Alte Leipziger BU Gesundheitsfragen
Wir zeigen Dir die Alte Leipziger BU Gesundheitsfragen und worauf Du bei der Beantwortung achten musst.
Vereinfachte Gesundheitsfragen Alte Leipziger BU
Bei den Gesundheitsfragen der Alte Leipziger BU kann man aufgrund des abgekürzten Fragezeitraums durchaus von vereinfachten Gesundheitsfragen sprechen. Allerdings gibt es auch einiges zu beachten, das Du vor dem Ausfüllen der Alte Leipziger BU Gesundheitsfragen unbedingt wissen solltest!
Obwohl die Alte Leipziger ihre Gesundheitsfragen grundsätzlich allen Interessierten so anbietet, haben wir sie der Liste der BU Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen hinzugefügt.
Es gelten folgende Rahmenbedingungen:
- für alle Berufe
- kein Höchstalter
- bis 2.500 EUR monatliche BU-Rente (darüber hinaus Untersuchung notwendig, wir empfehlen die Aufteilung auf zwei Versicherer)
- Abfragezeitraum überwiegend verkürzt auf 3 Jahre
- Psychische Erkrankungen werden für 5 Jahre abgefragt
- Abfragezeitraum stationär 10 Jahre
- Nachversicherungsgarantie enthalten
- Frage nach gefährlichen Hobbys wird gestellt
- anonyme Risikovoranfrage über uns möglich
So sehen die Alte Leipziger BU Gesundheitsfragen aus
Zeitlich auf 3 Jahre befristete Gesundheitsfragen
Unter Punkt 1 findest Du alle Gesundheitsfragen, die zeitlich auf die letzten drei Jahre befristet sind. Genau das ist bei den Alte Leipziger BU Gesundheitsfragen auch der wesentliche Vorteil!
Aber schauen wir uns die genaue Fragestellung hierzu einmal an:
Bestehen oder bestanden in den letzten 3 Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden… (…danach folgen verschiedene Bereiche)
Achtung, was da NICHT steht: Die Alte Leipziger fragt hier nicht nach erfolgten Untersuchungen oder Behandlungen, sondern explizit nach bestehenden Krankheiten (…)! Das bedeutet, Du musst unabhängig davon, ob Du deshalb beim Arzt gewesen bist, Angaben hierzu machen.
Dennoch ist es in vielen Fällen hilfreich, weil der abgefragte Zeitraum sich lediglich auf die letzten drei Jahre bezieht. Dabei zählt im übrigen der Stichtag ab der Antragstellung.
Hattest Du beispielsweise Rückenschmerzen oder Verspannungen vor mehr als drei Jahren, musst Du das hier nicht angeben. Standen die Schmerzen hingegen mit einer noch bestehenden Erkrankungen (beispielsweise einer Skoliose) in Verbindung, so ist die Erkrankung anzugeben – unabhängig davon, ob Du deshalb in den letzten drei Jahren beim Arzt warst oder Beschwerden hattest.
Wie genau die Alte Leipziger es bei ihren Gesundheitsfragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung trotz der abgekürzten Fragen wissen möchte, siehst Du auch an Frage Nr. 7. Während sich der erste Teil der Fragen auf bestimmte Organe, Körperteile und Krankheiten bezieht, wird hier allgemein gefragt:
Sind Sie in den letzten drei Jahren von Ärzten, Psychologen, Krankengymnasten oder Heilpraktikern über die bereits gemachten Angaben hinaus untersucht, beraten oder behandelt worden?
Hier wird ohne Einschränkungen auch nach Untersuchungen und jedem anderen ärztlichen Kontakt gefragt. Streng genommen ist hier wirklich alles anzugeben, auch Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund. Sofern Untersuchungen zur reinen Vorsorge stattgefunden haben und es wirklich keinen Befund gab (bitte Krankenakte prüfen, häufig finden sich entgegen aller Erwartungen doch irgendwelche Diagnosen!), führen diese im Leistungsfall sicher nicht zu Problemen, wenn Du sie vergessen hast. Denn der Versicherer müsste nachweisen, dass er den Vertrag mit Kenntnis hiervon nicht oder zu anderen Bedingungen angenommen hätte, was bei reinen Vorsorgeuntersuchungen niemals der Fall sein wird. Dennoch empfehlen wir zu Deiner eigenen Sicherheit und um jeglichen Angriffspunkt von vornherein auszuräumen eine kurze Angabe zu den entsprechenden Untersuchungen zu machen. Zum Beispiel „jährliche Hautkrebsvorsorge ohne Befund“.
