Allianz KinderPolice

Allianz KinderPolice 🧸

Im Rahmen der buXperts for Kids Reihe, wollen wir heute über ein weiteres Absicherungskonzept für Kinder sprechen. Nämlich die Allianz KinderPolice.

Unsere Aufgabe ist es nun, euch transparent aufzuzeigen, ob und für wen die Allianz KinderPolice sinnvoll ist und ob es evtl. bessere Alternativen gibt.

Allianz KinderPolice

👶 Allianz KinderPolice kurz erklärt

Die Allianz KinderPolice ist eine private Rentenversicherung (Vermögensaufbau) mit der Möglichkeit zusätzlich (ab 6 Monate) eine Kinder-Pflegerente abzusichern. Die meisten anderen Anbieter bieten eine sog. BU-Option (Nürnberger) oder z.B. Grundfähigkeitenversicherung (Canada Life) als zusätzlichen Baustein an. Die Allianz Versicherung hat sich aber für die kleineren Kunden ein ganz spannendes Konzept ausgedacht, da sie den Einschluss einer Kinderpflegerente anbieten

Kapitalaufbau über Fonds oder ETFs:
Der Hauptbaustein besteht wie bereits erwähnt aus einer privaten Rentenversicherung, damit langfristig Vermögen für Dein Kind aufgebaut werden kann – egal ob für den Führerschein, das Studium oder die erste eigene Wohnung. Du kannst entscheiden, ob ein Teil des Beitrags in breit gestreute Fonds oder auch kostengünstige ETFs fließen soll. Du kannst also heute schon Dein Kind an den Chancen des Kapitalmarktes teilhaben lassen. Der Zinseszins-Effekt und natürlich Dein Kind wird es Dir danken, je früher Du anfängst zu sparen.

Versicherungsschutz – Baustein Kinderpflegerente (max. 1.500 EUR):
Der zweite (optionale) Baustein des Vertrags sorgt für Sicherheit, wenn Dein Kind z.B. durch Unfall oder Krankheit pflegebedürftig wird. Es wird dann eine monatliche Kinderpflegerente gezahlt – unabhängig davon, ob ein Elternteil beruflich zurücktritt oder zusätzliche Kosten entstehen. Dazu im nächsten Kapitel mehr.

Hinweis: Die Versicherungsdauer beträgt max. 27 Jahre, das heißt der Versicherungsfall (ab Pflegegrad 2) muss bis zum 27. Lebensjahr eintreffen. Die Pflegerente selbst würde aber bis zum Ablauf der Versicherungsdauer (67) weitergezahlt werden.

Weitere Optionen: z.B. Umwandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU):
Das Besondere: Mit Erreichen bestimmter Lebensereignisse kann die Kinderpflegerente in eine Arbeitskraftsicherung (AKS) umgewandelt werden – ohne neue Gesundheitsprüfung.
Damit wird aus der Kinderabsicherung Schritt für Schritt eine bedarfsgerechte Arbeitskraftabsicherung.

👉 Allianz KinderPolice = Sparen und Versicherung in einem Vertrag

🧑‍🦽Pflege bei Kindern

Auch wenn es kein schönes Thema ist, belegen die offiziellen Zahlen, dass das Thema Pflege leider auch bei Kindern eine Rolle spielt.

Am Jahresende 2021 lebten rund 272.000 pflegebedürftige Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre in Deutschland (vgl. BMG, 2022a).

Auszug aus: Ergebnisbericht Studie 2023 | Kinderpflege zuhause

Aus den Studien geht hervor, dass Kinder in den allermeisten Fällen in der häuslichen Umgebung gepflegt werden und Eltern dadurch oft stark belastet werden.

Da die gesetzliche Absicherung bei Pflegebedürftigkeit von Kindern bekanntermaßen, nicht allzu üppig ausfällt, kann eine KinderPflegerente der Allianz die passende Lösung sein.

