Berufsunfähigkeitsversicherung Verrechnung

Immer wieder hört man von der Berufsunfähigkeitsversicherung Verrechnung. Doch was ist dran, wann wird eine BU-Rente mit welcher Leistung verrechnet?

Berufsunfähigkeitsversicherung Verrechnung

Wie viel BU-Rente wird ausgezahlt?

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine sogenannte Summenversicherung. Das bedeutet, dass die Summe (=Berufsunfähigkeitsrente), die Du abgeschlossen hast, Dir im Leistungsfall auch ausgezahlt wird. Dabei wird nicht geprüft, ob die Höhe wirklich erforderlich ist, um Deine Ausgaben zu decken. Bei einer Summenversicherung ist die Auszahlung der Leistung unabhängig vom entstandenen Schaden, außerdem können auch Leistungen aus mehreren Verträgen addiert und gleichzeitig ausgezahlt werden.

Typische Summenversicherungen sind zum Beispiel auch die Unfallversicherung, Lebensversicherung oder auch eine Krankenhaustagegeldversicherung. Allerdings wird beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung geprüft, ob die beantragte Höhe angemessen ist. Dabei darf die BU-Rente einen gewissen Teil vom Einkommen nicht übersteigen. Für Schüler, Auszubildende und Studenten gibt es besondere Höchstgrenzen, dadurch kann in dieser Phase mehr als das aktuelle Einkommen versichert werden.

Anders ist das bei Schadenversicherungen. Typische Schadenversicherungen sind zum Beispiel die KFZ-Versicherung, die Gebäudeversicherung oder auch die Private Haftpflichtversicherung. Hier wird im Schadenfall keine pauschale Summe ausgezahlt, sondern der tatsächlich entstandene Schaden ersetzt. Nicht mehr, nicht weniger.

Beispiel Verrechnung Berufsunfähigkeitsversicherung und Gebäudeversicherung

Hast Du also drei verschiedene Berufsunfähigkeitsversicherungen abgeschlossen, können im Leistungsfall alle drei BU-Renten ausgezahlt und miteinander addiert werden, ohne dass eine Verrechnung erfolgt.

Hast Du drei Gebäudeversicherung (für das gleiche Objekt und Risiko…) abgeschlossen, wird Dir die Leistung für einen Brandschaden dennoch nur einmal bis zur tatsächlich entstandenen Schadenhöhe ausgezahlt.

Berufsunfähigkeitsversicherung Verrechnung private Absicherung

Schauen wir uns verschiedene Beispiel für eine Kombination verschiedener, privater Absicherungen an.

Berufsunfähigkeitsversicherung Verrechnung private Unfallversicherung

Grundsätzlich deckt eine Unfallversicherung ein anderes Risiko ab, als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Deshalb ist eine Unfallversicherung zusätzlich zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch durchaus sinnvoll.

Kurz gesagt, weil Unfälle eine sehr seltene Ursache für den Eintritt einer Berufsunfähigkeit sind und weil ein Unfall nicht zwingend zu einer Berufsunfähigkeit führen muss.

Was geschieht aber, wenn Du beides abgeschlossen hast und ein Unfall zu einer Berufsunfähigkeit führt?

Sowohl die Unfall- als auch die Berufsunfähigkeitsversicherung sind Summenversicherungen. Es erfolgt somit keine Verrechnung und die Leistungen werden beide voll ausbezahlt!

Berufsunfähigkeitsversicherung Verrechnung private Pflegeversicherung

Hier gilt genau das gleiche, wie bei der Verrechnung mit der privaten Unfallversicherung. Eine private Pflegeversicherung deckt ein anderes Risiko, als eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Die Versicherungen leisten in unterschiedlichen Fällen, dennoch kann es zu einer Überschneidung kommen, wenn eine Person aufgrund Pflegebedürftigkeit berufsunfähig wird.

Auch hier gibt es keine Berufsunfähigkeitsversicherung Verrechnung. Die Leistungen können unabhängig voneinander ausbezahlt werden. Bei der privaten Pflegeversicherung gibt es sowohl Tagegeld in Form einer Summenversicherung, als auch Kostenerstattungstarife in Form einer Schadenversicherung. Doch das ist ein anderes Thema und hat mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Verrechnung erstmal nichts zu tun.

Berufsunfähigkeitsversicherung Verrechnung private Krankentagegeldversicherung

Hast Du für den Fall einer längeren Krankheit eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, so gibt es einiges zu beachten. Das kann zum Beispiel sein, weil Du die Lücke durch das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse zum Nettolohn von ca. 25 % ausgleichen möchtest, oder weil Du komplett privat krankenversichert bist.

Grundsätzlich sichert Dich eine private Krankentagegeldversicherung für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit ab. Also einen absehbaren Zeitraum, in dem Du nicht arbeiten kannst.

Eine Berufsunfähigkeit wiederum bedeutet, dass Du voraussichtlich auf Dauer nicht mehr arbeiten kannst, mindestens jedoch für sechs Monate.

