🐻 Alte Leipziger Grundfähigkeitsversicherung (Kinder)
🐻 Kinderabsicherung – Alte Leipziger Grundfähigkeitsversicherung
Eltern wollen bekanntlich nur das Beste für ihr Kind – dazu gehört unter anderem auch, es frühzeitig gegen gesundheitliche Risiken abzusichern. Mit der Grundfähigkeitsversicherung (GF) bietet die Alte Leipziger genau dafür eine interessante Lösung.

📄 Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung für Kinder?
Wenn es um die finanzielle Absicherung (der Arbeitskraft) geht, denkst Du vermutlich zuerst an die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Und das zurecht – sie gilt als umfangreichste Form der Arbeitskraftabsicherung und deswegen berichten wir ja auch so gerne darüber. Doch was, wenn man keine BU bekommt oder sie schlicht nicht zur akutellen Situation passt?
Für Kinder z.B. ist ein BU Abschluss rein technisch teilweise gar nicht möglich, da ein gewisses Mindestalter (meist zwischen 6-10 Jahren) bei Vertragsabschluss erreicht werden muss.

Ercan ist unser Spezialist für Berufseinsteiger, Azubis und Studenten.
Nach seiner dreijährigen Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen bei einem großen, bekannten Versicherer führte ihn sein Weg direkt in die Maklerschaft. Heute blickt er auf fast zehn Jahre Berufserfahrung zurück und weiß genau, worauf es bei der Absicherung junger Menschen ankommt.
Privat ist Ercan ein echter Familienmensch. Aufgewachsen zwischen Hamburg und Bremen, hat er sich dort sogar in Eigenregie sein eigenes Haus gebaut.
Nicht selten führt dann der erste Blick auf eine oft übersehene Alternative: die Grundfähigkeitsversicherung.
Anders als die BU, die an den ausgeübten Beruf gekoppelt ist, leistet die Grundfähigkeitsversicherung bereits dann, wenn bestimmte Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Gehen uvm. dauerhaft verloren gehen – und genau das kann sie zur idealen Absicherung für Kinder machen, die ja noch gar keinen Beruf haben.
👦 Warum ist eine Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll für Kinder?
Kinder haben noch keinen Beruf – deshalb ist eine klassische BU für sie (noch) nicht abschließbar oder schlicht nicht greifbar. Die Grundfähigkeitsversicherung bietet hier eine richtig gute Alternative: Denn sie schützt frühzeitig vor finanziellen Folgen, wenn grundlegende Fähigkeiten (Sprechen, Gehen, Hören oder auch die geistige Leistungsfähigkeit), die man zum Leben benötigt, verloren gehen.
Damit lässt sich schon in jungen Jahren eine wertvolle Basisabsicherung schaffen – oft zu günstigeren Konditionen, Beiträgen und der Möglichkeit, den Versicherungsschutz später flexibel auszubauen.
Die Hauptvorteile in kurz zusammengefasst:
✔ Absicherung bereits für Kleinkinder möglich
✔ Vereinfachte Gesundheitsfragen
✔ Oftmals BU-Wechseloption enthalten
✔ Absicherung nicht am Beruf, sondern an versicherten Grundfähigkeiten gekoppelt
Fallbeispiel Grundfähigkeitsschutz für Kinder:
Luis ist 6 Jahre alt und liebt es, mit seinem Skateboard unterwegs zu sein. Doch bei einem Sturz verletzt er sich schwer an der rechten Hand. Die Diagnose: eine komplexe Mehrfachverletzung am Handgelenk. Eine Operation ist nötig – und trotz allem dauert die Heilung viele Monate.
Neun Monate lang kann Luis seine rechte Hand kaum benutzen. Dinge, die für andere Kinder selbstverständlich sind, gehen plötzlich nicht mehr:
- Eine Wasserflasche selbst öffnen
- Mit Messer und Gabel gleichzeitig essen
- Papier mit der Schere ausschneiden
Für ein Kind wie Luis eine riesige Einschränkung – und auch für seine Eltern eine Herausforderung im Alltag.
