Entwicklung der BU Versicherung in den letzten 30 Jahren
Entwicklung der BU Versicherung in den letzten 30 Jahren

Wer schon öfters auf unserem buXperts BU Blog unterwegs war, oder unsere Videos dazu auf YouTube geschaut hat, wird sicherlich bemerkt haben, dass wir sehr gerne über BU Updates der Versicherer berichten. Wir wollen Euch damit die kürzlichen Neuerungen der BU-Versicherungen verständlich aufzeigen und einordnen.
Was wir bis jetzt aber noch nie so wirklich (im Detail) gemacht haben, ist der Rückblick auf die Entwicklung der BU- Versicherung und welche Stolptersteine es damals gab. Das wollen wir nun ändern!
Falls Du noch keine BU-Versicherung hast, wirst Du merken, wie stark die BU-Tarife in den letzten Jahrzehnten geworden sind und falls Du bereits eine BU hast, ist das der perfekte Artikel, um Deinen eigenen Vertrag mal Gedanklich in den Vergleich zu setzen und einzuordnen.
Wir wünschen Dir viel Spaß beim Lesen 🙂
❌ Verzicht auf abstrakte Verweisung
Unsere heutige BU-Reise fangen wir mit dem Ende der 1990er Jahre an.
Vor etwa 30 Jahren hatten BU-Versicherer durch die Möglichkeit der abstrakten Verweisung noch eine sehr kundenunfreundliche Regelung in ihren Versicherungsbedingungen. Sie durften Dich dadurch trotz Berufsunfähigkeit (in Deinem Beruf) auf eine vergleichbare Tätigkeit verweisen – und hätten somit die BU-Rente nicht zahlen müssen. Es würde also ausreichen wenn Du aus Sicht des Versicherers theoretisch noch aufgrund Deiner Kenntnisse und Fähigkeiten einen anderen Beruf ausüben könntest (sog. Verweisungstätigkeit):
❌ Früher: BU Versicherer konnte sagen: „Du bist zwar Maurer, kannst aber noch Pförtner sein – wir zahlen nicht.“
Das ist heute zum Glück nicht mehr so und nahezu alle BU Versicherer verzichten auf die abstrakte Verweisung.
✅ Heute: Standard ist der Verzicht auf abstrakte Verweisung. BU-Rente wird gezahlt, wenn man seinen konkreten zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.
Es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, welcher Versicherer als erstes auf die abstrakte Verweisung verzichtet hat. Wenn man mit anderen Maklerkollegen spricht, hört man ganz oft, dass es wohl die Gerling Versicherung (heute HDI) gewesen ist. Eine kurze Recherche aber zeigte, dass es evtl. auch die Deutscher Herold (2006 aufgegangen in Zurich) gewesen sein könnte. Egal, wer es am Ende war, es müsste so Ende der 1990er Jahre gewesen sein und dann haben Versicherer es nach und nach in ihren Versicherungsbedingungen verbessert.

Ercan ist unser Spezialist für Berufseinsteiger, Azubis und Studenten.
Nach seiner dreijährigen Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen bei einem großen, bekannten Versicherer führte ihn sein Weg direkt in die Maklerschaft. Heute blickt er auf fast zehn Jahre Berufserfahrung zurück und weiß genau, worauf es bei der Absicherung junger Menschen ankommt.
Privat ist Ercan ein echter Familienmensch. Aufgewachsen zwischen Hamburg und Bremen, hat er sich dort sogar in Eigenregie sein eigenes Haus gebaut.
📈 Einführung & Verbesserung der Nachversicherungsgarantien
Das Leben läuft nicht immer nach Plan, schon gar nicht das Berufsleben. Umso wichtiger ist es, dass Dein BU-Vertrag so flexibel wie möglich bleibt. Mit steigender Verantwortung (z.B. Geburt eines Kindes) möchte man sicherlich auch die BU-Rente erhöhen und damit sich und seine Familie besser schützen. In den frühen 2000er Jahren war dies allerdings nicht immer problemlos möglich. Eine Erhöhung der BU-Rente ging nämlich in der Regel mit einer erneuten Gesundheitsprüfung einher. Blöd nur, wenn man in der Zwischenzeit an etwas erkrankt ist.
