Anonyme Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung
Durch eine anonyme Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung klären wir im Vorfeld kostenlos und unverbindlich für Dich ab, ob und wie Du von den Versicherungsgesellschaften angenommen wirst.
Durch die anonyme Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung stellen wir sicher, dass Du vor Vertragsabschluss die exakten Konditionen und Bedingungen für Deine Absicherung weißt. Zudem melden viele Versicherungsgesellschaften einen Antrag an das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft. Wenn dieser abgelehnt oder nur zur erschwerten Konditionen angenommen werden würde, wüssten andere Versicherer über diese Plattform darüber Bescheid. Das kann zu Problemen führen, weshalb wir vor Vertragsabschluss grundsätzlich eine anonyme Risikovoranfrage für unsere Interessentinnen und Interessenten stellen.
Welche Angaben für eine anonyme Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig sind
Bei einer anonymen Risikovoranfrage müssen alle risikorelevanten Fragen beantwortet werden, die später im Rahmen der Antragstellung auch gestellt werden. Dies umfasst Angaben zu Deinem Beruf, gefährlichen Hobbys aber auch zu Deinen gesundheitlichen Verhältnissen.
Da sich die Fragestellungen bei den Versicherern unterscheiden, fragen wir im Vorfeld grundsätzlich erst mal das Maximum ab. Dies umfasst Beschwerden und Krankheiten der letzten fünf Jahre und stationäre Behandlungen der letzten zehn Jahre. Die meisten Versicherer fragen tatsächlich, ob Beschwerden oder Krankheiten bestanden haben, unabhängig davon, ob Du deshalb in Behandlung gewesen bist, oder nicht. Sollte ein Versicherer allerdings nur nach Behandlungen fragen oder einen verkürzten Fragezeitraum, von beispielsweise nur 3 Jahren haben, streichen wir die nicht relevanten Angaben für die anonyme Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung für Dich raus.
Durch diese Vorgehensweise verschaffen wir uns zuerst einmal einen guten Überblick, ob und welche Herausforderungen es bei Dir gibt. In der Folge können wir die anonyme Risikovoranfrage auf die jeweiligen Risikofragen anpassen und gezielt für Dich stellen. Dadurch können wir das bestmögliche Ergebnis für Dich heraus holen.
Krankenakte anfordern für anonyme Risikovoranfrage
Wir empfehlen Dir grundsätzlich, vor Vertragsabschluss bzw. bevor wir eine anonyme Risikovoranfrage für Dich stellen, Deine Krankenakte anzufordern. Dies hat insbesondere zwei Gründe:
- um sicherzustellen, dass Du keine Behandlung/Diagnose der letzten Jahre vergessen hast
- um mögliche Fehl- oder Abrechnungsdiagnosen vor Vertragsabschluss korrigieren oder aufklären zu lassen
Woher erhältst Du Deine Krankenakte?
Du hast verschiedene Möglichkeiten, an die Behandlungsdaten und Diagnosen der letzten Jahre zu gelangen.
Anfrage bei Ärzten
Am besten rufst Du hierfür bei Deinen Ärztinnen und Ärzten an, damit Dir diese die Unterlagen zukommen lassen. Hierzu teilst Du mit, dass Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchtest und sichergehen möchtest, dass Du bei den Angaben nichts vergisst. Sollte der Arzt um eine offizielle Anfrage der Versicherung bitten, weist Du ihn auf die Notwendigkeit einer anonymen Risikovoranfrage hin und dass dies deshalb nicht möglich ist.
Falls sich Dein Arzt weigert, kannst Du auf § 10 Abs. 2 der Berufsordnung für Ärzte verweisen. Hier ist eindeutig geregelt, dass Du ein Recht auf Aushändigung der Unterlagen hast.
(2) Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich in die sie betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen der Ärztin oder des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.
Wenn Du bei verschiedenen Ärzten warst und keinen festen Hausarzt hast, forderst Du am besten die Unterlagen aller Heilbehandler an.
Die ärztlichen Unterlagen sind für die anonyme Risikovoranfrage am aussagekräftigsten. Hier steht nicht nur am meisten drin, sonder im besten Fall erhältst Du auch direkt vorliegende Befundberichte oder Laborergebnisse.
Anfrage bei Krankenkasse
Alternativ hast Du auch die Möglichkeiten, die Leistungen von Deiner Krankenkasse anzufordern. Auch hierzu gibt es einen rechtlichen Anspruch, der in § 305 Abs. 1 SGB V geregelt ist.
Bei den Krankenkassen sind zwar die Diagnosen, AU-Zeiten und auch die Verschreibung von Medikamenten hinterlegt, jedoch ohne weitere, wertvolle Zusatzinfos, die Du bei Deinen Ärzten erhältst. Solltest Du die Krankenkasse gewechselt haben, so sind die Daten ebenfalls unvollständig. Außerdem fehlen in der Regel die Behandlungen der letzten Monate, da diese erst zeitversetzt bei der Krankenkasse ankommen.
Privat krankenversichert
Wenn Du privat krankenversichert bist, erhältst Du zu jeder Behandlung eine Rechnung. Hierauf sind auch die jeweiligen Diagnosen vermerkt.
Anfrage bei Kassenärztlicher Vereinigung
Und schlussendlich wäre da noch die Möglichkeit, bei der Kassenärztlichen Vereinigung Deines Bundeslandes anzufragen. Hier sind allerdings nur ambulante Behandlungen vermerkt, also keine Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, stationäre Behandlungen oder zahnärztliche Behandlungen (die aber in der Regel ohnehin irrelevant sind).
Zudem sind der Kassenärztlichen Vereinigung nur die Behandlungen aus dem jeweiligen Bundesland bekannt.
Der Anspruch hierauf ergibt sich aus dem zehnten Sozialgesetzbuch § 83.