✅ Die gute Nachricht:
Luis war über eine Grundfähigkeitsversicherung abgesichert. Für die Dauer seiner Einschränkung erhielt seine Familie seine verischerte monatliche GF-Rente 750 € – 9 Monate lang. Geld, das geholfen hat: für Therapien, mehr Betreuung und einfach, um als Familie besser durch diese Zeit zu kommen.
👶 Ab wann kann ich mein Kind absichern?
✔ Absicherung bereits ab 6 Monaten möglich
Ab 6 Monate = Das Kind muss sechs Lebensmonate vollendet haben.
Die Tatsache, dass Du Dein Kind so früh (kurz nach der Geburt) versichern kannst, ist ein sehr starkes Zeichen des Versicherers (Alte Leipziger) und ist wirklich lobenswert. Für Eltern, die ihre Kinder also gerne so früh wie möglich absichern möchten, ist das eine tolle Möglichkeit.
📝 Welche Leistungen hat die Alte Leipziger Grundfähigkeitsversicherung für Kinder?
Die Alte Leipziger hat hier ein besonderes Konzept für Kinder entwickelt und sieht je nach Alter unterschiedliche Leistungen vor. Daher unterteilen wir das Ganze in zwei Abschnitte.
Versicherungsschutz ab dem vollendeten 6. Lebensmonat bis zum 3. Geburtstag
Wenn das Kind zwischen dem 6. und 36. Lebensmonat (also noch bevor es 3 Jahre alt wird) erkrankt, ist keine monatliche GF-Rentenzahlung, sondern eine Einmalleistung (Kapitalauszahlung) bei vier Leistungsauslösern vorgesehen:
- Schwerbehinderungsgrad von mind. 50 %
- Krebs
- Pflegegrad von mind. 3
- Krankenhausaufenthalt (kumuliert und nicht ununterbrochen) von mind. 60 Tagen
Die Höhe der Einmalleistung (Kapitalauszahlung) ergibt sich aus dem gewählten GF-Konzept
- Konzept Basis = 6.000 EUR Einmalleistung (Kapitalauszahlung)
- Konzept Kind = 9.000 EUR Einmalleistung (Kapitalauszahlung)
- Konzept KindPlus = 12.000 EUR Einmalleistung (Kapitalauszahlung)
Sofern einer dieser Fälle eintritt, wird die vereinbarte Einmalleistung ausgezahlt – und der Vertrag endet. Gleichzeitig wird beim Abschluss schon festgelegt, welches GF-Konzept später (ab 3 Jahren) versichert ist.
Sicherlich fragst Du Dich: Warum leistet die Alte Leipziger bei früher Erkrankung nur eingeschränkt? Ganz einfach: Sie will von Anfang an Klarheit. Denn wenn ein Kind sehr früh schwer erkrankt, ist das Risiko hoch – und das muss ein Lebensversicherer sauber einschätzen und einkalkulieren.
Das klingt hart, aber es ist wichtig.
Ein Versicherer, der vorsichtig kalkuliert, kann langfristig stabile Leistungen für alle versicherten Familien garantieren. Und genau das willst Du doch auch: Einen Anbieter, der nicht alles verspricht, sondern seine Versprechen auch halten kann, wenn es wirklich darauf ankommt – für Dich und Dein Kind.
Echter Grundfähigkeitsschutz ab dem 3. Geburtstag
Kurz vor dem 3. Geburtstag bekommst Du als Elternteil automatisch ein Schreiben: Der Vertrag wird dann in den vollen Grundfähigkeitsschutz umgewandelt – ohne erneute Risikoprüfung.
Ab jetzt ist Dein Kind richtig abgesichert:
✅ Monatliche Rente bei Verlust einer versicherten Grundfähigkeit
✅ Vertrag läuft wie geplant weiter
✅ Keine neue Risikoprüfung notwendig
Höchstabsicherungsgrenzen:
- Kinder / Schüler bis einschl. 9 Jahre = 1.000 € mtl.
