Partner privat krankenversichert

Was Du unbedingt wissen solltest, wenn Dein Partner privat krankenversichert (PKV versichert) ist.

Partner privat krankenversichert

Beiträge Krankenversicherung / Krankenkasse bei Berufsunfähigkeit

Egal ob Du privat oder gesetzlich krankenversichert bist: Dir sollte bewusst sein, dass Du Deine Beiträge zur Krankenkasse oder Krankenversicherung selbst bezahlten musst, wenn Du berufsunfähig bist.

Im Artikel zu den Beiträgen zur Krankenversicherung, kannst Du unter Punkt 5 bereits den Sonderfall nachlesen, wenn Dein/e Partner/in privat  krankenversichert (PKV versichert) ist. Deshalb erhältst Du hier noch einmal genauere Infos dazu, weil dies den meisten eben einfach nicht bewusst ist. Und im Ernstfall kann Dich Nichtwissen ganz schön teuer zu stehen kommen!

Gesetzlich krankenversichert und verheiratet

Normalerweise läuft das mit der Krankenkasse, wenn Du berufsunfähig, verheiratet und ihr beide gesetzlich krankenversichert seid so:

  • Erhältst Du eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, bist Du Pflichtmitglied und der Beitrag wird anhand der Höhe Deiner Erwerbsminderungsrente bemessen – die private Berufsunfähigkeitsrente wird für die Berechnung nicht herangezogen.
  • Erhältst Du keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, kannst Du im Rahmen der Familienversicherung kostenlos über Deine/n Partner/in mitversichert werden.

Partner privat krankenversichert

Partner privat krankenversichert und verheiratet

Was aber, wenn Dein Partner privat krankenversichert ist und die beitragsfreie Familienversicherung somit entfällt?

In diesem Fall wirst Du freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse (auch, wenn Du vorher Pflichtmitglied warst!)  mit folgenden Auswirkungen:

  1. alle Einkünfte werden für die Berechnung des Kassenbeitrags herangezogen, auch die private Berufsunfähigkeitsrente!
  2. die Hälfte des Arbeitseinkommens Deines Ehepartners wird ebenfalls mit berücksichtigt!

Machen wir ein Beispiel:

  1. Deine private BU-Rente beträgt 1.500 EUR
    1. Kassenbeitrag 14 % (ohne Krankengeldanspruch): 210 EUR
    2. Zusatzbeitrag 0,9 % (je nach Kasse): 13,50 EUR
    3. Pflegeversicherung ohne Kind 3,3 % (mit Kind 3,05 %): 49,50
    4. Kranken- und Pflegeversicherung auf BU-Rente = 273 EUR monatlich
  2. Halbes Arbeitseinkommen des Ehepartners 2.343,75 (entspricht halber Beitragsbemessungsgrenze 2020, da Partner/in privat krankenversichert ist, wird diese Grenze bei Angestellten auf alle Fälle überschritten)
    1. Kassenbeitrag 14 % (ohne Krankengeldanspruch): 328,13 EUR
    2. Zusatzbeitrag 0,9 % (je nach Kasse): 21,09 EUR
    3. Pflegeversicherung ohne Kind 3,3 % (mit Kind 3,05 %): 77,34
    4. Kranken- und Pflegeversicherung auf halbes Einkommen Ehepartner/in = 426,56 EUR monatlich
  3. Gesamtbeitrag Kranken- und Pflegeversicherung = 699,56 EUR

Auswirkungen

Richtig gelesen! Von Deinen 1.500 EUR BU-Rente musst Du monatlich knapp 700 EUR Krankenkasse bezahlen, sofern Dein/e Partner/in PKV versichert ist und Du außer der BU-Rente keine weiteren KV-pflichtigen Einnahmen hast. Aus Deinen 1.500 EUR werden also schlanke 800 EUR. War Dir das bewusst?

Ein Grund mehr, die Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Spezialisten abzuwickeln!

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