BU Aktion LV1871 bis 35 Jahre

Die LV1871 bietet eine BU Aktion mit verkürzten Gesundheitsfragen für alle Personen bis 35 Jahre an. Hier bekommst Du alle genauen Infos zur Aktion.

BU Aktion LV1871

Einleitung BU Aktion LV1871 2023

Wenn Du heute eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchtest, musst Du relativ umfangreiche Angaben zu Deinem Gesundheitszustand machen. Interessenten sind oftmals verwundert, wie schnell es zu Beitragszuschlägen, Leistungsausschlüssen oder sogar Ablehnungen kommt.

Generell bieten wir deshalb immer an, im Zweifel eine anonyme Risikovoranfrage für Dich zu starten. Damit können wir im Vorfeld klären, ob und zu welchen Bedingungen Du angenommen wirst.

Eine Alternative sind BU Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Derzeit bietet die LV1871 eine wirklich tolle BU Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen für alle Personen bis maximal 35 Jahre. Diese wurde ganz aktuell (Stand 2023) auch nochmal modifiziert und nun können bestimmte Berufe sogar bis zu 2.000 EUR BU-Rente mit vereinfachten Fragen absichern.

Weitere BU Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen findest Du hier.

Mit der BU Aktion LV1871 kann es Dir zum einen passieren, dass Du bestimmte Beschwerden oder Erkrankungen aus der Vergangenheit nicht angeben musst und dadurch ohne „Erschwernisse“ versichert wirst. Zum anderen sind die Fragen sehr sauber gestellt. Dadurch kannst Du diese leicht und rechtssicher beantworten.

Einen ausführlichen Test der aktuellen Versicherungsbedingungen der LV 1871 findest Du hier!

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Wer kann die LV1871 BU Aktion abschließen?

Die BU Aktion der LV1871 ist für eine Vielzahl Berufe verfügbar, bei Vertragsabschluss musst Du unter 35 Jahre alt sein. Die allermeisten kaufmännischen und akademischen Berufe sind hier mit vereinfachten Gesundheitsfragen versicherbar. Zum Beispiel kommen Informatiker, Ingenieure, Mediziner, Juristen, Kaufmänner und Kauffrauen in den Genuss der LV1871 BU Aktion. Bisher war es so, dass für die Antragsfragen „Hopp oder Top“ galt. Du musstest die Fragen alle mit Nein beantworten, ansonsten konntest Du die Aktion nicht nutzen. Auch das ist Stand 2023 besser geworden. In 2023 sind bei der LV 1871 BU Aktion für Alle unter 35 Jahren auch JA-Antworten erlaubt und wir können für Dich prüfen, ob und zu welchen Bedingungen Du angenommen wirst. Die Prüfung ist kostenlos und läuft gegenüber dem Versicherer anonym und Deine Daten landen auf keiner „Liste“, wenn es mit dem Vertragsabschluss nicht klappen sollte.

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Neu in der LV 1871 BU Aktion 2023

Die Aktion der LV 1871 wurde wirklich an einigen Punkten überarbeitet. Hier gibt es Positives wie Negatives zu berichten. Für viele Ingenieurberufe und zahlreiche weitere MINT-Berufe wurde die maximale BU-Rente auf 2.000 EUR monatlich direkt bei Vertragsabschluss hochgesetzt. Zudem wurden die allgemein schon sehr guten Versicherungsbedingungen der LV 1871 noch einmal verbessert. Teilweise wurden dabei die Beiträge sogar noch reduziert. Auch die Nachversicherungsgrenzen wurden in vielen Fällen deutlich nach oben gesetzt. Zum einen sind diese bei der LV 1871 sehr individuell und reichen, je nach Beruf, bis zu 3.700 EUR und damit inklusive Karrieregarantie sogar bis 7.400 EUR (Karrieregarantie = immer doppelt so hoch wie die allgemeine Nachversicherungsgrenze). Zum anderen bedeutet das aber auch, dass eine konkrete Angabe an dieser Stelle nicht möglich ist – die Berufe werden individuell eingestuft und wir müssen im Einzelfall für Dich nachprüfen, wo die absolute Grenze für Dich liegt.

