-Rente zu erhalten.

Die Mindestversicherungszeit bei der DRV beträgt fünf Jahre, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Zudem musst Du innerhalb der letzten fünf Jahre mind. 36 Monate Pflichtbeiträge geleistet haben.

Dabei gibt es folgende Ausnahmen:

  • Erwerbsminderung aufgrund Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, hier genügt bereits ein Beitrag
  • Eintritt der Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach Beendigung der Schule, einer Ausbildung, oder eines Studiums, zusätzlich wurden in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge bezahlt

Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung 2023

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird bei Angestellten direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an die Deutsche Rentenversicherung überwiesen. Dabei teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber hälftig den Beitrag, so dass Du hier als Angestellter einen Zuschuss erhältst.
Zudem gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze. Dies ist das maximale Einkommen, das für die Berechnung des Beitrags herangezogen wird. Dadurch ist aber auch die Leistung limitiert und bei übersteigendem Einkommen wird Deine Rentenlücke noch größer, als sie ohnehin schon ist.

Werte der Rentenversicherung 2023

Beitragssatz: 18,6 %

Beitragsbemessungsgrenze alte Bundesländer: 7.300 EUR
Beitragsbemessungsgrenze neue Bundesländer: 7.100 EUR

Monatlicher Höchstbeitrag alte Bundesländer: 1.357,80 EUR
Monatlicher Höchstbeitrag neue Bundesländer: 1.320,60 EUR

Höhe Deiner Rente wegen Erwerbsminderung 2023

Die Höhe Deiner eigenen Erwerbsminderungsrente in 2023 erfährst Du entweder über Deine Renteninformation, die Du nach 5 Jahren Mitgliedschaft und ab einem Alter von 27 Jahren jährlich von der Deutschen Rentenversicherung erhältst.

Alternativ kannst Du diese auch selbst berechnen, wie das genau funktioniert, erfährst Du weiter unten im Artikel.

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung ist auf Deiner Renteninformation an oberster Stelle ausgewiesen. Bitte beachte, dass diese noch um Abzüge vermindert wird.

Renteninfo Erwerbsminderungsrente

Berechnung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente 2023

Zur Berechnung der Höhe der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gibt es eine Rentenformel.

Die Rentenformel für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente 2023 sieht wie folgt aus:
Entgeltpunkte (bisher erreichte + Durchschnitt für Zurechnungszeit) x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor

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Entgeltpunkte

Wie viele Entgeltpunkte Du in einem Jahr erhältst, hängt vom aktuellen Durchschnittseinkommen sowie Deinem persönlichen Jahreseinkommen ab.

Im Jahr 2022 beträgt das vorläufige Durchschnittseinkommen in den alten Bundesländern 38.901 EUR (Vorjahr 2021: 41.541 EUR)   und in den neuen Bundesländern 37.333 EUR (Vorjahr 2021: 39.338 EUR).

Verdienst Du exakt diese Summe, erhältst Du genauen 1,0 Entgeltpunkte. Verdienst Du mehr oder weniger, entsprechend im Verhältnis. Die maximale Anzahl an Entgeltpunkten, die Du jährlich erhalten kannst, ist durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Dadurch können aktuell maximal 2,05 Entgeltpunkte pro Jahr gutgeschrieben werden.

Die Entgeltpunkte für die EM-Rente setzen sich aus den bereits bisher erreichten Entgeltpunkten sowie denen für die Zurechnungszeit zusammen. Ansonsten würde die Erwerbsminderungsrente gerade für Berufsanfänger, selbst wenn diese bereits die Wartezeit erfüllt hätten, überaus gering ausfallen.

Bisher erreichte Entgeltpunkte für die Erwerbsminderungsrente

Die bisher erreichten Entgeltpunkte entspricht der Summe der während Deines Erwerbsleben gutgeschriebenen Entgeltpunkten.

Entgeltpunkte für Zurechnungszeit

Für die Zurechnungszeit wird geschaut, wie viel Entgeltpunkte Du in der Vergangenheit im Durchschnitt pro Monat erhalten hast. Bei einem Durchschnittseinkommen wären das 0,083 (1,0 / 12 Monate).