- Schüler ab 10 Jahren = 1.500 € mtl.
- Studenten = 2.000 € mtl.
Wenn Dein Kind vor dem 3. Geburtstag eine Grundfähigkeit verliert, wird die Einmalzahlung ebenfalls geleistet – der Vertrag bleibt bestehen, allerdings nur mit Ausschluss der betroffenen Fähigkeit. Also könnt Ihr Euch als Eltern merken:
Dass die Alte Leipziger so handelt, ist aus Sicht des Versicherers zwar nachvollziehbar, aber für den Kunden ist der Ausschluss natürlich nicht so erfreulich. Die Tatsache, dass der Vertrag wiederum nicht ganz erlischt, ist positiv zu erwähnen. Ein weiterer Kritikpunkt ist jedoch, dass durch den frühen Leistungsfall (vorm 3. Geburtstag) natürlich auch die BU-Option erlischt. Dazu kommen wir aber später noch genauer zu sprechen.
🧩 Tarifvarianten
Die Alte Leipziger hat unterschiedliche Tarifvarianten entwickelt und diese je nach Altersgruppe gezielt auf die Bedürfnisse der versicherten Kinder abgestimmt. Die Unterscheidung sieht wie folgt aus:
Kinder bis 9 Jahre Tarifvarianten: Basis, Kind, KindPlus
✔ Speziell auf Kleinkinder abgestimmt
✔ Fokus auf frühe Grundfähigkeiten (siehe im nächsten Kapitel)
Kinder ab 10 Jahren Tarifvarianten: Komfort, KomfortPlus oder individuelle Bausteine
✔ Modularer Aufbau möglich
✔ Anpassbar an Schul- & Jugendalter
Das Ziel ist also eine altersgerechte Gestaltung der Absicherung – vom Kleinkind bis zum Teenager. Jüngere Kinder sind sicherlich anderen Risiken ausgesetzt als z.B. Teenager. Die Entscheidung, welche Bausteine Du jetzt für Deine Kinder mit abschließen solltest, ist daher nicht immer ganz leicht. Um genau diese zu erleichtern, hat die Alte Leipziger quasi die vorgerfertigen Konzepte entwickelt.
Optional kann bei allen Paketen bereits der Baustein „Auto fahren“ ergänzt werden. Sollte Dein Kind später aus
gesundheitlichen Gründen kein Auto fahren können, erhält es die vereinbarte Leistung.
Basis, Kind und KindPlus

Grundfähigkeiten im Baustein Basis:
- Sehen, Sprechen, Hören, Hand gebrauchen, Greifen, Gehen,
Treppe steigen, Stehen, Sitzen, Gleichgewicht halten, Herzund Lungenfunktion, Pflegebedürftig sein
Grundfähigkeiten im Baustein Körper:
- Arm gebrauchen, Heben und Tragen, Schieben, Knien und
Bücken, Ein- und Aussteigen aus dem Auto
Grundfähigkeiten im Baustein Mobilität:
- Öffentliche Verkehrsmittel nutzen, Fahrrad fahren
Komfort, KomfortPlus und Individuell
Sofern das Kind bei Abschluss schon 10 Jahre alt ist, kann man nicht mehr die sogenannten Zielgruppenkonzepte (Basis, Kind, KindPlus) für Kinder beantragen, sondern kann sich dann aus den folgenden Bausteinen seinen individuellen Versicherungsschutz zusammenstellen:
- ✔ Basis: z. B. Sehen, Hören, Gehen, Sitzen, Pflegebedürftigkeit
- ✔ Körper: z. B. Arm gebrauchen, Heben, Knien, Ein-/Aussteigen
- ✔ Auto fahren: eigenständiger Baustein
- ✔ LKW & Bus fahren: eigenständiger Baustein
- ✔ Digital: z. B. Schreiben, Tippen, Bildschirmarbeit
- ✔ Mobilität: z. B. Fahrrad, öffentliche Verkehrsmittel
- ✔ Psyche: Depression, Schizophrenie
- ✔ Geist: geistige Leistungsfähigkeit, Eigenverantwortung
- ✔ Sinne: Riechen, Schmecken, Tasten
- ✔ Gesundheit: Infektionsgefahr, Schutzfunktion der Haut
- ✔ Arbeitsunfähigkeit: eigenständige Leistung
Es besteht aber auch die Möglichkeit, schon vorgefertigte Konzepte zu wählen:
Komfort-Konzept
- ✔ Basis
- ✔ Körper
- ✔ Auto fahren
KomfortPlus-Konzept
- ✔ Basis
- ✔ Körper
- ✔ Auto fahren
- ✔ Geist
- ✔ Digital
- ✔ Mobilität
Die genauen Definitionen der einzelnen Grundfähigkeiten findest Du hier.
