Helvetia BU Aktion – nur 3 Jahre Gesundheitsfragen

Helvetia BU Aktion – nur 3 Jahre Gesundheitsfragen

Die BU-Aktion der Helvetia sieht für junge Leute bis 29 vereinfachte Gesundheitsfragen vor und macht somit den Zugang zu einer top BU-Versicherung für viele einfacher. Es sollte also wenig verwunderlich sein, dass diese BU-Aktion wirklich oft gut ankommt und auch gerne genutzt wird.

In diesem Artikel wollen wir Euch die Einzelheiten der Helvetia BU-Aktion genauer aufzeigen.

Helvetia BU Aktion – nur 3 Jahre Gesundheitsfragen

🆕 Baloise wird zu Helvetia BU-Aktion

Zunächst möchten wir aber eine historische Einordnung geben: Wenn Du schon seit etwas längerem treuer buXperts-Leser bist, wird Dir die BU-Aktion gleich vermutlich sehr bekannt vorkommen. Daher die Auflösung:

Helvetia BU Aktion – nur 3 Jahre Gesundheitsfragen

Es handelt sich hierbei letzlich um die BU-Aktion der Baloise für junge Leute. Ende 2025 gab es nämlich die Fusion der Baloise (ehemals Basler) und Helvetia und seit Beginn 2026 läuft die Vermarktung über die Helvetia. Für die beliebte junge Leute BU-Aktion bedeutet das jedoch Kontinuität, da die leistungsstarke Baloise BU-Versicherung unter dem neuen Markendach als Helvetia BU-Aktion einfach weiterläuft.

📝 Rahmenbedingungen Helvetia BU-Aktion

Junge Leute, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen an der Helvetia BU-Aktion teilnehmen. Bei solchen BU-Aktionen ist außerdem die Begrenzung der versicherbaren BU-Rente üblich. Diese liegt bei maximal 2.000 BU-Rente. Beides finden wir absolut fair, da die BU-Versicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen beantragt werden kann. Bei anderen BU-Aktionen (z.B. Nürnberger) mit ähnlichen, verkürzten Gesundheitsfragen liegt die Begrenzung bei z.B. 1.500 EUR.

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Mehr Informationen

So sehen die Rahmenbedingungen der Helvetia BU-Aktion in Kürze zusammengefasst aus:

  • Eintrittsalter: höchstens 29 Jahre alt (vor Vollendung 30. Lebensjahr)
  • max. 2.000 EUR BU-Rente können monatlich abgesichert werden
  • Beitragsdynamik bis zu 5 % möglich
  • Leistungsdynamik bis zu 3 % möglich
  • Nachversicherungsgarantie vorhanden
  • in der Spitze sind also bis zu 4.000 EUR BU-Rente versicherbar. (Beispiel: Verdopplung der BU-Rente nach erfolgreichem Studienabschluss erlaubt)
  • Karrieregarantie bis 6.000 EUR!

  • vereinfachte Gesundheitsfragen
  • überwiegend verkürzter Fragezeitraum von 3 Jahren (ambulant)
  • auch psychische Erkrankungen werden nur 3 Jahre abgefragt
  • Frage nach gefährlichen Hobbys
  • Frage nach Körpergröße und Gewicht (BMI)
  • wir können eine anonyme Risikovoranfrage für Dich stellen!

🩺 Gesundheitsfragen Helvetia BU-Aktion

Gesundheitsfragen sind oftmals die größte Hürde beim Abschluss einer BU. Für unsere jungen BU-Interessenten ist es umso erfreulicher, dass es solche BU-Aktionen wie die der Helvetia gibt. Ein weiterer Plus-Punkt ist, dass die Helvetia BU-Aktion klare und für den Kunden verständliche Gesundheitsfragen stellt. Es werden u.a. Hinweise gegeben, welche Bagatell-Erkrankungen nicht anzugeben sind. Das hilft dem Kunden enorm und dient letztlich dem rechtssicheren Abschluss einer BU. Die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen beim BU Antrag ist bekanntermaßen das A & O.

Gesundheitsfragen Helvetia BU-Aktion (hier klicken)

1. Wie sind Ihre derzeitigen Körpermaße?

2. Wurden Ihnen in den letzten 12 Monaten apotheken- und/oder verschreibungspflichtige Medikamente verordnet, verabreicht oder empfohlen? (Erkältungsmittel, die Pille oder Vitaminpräparate müssen nicht genannt werden)

3. Waren Sie in den letzten 2 Jahren mehr als zwei Wochen zusammenhängend aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage Ihrer schulischen, studentischen oder beruflichen Tätigkeit nachzugehen oder sind Sie aktuell arbeitsunfähig?