Bei den vereinfachten Fragen der LV 1871 gibt es einige Verbesserungen. Psychische Beschwerden in den letzten fünf Jahren müssen beispielsweise nur noch dann angegeben werden, wenn Du deshalb in Untersuchung oder Behandlung warst, oder diese ganz aktuell (=in den letzten sechs Monaten) gewesen sind. Eine deutliche Verbesserung!
Krankschreibungen sind nur noch anzugeben, wenn Du in den letzten fünf Jahren für mehr als 20 Kalendertage ununterbrochen arbeitsunfähig gewesen bist, bisher lag die Grenze schon bei 14 Tagen. Dafür zählen bei Schülern allerdings auch Zeiträume von mehr als 20 Kalendertagen dazu, in denen Dein Kind nicht am Schulunterricht teilnehmen konnte.

Die größte Verbesserung: „Ja“ Antworten sind erlaubt. Früher konnte die Aktion einfach nicht abgeschlossen werden, wenn Du aus dem Raster gefallen bist. So zum Beispiel konntest Du bei vielen gefährlichen Hobbys die Aktion einfach gar nicht mehr nutzen. Oder wenn Du aufgrund einer Covid-Infektion in den letzten sechs Monaten Medikamente erhalten hast oder deswegen länger als 14 Tage arbeitsunfähig warst = die Aktion war nicht mehr nutzbar und Du musstest die regulären Risikofragen komplett beantworten. Das hat sich glücklicherweise geändert. So sind Ja-Antworten jetzt erlaubt und wir können prüfen, ob eine Absicherung im Rahmen der Aktion dennoch möglich ist.

Rahmenbedingungen der LV1871 BU Aktion

Grundlegend handelt es sich um die ganz normale Golden BU der LV1871. Es gibt keine außergewöhnlichen Besonderheiten. Die einzige „Einschränkung“ für die BU Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen ist, dass Du zu Beginn nur 1.500 EUR (Ingenieure und viele MINT-Berufe sogar bis zu 2.000 EUR!) absichern kannst. Im Gegensatz zu vielen anderen Sonderaktionen hast Du bei der BU Aktion LV1871 jedoch umfassende Möglichkeiten, Deinen Schutz schrittweise zu erhöhen.

Bei Vertragsabschluss darfst Du das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (=Du darfst maximal 34 Jahre alt sein) und solltest vorwiegend in einem Büroberuf tätig sein, es gehen aber beispielsweise auch Mediziner, Sozialpädagogen und Physiotherapeuten. Im handwerklichen Bereich wird es allerdings eher schwierig.

  • Eintrittsalter max. 34 Jahre
  • Körpergröße und Gewicht liegen im normalen Bereich
  • für einen Großteil der Berufe möglich
  • max. 1.500 EUR BU-Rente
  • für Ingenieure und zahlreiche weitere MINT-Berufe: max. 2.000 EUR BU-Rente
  • AU-Klausel kann eingeschlossen werden
  • Pflegepaket möglich
  • 3 % Leistungsdynamik möglich

Erhöhungsoptionen bei der LV1871 BU Aktion

  • 3 % jährliche Beitragsdynamik
  • Nachversicherungsgarantie bis maximal 3.700 EUR mtl. BU-Rente – allerdings abhängig vom jeweiligen Beruf!
    • alle drei Jahre ereignisunabhängige Nachversicherungsoption
      • Erhöhung der monatlichen BU-Rente um 250 EUR
      • für die Erhöhung gilt eine Wartezeit von drei Jahren
    • ereignisabhängige Nachversicherungsoption
      • Erhöhung um maximal 50% der versicherten Rente
      • z.B. bei Heirat, Geburt/Adoption eines Kindes, Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie,…
      • kann innerhalb von 12 Monaten ausgeübt werden
    • Nachversicherungsgarantie bis zum Alter von 50 Jahren nutzbar
    • Nachversicherungen sind ohne Risikoprüfung möglich!
  • Karrieregarantie bis zum doppelten der individuellen Nachversicherungsgrenze – maximal 7.400 EUR
    • für Arbeitnehmer in unbefristeten Angestelltenverhältnis
    • bei Gehaltserhöhung um mehr als 5 %
    • Erhöhung der BU-Rente maximal um gleichen Prozentsatz wie Gehaltserhöhung

LV 1871 BU Aktion Nachversicherungen

Allein durch die Beitragsdynamik erhöht sich die BU-Rente bei anfänglichen 1.500 EUR innerhalb von zehn Jahren auf ca. 2.000 EUR. Zusätzlich sind sowohl ereignisunabhängige, als auch ereignisabhängige Nachversicherungsoptionen verfügbar.