Bei den Fragen gut gelöst ist, dass es in vielen Bereichen noch einmal Klarstellungen gibt, ab wann eine Erkrankung anzugeben ist. Beispielsweise Kopfschmerzen, die mit Sicherheit jeder irgendwann mal hat, sind nur anzugeben, wenn diese häufiger als 12 Mal im Jahr oder länger als 48 Stunden am Stück aufgetreten sind. Ähnliche Regelungen gibt es für Rücken-, Magen- und Gelenkschmerzen sowie für Infektionskrankheiten.
Auf 5 Jahre befristete Gesundheitsfragen
Für einige Teilbereiche weicht die Alte Leipziger vom oben genannten Zeitraum von drei Jahren ab und möchte Infos zu den letzten fünf Jahren. Siehe hierzu auch die Fragen 2 bis 6.
Die Fragen nach den letzten fünf Jahren beziehen sich auf folgende Umstände:
- Psychische Erkrankungen
- regelmäßige Medikamenteneinnahme
- Drogenkonsum
- regelmäßiger Alkoholkonsum
- ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Wochen
Anonyme Risikovoranfrage Psyche
Wer auf einen verkürzten Fragezeitraum bei psychischen Erkrankungen gehofft hat, den müssen wir an dieser Stelle leider enttäuschen. Psychische Beschwerden sind bei unseren anonymen Voranfragen ein Dauerthema. Obwohl Du diese bei der Alten Leipziger angeben musst, auch wenn sie länger als drei, aber maximal fünf Jahre zurückliegen, lohnt sich eine anonyme Risikovoranfrage oftmals dennoch!
Nur weil Du vorbelastet bist, heißt das nicht zwingend, dass es eine Ablehnung oder einen Ausschluss gibt. Es kommt natürlich auf das Gesamtbild an. In vielen Fällen konnten wir bei der Alten Leipziger trotz psychischer Vorerkrankungen jedoch eine „Normalannahme“ erreichen. Beispiele gefällig?
Depressive Episode
In diesem Fall gab es eine leicht depressive Episode. Die behandelnde Psychotherapeutin bestand für ihr Attest sogar darauf, alle in der Vergangenheit erfolgten Sitzungen zu erwähnen – auch die außerhalb des abgefragten Zeitraums!
Dennoch kam es im Rahmen der anonymen Risikovoranfrage zu einer Normalannahme und im weiteren Verlauf zu einem Vertrag bei der Alten Leipziger.
Einmaliger Erschöpfungszustand
Dieser Kunde hatte einmalig einen Erschöpfungszustand und konnte die Gründe hierfür auch im Rahmen einer Eigenerklärung darlegen.
Zusätzlich hängten wir eine kurzes ärztliches Attest an, in der die Schilderung so bestätigt wurde, das Ergebnis:
Mutter-Kind-Kur und Erschöpfung
Bei dieser Kundin ging es (nicht nur) um eine Mutter-Kind-Kur und die dabei durchgeführten therapeutischen Gespräche. Da hier sehr umfassende Eigenerklärungen erstellt wurden und diese in Verbindung mit ärztlichen Attesten zur anonymen Risikovoranfrage bei der Alten Leipziger eingereicht wurden, erhältst Du hier Auszüge aus den Beschreibungen:
Für eine „Normalannahme“ hat es hier, auch aufgrund vieler weiterer Vorerkrankungen, leider nicht gereicht.
Jedoch war die Alte Leipziger der einzige Versicherer, der überhaupt ein Angebot abgegeben hat. Die Kundin hat hier mit einem Risikozuschlag Versicherungsschutz erhalten, der auch bei psychischen Erkrankungen greift und war mit dem Ergebnis absolut happy!
Stationär: Abfragezeitraum 10 Jahre
Für stationäre Untersuchungen und Behandlungen werden sogar, wie bei den meisten Versicherern, die letzten zehn Jahre abgefragt. Dies sieht Du bei Frage Nummer 8.
Wurden Sie in den letzten 10 Jahren stationär untersucht oder behandelt (auch Kuren, Reha-, oder Entzugsbehandlungen, Operationen, Strahlen- oder Chemotherapie) bzw. ist eine solche Untersuchung/Behandlung ärztlicherseits in den nächsten zwei Jahren vorgesehen oder empfohlen?