🤩 Highlight BU-Option
Das absolute Highlight an diesem Konzept ist aus unserer Sicht die BU Option. Mit der BU-Option kann Dein Kind zu einem späteren Zeitpunkt in eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wechseln – laut Alte Leipziger sogar ohne erneute Riskoprüfung. Wieso das aus unserer Sicht nicht ganz stimmt, erläutern wir gleich nochmal. Schauen wir erstmal auf die zwei definierten Zeitpunkte, zu denen ein Wechsel auf die BU möglich sein soll:
Beim Wechsel in die weiterführende Schule ab 10 Jahren
- Ein Umstieg in die BU ist ab dem 10. Lebensjahr möglich, wenn:
- die Grundfähigkeitsversicherung (GF) mindestens 1 Jahr bestanden hat
- kein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt
- das letzte Grundschuljahr nicht wiederholt aufgrund einer dauerhaften gesund-heitlichen Einschränkung oder Lernschwäche (Ausnahme: Wohnortwechsel, einmalige oder vorübergehende Einschränkungen der Gesundheit oder Lernfähigkeit – Nachweis erforderlich)
- das Kind mindestens 10 Jahre alt ist
- Der Wechsel erfolgt innerhalb von 12 Monaten
- keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen (z. B. keine verlorene GF, keine BU, Pflege, AU etc.)
- der Vertrag beitragspflichtig ist und ohne Zuschläge angenommen wurde
📌 Wichtig: Erfolgt der Schulwechsel vor dem 10. Geburtstag, beginnt die 12-monatige Wechselfrist ab dem 10. Geburtstag.
Beim ersten Berufseinstieg
- Eine Berufsausbildung oder ein Studium wurde erfolgreich abgeschlossen
- Das Kind nimmt zum ersten Mal eine Berufstätigkeit auf
- Der GF-Vertrag besteht bereits seit mindestens 5 Jahren
- Es liegen keine gesundheitlichen Einschränkungen vor (z. B. keine BU, kein Pflegefall, keine Krankschreibung etc.)
- Der Vertrag ist beitragspflichtig und wurde ohne Zuschläge angenommen
- Der Wechsel erfolgt innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt ins Berufsleben
- Der Versicherte ist nicht älter als 35 Jahre
So läuft der Wechsel ab:
- Es wird ein neuer BU-Vertrag abgeschlossen – mit den aktuellen Tarifen und Bedingungen
- Die BU-Rente entspricht der bisherigen GF-Rente (max. 1.500 €/Monat)
- Optional kann nur ein Teil gewechselt werden (min. 250 € Rest-GF-Rente bleibt bestehen)
- Der bisherige GF-Vertrag entfällt dann ganz oder teilweise
- Zusatzbausteine, wie Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit oder Dynamiken, können flexibel ergänzt werden
Das waren jetzt einige Infos, daher eins nach dem anderen.