Gesundheitsfragen BU Aktion LV1871

Nun erfährst Du die genauen, verkürzten Gesundheitsfragen im Rahmen der BU Aktion der LV1871 inklusive einiger Anmerkungen.

Onlineberatung Versicherung

1. Be­stehen be­reits Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen oder sind sol­che be­an­tragt?
(Ab­si­che­run­gen bei der LV 1871 müs­sen auch an­ge­ge­ben wer­den. Nicht an­ge­ge­ben wer­den müs­sen rei­ne Bei­trags­be­frei­un­gen für den Fall der Be­rufs­un­fä­hig­keit so­wie BU-Ab­si­che­run­gen, die auf­ge­ho­ben wer­den sol­len.)

AnmerkungNEU: Bisher konntest Du die Aktion nur dann nutzen, wenn Dein bisheriger Vertrag abgelöst wurde oder Du bisher gar keine BU-Versicherung hattest. In 2023 darfst Du Deine bestehende Vorversicherung behalten und die Aktion ergänzend nutzen, um Deinen Schutz auszubauen! Die Gesamtabsicherung muss insgesamt natürlich finanziell angemessen sein (=max. 60 % vom Bruttoeinkommen).

2. Üben Sie in Ih­rer Frei­zeit Sport­ar­ten mit er­höh­ter Ver­let­zungs­ge­fahr aus?
– Mo­tor­rad­sport: z.B. Mo­to­cross, En­du­ro, Rund­stre­cken­ren­nen
– Au­to­mo­bil­sport: z.B. Rund­stre­cken­ren­nen, Go-Kart, Auto-Cross
– Berg­sport: z.B. Berg­stei­gen, Down­hill, Klet­tern
– Flug­sport: z.B. Fall­schirm­sprin­gen, Pa­ra­gli­ding, Se­gel­flug
– Tauch­sport: z.B. Press­luft-, Apnoe-, Misch­gastau­chen
– Was­ser­sport: z.B. Ka­jak, Ki­te­sur­fen, Se­geln
– Reit­sport: z.B. Dres­sur, Mi­li­ta­ry, Spring­rei­ten
– Kampf­sport: z.B. Bo­xen, Judo, Ka­ra­te
– Ge­fähr­li­che Mann­schafts­sport­ar­ten: z.B. Ame­ri­can Foot­ball, Rug­by, Eis­ho­ckey
– Sons­ti­ge Sport­ar­ten: z.B. Kraft­sport, Rad­sport, Parkour

Anmerkung, NEU: Auch hier gibt es Veränderungen, im Vergleich zur früheren Aktion. Mittlerweile ist die Angabe, dass Du eine der Sportarten ausübst, kein Ablehnungsgrund mehr. Im Onlinerechner der LV 1871 können wir für Dich direkt prüfen, ob die jeweilige Ausgestaltung abgesichert werden kann, oder nicht. Früher wäre die Aktion beispielsweise nicht möglich gewesen, wenn Du beim Tauchen tiefer als 40 m gehst. Heute ist die Aktion dennoch möglich, Du erhältst für das Risiko „Tieftauchen“ allerdings einen Zuschlag.

3. Planen Sie innerhalb der nächsten 12 Monate einen mehr als sechswöchigen dreimonatigen Auslandsaufenthalt außerhalb der EU? 

Anmerkung: Ge­plan­te Aus­lands­auf­ent­hal­te von Min­der­jäh­ri­gen wäh­rend der Schul­aus­bil­dung müs­sen nicht an­ge­ge­ben wer­den.

4. Wur­den Sie in den letz­ten 5 Jah­ren von Ärz­ten, Heil­prak­ti­kern, Phy­sio-, Psy­cho­the­ra­peu­ten oder sons­ti­gen nicht­ärzt­li­chen The­ra­peu­ten un­ter­sucht oder be­han­delt?

