savme Gehaltsschutz – sinnvolle Alternative zur BU ?

In unserem Unternehmensnamen (buXperts GmbH) lässt sich bereits erkennen, dass wir Verfechter der Berufsunfähigkeitsversicherung – kurz BU, sind. Die BU ist zweifelsohne die umfangreichste Absicherung der Arbeitskraft, die es aktuell auf dem deutschen Markt gibt. Dennoch möchten wir stets am Puls der Zeit bleiben und uns nach neuen innovativen Lösungen umschauen, die gerade angeboten werden. Für uns geht es also nicht nur darum, nur über die BU zu informieren, sondern immer wieder unseren Horizont zu erweitern. Neulich haben wir eine Anfrage zu einem Konzept namens „Gehaltsschutz savme“ erhalten. Da wir selbst noch nicht so wirklich wussten, um welches Produkt es sich hier genau handelt, wollten wir die Chance nutzten und in diesem Blogartikel detailliert auf dieses Produkt eingehen.

savme Gehaltsschutz

Wer und was steckt hinter savme?

Über savme können grundsätzlich folgende Produkte (Schutzbriefe, wie sie sagen) abgeschlossen werden:

  1. Gehaltsschutz Einzel: Einzelabsicherung bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit
  2. Gehaltsschutz Kombi: Kombinierte Absicherung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit
  3. Pflegeschutz
  4. Schwere Krankheiten (auch Dread Disease genannt): finanzielle Soforthilfe im Falle einer schweren Krankheit

Diese Versicherer stecken hinter den Produkten:

  1. Gehaltsschutz Einzel: ProTect Versicherung AG (Tochtergesellschaft der Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft) und gehört somit indirekt zur Sparkassen-Finanzgruppe.
  2. Gehaltsschutz Kombi: AXA France Vie S.A. und AXA France IARD S.A., beide Teil der Axa Gruppe
  3. und 4. IDEAL Lebensversicherung a.G. Ein Unternehmen der IDEAL Gruppe

Abgewickelt wird das Ganze über die cresult GmbH (IT-Dienstleister). Heute soll es jedoch nur um die Produkte Gehaltsschutz Einzel/Kombi, sowie Schwere Krankheiten gehen, da diese als alternative Arbeitskraftabsicherung zur BU betrachtet werden können.

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savme Gehaltsschutz

Auf der Internetseite savme.de wird mit dem Produkt Gehaltsschutz folgendermaßen geworben:

Das Einkommen im Falle einer Arbeitslosigkeit oder vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit absichern. Der Gehaltsschutz für Lohn- und Gehalt bietet zusätzliche Sicherheit.

Die Absicherung kann mit unserem Kombischutz für beide Bereiche beantragt werden oder als Einzelschutz nur für die Arbeitslosigkeit oder die Arbeitsunfähigkeit.

Klingt also erstmal interessant. Die beiden Leistungsauslöser sind demnach vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, sowie Arbeitslosigkeit. Was genau beides bedeutet, besprechen wir jetzt.

Leistungsauslöser Arbeitslosigkeit

Sobald Du arbeitslos wirst und vorher in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung verischert warst (sowie alle Vorrausetzungen erfüllst), bekommst Du Arbeitslosengeld. Im umgangsprachlichen spricht man auch von ALG I. Dieses liegt bei ca. 60 % (bzw. 67 % mit Kind) Deines zuletzt verdienten durchschnittlichen Bruttoeinkommens. Es entsteht also eine Lücke und genau hier soll der Gehaltsschutz greifen. Du kannst im Onlinerechner Deine Lücke und den dann benötigen Versicherungsschutz exakt berechnen lassen. Außerdem sind folgende Punkte zu beachten:

  • Leistungsanspruch ab dem 61. Tag der Arbeitslosigkeit und dann wird rückwirkend ab Tag 1 geleistet.
  • Leistung geht max. 24 Monate
  • Leistung nur bei Arbeitslosigkeit, die aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung erfolgte.

Wann besteht kein Leistungsanspruch?

  • wenn Du binnen 60 Tagen wieder eine neue Beschäftigung aufnimmst
  • Arbeitslosigkeit ist unmittelbar oder mittelbar verursacht durch Epidemien, Pandemien, kriegerische Ereignisse oder innere Unruhen
  • Du wusstest bei Abschluss des Vertrags bereits von der bevorstehenden Beendigung der versicherten Tätigkeit.
  • Zu Beginn des Versicherungsschutzes bestand bereits ein gerichtliches Verfahren im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.
  • Die Arbeitslosigkeit tritt durch Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses ein.
  • usw. (s. Screenshot)

Aus Sicht des Versicherers machen diese ganzen Einschränkungen natürlich Sinn, da keiner Lust hat, jemanden zu versichern, bei dem schon quasi vornerein klar ist, dass er die Leistung zeitnah in Anspruch nehmen wird. Hier passt also das Beispiel des brennenden Hauses ganz gut. Für den Kunden kann es jedoch nicht so toll sein, ganze zwei Monate auf sein Geld warten zu müssen. Dies solltest Du also beachten.