🧑‍🧒 Besonderheit für den Versorger

Der nächste Punkt macht die Allianz KinderPolice tatsächlich etwas besonders. Es kann nämlich nicht nur das Kind selbst, sondern auch Du als Versorger, also in der Regel Mutter oder Vater, versichert werden.

Sollte also der versicherte Versorger berufsunfähig werden oder versterben, läuft die KinderPolice beitragsfrei weiter. Damit wird also folgedens gewährleistet:

  • Die Beitragszahlung wird automatisch übernommen.
  • Der Vertrag bleibt bestehen, das Kind behält alle Leistungen.
  • Der Kapitalaufbau und die Kinderpflegerente werden unverändert fortgeführt.

Diese Option kann sogar mit einer Beitragsdynamik kombiniert werden („Airbag“), sodass die Absicherung des Kindes Jahr für Jahr automatisch mitwächst, auch wenn keine Beiträge mehr fließen müssen.

‼️ Wichtig: Der Versorger muss ebenfalls die normale Gesundheitsprüfung durchlaufen, aber dazu später mehr.

👉 Allianz KinderPolice schützt nicht nur Dein Kind – sondern auch Dich als Versorger dahinter.

✅ Umwandlungsoptionen Allianz KinderPolice

Die Umwandlungsoptionen in solchen Kinder Vorsorgekonzepten sind sicherlich auch ein Grund dafür, warum Eltern gerne ein solches Produkt für ihre Kinder abschließen. Je früher Du ein solches Produkt für Dein Kind abschließt, desto gesünder ist Dein Kind tendenziell und das führt dazu, dass das Produkt mit einer sogenannten Normalannahme angenommen werden kann. Du frierst somit den Gesundheitszustand Deines jungen (und vermutlich gesunden) Kindes ein.

Dies wiederum hat dann später den Vorteil, dass man den Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung entweder in eine Arbeitskraftabsicherung, zum Beispiel Berufsunfähigkeitsversicherung, oder aber auch in eine Pflegeversicherung umwandeln kann. Wie genau das funktioniert, wollen wir uns anschauen:

Die Allianz erlaubt den Wechsel in verschiedene Arbeitskraftabsicherungen:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) – eigenständiger Vertrag
  • Berufsunfähigkeitsversicherung-Zusatzversicherung (BUZ)
  • Selbstständige Berufs- und DienstunfähigkeitsPolice (SDU)
  • KörperSchutzPolice (KSP)

👉 Wir empfehlen meistens die Umwandlung in eine selbständige BU (SBU)

Neben der Arbeitskraftsicherung kann bei Umwandlung weiterhin eine Pflegezusatzrente bestehen bleiben oder neu eingeschlossen werden. Diese kann bis zu 1.500 € monatlich betragen und schützt auch im Erwachsenenalter,
falls der Versicherte durch Krankheit oder Unfall pflegebedürftig wird.

Wann kann umgewandelt werden?

Die Umwandlung kann zu bestimmten Ereignissen erfolgen. Typische Ereignisse sind:

  • Start einer Berufsausbildung
  • Beginn eines Studiums
  • Aufnahme einer dauerhaften Berufstätigkeit

Bei neueren Verträgen (ab 01/2020) zusätzlich:

  • Eintritt in eine weiterführende Schule (z. B. Sekundarstufe)
  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Eintritt in Klassenstufe 11

Hinweis: Die Umwandlungsoption muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Eintritt eines Ereignisses genutzt werden. Außerdem ist das Recht auf Umwandlung max. bis zum 27. Geburtstag des Kindes möglich.

Allerdings bleibt somit genügend Zeit, um den passenden Moment zu wählen

Sonderfall Pflegeanschlussoption


Mit der Pflegeanschlussoption gibt es eine vertraglich vereinbarte Gestaltungsmöglichkeit, mit der Du zum Ende der Versicherungsdauer der Kinderpflegerente (oder auch 5, 15 und 25 Jahre vor Ende der Versicherungsdauer) die Kinderpflegerente ohne erneute Risikoprüfung in eine lebenslange selbstständige Pflegeversicherung umwandeln kannst.