Anmerkung: Nicht an­zu­ge­ben sind aku­te Er­käl­tungs­krank­hei­ten, aku­te Ma­gen-, Darm- und Harn­wegs­in­fek­te, un­auf­fäl­li­ge Vor­sor­ge­un­ter­su­chung, zahn­ärzt­li­che Be­hand­lun­gen, Schwan­ger­schaft/Ge­burt, Imp­fun­gen)

Falls die Frage 4 mit Ja beantwortet wird:

  • Wur­den Ih­nen in den letz­ten 6 Mo­na­ten Me­di­ka­men­te (Ta­blet­ten, Sal­ben/Cremes, Sprays oder Sprit­zen) ver­schrie­ben oder ver­ab­reicht?
    (Nicht an­zu­ge­ben sind Be­hand­lun­gen von: aku­ten Er­käl­tungs­krank­hei­ten, aku­ten Ma­gen-, Darm- und Harn­wegs­in­fek­te so­wie Imp­fun­gen und Mit­tel zur Emp­fäng­nis­ver­hü­tung)
  • Waren Sie in den letzten 5 Jahren für mehr als 14 20 Kalendertage durchgehend aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, Ihre übliche Tätigkeit (berufliche Tätigkeit, Teilnahme am Schulunterricht oder Schulsport, Studium) auszuüben oder sind Sie derzeit dazu nicht in der Lage?
  • Wurden Sie in den letzten 5 Jahren wegen des Genusses von Alkohol oder anderer Suchtmittel beraten oder behandelt?
  • Sind Sie in den letz­ten 5 Jah­ren un­ter­sucht oder be­han­delt wor­den we­gen ei­ner Herz­er­kran­kung, Nie­ren­er­kran­kung, Dia­be­tes oder psy­chi­scher Be­schwer­den (z. B. De­pres­si­on)?

Anmerkung: Auch hier gab es eine große Verbesserung. Bisher mussten psychische Beschwerden angegeben werden, unabhängig davon, ob diese behandelt wurden oder nicht. In 2023 wird in der LV 1871 BU Aktion nur noch nach untersuchten und behandelten psychischen Beschwerden gefragt. Darüber hinaus gibt es eine Klarstellung, dass eine Medikamentenverordnung für gewisse Bagatellerkrankungen nicht anzugeben ist.

5. Wur­den bei Ih­nen im Rah­men von ei­ner der fol­gen­den ärzt­li­chen Un­ter­su­chun­gen in­ner­halb der letz­ten 12 Mo­na­te kon­troll- oder be­hand­lungs­be­dürf­ti­ge Be­fun­de fest­ge­stellt: La­bor­un­ter­su­chun­gen, Rönt­gen/CT/MRT, Ul­tra­schall, EKG?


Anmerkung: Ein po­si­ti­ver Co­vid-19-Test muss hier nicht an­ge­ge­ben wer­den, wenn seit min­des­ten 5 Wo­chen kei­ne Be­schwer­den mehr be­stehen.

6. Wur­de bei Ih­nen je­mals eine Krebs­er­kran­kung (z. B. bös­ar­ti­ger Tu­mor, Leuk­ämie, Me­la­nom) fest­ge­stellt?

Anmerkung: Auch diese Frage ist neu hinzugekommen, bitte beachte das Wort „jemals“!

7. Ha­ben in­ner­halb der letz­ten 10 Jah­re Ope­ra­tio­nen, sta­tio­nä­re Kran­ken­haus- oder Kur­auf­ent­hal­te statt­ge­fun­den bzw. sind sol­che für die nächs­ten 12 Mo­na­te ärzt­lich an­ge­ra­ten oder vor­ge­se­hen?

Anmerkung: Bitte beachte, dass hier generell Operationen anzugeben sind, also auch solche, die ambulant durchgeführt worden sind.

