Revolution bei Condor – Umorganisationsklausel fällt weg!
In der Welt der Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) ist ein neues Kapitel aufgeschlagen worden: Condor, ein Mitglied der R+V Versicherungsgruppe, hat eine entscheidende Änderung eingeführt. Sie verzichten als erster Versicherer komplett auf die sogenannte Umorganisationsklausel für Selbstständige. Aber was bedeutet das konkret und warum ist es eine so bedeutende Neuerung?
Was ist die Umorganisationsklausel?
Die Umorganisationsklausel spielt eine wesentliche Rolle in der BU für Selbstständige. Sie verpflichtet Versicherungsnehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit dazu, zuerst alle Möglichkeiten der Umorganisation ihres Betriebs zu prüfen, um weiterhin arbeitsfähig zu bleiben. Dies kann in der Praxis sehr herausfordernd sein. Eine Umorganisation kann meist nur dann gefordert werden, wenn sie wirtschaftlich angemessen ist. Jedoch ist häufig nicht genauer definiert, was das konkret bedeutet und im Zweifel ist dies ein Streitpunkt im Leistungsfall von Selbständigen.
Schauen wir uns dazu einmal beispielhaft an, wie die Umorganisationsklausel bei der Condor BU-Versicherung bisher ausgesehen hat.
Im oberen Abschnitt findest Du die Leitlinien, unter welchen Voraussetzung eine Umorganisation Selbständigen zugemutet werden konnte. Das war auch bisher schon sehr detailliert und nachvollziehbar gelöst.
Zudem findest Du im unteren Abschnitt, wann die Condor auch bisher bereits auf die Prüfung einer Umorganisation generell verzichtet hat. Und auch hier war der Versicherer schon vor April 2024 äußerst großzügig, denn bei Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern konnte auch bisher keine Umorganisation angeordnet werden
Die meisten BU-Versicherungen sehen hier eine Grenze von fünf Personen vor. Teilweise mit Ergänzungen wie z.B. „durchgehend in den letzten beiden Jahren“. Wenn Du in so einem Fall also einmal fünf Mitarbeiter oder mehr in den letzten zwei Jahren hattest, kann eine Umorganisation angeordnet werden.
Verzicht auf Umorganisation Condor BU-Versicherung
Neu finden wir seit April 2024 in den Bedingungen der Condor BU-Versicherung zum Thema „Umorganisation bei Selbständigen“ folgenden Passus:
Kurz und knapp: die Condor verzichtet auf die Prüfung einer möglichen Umorganisation. Bei allen Betrieben. Unabhängig davon, ob Du selbständig oder freiberuflich tätig bist, unabhängig davon, ob Du kaufmännisch oder handwerklich tätig bist und unabhängig davon, ob Du Einzelunternehmer oder Geschäftsführer einer GmbH bist und auch unabhängig davon, wie viele Mitarbeiter Du hast. Eine Umorganisation kann ganz einfach nicht mehr gefordert werden.
Das ist sehr löblich und innovativ, weil die Condor damit der erste und derzeit einzige BU-Versicherer am Markt ist, der vollständig auf diese Option verzichtet.
Die Condor macht hier übrigens noch etwas, das außergewöhnlich und daher besonders lobenswert ist. Sie wendet die neue Regel auch auf bestehende Bedingungswerke an. Normalerweise gelten Bedingungsverbesserungen immer nur für Neuabschlüsse. Die BU-Versicherung ist aber aufgrund verschiedener Faktoren ein Produkt, was man in der Regel nicht immer wieder neu abschließt. Aktualisierungen im Sinne von Nachversicherungen oder auch mal Günstigerprüfungen bei der Berufsklasse sollten selbstredend immer wieder vorgenommen werden. Das Kündigen eines alten Vertrags zugunsten eines Neuen kommt auch immer mal wieder vor, wenn alles passt, es ist aber keinesfalls die Regel.