Ab den 2005er Jahren haben sich die Regelungen der Nachversicherungen schon deutlich verbessert. Vorher gab es teilweise noch BU-Versicherer, die Nachversicherungsgarantien gar nicht erst in ihren Bedingungen vorsahen. Von nun an, konnte man also z.B. bei Geburt Kindes oder Bau/ Kauf eines Hauses die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
Das ganze war damals noch in der Höhe (z.B. Erhöhung max. auf 2.000 EUR BU-Rente) und Frist (max. 3-6 Monate nach Eintirtt eines Ereignisses) stark begrenzt und und stand eher in den Startlöchern, aber immerhin konnte man diese Optionen nutzen.
So wirklich stark wurden die Regelungen zur Nachversicherung aus unserer Sicht vor allem in den letzten 3 Jahren (ab 2023). Immer mehr Versicherer erlauben nachträgliche Erhöhungen auf bis zu 4.000 EUR (Standard eher 3.000 EUR, was auch echt gut ist) im Rahmen der Nachversicherungsgarantie ohne erneute Risikoprüfung (umfasst Gesundheitsprüfung + Frage nach Hobbys, Beruf und Raucherstatus). Außerdem kamen in den letzen Jahren auch immer mehr Ereignisse dazu, wie z.B. Gehaltssprung, Scheidung, Abschluss einer weiterbildenden Qualifikation (z.B. Meister) und die Fristen wurden von 6 Monaten auf 12 Monate angehoben. Es wurden sogar ereignisunabhänige Erhöhungen eingebaut, dass heißt, dass man (meistens in den ersten 5 Jahren nach Vertragsbeginn) ohne Ereignis erhöhen darf.
Die Regelungen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und es lohnt sich defintiv diese miteinander zu vergleichen, aber es ist bei top BU Versicherern (davon gibt es mitlerweile echt viele) heutzutage möglich, mit 2.000 EUR zu starten und dann nach und nach auf bis zu 4.000 EUR bequem ohne erneute Risikoprüfung zu erhöhen.
🤒 Einführung AU-Baustein
Was passiert eigentlich, wenn man nicht direkt berufsunfähig, sondern länger arbeitsunfähig ist? Das ist schließlich kein so unwahrscheinlicher Fall. Genau in dieser Übergangsphase hatte die reine BU-Versicherung ihre Schwäche und es wurde mit dem sog. AU (Arbeitsunfähigkeit)-Baustein darauf reagiert.
Vorteil beim AU-Baustein: Leistung gibt es schon bei längerer Krankschreibung (6 Monate ununterbrochene, andauernde AU) für max. 24-36 Monate (je nach Anbieter). Danach käme es erst zu Prüfung der Berufsunfähigkeit, aber bis dahin reicht es aus, wenn man die AU (Arbeitsunfähigkeit) nachweisen kann. Daher wird der Baustein auch oftmals „Gelbe-Schein-Regelung“ genannt. Der Baustein dient also als pragmatische Lösung für die ersten Jahre.
Das war tatsächlich nicht immer so. Zu Beginn der AU-Baustein Ära (bis ca. 2020) war es noch üblich, dass Leistungen wegen BU und Krankschreibung (also aus dem AU Baustein) hätten gleichzeitig beantragt werden müssen. Eine pragmatische Regelung war dies definitiv nicht und somit haben Versicherer dies verbessert. Gute Regelungen sehen nun vor, dass Leistungen aus dem AU-Baustein unabhängig vom BU-Leistungsantrag (dieser ist ofmals mit mehr Aufwand verbunden) und deutlich einfacher mit der sog. „Gelben-Schein-Regelung“ zu beantragen sind.