Dadurch können diese beiden Fälle eigentlich nicht gleichzeitig eintreten. Da die privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bei Anerkennung einer Berufsunfähigkeit in der Regel jedoch rückwirkend ab Beginn die Leistung anerkennt und ausbezahlt, möchte die Krankentagegeldversicherung in diesem Fall regelmäßig ihr Geld zurück. Somit erfolgt hier keine Verrechnung, sondern es zahlt aufgrund unterschiedlicher Definitionen entweder die Krankentagegeld-, oder die Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn Du als Ergänzung zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse ein privates Krankentagegeld abgeschlossen hast, mag das noch erträglich sein, für privat Krankenversicherte kann das katastrophal enden, wenn die Berufsunfähigkeitsrente zu gering abgeschlossen worden ist.

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Wichtig für privat Krankenversicherte

Insbesondere wenn Du privat krankenversichert bist, ist dies ein ganz besonders wichtiger Punkt für Dich. Wenn Dein Krankentagegeld monatlich gesehen höher als Deine Berufsunfähigkeitsrente ausfällt, kann dies zu bösen Überraschungen führen.

Stellen wir uns vor, Du hast beim Krankentagegeld in Deiner privaten Krankenversicherung einen Tagessatz von 150 EUR abgesichert, gleichzeitig aber nur eine BU-Rente über 2.500 EUR monatlich abgeschlossen. Nun erkennt die Berufsunfähigkeitsversicherung nach einem Jahr Deine Berufsunfähigkeit rückwirkend an und zahlt Dir 30.000 EUR aus. Bis dahin hast Du von Deiner privaten Krankentagegeldversicherung jedoch fast 55.000 EUR erhalten, die Du nun zurückbezahlen musst.

Daher ist eine ausreichend hohe BU-Absicherung für privat Krankenversicherte ganz besonders wichtig!

Berufsunfähigkeitsversicherung Verrechnung Sozialleistung

Im folgenden erfährst Du, ob und wie die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Sozialleistungen verrechnet wird.

Berufsunfähigkeitsversicherung Verrechnung Erwerbsminderungsrente

Eine der häufigsten Fragen in Beratungsgesprächen zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, ob es eine Verrechnung zwischen Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsminderungsrente gibt.

Kurz und knapp: Eine Rente aus Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung wird nicht mit einer Erwerbsminderungsrente verrechnet.

Die beiden Leistungen werden addiert. Dennoch solltest Du die Erwerbsminderungsrente beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht sicher einplanen, da eine Berufsunfähigkeit wesentlich wahrscheinlicher als eine Erwerbsminderung ist.

Weder bei der vollen noch bei der halben Erwerbsminderung gibt es eine Verrechnung mit der Berufsunfähigkeitsrente!

Berufsunfähigkeitsversicherung Verrechnung Krankengeld

Anders als beim privaten Krankentagegeld erfolgt bei der rückwärtigen Anerkennung einer Berufsunfähigkeit in der Regel keine Rückforderung des Krankengelds der gesetzlichen Krankenkasse.

Berufsunfähigkeitsversicherung Verrechnung Grundsicherung / Hartz 4

Die Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird mit der Grundsicherung oder Hartz 4 verrechnet. Deshalb findest Du im Internet auch immer wieder Hinweise, dass eine monatliche BU-Rente unter 1.000 EUR sinnlos sei (auch wenn dies pauschal nicht richtig ist).

Bitte beachte, dass Du für den Erhalt von Hartz 4 nur ein geringes Schonvermögen haben darfst. Zudem sicherst Du mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung Deinen Lebensstandard ab.

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist trotz Verrechnung mit einer Grundsicherung daher dennoch sinnvoll, wenn Du einen höheren Lebensstandard hast und erhalten willst oder Du Erspartes hast, das erhalten bleiben soll.

Berufsunfähigkeitsversicherung Verrechnung weitere Einkünfte

Wie sieht es aus, wenn Du weitere Einkünfte hast? Zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, oder einer anderen Tätigkeit?

Berufsunfähigkeitsversicherung Verrechnung Mieteinnahmen

Manche Vermieter gehen davon aus, dass sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen, weil sie von der Miete leben können und die Berufsunfähigkeitsrente ohnehin mit der Miete verrechnet wird. Allerdings gibt es keine Verrechnung zwischen Berufsunfähigkeitsrente und Mieteinnahmen.

Wenn Deine monatlichen Mieteinkünfte nach Abzug aller Kosten und Instandhaltungsrücklagen hoch genug sind, dass Du davon gut weiterleben kannst, lässt sich natürlich darüber streiten, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich zwingend erforderlich ist. Allerdings fängt die Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung Dein Gehalt ab, das Dir im Falle einer BU auf jeden Fall fehlt.

Berufsunfähigkeitsversicherung Verrechnung teilweise Beschäftigung

Eine Berufsunfähigkeitsrente wird bereits ab einer Berufsunfähigkeit von mehr als 50 % zu vollen 100 % bezahlt. Hast Du jedoch ein „Restleistungsvermögen“, kannst Du immer noch teilweise arbeiten gehen. Auch bei teilweiser Weiterarbeit erfolgt erstmal keine Verrechnung mit Deiner BU-Rente.

Dies kann sich je nach Bedingungen Deiner BU-Versicherung und individueller Situation jedoch anders darstellen, deshalb ist hier in jedem Fall der Einzelfall zu prüfen.

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