Warum 1.500 EUR BU-Rente zu wenig sind!

Nicht nur 1.000 EUR, sondern auch 1.500 EUR BU-Rente sind viel zu wenig! In diesem Artikel erfährst Du, was Du bei der Höhe Deiner BU-Rente dringend beachten solltest!

zu geringe BU-Rente

Einleitung

Dass sich Berufsunfähigkeitsversicherungen mit weniger als 1.000 EUR BU-Rente nicht lohnen und 1.000 EUR schon das Minimum sind, liest man immer wieder. Ich gehe einen Schritt weiter und sage, dass selbst 1.500 EUR in vielen Fällen viel zu wenig sind. Das liegt einfach daran, dass die BU-Rente, auch wenn das Thema Steuern bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eine fast zu vernachlässigenden Rolle spielt, nicht „Netto“ zur Verfügung steht.

Im folgenden erfährst Du, mit welchen Abzügen Du rechnen musst und welche Ausnahmen es gibt.

Finanzielle Angemessenheit

Zuerst einmal: wie viel BU-Rente darf eigentlich abgesichert werden? Das hängt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab und die Richtlinien sind da recht unterschiedlich. Grundsätzlich geht es darum, dass Du bei einer Berufsunfähigkeit angemessen abgesichert bist, sprich Deinen Lebensstandard halten kannst, Dich aber nicht verbesserst im Vergleich zu Deinem Gehalt. Schließlich soll keine Motivation da sein, nicht mehr arbeiten zu gehen.

Die finanzielle Angemessenheit kann wie folgt aussehen:

  • 60 % vom Bruttoeinkommen
  • 80 % vom Nettoeinkommen
  • 70 % vom Bruttoeinkommen
  • 100 % vom Nettoeinkommen

Wie gesagt, die Auffassungen, was noch angemessen ist, sind unter den Gesellschaften verschieden. Ab einem gewissen Einkommen, zum Beispiel 60.000 EUR p.a. gelten oftmals andere Grenzen.

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Abzug Steuern in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn Du eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast, kannst Du das Thema Steuern in vielen Fällen fast vergessen, es soll aber dennoch nicht unerwähnt bleiben.

Grundsätzlich ist Dein persönlicher Steuersatz davon abhängig, wie hoch Dein zu versteuerndes Einkommen insgesamt ist. Hast Du im Falle der Berufsunfähigkeit zusätzlich zu Deiner BU-Rente keine weiteren Einnahmen, musst Du oftmals gar keine Steuern bezahlen. Die private BU-Rente (Schicht 3, betrifft selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung) wird nur nach dem Ertragsanteil für abgekürzte Leibrente besteuert. Je kürzer der Vertrag bei Eintritt der Berufsunfähigkeit noch läuft, desto geringer ist der zu versteuernde Anteil. Durch den Steuerfreibetrag ist es oftmals so, dass die BU-Rente komplett steuerfrei bleibt. Je älter Du bei Eintritt der Berufsunfähigkeit bist, desto höher kann Deine steuerfreie BU-Rente sein.

Hast Du weitere Einkünfte (zum Beispiel Anerkennung Erwerbsminderungsrente durch Deutsche Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsrente durch Versorgungswerk oder auch Mieteinnahmen) oder bist verheiratet und ihr habt dadurch zu versteuernde Einkünfte, kommt es allerdings zu einem Abzug. Ebenfalls bei sehr hohen BU-Renten, abhängig davon, wann der Fall der Berufsunfähigkeit eintritt.

Mehr zur Versteuerung der Berufsunfähigkeitsrente in allen drei Schichten findest Du hier.

Abzug Krankenkasse in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn Du privat krankenversichert bist, zahlst Du Deinen Beitrag ganz normal weiter.

Bist Du gesetzlich versichert und hast keine beitragspflichtigen Einkünfte, zahlst Du auch auf Deine BU-Rente Beiträge zur Krankenkasse und Pflegepflichtversicherung.

Bekommst Du zum Beispiel 1.500 EUR BU-Rente, könnte die Rechnung so aussehen:
Kassenbeitrag 14 % (ohne Krankengeldanspruch): 210 EUR
Zusatzbeitrag 1,1 % (je nach Kasse): 16,50 EUR
Pflegeversicherung ohne Kind 3,3 % (mit Kind 3,05 %): 49,50
Gesamt für Kranken- und Pflegeversicherung = 276 EUR monatlich
Rest BU-Rente = 1.224 EUR monatlich

Dabei setzt die Krankenkasse übrigens ein Mindesteinkommen von derzeit 1.096,67 EUR an – unabhängig davon, ob Du das hast oder nicht! Knappe 200 EUR im Monat fehlen also immer!

Eine beitragsfreie Familienversicherung ist übrigens nur dann möglich, wenn die BU-Rente bzw. die eigenen Einkünfte unter 450 EUR liegen!

Mehr Infos zu der den Abzügen durch Krankenkasse und Krankenversicherung erhältst Du hier.

Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung / Versorgungswerk

Solange Du von Deinem Arbeitgeber Gehalt beziehst, führt dieser monatlich 18,6 % Deines Bruttoeinkommen an die Deutsche Rentenversicherung oder Dein Versorgungswerk ab. Dieser Beitrag sorgt für den Aufbau Deiner späteren Altersrente. Selbst wenn Du niemals berufsunfähig wirst, keine Lücken im Verlauf hast, Dein Leben lang gearbeitet und gut verdient hast, kommt eine riesige Rentenlücke auf Dich zu.

Bist Du berufsunfähig, fließt auch kein weiteres Geld mehr von Deinem Arbeitgeber an die Deutsche Rentenversicherung oder das Versorgungswerk. Dadurch wird die Rentenlücke entsprechend noch größer.

