Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Mit dem Begriff der Arbeitsunfähigkeitsversicherung können unterschiedliche Absicherungen gemeint sein. Hier erfährst Du, was alles darunter fällt und was es mit dem Begriff Arbeitsunfähigkeitsversicherung auf sich hat.

Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Es gibt sie nicht: Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Es gibt zwar den Begriff „arbeitsunfähig“ zu sein und auch eine Versicherung für diesen Fall, doch eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung gibt es tatsächlich nicht. Es gibt diverse Absicherungen, für den Fall, dass Du krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann. Zuerst erfährst Du, was hinter den Begrifflichkeiten steckt und danach die verschiedenen Versicherungslösungen.

Arbeitsunfähigkeit

Wenn man von einer Arbeitsunfähigkeit spricht, ist der vorübergehende Zeitraum gemeint. Fast jeder war schon einmal arbeitsunfähig. Das kann eine einfach Erkältung sein, wegen der Du vom Arzt für eine Woche krankgeschrieben wurdest, oder auch ein komplizierter Bruch, der Dich für mehrere Wochen oder sogar Monate außer Gefecht setzt. Bei einer normalen Arbeitsunfähigkeit geht man immer davon aus, dass Du wieder vollständig gesund wirst und im Anschluss wie gewohnt weiter arbeiten kannst.

Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeit hingegen bezeichnet einen dauerhaften Zustand. In modernen Versicherungsbedingungen ist der Zeitraum mit mindestens sechs Monaten definiert. Hier besteht keine Aussicht auf Besserung in absehbarer Zeit. Dennoch bedeutet berufsunfähig zu sein nicht zwingend, nie wieder arbeiten zu können.

Unterschied AU und BU

Die Arbeitsunfähigkeit beschreibt den vorübergehenden Zeitraum einer Krankmeldung mit Aussicht auf Besserung, die Berufsunfähigkeit den voraussichtlich dauerhaften Zustand, seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können.

Arbeitsunfähigkeitsversicherung - Gibts nicht wirklich!

Wie kann ich mich gegen Arbeitsunfähigkeit versichern?

Es gibt verschiedene Lösungen, um Dich im Krankheitsfall abzusichern. Die Frage ist, was Du willst! Als Angestellter bekommst Du die ersten sechs Wochen der Krankmeldung eine Lohnfortzahlung. Im Anschluss erhältst Du von der Krankenkasse das sogenannte Krankengeld, wodurch Dir bei Deinem Nettoeinkommen eine Lücke von ca. 25 % entsteht. Das Krankengeld wird für maximal 72 Wochen bezahlt. Hält Dich die Krankenkasse allerdings bereits früher für berufsunfähig (und nicht nur arbeitsunfähig), kann die Zahlung des Krankengeld auch früher eingestellt werden.

Im Anschluss bist Du erwerbsunfähig (sofern Du gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen kannst) und kannst die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beantragen, oder berufsunfähig (wenn Du nur Deinen Job nicht mehr ausüben kannst, aber möglicherweise noch einen anderen).

Krankentagegeld

Mit einem Krankentagegeld sicherst Du die Einkommenslücke von ca. 25 % ab, die Dir entsteht, wenn Du vorübergehen – aber für mehr als 6 Wochen – krankgeschrieben und somit lediglich arbeitsunfähig bist. Das Krankentagegeld wird so lange wie das Krankengeld bezahlt.

Die Krankentagegeldversicherung ist eigentlich die zum Begriff Arbeitsunfähigkeitsversicherung passende Absicherung. Allerdings ist eine Krankentagegeldversicherung lediglich eine sinnvolle Ergänzung, da hier lediglich eine kleine und vorübergehende Einkommenseinbuße abgesichert wird, die in vielen Fällen selbst zu stemmen ist.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Häufiger wird mit dem Begriff Arbeitsunfähigkeitsversicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung gemeint. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist auf jeden Fall die deutlich wichtigere Absicherung, da hier ein dauerhafter Einkommensverlust abgesichert wird und die gesetzliche Erwebsminderungsrente – sofern eine vollständige Erwerbsminderung vorliegt – gerade einmal 32 % vom letzten Einkommen ersetzt. Die Lücke ist hier demnach nicht nur deutlich größer, sondern auch die durchschnittliche Dauer ist mit 4 – 6 Jahren deutlich länger!

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel

Zusätzlich gibt es bei vielen Anbietern von Berufsunfähigkeitsversicherungen noch die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsklausel. Hier leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bereits dann, wenn lediglich eine Arbeitsunfähigkeit von sechs Monaten vorliegt, ohne dass eine dauerhafte Berufsunfähigkeit bereits eingetreten ist. Die Klausel, die oftmals gegen einen geringen Mehrbeitrag mit eingeschlossen werden kann, wird deshalb auch „Gelbe-Schein-Regelung“ genannt.

Zusammenfassung Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Eine echte Arbeitsunfähigkeitsversicherung gibt es nicht, aber mit dem Begriff wird häufig die Berufsunfähigkeitsversicherung gemeint, auch wenn die Krankentagegeldversicherung passender wäre. Als Option zur Optimierung der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es noch die Arbeitsunfähigkeitsklausel, somit hast Du Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit in einem Vertrag abgedeckt.

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