Nur für akut drohende bzw. bereits eingetretene Leistungsfälle gilt die Regelung nicht. Da kann man sicherlich drüber streiten, generell ist es aber schon ein sehr feiner Zug, dass die Regelung überhaupt für Altverträge gilt.
Für wen lohnt sich die Klausel besonders?
Soloselbständige, Inhaber von Kleinstbetrieben und Akademiker, die überwiegend am Schreibtisch tätig sind, hatten auch bisher keinen Stress mit einer möglichen Umorganisation und haben daher auch bei anderen Versicherern, die bisher noch nicht vollständig auf die Umorganisationsklausel verzichten, kein Problem.
Vorausgesetzt, an der betrieblichen Situation ändert sich nichts. Denn maßgeblich ist die Situation vor Eintritt des Leistungsfalls und nicht bei Antragstellung. Wenn Du also heute nur ein kleines Team hast, im Leistungsfall in 10 oder 20 Jahren aber eine größere Mannschaft, kann das bedeuten, dass dann eine Umorganisation geprüft werden darf.
Und wenn Du bereits heute einen Betrieb mit mehr als fünf Mitarbeitern hast oder eben absehbar ist, dass dies so kommt, dann lohnt sich der Blick auf die BU-Versicherung der Condor auf alle Fälle!
Das gilt insbesondere dann, wenn Du kein Akademiker bist oder weniger als 90 % am Schreibtisch arbeitest. Denn in den meisten aktuellen Tarifen gilt, dass für Akademiker mit mehr als 90 % Schreibtischtätigkeit ebenfalls keine Umorganisation durchgeführt werden kann. Die haben durch die neue Regel also auch keinen Vorteil.
Kurz gefasst kann man also sagen, dass der komplette Verzicht auf die Umorganisationsklausel der Condor BU im Marktvergleich dann spannend für Dich sein könnte, wenn Du:
- voraussichtlich mehr als 5 Mitarbeiter haben wirst
oder - kein Akademiker bist
oder - weniger als 90 % Schreibtischtätigkeit haben wirst
Es zählt wie gesagt die Situation vor Eintritt des Leistungsfalls, daher „haben wirst“. Und da man nie sicher sagen kann, wie die Situation dann sein wird, gilt auf jeden Fall: besser haben, als brauchen. Also nicht haben. Also einen Verzicht auf die Prüfung der Umorganisation haben – man ist das kompliziert! 🙂
Und wer braucht sie nicht?
Das ist leichter: all diejenigen, die sich niemals selbständig machen wollen oder verbeamtet sind. Wobei gerade für verbeamtete Personen die Condor BU-Versicherung auch eine gute Wahl sein kann, weil sie standardmäßig eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält 🙂.
Fazit zum Verzicht auf Umorganisation in der Condor BU-Versicherung
Diese Entwicklung könnte wegweisend für die gesamte Branche sein. Die Streichung der Umorganisationsklausel zeigt ein Umdenken und eine stärkere Fokussierung auf die Bedürfnisse der Versicherten. Es stellt eine signifikante Verbesserung in der Absicherung der beruflichen Existenz dar, vor allem für diejenigen, deren Arbeit bisher noch nicht vom Verzicht bei gängigen Klauseln umfasst war.
Die Condor BU-Versicherung ist bisher nicht unter unseren Top-Favoriten, was unterschiedliche Gründe hat, einer ist beispielsweise die Risikoprüfung. Vermutlich wird sich daran auch nichts durch das Update ändern, weil der komplette Verzicht auf eine Umorganisation einfach für zu wenig Menschen wirklich relevant ist.
Aber es zeigt, dass sich auch hier weiterhin einiges tut und es sich lohnt, den Markt im Blick zu behalten. Und hoffentlich setzt die Condor damit ein Zeichen und es folgen viele weitere BU-Versicherer und verzichten ebenfalls auf die Möglichkeit einer Umorganisation für Selbständige.
Eine Angebotserstellung sowie eine anonyme Risikovoranfrage kann gern über uns erfolgen. Vereinbare hierzu einfach einen kostenlosen Beratungstermin.