  • Die Pflegezusatzrente kann (bis max. 1.500 €) zum Ende der Versicherungsdauer (gilt auch bei Verträgen ab 07/2014) ebenfalls ohne neue Gesundheitsprüfung eingeschlossen werden.

Voraussetzungen

Damit Du die Umwandlung ohne neue Gesundheitsprüfung durchführen kannst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter 10 Jahre bei Berufsunfähigkeitsvorsorge (BU)
  • ab 15 Jahre bei KörperSchutzPolice (KSP) oder Berufs-/Dienstunfähigkeitsabsicherung
  • Das Kind darf außerdem nicht pflegebedürftig, nicht berufsunfähig und nicht behindert (kein GdB) sein.
  • Der angestrebte oder ausgeübte Beruf muss versicherbar sein.

Sofern diese Punkte erfüllt werden, wird der Baustein Kinderpflegerente ganz bequem in eine Arbeitskraftsicherung (AKS) umgewandelt – ohne Risikoprüfung. Dies ist ein klarer Vorteil gegenüber einem späteren Neuabschluss.

✅ Umwandlung in BU ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich

Umwandlungsgrenzen

Für Versicherer ist es immer ein großes Risiko, wenn sie über einen langen Zeitraum (Kindesalter – Berufseintritt) Umwandlungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung anbieten. Damit das alles kalkulierbar bleibt, gelten folgende Grenzen bei der Umwandlungsoption:

  • Die neue BU- oder KSP-Rente darf höchstens so hoch sein wie die bisherige Kinderpflegerente.
  • Insgesamt dürfen alle bestehenden Renten zusammen maximal 18.000 € pro Jahr betragen.
  • Versicherungsdauer bleibt gleich
  • Eine bestehende Beitragsdynamik kann übernommen werden – das sorgt dafür, dass Leistung und Beitrag automatisch mitwachsen (Inflationsschutz)

Bitte achtet vor allem darauf, die Versicherungsdauer nicht zu kurz laufen zu lassen, da es nachträglich nicht mehr geändert werden kann.

Praxisbeispiel Umwandlungsoption Allianz KinderPolice

Das waren jetzt ziemlich viele Informationen und deshalb würden wir es gerne mal einem Praxisbeispiel aufzeigen.

Ausgangspunkt: Du sicherst Dein Kind mit einer Kinderpflegerente von 1.500 € monatlich ab.
Diese Leistung gilt im Falle einer Pflegebedürftigkeit des Kindes (max. bis 27).

👉 Schritt 1: Umwandlung bei Studienbeginn

Zu Beginn des Studiums kann die Kinderpflegerente ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine BU umgewandelt werden. Sofern der Abschluss damals eine Normalannahme war auch ohne Zuschläge. Damit startet das Kind mit einer BU-Rente von 1.500 € monatlich.

👉 Schritt 2: Aufnahme Tätigkeit

Beim Start ins Berufsleben darf die BU-Rente bei der Allianz ereignisabhängig auf max. 2.500 € verdoppelt werden.
Auch hier gilt: Erhöhung erfolgt ohne Gesundheitsprüfung – das ist der Punkt, an dem sich frühe Vorsorge wirklich auszahlt und Spaß macht.

🚬 Mit 15 Jahren wird lediglich der Raucherstatus abgefragt. Aus unserer Sicht nur fair.

👉 Schritt 3: Weitere Lebensereignisse

Später, etwa bei Heirat, Geburt eines eigenen Kindes oder dem Kauf einer Immobilie – kann die BU-Rente um jeweils 500 € pro Ereignis angehoben werden.

Insgesamt sind drei Ereignisse anrechenbar → also 1.500 € zusätzliche Absicherung.