Die Alte Leipziger verzichtet offensichtlich nicht komplett auf die Risikoprüfung, denn sie fragt schließlich den neuen Beruf ab. Ergibt ja auch Sinn, denn mit 10 Jahren muss man das Kind als Schüler:in einstufen. Es wird aus unserer Sicht nichtmal auf die Gesundheitsprüfung komplett verzichtet, denn es muss u.a. bestätigt werden, dass das Grundschuljahr z.B. nicht aus gesundheitlichen Gründen wiederholt wurde. Dennoch regelt die Alte Leipziger diesen Part sehr fair, denn sie unterscheidet zwischen einer dauerhaften und einer einmaligen oder vorübergehenden Einschränkungen der Lernfähigkeit. Das müsste sie nicht tun und ist somit lobenswert. Damit ist es insgesamt eine gute und durchdachte BU Option.
Alternativ sind weitere Bausteine (z. B. Psyche, Gesundheit) ergänzbar.
- Hinzunahme von weiteren Bausteinen oder Wechsel in Komfort (Plus-)Konzept innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt:
- Ereignis „10. Geburtstag“ – ohne erneute Risikoprüfung!
- weiterer Ereignisse, wie z.B. „18. Geburtstag“, „Beginn Ausbildung / Studium“, „Abschluss Meisterprüfung“, etc. – ggf. mit vereinfachter Risikoprüfung
Bei Einschluss der Bausteine „Psyche“, „Geist“, „Gesundheit“, „Sinne“ oder „Arbeitsunfähigkeit“ müssen die entsprechende Risikofragen des jeweiligen Bausteins beantwortet werden. Bei allen anderen Bausteinen: Keine erneute Risikoprüfung.
Ausbau- und Nachversicherungsgarantie
Ausbaugarantie:
- in den ersten 5 Jahren bis Alter 40, bzw. bis Alter 20, sofern Alter bei Vertragsbeginn jünger als 15 Jahre war.
- Mind. 250 € pro Monat, max. 500 €
- Bis 2.500 € pro Monat (inkl. Dynamiken)
Nachversicherungsgarantie:
- Mit Ereignis (Frist 12 Monate)
- Bis Alter 50
- Mind. 250 € pro Monat, max. 500 €
- Bis 3.000 € pro Monat (inkl. Dynamiken)
Nachversicherungsereignisse:
- Heirat
- Geburt oder Adoption eines Kindes
- Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit
nach Elternzeit - Scheidung oder Aufhebung einer
eingetragenen Lebenspartnerschaft - Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung
- Abschluss einer akademischen
Weiterqualifizierung (z.B. Facharztausbildung,
Bachelor, Staatsexamen); dies gilt für
Akademiker, die eine ihrer Ausbildung
entsprechende berufliche Tätigkeit ausüben - Abschluss einer Meisterprüfung
- Wechsel in die berufliche Selbständigkeit
(Hauptberuf) - Befreiung des selbständigen Handwerkers
von der Versicherungspflicht in der
gesetzlichen Rentenversicherung - Wegfall der Pflichtmitgliedschaft in einem
Versorgungswerk - Reduzierung oder Wegfall einer betrieblichen
Altersversorgung - Immobilienerwerb über mindestens 50.000 €.
Es genügt auch, wenn ein Darlehen für einen
Aus- oder Umbau der Immobilie in derselben
Höhe aufgenommen wird - Überschreiten der jährlichen
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der
gesetzlichen Rentenversicherung - Arbeitnehmer: Steigerung des
Bruttojahreseinkommens um mindestens
10 % im Vergleich zum Vorjahreseinkommen - Selbständige: Steigerung des
durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der
letzten drei Jahre um mindestens 30 % im
Vergleich zum durchschnittlichen Gewinn vor
Steuern der drei davor liegenden Jahre - Aufnahme eines gewerblichen Darlehens von
mind. 50.000 €
🩺 Gesundheitsfragen
Je nach Altersgruppe (Eintrittsalter) gibt es unterschiedliche Gesundheitsfragen. Je älter das Kind bei Vertragsabschluss ist, desto umfangreicher werden die Gesundheitsfragen.
