Berufsunfähigkeitsversicherung Berufswechsel

Hier erfährst Du die Auswirkungen eines Berufswechsels in der Berufsunfähigkeitsversicherung und was Du dabei beachten musst.

Berufsunfähigkeitsversicherung Berufswechsel

Einstufung Beruf Berufsunfähigkeitsversicherung

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung musst Du Deinen aktuellen Beruf angeben. Früher war allein diese Angabe ausreichend, heute werden zusätzlich zahlreiche weitere Angaben notwendig. Um ein möglichst risikogerechtes „Scoring“ durchzuführen fragen die meisten Gesellschaften nicht nur nach Deiner Berufsbezeichnung, sondern zusätzlich nach folgenden Werten:

  • höchster Schulabschluss
  • höchster Bildungsabschluss
  • Anteil Büroarbeit
  • Anteil körperliche Tätigkeit
  • bei Ärzten operative Tätigkeit
  • Anteile Reisetätigkeit
  • leitende/aufsichtsführende Tätigkeit
  • Mitarbeiterverantwortung

Von all diesen Punkten ist es abhängig, in welche Berufsklasse Du eingestuft wirst. Und letztendlich hängt davon Dein Beitrag in Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung ab.

Aber was passiert mit Deiner bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Berufswechsel?

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Berufsunfähigkeitsversicherung Berufswechsel Meldepflicht

Bei guten, aktuellen Berufsunfähigkeitsversicherungen musst Du einen Berufswechsel nicht mehr mitteilen. Auch wenn sich andere Faktoren ändern, wie Verteilung der Tätigkeit, Personalverantwortung etc. musst Du in der Regel keine Mitteilung machen.

Insbesondere bei älteren Verträgen solltest Du prüfen, wie die Meldepflicht in den Versicherungsbedingungen geregelt ist.

Auswirkungen Berufswechsel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Dadurch, dass Du eine neue Tätigkeit dem Versicherer in der Regel nicht mitteilen musst, bleibt auch der zu zahlende Beitrag gleich. Somit musst Du nicht mehr bezahlen, selbst wenn Du Dich nach Vertragsabschluss für einen gefährlicheren Berufs entscheidest. Selbst wenn sich der abgesicherte Rechtsanwalt dazu entscheidet, zukünftig als Zimmermann zu arbeiten, behält er seinen günstigen Beitrag.

Akademiker Berufsunfähigkeitsversicherung

Welcher Beruf ist versichert bei einem Berufswechsel?

In den meisten Bedingungen steht…

Berufsunfähigkeit liegt vor … Ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war,…

Somit ist immer Deine letzte berufliche Tätigkeit versichert und wird für die Beurteilung, ob Du berufsunfähig bist herangezogen.

Die Regelung „ohne gesundheitliche Beeinträchtigung“ ist ebenfalls positiv zu sehen. Änderst Du gesundheitsbedingt in eine vermeintlich bessere Tätigkeit und es erfolgt dennoch keine Besserung, wird die ursprüngliche – wahrscheinlich anstrengendere oder herausfordernde – Tätigkeit für die Beurteilung des BU-Grads zugrunde gelegt.

Berufsunfähigkeitsversicherung Berufswechsel in besseren Beruf

Wechselt Du in einen Beruf mit eigentlich höherem Beitrag, kannst Du günstig versichert bleiben und bist dennoch in Deinem neuen Job versichert. Aber wie sieht es mit Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Berufswechsel in einen günstigeren Beruf aus?

Grundsätzlich gilt hier das gleiche wie umgekehrt: in der Regel keine Nachmeldepflicht und somit gleichbleibender Beitrag.

Es gibt allerdings einige Anbieter am Markt, die mittlerweile sogar eine Besserstellungsoption in Ihren Tarifen haben. Ändert sich nach Abschluss Deiner Versicherung Deine Tätigkeit, so kannst Du diese überprüfen lassen und erhältst somit einen günstigeren Beitrag.

Insbesondere bei Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherungen oder wenn Du bereits bei Vertragsabschluss mit dem Gedanken spielst, eine weitere Qualifikation zu erwerben oder eine günstigere Tätigkeit aufzunehmen ist die Option sinnvoll. Für Bachelor/Master Absolventen kann diese Option auch interessant sein, noch mehr allerdings für handwerkliche Berufe mit einer geplanten Weiterbildung.

Der Haken ist, dass sich die Versicherer in den meisten gängigen Bedingungswerken eine Risikoprüfung bei Berufswechsel offenhalten. In den meisten Fällen steht in den Bedingungen nicht einmal dabei, unter welchen Umständen eine erneute Risikoprüfung durchgeführt wird. Das kann natürlich eine enorme Einschränkung sein, insbesondere wenn Du zwischenzeitlich neue Krankheiten hast.

Zudem musst Du zeitliche Fristen beachten. Manche Versicherer lassen eine Überprüfung der Berufsklasse beispielsweise nur innerhalb einer gewissen Frist nach Wechsel des Berufs zu. Üblich sind dabei 12 Monate. Andere Versicherer hingegen lassen eine Überprüfung allerdings erst nach Ablauf einer Frist – zum Beispiel 6 Monate zu. Da ist es natürlich wichtig, dass Du die entsprechende Regelung in Deinem Vertrag kennst.

Fazit Berufsunfähigkeitsversicherung Berufswechsel

Wie immer beziehen wir uns auf die aktuellen, empfehlenswerten Tarife. Hier muss ein Berufswechsel in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angegeben werden. Auch bei einem gefährlicheren Beruf ändert sich der Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht. Dennoch bist Du mit Deiner neuen Tätigkeit versichert.

Zusätzlich gibt es in einigen Tarifen eine Besserstellungsoption. Damit kann geprüft werden, ob Deine neue Tätigkeit günstiger als die alte ist und Dein Beitrag wird gesenkt.

Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung

 

 

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