Kiffen in der BU-Versicherung

Ab dem 01.04.2024 soll Cannabis in Deutschland legalisiert werden. Damit wird sowohl der Erwerb als auch der Konsum von Marihuana und Co. bald ganz offiziell erlaubt sein – doch welche Auswirkungen hat das auf die BU-Versicherung? Muss Kiffen in der BU-Versicherung weiterhin angegeben werden und ist eine Absicherung zukünftig möglich?

Cannabis Kiffen in der BU-Versicherung Abschluss

Zusammenfassung Legalisierung Kiffen und Cannabis

Am 23. Februar 2024 hat der Bundestag für eine teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland gestimmt. Die Legalisierung ist Teil eines Projekts der Ampelkoalition. Ab dem 1. April ist der Anbau und Besitz bestimmter Mengen für den Eigenkonsum erlaubt.

  • Für Erwachsene ab 18 Jahren ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt.
  • In der eigenen Wohnung dürfen drei Cannabispflanzen legal angebaut werden.
  • Zum 1. Juli sollen nicht kommerzielle Anbauvereinigungen für den Cannabisanbau zugelassen werden.
  • Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus können auf Antrag gelöscht werden.

Wo und unter welchen Voraussetzungen ist der Konsum erlaubt?

  • Der öffentliche Konsum ist an bestimmten Orten wie Schulen und Sportstätten sowie in deren Nähe verboten.
  • Fußgängerzonen sind bis 20 Uhr rauchfrei.
  • Minderjährige müssen an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen, wenn sie mit Cannabis erwischt werden.

Quelle: Tagesschau

So wurde Kiffen in der BU-Versicherung bisher bewertet

In allen regulären Anträgen auf Abschluss einer BU-Versicherung kommt irgendwo die Frage, ob Du in den letzten Jahren Drogen konsumiert hast. Auf die konkrete Fragestellung gehen wir später noch mehr näher ein, denn davon war auch schon bisher abhängig, ob Du das gelegentliche Rauchen eines Joints angeben musst, oder eben nicht.

Nun war es bisher so, dass wenn Du angegeben hast (bzw. angeben musstest), dass Du kiffst, fast pauschal mit einer kompletten Ablehnung des Antrags zu rechnen war. Wir haben hier leider keine validen Zahlen und nicht einmal genug Erfahrungswerte aus anonymen Risikovoranfragen. Es kommt einfach so gut wie nie vor, dass ein Interessent angibt, Drogen konsumiert zu haben (im letzten Jahr waren es vielleicht drei Stück). Aber aus Unterhaltungen mit Risikoprüfern und auch mit anderen Maklerkollegen, die hier schon das ein oder andere Mal angefragt haben, können wir berichten: „Kiffer“ werden in aller Regel sehr schnell abgelehnt.

Manchmal wird noch ein Auge zugedrückt, wenn es sich um eine einmalige Situation vor vielen Jahren handelte oder man bekommt eine Ausschlussklausel für Suchtmittel, aber oft folgt eben auch die pauschale Ablehnung.

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Keine Probleme mehr dank Legalisierung?

Nun könnte der ein oder andere natürlich auf die Idee kommen, dass Kiffen in der BU-Versicherung dank der Legalisierung gar kein Problem mehr sein wird. Schließlich wird der Besitz und auch der Konsum von Cannabis in der Zukunft erlaubt sein.

Grundsätzlich geht es hier meiner Einschätzung nach jedoch weniger um die Legalität, als viel mehr um die medizinischen Auswirkungen. Kiffen wird auch weiterhin gesundheitsgefährdend sein. Und gerade psychische Erkrankungen – die häufigste Ursache einer Berufsunfähigkeit – werden häufig durch Kiffen bzw. den Konsum von Cannabis ausgelöst.

Auch wenn es zukünftig aufgrund der kontrollierten Abgabe vielleicht weniger „verunreinigtes“ Gras gibt, werden die Gesellschaften weiterhin die möglichen gesundheitlichen Folgen sehen. Wobei: gibt es überhaupt „verunreinigtes“ Gras und Probleme damit? 😅 Keine Ahnung, aber davon ist ja sonst immer die Rede bei Drogen…

Muss Kiffen beim Abschluss einer BU-Versicherung angegeben werden?

Es kommt darauf an, aber in aller Regel ja. Wir haben ein paar Aktionen mit vereinfachten Fragen im Angebot, bei denen tatsächlich nicht danach gefragt wird! Aber in allen regulären Anträgen kommt die Frage nach dem Drogenkonsum, hierzu möchten wir Dir auch ein paar Beispiele liefern:

Abfrage Baloise BU-Versicherung Drogenkonsum

Konsumieren oder konsumierten Sie in den letzten 5 Jahren Drogen, drogenähnliche Substanzen oder Betäubungsmittel oder wurden Sie wegen der Folgen des Konsums von Alkohol beraten oder behandelt?

Kiffen in der BU-Versicherung Baloise
Auszug Baloise Antragsfragen Drogenkonsum

 

Im Beispiel siehst Du, dass die Baloise ganz klar nach dem Konsum von Drogen, drogenähnlichen Substanzen und zur Sicherstellung auch noch nach Betäubungsmitteln in den letzten fünf Jahren fragt.