Deshalb ist es wichtig, im Falle einer Berufsunfähigkeit weiter vorzusorgen, was nur dann funktioniert, wenn genügend BU-Rente vorhanden ist.

Hier erfährst Du verschiedene Möglichkeiten, wie Du Deine Beiträge zur Altersvorsorge sogar ohne Gesundheitsfragen für den Fall der Berufsunfähigkeit absichern kannst. 

Nochmal: 18,6 % Deines Gehalts gehen an die Rentenversicherung. Bei einem Bruttoeinkommen von 4.000 EUR sind das schon 744 EUR monatlich!

Tipp: bereits am Anfang möglichst hohe BU-Rente

Das waren die größten Abzüge von Deiner BU-Rente. Wenn Du diese alle berücksichtigst wir schnell klar, weshalb es sinnvoll ist, bei der Absicherung an die Grenzen der finanziellen Angemessenheit zu gehen.

Wir richten Deine Absicherung immer so ein, dass Du diese später auch in vielen Lebenssituationen flexibel erhöhen kannst. Zusätzlich erhältst Du von uns jährlich einen digitalen Fragebogen, ob sich bei Dir etwas geändert hat, so dass wir hierauf reagieren und deine Absicherung anpassen können.

Doch bei jeder Anpassung wird auch Dein neues Eintrittsalter zugrunde gelegt. Egal ob bei Erhöhung durch Nachversicherungsgarantien oder durch die Beitragsdynamik. Dadurch kommt Dich jede Erhöhung teurer zu stehen, als wenn Du dies von Beginn an (sofern möglich) abgesichert hättest.

Ausnahmen

Natürlich gibt es auch Ausnahmen und eine Absicherung von 1.500 EUR und weniger kann auch mal sinnvoll sein. Im wesentlichen solltest Du aber erst einmal ein Gefühl dafür bekommen, weshalb es in der Regel mehr sein sollte, als oftmals angenommen.

Schüler:innen

Da Schüler:innen noch kein eigenes Einkommen haben, wird die finanzielle Angemessenheit von den Gesellschaften mit einem absoluten Betrag festgelegt. Dieser liegt je nach Schulform, Stufe bei den meisten Versicherern unter 1.500 EUR.

Wichtig ist hier auf gute Nachversicherungsmöglichkeiten zu achten. Durch den frühen Abschluss wird der Gesundheitszustand eingefroren und die Absicherung kann später erhöht werden.

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Auszubildende

Auszubildende haben zwar Einkünfte, eine Absicherung in Höhe von 60 % wäre hier aber tatsächlich ziemlich wenig und auch am Bedarf vorbei. Deshalb gibt es hier ebenfalls höhere Grenzen, die bereits während der Ausbildung abgesichert werden können und liegen oftmals zwischen 1.000 und 1.500 EUR.

Studierende

Auch für Studierende gibt es aufgrund des fehlenden oder geringen Einkommens eine absolute Grenze, die abgesichert werden kann. Je nach Studiengang und Versicherer sind hier bis zu 2.000 EUR monatliche BU-Rente möglich, oftmals aber auch nur 1.500 EUR.

Wenn nicht mehr geht, ist es selbstverständlich sinnvoll, auch nur die 1.500 EUR zu nehmen und auf gute Nachversicherungsmöglichkeiten zu achten.

Hausfrauen und -männer

Da Hausfrauen und -männer kein eigenes Einkommen haben, bedarf es auch hier einer Regelung. Hier ist es ähnlich wie oben, je nach Gesellschaft können meist 1.000 – 1.500 EUR abgesichert werden.

Wenn Du dennoch niedrig starten möchtest

Möchtest Du dennoch erst einmal mit einer geringen BU-Rente starten, solltest Du besonders auf einige Punkte achten:

  1. Nachversicherungsgarantie
    1. bei welchen Anlässen kannst Du erhöhen?
    2. wie viel kannst Du erhöhen?
    3. in welchem Zeitraum kannst Du erhöhen?
    4. Verzichtet der Versicherer nur auf die Gesundheits- oder sogar die Risikofragen?
    5. nach welchen Rechnungsgrundlagen erfolgt eine Anpassung?
  2. Beitragsdynamik
    1. gleiche eine zu geringe BU-Rente zumindest durch eine höhere Dynamik aus
    2. achte darauf, dass Du der Dynamik am besten beliebig häufig hintereinander widersprechen kannst
  3. Sei Dir bewusst
    1. Eine Berufsunfähigkeit kann Dich auch einmal in jungen Jahren treffen
    2. In Summe bezahlst Du durch aufschieben nicht unbedingt weniger, hast gleichzeitig aber höhere, monatliche Beiträge

Fazit: warum 1.500 EUR BU-Rente zu wenig sind

Auf der einen Seite soll eine Absicherung sinnvoll und angemessen sein, auf der anderen muss sie natürlich auch bezahlbar sein.

Wichtig ist, dass Du auch bei einer privaten BU-Rente, bei der keine oder nur wenig Steuern anfallen, nicht von einer „Nettorente“ ausgehen darfst! Dir muss einfach bewusst sein, was im Falle einer Berufsunfähigkeit alles auf Dich zukommen kann.

Wenn Du jetzt das Gefühl hast, bei Deiner bestehenden Absicherung nachbessern zu müssen oder überhaupt mal etwas tun musst, buche Dir gern einen kostenlosen Beratungstermin bei uns!

Übrigens: manche Kosten fallen sogar an, wenn Du gar keine Absicherung hast – das macht es also nicht besser ;-).

Hier gehts zur Terminbuchung.

Onlineberatung Berufsunfähigkeitsversicherung

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