Ambulante Untersuchungen und Behandlungen fallen nicht unter diese Frage, sind aber gegebenenfalls bei den anderen Fragen anzugeben. Was jetzt erstmal sehr weitreichend klingt, ist in der Praxis meistens kein Problem. Alles was in den letzten fünf Jahren war, wäre ohnehin in den Fragen davor erfasst worden.
Solltest Du vor mehr als fünf Jahren in stationärer Behandlung gewesen sein, sind zwei Fälle denkbar:
- Die Erkrankung, wegen derer Du im Krankenhaus warst, besteht immer noch. Auch ohne den abgefragten Zeitraum von 10 Jahren wäre diese höchstwahrscheinlich aufgrund der Fragestellung nach bestehenden Krankheiten im Teil 1 angabepflichtig.
- Die Erkrankung ist folgenlos ausgeheilt und Du bist völlig beschwerdefrei. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass damit eine normale Annahme möglich ist.
Sicher gibt es ein paar Ausnahmen, aber so läuft es eben in vielen Fällen.
Auch die Frage, ob für die nächsten zwei Jahre eine stationäre Untersuchung oder Behandlung geplant ist, kann man natürlich kritisch sehen. Allerdings dürfte dies in der Praxis lediglich eine Verdeutlichung sein, was man alles angeben muss. Da bei den Fragen zu Nr. 1 nach bestehenden Krankheiten sowie in Verbindung mit der Frage Nr. 7 nach generellen Untersuchungen oder Behandlungen durch einen Arzt in den letzten drei Jahren bereits so ziemlich alles erfasst wurde, dürfte es fast nicht möglich sein, dass Du hier etwas angeben musst, was vorher nicht bereits erfasst worden ist.
Zeitlich unbefristete Fragen
Bei den Fragen unter Nummer 9 legt die Alte Leipziger einen unbefristeten Zeitraum zugrunde.
9.1 Wurde eine HIV-Infektion festgestellt oder steht ein Testergebnis noch aus?
9.2 Wurde eine Krebserkrankung festgestellt (bösartiger Tumor, Leukämie, Lymphome)?
Die zeitlich unbefristete Frage ist erstmal nicht schön, aber auch hier dürften eigentlich keine neuen Erkenntnisse ans Licht kommen. Eine HIV-Infektion hätte bereits bei Frage 1.13 nach bestehenden Infektionskrankheiten angegeben werden müssen. Und auch eine Krebserkrankung dürfte in den meisten Fällen durch die Frage nach stationären Untersuchungen in den letzten zehn Jahren, bzw. der Frage nach allen Untersuchungen in den letzten drei Jahren bekannt sein.
Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand
Schlussendlich gibt es noch die Fragen nach dem aktuellen Gesundheitszustand, die da lauten:
10.1 Bestehen Behinderungen (auch angeborene) oder haben Erkrankungen oder Unfälle Folgen hinterlassen (auch Belastungsminderung, Bewegungseinschränkung, Schmerzen, Verlust oder Funktionseinschränkungen im Bereich der inneren Organe, der Sinnesorgane, der Wirbelsäule, des Kopfes, der Arme oder der Beine)?
10.2 Wurde ein Grad der Behinderung (GdB), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS) oder eine Wehrdienstbeschädigung (WDB) anerkannt?
Sowie der Frage nach Körpergröße und Gewicht.
Fazit Alte Leipziger BU Gesundheitsfragen
Auf den ersten Blick sehen die Gesundheitsfragen der Alte Leipziger BU durch den in vielen Fällen abgekürzten Fragezeitraum von nur drei Jahren vereinfacht aus. Tatsächlich gibt es auch immer mal wieder Fälle, wo genau diese Fragen passen. Darüber hinaus haben wir bei anonymen Risikovoranfragen bei der Alten Leipziger auch wirklich sehr gute Erfahrungen gemacht und Fälle unterbekommen, die anderweitig gar nicht oder nur mit hohen Zuschlägen oder Ausschlüssen versicherbar gewesen wären.
Aber, und das ist ganz wichtig: Die Fragen haben es dennoch in sich und sollten keineswegs unterschätzt werden! Generell wird nach bestehenden Krankheiten gefragt, unabhängig von Behandlungen. Und bei den Fragen nach Ärzten wird auch explizit nach Untersuchungen und eben nicht nur nach Behandlungen gefragt!
Du solltest also auch hier sehr sauber und ganz genau arbeiten. Gern beraten wir Dich hierzu, helfen Dir bei der Aufbereitung der Unterlagen und stellen eine anonyme Risikovoranfrage für Dich.