Selbst wenn Cannabis nun also von der Liste der verbotenen Mittel im Betäubungsmittelgesetz gestrichen wird, es bleibt laut Definition eine Droge. Und wäre somit auch zukünftig anzugeben, Legalisierung hin oder her.

Ausnahmen, wann Du Kiffen in der BU-Versicherung nicht angeben musst

Es gibt allerdings auch einige Gesellschaften, die die Frage nach dem Drogenkonsum etwas eingeschränkter Stellen, so zum Beispiel die Gothaer

Werden oder wurden Sie innerhalb der letzten 5 Jahre wegen Medikamentenmissbrauchs, des Konsums von Alkohol, von Betäubungsmitteln oder von Drogen beraten oder behandelt? Wenn ja, wann, wo, durch wen?

Kiffen in der BU-Versicherung
Auszug Antragsfragen Drogenkonsum Gothaer

 

Hier wird nicht nach dem reinen Konsum gefragt, sondern ob Du deshalb in Beratung oder Behandlung gewesen bist. Solltest Du also nur mal hier und da auf einer Party an einem Joint gezogen haben, ohne deshalb in Behandlung oder Beratung gewesen zu sein, kannst Du die Frage hier getrost verneinen.

Und so gibt es noch einige Versicherer mehr, die sich lediglich für Deinen behandelten Drogenkonsum interessieren.

Folgende Versicherer fragen nur nach Drogenkonsum, wenn Du deshalb in Behandlung gewesen bist:

  • Allianz
  • AXA
  • Condor
  • Gothaer
  • HDI
  • LV 1871
  • Nürnberger
  • Signal Iduna
  • Universa
  • Zurich

Die Abfragezeiträume sind unterschiedlich und liegen bei 5 bzw. 10 Jahren.

Prognose für die Zukunft

Aktuell ist es noch schwer zu sagen, wie die Versicherer mit dem Konsum von Cannabis in der Zukunft umgehen werden. Grundsätzlich gibt es aber schon jede Menge Möglichkeiten, wenn Du nicht gerade behandelt worden bist. Viele Versicherer fragen schon heute nicht nach dem, nennen wir es mal „unproblematischen“ Konsum von Drogen, sprich, wenn Du deshalb nicht in Behandlung musstest.

Ich bin mir nicht sicher, in wie fern die zukünftige legale und jederzeit mögliche Verfügbarkeit von Cannabisprodukten dafür sorgen wird, dass wirklich mehr Menschen die Droge konsumieren. Jedoch werden viele Konsumenten offener damit umgehen und dies vielleicht auch nicht mehr beim Abschluss einer BU-Versicherung verschweigen, „weil es ja ohnehin nur einmal im Jahr auf einer Party vorkommt“. Und wenn ein Versicherer dann eben nicht mitspielt, wird es eben ein anderer, der nicht danach fragt oder eben eine liberalere Haltung hat.

Es gibt aber noch ein weiteres spannendes Beispiel aus den Antragsfragen in Bezug auf Medikamente und Alkohol, was aber vielleicht auch in Bezug auf Kiffen kommen könnte. Die Alte Leipziger fragt in ihren Antragsfragen nämlich wie folgt:

Kiffen in der BU-Versicherung Gothaer

Wie Du siehst, ist hier jeglicher Konsum von Drogen anzugeben, unabhängig einer Behandlung. Aber auch bei dem Konsum von Alkohol hat die Alte Leipziger erkannt, dass hier zweifelsohne erhebliche Gesundheitsrisiken bestehen und fragt daher auch hier nach regelmäßigem Konsum. Die Frage ist so nicht ganz üblich, aber aufgrund der Risiken von Alkohol und zum Schutz des Versichertenkollektivs aus unserer Sicht zu 100 % nachvollziehbar!

Vielleicht passt die ein oder Gesellschaft in Zukunft ihre Frage auch dahingehend an, dass in Bezug auf Marihuana nur nach regelmäßigen Konsum gefragt wird…!?

In jedem Fall glauben wir, dass sich die Gesellschaften zu Beginn der Legalisierung erst einmal zurückhalten werden, Daten und Erkenntnisse sammeln werden und dann nach einiger Zeit reagieren werden. Nur aufgrund der Cannabis Legalisierung wird kein Versicherer seine Annahmepolitik in Bezug auf Kiffen völlig ändern. Aber vielleicht trauen sich in Zukunft mehr Gesellschaften an die entschärften Fragen nur nach behandeltem Konsum, zumindest in Bezug auf Cannabis.

Fazit Kiffen in der BU-Versicherung

Unabhängig der Legalisierung von Cannabis bleibt der Konsum für BU-Versicherer ein medizinisches Risiko. Wir gehen nicht davon aus, dass sich kurzfristig bei der Annahmepolitik der Versicherer etwas ändern wird. Aber auch schon heute gibt es viele Versicherer, die lediglich nach dem behandelten Konsum von Drogen fragen. Zudem gibt es Aktionen, in denen es gar keine Frage nach Drogenkonsum gibt (bei einer Behandlung musst Du hier natürlich trotzdem aufgrund der gestellten Diagnosen aufpassen und ggf. Angaben machen!).

Wer nur ab und zu mal einen Joint raucht und das beim Abschluss seiner BU-Versicherung auch sauber angeben will, für den ist die Auswahl an möglichen Gesellschaften zwar eingeschränkt, aber das ist kein Ding der Unmöglichkeit.

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