8. Hat­ten Sie in den letz­ten 6 Mo­na­ten psy­chi­sche Be­schwer­den, Be­schwer­den des Ner­ven­sys­tems oder des Ge­hirns, des Be­we­gungs­ap­pa­ra­tes oder der Sin­nes­or­ga­ne?
Dazu ge­hö­ren:
– Ner­ven­sys­tem/Ge­hirn: z.B. Läh­mun­gen, Ge­fühls­stö­run­gen
– Be­we­gungs­ap­pa­rat: z.B. Fol­gen von Kno­chen­brü­chen, Ver­let­zun­gen, Rü­cken­schmer­zen, Ge­lenk­schmer­zen
– Sin­nes­or­ga­ne: z.B. Seh­stö­rung, Hör­min­de­rung, Fehl­sich­tig­keit grö­ßer als 5 Di­op­tri­en

Anmerkung: Bei dieser Frage sind neu die psychischen Beschwerden hinzugekommen. Aber klar, denn früher wurden diese bereits deutlich früher für die letzten fünf Jahre abgefragt. Nun will die LV 1871 in ihrer Aktion für junge Leute unter 35 Jahre nur noch wissen, ob Du in den letzten fünf Jahren aufgrund psychischer Beschwerden behandelt worden bist und ob Du in den letzten sechs Monaten – also mehr oder weniger aktuell – Beschwerden hattest.

Zusätzliche Frage für über 30 Jährige

Wenn Du bei Vertragsabschluss bereits mind. 30 Jahre alt bist, wartet jetzt neu eine zusätzliche Frage nach dem Bewegungsapparat (=insebsondere Rücken) auf Dich.

  • Wur­den Sie in den letz­ten 5 Jah­ren un­ter­sucht oder be­han­delt we­gen Er­kran­kun­gen oder Be­schwer­den des Rü­ckens, der Wir­bel­säu­le, der Band­schei­ben, der Kno­chen oder der Ge­len­ke?

Anmerkung: Diese Frage ist leider neu hinzugekommen! Allerdings ist diese Frage immer noch positiv im Vergleich zu anderen Fragestellungen. Häufig müssen Erkrankungen des Rückens, wie z.B. eine Skoliose generell angegeben werden, wenn nach bestehenden Krankheiten gefragt wird. In diesem Zusammenhang aber bitte auch Frage Nummer 9 beachten!

Übrigens gilt auch hier: selbst wenn Du etwas angeben musst, wie zum Beispiel eine Untersuchung wegen einer Skoliose in den letzten fünf Jahren, bedeutet das keineswegs zwingend einen Ausschluss. Es kommt immer darauf an, weshalb die Untersuchung oder Behandlung genau war, wie die Beschwerden aussahen, wie oft diese vorkamen und so weiter und sofort.

Zusätzliche Frage für Schüler:innen an Gymnasien

Die Aktion ist für Kinder nur dann nutzbar, wenn diese ein Gymnasium besuchen. Haupt- und Realschüler sind aber oftmals ohnehin besser bei anderen Versicherern mit der BU-Versicherung für Schüler aufgehoben, dafür ist die LV 1871 BU für Gymnasium Besuchende aber top!

  • Wur­den Sie in den letz­ten 5 Jah­ren un­ter­sucht oder be­han­delt we­gen Er­kran­kun­gen oder Be­schwer­den der Atem­we­ge, der Haut oder we­gen All­er­gi­en?

Anmerkung: Dazu ge­hö­ren z.B. Heu­schnup­fen, Asth­ma bron­chia­le, be­rufs­be­ding­te Atem­wegs­pro­ble­me, Neu­ro­der­mi­tis, Schup­pen­flech­te, Ek­ze­me.

Da bei Schüler:innen noch alles offen ist, schauen Versicherer hier besonders genau hin. Denkbar wäre hier zum Beispiel eine Labortätigkeit, bei der Atemwegserkrankungen schneller zu einer Berufsunfähigkeit führen könnten. Und um hier der Gefahr vorzubeugen, hat die LV 1871 eine zusätzliche Frage für Schüler:innen eingeführt.

Fazit BU Aktion LV1871

Die Gesundheitsfragen sind stark vereinfacht und sehr sauber gestellt. Mit Ausnahme der Frage 4 führen „Ja“ Antworten zu einer normalen, umfassenden Risikoprüfung.

Besonders erfreulich ist, dass es sich um den ganz normalen (sehr guten!) Tarif der LV1871 handelt und es einige Möglichkeiten gibt, den Schutz im Anschluss zu erhöhen.

Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung

 

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