Die Länge der Zurechnungszeit ist abhängig vom Jahr des Rentenbeginn der Erwerbsminderungsrente.

Zurechnungszeit bei Beginn der Erwerbsminderung in…
2021 Zurechnungszeit bis 65 Jahre und 10 Monate
2022 Zurechnungszeit bis 65 Jahre und 11 Monate
2023 Zurechnungszeit bis 66 Jahre und 0 Monate
2024 Zurechnungszeit bis 66 Jahre und 1 Monate
2025 Zurechnungszeit bis 66 Jahre und 2 Monate
2026 Zurechnungszeit bis 66 Jahre und 3 Monate
2027 Zurechnungszeit bis 66 Jahre und 4 Monate
2028 Zurechnungszeit bis 66 Jahre und 6 Monate
2029 Zurechnungszeit bis 66 Jahre und 8 Monate
2030 Zurechnungszeit bis 66 Jahre und 10 Monate
ab 2031 Zurechnungszeit bis 67 Jahre und 0 Monate

Beginnt Deiner Erwerbsminderung im Jahr 2021, so bekommst Du den Durchschnitt Deiner bisherigen, monatlichen Entgeltpunkte, für jeden Monat bis zum Alter von 65 Jahren und 10 Monaten gutgeschrieben.

Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor berücksichtigt einen Abschlag, wenn Du vor einem bestimmten Zeitpunkt Erwerbsminderungsrente beantragst. Auch hier ist entscheidend, in welchem Jahr Du die Erwerbsminderungsrente beantragst.

Abschlagsfreie Beantragung der Erwerbsminderungsrente in
2021 
ab einem Alter von 64 Jahren und 6 Monaten
2022 ab einem Alter von 64 Jahren und 8 Monaten
2023 ab einem Alter von 64 Jahren und 10 Monaten
ab 2024 ab einem Alter von 65 Jahren und 0 Monaten

Oder bei einer Wartezeit von 35 Jahren ab 63 Jahren und 0 Monaten.

Pro Monat, den Du vor diesem Termin Erwerbsminderungsrente beantragst, erhältst Du einen Abschlag von 0,3 %, maximal jedoch 10,8 %. Bist Du bei Beantragung der Erwerbsminderungsrente mehr als 36 Monate von diesem Termin entfernt, erhältst Du somit immer den Abschlag von 10,8 %. Der Zugangsfaktor liegt dann bei 0,892.

Aktueller Rentenwert

Der Rentenwert beschreibt den Eurobetrag, den Du pro Entgeltpunkt an monatlicher Rente erhältst.

Der Rentenwert in 2022 beträgt:
36,02 EUR in den alten Bundesländern
35,52 EUR in den neuen Bundesländern

Rentenartfaktor

Der Rentenartfaktor beträgt für die volle Erwebsminderungsrente 1,0 und 0,5 für die halbe Erwerbsminderungsrente. Bekommst Du lediglich die halbe Erwerbsminderungsrente, beträgt diese durch den Faktor 0,5 exakt die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente.

Logisch, oder?

Abzüge von der Erwerbsminderungsrente 2023

Krankenversicherung

Die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse müssen zur Hälfte selbst getragen werden, die andere Hälfte übernimmt die „Krankenversicherung der Rentner (KVdR)“.

Der halbe Beitragssatz für die Krankenversicherung beträgt 7,3 %. Zudem fällt noch der individuelle Zusatzbeitrag an, den jeder komplett selbst übernehmen muss. Im Durchschnitt liegt dieser aktuell bei 1,3 %.

Pflegepflichtversicherung

Zusätzlich müssen Beiträge für die Pflegepflichtversicherung abgeführt werden. Der Beitrag beträgt derzeit 3,05 %. Für kinderlose über 23 Jahren gibt es einen Zuschlag von 0,35 %.

In Summe müssen Kinderlose über 23 Jahren somit 3,4 % ihrer EM-Rente in 2023 für die Pflegepflichtversicherung bezahlen, alle anderen 3,05 %.