4.1. Bitte geben Sie an, ob Sie in den letzten 3 Jahren

Erkrankungen oder Störungen hatten, derentwegen Beratungen, Behandlungen oder Untersuchungen bei Ärzten, Heilpraktikern oder nichtärztlichen Therapeuten stattfinden/stattgefunden haben oder derzeit geplant sind:

a) Erkrankungen des Bewegungsapparates (z.B. Rückenschmerzen, Gelenkprobleme, Unfallfolgen)

b) Psychische Erkrankungen, Störungen der Psyche oder Entwicklungsstörungen (z.B. Depressionen, AD(H)S, Burn-out, Essstörungen,
berufliche und/oder private Belastungssituationen, Autismus-Spektrum-Störungen)

c) Erkrankungen des Herz-/Kreislaufsystems (z.B. Myokarditis, Herzfehler, Thrombosen)

d) Tumorerkrankungen (z.B. Krebs, Leukämie, nicht sicher gutartige Hautbefunde)

e) Neurologische Erkrankungen (z.B. Schwindel, Epilepsie, Migräne)

f) Erkrankungen oder Fehlfunktionen des Immunsystems (z.B. Rheuma, Multiple Sklerose, chronisch entzündliche Darmerkrankungen)

g) Erkrankungen der Leber (z.B. Lebervergrößerung, Hepatitis) oder der Nieren (z.B. eingeschränkte Nierenfunktion, Zystennieren)

h) Erkrankungen und/oder Beeinträchtigungen der Sinnesorgane (z.B. dauerhafte Hörminderung, Tinnitus, Fehlsichtigkeit von mehr
als -8 Dioptrien, Schuppenflechte, Neurodermitis)

4.2. Bestehen oder bestanden bei Ihnen darüber hinaus in den letzten 6 Monaten Gesundheitsstörungen oder Beschwerden?

(Hierzu zählen Engegefühl im Brustraum, Atemnot, Ohnmacht, Gleichgewichtsstörungen, Sehstörungen, Blut im Stuhl, im Urin oder im Auswurf (Husten), psychische Erschöpfungszustände, Angstzustände, wiederkehrende Schmerzzustände ungeklärter Ursache, Lymphknotenschwellungen, Brustknoten (Selbstertastung), Geschwürbildung, Veränderungen der Haut bzw. der Leberflecken, Schluckstörungen, Gefühlsstörungen oder Lähmungen, Abnahme der körperlichen bzw. psychischen Belastbarkeit oder ungewollte Gewichtsabnahme von mehr als fünf Kilogramm)

5. Konsumieren oder konsumierten Sie in den letzten 5 Jahren Drogen (z.B. Cannabis), drogenähnliche Substanzen oder Betäubungsmittel oder wurden Sie wegen der Folgen des Konsums von Alkohol beraten oder behandelt?

6. Waren Sie in den letzten 5 Jahren für mindestens eine Nacht in einem Krankenhaus, einer Rehabilitationsklinik, einer Entzugsklinik oder einer anderen Einrichtung der medizinischen Versorgung oder ist ein Aufenthalt innerhalb der nächsten 6 Monate geplant oder angeraten? (Es müssen keine Angaben zu Schwangerschaften und Geburten gemacht werden)

7. Erhalten, erhielten oder beantrag(t)en Sie in den letzten 5 Jahren eine Rente wegen Erwerbs-, Berufs- oder Grundunfähigkeit, einer Erwerbsminderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen oder besitzen oder beantrag(t)en Sie die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) oder liegt Ihnen ein Feststellungsbescheid vor? Bitte fügen Sie Kopien der Bescheide bei
(Rentenbescheid mit Begründungsteil, GdB-Feststellungs- oder Ablehnungsbescheid, Schwerbehindertenausweis).

Helvetia BU Aktion Gesundheitsfragen

An vielen Stellen gefallen uns die Gesundheitsfragen wirklich sehr gut:

✅ Erkältungsmittel, die Pille oder Vitaminpräparate müssen nicht genannt werden

✅ 3 Jahre Abfragezeitraum bei Beratungen, Behandlungen oder Untersuchungen

✅ unbehandelte Gesundheitsstörungen oder Beschwerden nur in den letzten 6 Monaten sind anzugeben

In der Helvetia BU-Aktion wird also genau geklärt, was anzugeben ist. Das war (zu früheren Zeiten dieser Aktion) nicht immer so klar formuliert. Hattest Du also beispielsweise immer mal wieder und zuletzt vor 8 Monaten Beschwerden mit dem Rücken, bist aber deswegen (in den letzten 3 Jahren) nicht in Behanldung gegangen, weil es von selbst oder mit Eigenübungen besser geworden ist, sind diese nicht anzugeben.

Gleichzeitig gibt es leider auch eine Frage, die uns nicht so gefällt:

❌ Konsumieren oder konsumierten Sie in den letzten 5 Jahren Drogen?

Eigentlich sollte es dem Versicherer um den zweiten Teil der Frage, ob Du wegen der Folgen des Konsums von Alkohol/Drogen beraten oder behandelt wurdest, gehen. Mit dem ersten Teil der Frage ist jedoch der reine Konsum (u.a. Cannabis) anzugeben. Obwohl z.B. das Thema Cannabis präsenter denn je ist (auch in der politischen Diskussion), führt das bei der Helvetia meistens zu Schwierigkeiten bei der Beantragung. Wir können den Versicherer einerseits auch verstehen, allerdings haben andere Versicherer es eleganter gelöst. Die LV 1871 fragt den reinen Konsum z.B. nur in den letzten 3 Monaten ab. Für beide Seiten also fair, denn man darf nicht vergessen, dass der Konsum von Cannabis nicht ungefährlich ist.

🎯 Helvetia BU-Aktion Fazit

Gleiche Aktion, anderer Name! So könnte man die Helvetia BU-Aktion zusammenfassen. Es handelt sich nach wie vor um eine sehr gute BU-Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Ob sie zu Dir passt, kommt tatsächlich immer auf Deine individuelle Situation an. Um diese zu besprechen, kannst Du Dir gerne einen kostenlosen Termin bei uns buchen. Wir helfen Dir gerne!

Helvetia BU Aktion – nur 3 Jahre Gesundheitsfragen
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