Eigentlich müsste dieser Baustein in der chronologischen Reihenfolge schon vorher kommen, da er Ende der 1990er erstmalig von der Condor Lebensversicherung eingefeführt wurde. Den Marktdurchbruch als Standard-Option schaffte der AU Baustein deutlich später. Auch hier würden wir eher sagen erst ab 2020.
👨💻 Einführung Karrieregarantie
Obwohl das Thema Karrieregarantie sehr gut zum Kapitel Nachversicherungsgarantie passt, da es darauf aufbaut, hat es in der chronoligschen Reihenfolge etwas später ihren Platz gefunden. Die LV1871 hat in 2020 damit als erster BU-Versicherer angefangen und seit dem sind nach und nach gute BU Versicherer nachgezogen.
Die Idee hinter der Karrieregarantie: Die Gehälter sind in den letzten Jahren gestiegen (auch durch die Inflation) und Nachversicherungs-Obergrenzen (damals oft gedeckelt bei 2.500 €; heute auch bei 3.000 – 4.000 €) reichen nicht mehr aus.
Hier greift nun die Karrieregarantie: Bei Gehaltssteigerungen (meist mind. 5–10 %) ermöglicht sie eine Erhöhung der BU-Rente ohne erneute Risikoprüfung, obwohl die Nachversicherungs-Obergrenze bereits erreicht ist. Neue BU-Tarife erlauben Sprünge auf bis zu 8.000 EUR (LV 1871) BU-Monatsrente, andere wiedrum auf bis zu 6.000 EUR, was ebenfalls ein super Wert ist.
BU-Versicherer haben verstanden, dass der Bedarf an höheren BU-Rente da und in den letzen Jahren sogar gestiegen ist. Die Karrieregarantie ist letzlich die Antwort darauf.
🏥 Verbesserter Umgang mit psychischen Erkrankungen
Normalerweise waren psychische Erkrankungen nahezu immer ein K.O.-Kriterium bei der BU-Versicherung. Auch heute noch stellen sie für den ein oder anderen Versicherer ein großes, wenn nicht sogar das größte Problem dar. Umso erfreulicher ist es, dass seit 2023 und ab dann auch immer mehr Versicherer zumindest offener geworden sind. Klar ist, dass das Thema immer noch als Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit gilt und die Versicherer auch nicht plötzlich zaubern können, aber zumindest wird bei vielen guten BU-Versicherern nicht mehr pauschal abgelehnt.
Die BarmeniaGothaer und die Canada Life haben z.B. ihren Abfragezeitraum (auch Psyche) auf 3 Jahre reduziert und somit für immer mehr Leute die Chance auf eine echte BU erhöht. Die Abfragezeiträume im Bereich Psyche lagen damals (teilweise heute noch) bei 10 Jahren. Heute liegen die üblichen Abfragezeiträume eher bei 5 Jahren, außer bei den o.g. Versicherern und bei sog. BU-Aktionen für junge Leute (z.B. Baloise) oder spezielle Zielgruppen wie Mediziner, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsingenieure etc. (HDI BU-Aktion).
🎯 Fazit
Sicherlich könnte man hier noch über weitere Punkte sprechen (z.B. Einführung Teilzeitklausel etc.), aber wir wollten unseren Fokus auf die wichtigsten Neuerungen der BU-Versicherung in den letzten 30 Jahren legen. Wenn Du noch keinen BU-Vertrag abgeschlossen hast, dann kannst Du nun hoffentlich gut einschätzen, wie leistungsstark die BU-Tarife inzwischen geworden sind. Hast Du hingegen einen Bestandsvertrag, der ggf. etwas älter ist (2005-2020) kann es sich durchaus lohnen, diesen nochmal genau zu prüfen. In beiden Fällen würden wir uns freuen, wenn wir Dir dabei helfen können. Buch Dir gerne einen kostenfreien Termin bei uns.