2.500 EUR + 500 EUR (Heirat) + 500 EUR (Geburt Kindes) + 500 EUR (Kauf einer Immobilie)

👉 Ziel: 4.000 EUR BU-Rente

Aus den ursprünglich 1.500 € werden so bis zu 4.000 € monatliche BU-Rente – ohne eine einzige neue Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen. Das Risiko im Alter abgelehnt zu werden, beugst Du somit für Dein Kind vor.

🩺 Gesundheitsfragen Allianz KinderPolice

Sowohl für das Kind, als auch für den Versorger (sofern Versorgerabsicherung gewünscht) selbst, werden Gesundheitsfragen gestellt.

Allianz KinderPolice Gesundheitsfragen (hier klicken)

Körpergröße/Körpergewicht?

Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand:

1) Besteht mindestens eine der folgenden Erkrankungen?

– Allergie (z. B. Heuschnupfen)
– Erkrankung der Haut (z. B. Neurodermitis)
– Erkrankung der Augen (z. B. Schielen, Fehlsichtigkeit ab 4 Dioptrien)
– Erkrankung der Ohren (z. B. Hörstörung, Tinnitus)


2) Trifft mindestens eine der folgenden Aussagen zu?


– Eine Rente wegen Unfall oder Erkrankung wird bezogen.*
– Eine anerkannte Behinderung (GdB) oder ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS) liegt vor.*
– Eine angeborene Erkrankung oder eine Fehlbildung liegt vor.
– In den nächsten 12 Monaten ist ein Klinikaufenthalt oder eine Operation geplant.
– Eine Geburt vor der 37. oder nach der 41. Schwangerschaftswoche liegt vor.

Die Fragen beziehen sich auf die letzten 3 Jahre:

Werden oder wurden Behandlungen, Untersuchungen oder Beratungen bei Ärzten oder Therapeuten wegen Erkrankungen in den folgenden Bereichen durchgeführt (z. B. bei Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Heilpraktiker, Ergotherapeut)? Nicht anzugeben sind: Arztbesuche wegen akuter Erkältungskrankheiten, akuter Magen-, Darm-, und Harnwegsinfekte und .zahnärztliche Behandlungen

– Sinnesorgane (z. B. Sehstörung, Hörstörung)
– Allergien (z. B. allergisches Asthma, Kontaktallergie)
– Blut (z. B. Bluter, Gerinnungsstörung, Eisenmangelanämie)
– Herz, Kreislauf (z. B. Rhythmusstörungen, ärztlich diagnostizierter Bluthochdruck, Schlaganfall, Thrombose)
– Atmungsorgane (z. B. Lungenentzündung, Bronchitis, Asthma)
– Verdauungsorgane (z. B. Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Gastritis)
– Harn-, Geschlechtsorgane (z. B. Nierenentzündung, Blasenentzündung)
– Haut (z. B. Neurodermitis, Ekzeme, Schuppenflechte)
– Infektionen (z. B. COVID-19, Hepatitis, Tuberkulose, HIV)
– Bewegungsapparat (z. B. Hüftdysplasie, Rheuma, Schulterluxation, Wirbelsäulenverkrümmung)
– Stoffwechsel (z. B. Diabetes, Mukoviszidose, erhöhtes Cholesterin, Schilddrüsenerkrankungen)

Die Fragen beziehen sich auf die letzten 5 Jahre:

4) Wurden verschreibungspflichtige Medikamente verordnet, die über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen
eingenommen oder angewandt wurden?
Darunter fallen alle Arten von verschreibungspflichtigen Medikamenten, unabhängig von der Darreichungsform
(z. B. Tabletten, Spritzen, Salben); nicht anzugeben sind: Verhütungsmittel

5) Werden oder wurden Behandlungen, Untersuchungen oder Beratungen bei Ärzten oder Therapeuten
(Psychologen, Psychotherapeuten, Heilpraktiker) wegen Psyche, Gehirn, Nervensystem durchgeführt?
(z. B. Epilepsie, ADHS, Angststörung, Depressionen, Essstörung, Migräne, (Asperger) Autismus)