Auch die Einschränkung bei Pandemien ist nicht optimal geregelt, da Arbeitnehmer:innen spätestens seit Corona deutlich sensibler für dieses Thema geworden sind. Das ist übrigens ein gutes Stichwort, denn diesen Versicherungsschutz (Baustein Arbeitslosigkeit) können nur Vollzeit Arbeitnehmer:innen mit einem sozialversicherungspflichtigen Einkommen abschließen. Angestelle mit weniger als 15h Wochenarbeitszeit und Selbständige können einen solchen Tarif (Stand 03/2024) nicht abschließen. Auch Beamte, Richter, Soldaten, Azubis, Probe- oder Saisonarbeiter können dieses Produkt aktuell nicht abschließen.

Leistungsauslöser Arbeitsunfähigkeit

Als weiteren Leistungsauslöer kannst Du die Arbeitsunfähigkeit (AU) versichern. Im Normalfall erhalten pflichtversicherte Arbeitnehmer:innen 42 Tage Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber (AG). Danach, also ab dem 43. Tag (ca. 6 Wochen), fällt man in das sog. Krankengeld, welches bei ca. 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes liegt. Es entsteht also wieder eine Einkommenslücke, die mit dem AU Baustein abgedeckt werden kann. Die AU wird bedingungsgemäß folgendermaßen definiert:

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls Ihre letzte berufliche Tätigkeit vorübergehend in keiner Weise mehr ausüben können, sie auch nicht ausüben und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen.

Desweiteren sind folgende Punkte zu beachten:

  • Wartezeit 90 Tage, außer bei AU durch Unfall
  • Leistungsanspruch ab dem 43. Tag der AU

Wann besteht kein Leistungsanspruch?

  • Sobald die AU endet
  • Erkrankung, wegen derer Du in den letzten 6 Monaten vor Antragsunterzeichnung bereits ärztlich behandelt oder beraten wurden und der Versicherungsfall innerhalb der ersten 12 Monate nach Unterzeichnung des Antrags eintritt und die bestehende Erkrankung ursächlich mit der Erkrankung zusammenhängt
  • Du Deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kannst.

savme Gehaltsschutz

In Anbetracht dessen, dass keine Gesundheitsprüfung erfolgt, sind solche Einschränkungen nicht nur wichtig, sondern dringend notwendig, um das Versicherungskollektiv vor Missbrauch zu schützen. Was wir allerdings für überhaupt nicht gut geregelt halten, ist der letzte Punkt. Hier ist im übrigen ein großer Unterschied zu einer BU zu erkennen. Die BU würde genau dann greifen, wenn Du Deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Also genau dann, wenn dieser Baustein aufhört zu leisten.

Beitragsbeispiele savme Gehaltsschutz

Über die Leistungen haben wir nun gesprochen und jetzt möchte ich Euch gerne einige Beitragsbeispiele aufzeigen:

savme Einzelschutz (ALG I): Angestellt
Deutschland (West)
Steuerklasse: I
Bezug von Kindergeld: Nein

savme Gehaltsschutz (Einzelschutz): Arbeitslosigkeit

BruttogehaltNettogehaltVersorgungslücke ALG 1mtl. Beitrag savme
2.500 EUR1.772 EUR723 EUR26,47 EUR
3.000 EUR2.060 EUR841 EUR30,79 EUR
4.000 EUR2.613 EUR1.067 EUR39,06 EUR
5.000 EUR3.137 EUR1.280 EUR46,85 EUR

savme Einzelschutz (AU): Angestellt
Deutschland (West)
Steuerklasse: I
Bezug von Kindergeld: Nein
Krankenschutz: Gesetzlich pflichtversichert

savme Gehaltsschutz (Einzelschutz): Arbeitsunfähigkeit

BruttogehaltNettogehaltVersorgungslücke AUmtl. Beitrag savme
2.500 EUR1.772 EUR377 EUR9,80 EUR
3.000 EUR2.060 EUR439 EUR11,41 EUR
4.000 EUR2.613 EUR558 EUR14,51 EUR
5.000 EUR3.137 EUR670 EUR17,42

savme Kombischutz (AU + ALG1): Angestellt
Deutschland (West)
Steuerklasse: I
Bezug von Kindergeld: Nein
Krankenschutz: Gesetzlich pflichtversichert

savme Gehaltsschutz (Kombischutz): Arbeitslosigkeit + Arbeitsunfähigkeit

BruttogehaltNettogehaltVersorgungslücke ALG 1Versorgungslücke AUmtl. Beitrag savme
2.500 EUR1.772 EUR723 EUR377 EUR36,27 EUR
3.000 EUR2.060 EUR841 EUR439 EUR42,20 EUR
4.000 EUR2.613 EUR1.067 EUR558 EUR53,57 EUR
5.000 EUR3.137 EUR1.280 EUR670 EUR64,27 EUR

Der Abschluss ist nur direkt über savme und nicht über uns möglich. Zur Beitragsberechnung haben wir die Rechner, die auf der website zu Verfügung stehen, genutzt. Der Stand der Beitragskalkulation ist März 2024. Die Beiträge könnten sich also verändert haben.