Steuern

Die gesetzliche Erwebsminderungsrente fällt in die Schicht 1 und ist somit, abhängig davon wann diese erstmals gezahlt wird, voll bzw. nahezu vollständig zu versteuern. Mehr Infos erhältst Du auch hier.

Je nachdem ob Du weitere Einkünfte hast und wie hoch Deine EM-Rente ausfällt kann die Steuer noch ins Gewicht fallen.

Erwerbsminderungsrente 2023

Berechnung anhand eines konkreten Beispiels

Konkretes Beispiel gefällig, damit Du Dir die Sache besser vorstellen kannst?

Nina ist kinderlos, lebt und arbeitet in Bayern, ist diesen Monat 35 Jahre alt geworden und arbeitet seit 10 Jahren.
Innerhalb dieser Zeit hat sie exakt 12,0 Entgeltpunkte angesammelt.
Das bedeutet, sie hat etwas über dem Durchschnitt verdient (20 % mehr). Durchschnittlich 0,1 Entgeltpunkte monatlich (12,0 Entgeltpunkte / 120 Monate = 0,1) hat sie erhalten.
Da sie Erwerbsminderungsrente in 2021 beantragt, wird die Zurechnungszeit bis 65 Jahre und 10 Monate gerechnet. Das entspricht noch 370 Monaten.
370 x 0,1 = 37,0 Entgeltpunkte für die Zurechnungszeit
In Summe werden für ihre EM-Rente 2021 49,0 Entgeltpunkte zugrunde gelegt.
Da sie für die abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente in 2021 mit 64 Jahren und 6 Monaten mehr als 36 Monate jünger ist, wird der volle Abschlag in Höhe von 10,8 % vorgenommen, der Zugangsfaktor beträgt damit 0,892.

Die Berechnung ihrer vollen Erwerbsminderungsrente 2021 sieht für Nina also wie folgt aus:
49,0 Entgeltpunkte x 0,892 Zugangsfaktor x 34,19 EUR Rentenwert West x 1,0 Rentenartfaktor = 1.494,38 EUR.

Diese Rente steht ihr allerdings nicht voll zur Verfügung, sondern es gibt noch Abzüge.

Krankenkasse Beitrag 7,3 % = 109,09 EUR
Krankenkasse Zusatzbeitrag 1,3 % = 19,43 EUR
Pflegepflichtversicherung (kinderlos) 3,3 % = 49,31 EUR

Steuern ohne weitere Einkünfte ca. 100 EUR

Von ihrer EM-Rente in Höhe von 1.494,38 EUR, die sie aufgrund ihres überdurchschnittlich hohen Einkommens erhält, bleiben ihr nach Abzug der Beiträge für die Krankenkasse, die Pflegepflichtversicherung sowie der Steuer noch in etwa 1.200 EUR monatlich übrig.

Hinzuverdienst zur gesetzlichen EM-Rente

Hinzuverdienst zur vollen Erwerbsminderungsrente

Bei Bezug der Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung darfst Du jährlich maximal 6.300 EUR hinzuverdienen. Außerdem darfst Du nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten. Verdienst Du mehr, wird dies zu 40 % in Abzug gebracht.

Hinzuverdienst zur halben Erwerbsminderungsrente

Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die Hinzuverdienstgrenze individuell für Dich berechnet. Allerdings beträgt sie aktuell mindestens 15.479,10 Euro pro Jahr. Auch hier wird der Teil Deines Verdienst, der diese Grenze übersteigt, zu 40 % von Deiner Erwerbsminderungsrente abgezogen.

Handlungsbedarf

Es ist schön, dass eine Grundabsicherung besteht. Allerdings genügt diese in der Regel weder von der Qualität, noch der höhe der abgesicherten Rente. Daher ist eine private Absicherung, meist in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung, regelmäßig empfehlenswert. Da der Abschluss nicht nur teuerer wird mit steigendem Alter, sondern es aufgrund der Gesundheitsfragen auch immer schwieriger wird, sollte die Absicherung so früh wie möglich erfolgen.

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