Die Fragen beziehen sich auf die letzten 10 Jahre:

6) Liegen oder lagen geistige, körperliche oder psychische Entwicklungsverzögerungen/Entwicklungsstörungen vor?
7) War eine besondere Förderung (z. B. sonderpädagogische Maßnahme, Logopädie) wegen Lernschwierigkeiten,
Teilleistungsschwächen, Sprachstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten erforderlich?
8) War eine ergotherapeutische Behandlung notwendig?
9) Haben Klinikaufenthalte, Operationen, Endoskopien oder eine Betreuung an einem Sozialpädiatrischen Zentrum
stattgefunden oder wurden solche durch einen Arzt, Heilpraktiker oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten empfohlen? (Nicht anzugeben ist der Klinikaufenthalt bei Geburt)
10) Wurde eine bösartige Tumorerkrankung festgestellt oder behandelt? Unter Behandlung verstehen wir ebenfalls Nachsorgeuntersuchungen
11) Zusätzlich ab Alter 10 Jahre: Fand eine ärztliche Behandlung oder eine Beratung wegen Alkoholgenuss, des Konsums von Drogen oder Betäubungsmitteln statt?

Anders als bei anderen Kindervorsorgekonzepten handelt es sich hierbei nicht um vereinfachte, sondern die ganz normalen Gesundheitsfragen. Da Kinder oftmals in jungen Jahren gesünder sind, empfehlen wir daher den frühstmöglich Abschluss, um somit den Gesundheitszustand für später einzufrieren.

Wenn Du auf der Suche nach Kindervorsorgekonzepten mit vereinfachten Gesundheitsfragen bist, schau gerne mal hier rein:

🐻 BU-Option für Kinder: Clever absichern & Vermögen aufbauen Nürnberger „Vermögensaufbau4Kids“

🐻 Kinderabsicherung – Alte Leipziger Grundfähigkeitsversicherung

💶 Beitragsbeispiele Allianz KinderPolice

Um die Allianz KinderPolice auch kostentechnischer etwas greifbarer zu machen, haben wir einige Beitragsbeispiele mitgebracht.

Fall 1: Kind (01.01.2025 geboren), Versorger: Bürokauffrau, 1.500 EUR KinderPflegerente

Allianz KinderPolice

Fall 2: Kind (01.01.2025 geboren), Versorger: Dachdecker, 1.000 EUR KinderPflegerente

Allianz KinderPolice

Fall 3: Wie Fall 2, aber diesmal den Mindesbeitrag berechnet (also geringer Anteil Vermögensaufbau)

Allianz KinderPolice

Bei der Allianz KinderPolice kannst Du also selbst entscheiden, wie viel und ob überhaupt Vermögensaufbau für Dein Kind betrieben werden soll. Für ca. 20 EUR im Monat kannst Du also die Allianz KinderPolice abschließen. Dein Kind wäre im Ernstfall somit versichert und hätte sofern es gesund bleibt, eine tolle BU Wechseloption.

🎯 Fazit Allianz KinderPolice

Die Allianz KinderPolice richtet sich an Eltern die für ihre Kleinen nicht nur Vermögensaufbau, sondern auch einen echten Versicherungsschutz bieten wollen. Auch wenn das Thema Kinderpflege weit weg zu sein scheint, ist es für viele Familien leider bittere Realität. Durch die Umwandlungsoption kann Dein Kind z.B. mit Studiumsbeginn die KinderPflegerente ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine vollwertige Berufsunfähugkeitsversicherung umwandeln. Auch wenn die Absicherung des/der Versorger sicherlich interessant scheint, muss natürlich beachtet werden, dass die Versorger (z.B. Mama oder Papa) die ganz normale Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen. Das Konzept steckt voller Optionen, was auf der einen Seite sehr positiv ist, auf der anderen Seite aber auch sehr schnell dazu führt, dass man den Überblick verliert.

Allianz KinderPolice

Hilf auch anderen, die passende BU-Versicherung zu finden!

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