Vor- und Nachteile savme Gehaltsschutz

Vorteile:

  • ohne Gesundheitsprüfung
  • Einkommen kann im Falle einer Arbeitslosigkeit oder vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit abgesichert werden.

Nachteile:

  • Leistungs bei Arbeitslosigkeit max. 24 Monate
  • keine Leistung wenn: Arbeitslosigkeit unmittelbar oder mittelbar durch Epidemien, Pandemien, kriegerische Ereignisse oder innere Unruhen verursacht ist
  • AU Leistung endet sobald Du Deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kannst.
  • ALG Baustein ist teuer

Gerade der letzte Punkt ist uns negativ aufgefallen. Das Risiko ist natürlich höher und somit verlangt der Versicherer eine höhere Prämie. Doch die höhere Prämie führt letztendlich dazu, dass das Produkt aus unserer Sicht eher unattraktiv wird. Eine Person, die 3.000 EUR Brutto verdient, würde für den Kombischutz (AU + ALG 1) ca. 42 EUR jeden Monat zahlen müssen.

Für 42 EUR im Monat würde man je nach Anbieter und Berufsgruppe (Büro-oder Schreibtischtätigkeit) ca. 1.200-1.500 EUR BU-Rente erhalten. Natürlich gehören hier noch viele andere Punkte dazu. So z.B., dass es bei der BU eine Gesundheitsprüfung gibt und bei diesem Produkt nicht, aber sofern man beide Produkte abschließen kann, halte ich das Geld in eine BU als deutlich besser investiert.

Man kann den Versicherungsschutz nicht 1:1 mit einer BU vergleichen, da es die Absicherung bei Arbeitslosgikeit in einer BU ja gar nicht gibt.  Aber wenn wir uns das Ganze mal praktisch anschauen, dann würde eine Person, die lange arbeitslos ist, nicht automatisch berufsunfähig sein. Eine Person, die länger arbeitsunfähig ist, könnte jedoch (und sogar höchstwahrscheinlich) berufsunfähig werden. Hier würde nur die BU weiterlaufen, der savme Gehaltsschutz jedoch nicht.

Hinzu kommt: Selbst wenn Du krank bist, heißt es ja nicht, dass Du überhaupt keine BU mehr bekommen kannst. Oftmals gibt es Risikozuschläge und oder Ausschlüsse, die je nach Beruf hinnehmbar sind. Insofern kann unter Umständen eine BU mit erschwerter Annahme aus unserer Sicht sinnvoller sein, als einen solchen Baustein abzuschließen. Ob und zu welchen Bedingungen Du versichert werden kannst, prüfen wir im Rahmen einer anonymen Risikovoranfrage.

Für wen lohnt sich der Tarif savme Gehaltsschutz?

Zunächst mal müssen wir feststellen, dass bis dato nur sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen diesen Schutz erhalten können. Aber auch dann stellt sich die Frage, für wen sich dieser Schutz lohnt. Aus unserer Sicht gibt es hier zwei Beweggründe, wieso man einen solchen Tarif abschließen könnte:

  • Du hast Vorerkrankungen und bekommst keine BU
  • Du möchtest im Falle einer Arbeitslosigkeit versichert sein

Fazit zum savme Gehaltsschutz

Obwohl wir uns immer wieder über neue Produkte auf dem Markt der Arbeitskraft Absicherung freuen, müssen wir ehrlicherweise zugeben, dass uns dieses Produkt noch nicht ganz überzeugt hat. Positiv zu erwähnen ist jedoch, dass man zumindest versucht hat, neue Wege einzuschlagen. Der Verlust der Arbeitsstelle durch eine betriebsbedingte Kündigung bedeutet für viele Menschen eine finanzielle Notsituation und genau dafür soll dieser Schutz dienen. Diesen Schutz habt ihr jedoch für maximal 24 Monate. Dieser Punkt und die Tatsache, dass der AU Baustein aufhört zu leisten, sobald du deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kannst, zeigt die Schwächen, sowie den größten Unterschied zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf.

Denn genau hier würde wie bereits beschrieben, die BU anfangen zu leisten. Insofern ist der savme Gehaltsschutz aus unserer Sicht allenfalls als eine Art Überbrückungsschutz zu verstehen. Als BU Alternative gilt sie aus unserer Sicht nicht.

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