Kinder bis 3 Jahre
Einreichung der U-Untersuchungen reicht aus.
Kinder ab 3 Jahren bis 15 Jahren
- Hat sich aus mindestens einer Vorsorgeuntersuchung (U- und J-Untersuchungen bzw. Mutter-Pass) oder der Schuleingangsuntersuchung ein auffälliger Befund ergeben oder haben Sie mit Ihrem Kind eine Vorsorgeuntersuchung oder die Schuleingangsuntersuchung ausgelassen?
- Wurde Ihr Kind in den letzten 5 Jahren mehr als 4-mal im Jahr ambulant oder stationär von Ärzten oder Therapeuten untersucht oder behandelt (auch Kuren, Reha-, Entzugsbehandlungen, Operationen, Strahlen-, Chemotherapie) bzw. ist eine solche Untersuchung oder Behandlung in den nächsten 12 Monaten vorgesehen oder empfohlen?
- Nimmt oder nahm Ihr Kind in den letzten 5 Jahren regelmäßig Medikamente ein (d.h. mehr als 1 Monat lang täglich Medikamente oder an mehr als 20 Tagen im Jahr ein gleichartiges Medikament; auch Schlaf-, Schmerz-, Aufputsch- oder Beruhigungsmittel)?
- Bestehen bei Ihrem Kind angeborene oder erworbene Miss- oder Fehlbildungen oder sonstige körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, Entwicklungsstörungen oder -verzögerungen oder chronische Erkrankungen?
- Wie groß und schwer ist Ihr Kind?
- Welcher Arzt kann über die Gesundheitsverhältnisse Ihres Kindes am besten Auskunft geben (Name, Anschrift)?
Kinder ab 15 Jahren
Hinweis: Zusatzfragen gelten nur, wenn die jeweiligen Bausteine im Antrag enthalten sind.
- Wurden Sie in den letzten 3 Jahren von Ärzten oder Therapeuten untersucht, beraten oder behandelt wegen Krankheiten, Beeinträchtigungen oder Beschwerden, die länger als 30 Tage ununterbrochen gedauert haben oder mindestens 2-mal im Jahr vorkamen oder noch andauern?
- Sehstörungen, die nicht durch eine Sehhilfe ausgeglichen werden können?
- Hörstörungen, die nicht durch ein Hörgerät ausgeglichen werden können?
- Gleichgewichtsstörungen oder Schwindelzustände?
- das Herz, die Lunge oder die körperliche Leistungsfähigkeit (auch Asthma, Heuschnupfen, schnelles Ermüden bei körperlicher Anstrengung)?
- den Bewegungsapparat, z.B. die Wirbelsäule, die Beine einschließlich der Füße, die Schultern, die Arme einschließlich der Hände und Finger (auch Bewegungseinschränkungen, Gelenkfehlstellung, Arthrose, Osteoporose)?
- Wurden Sie in den letzten 5 Jahren von Ärzten oder Therapeuten untersucht, beraten oder behandelt wegen Krankheiten, Beeinträchtigungen oder Beschwerden, die länger als 30 Tage ununterbrochen gedauert haben oder mindestens 2-mal im Jahr vorkamen oder noch andauern?
- Konzentrations-, Gedächtnis- oder Sprachstörungen?
- Alkohol- oder Drogenkonsum (auch Cannabis)?
- Zusätzliche Frage bei den Bausteinen „Geist“ und „Psyche“: die Psyche (auch Angststörung, Essstörung, Schlafstörungen [mehr als 5-mal im Monat], Erschöpfungszustände, Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, Selbsttötungsversuch)?
- Zusätzliche Frage bei Baustein „Sinne“: Beeinträchtigungen des Geschmacks-, Geruchs- oder Tastsinns?
- Zusätzliche Frage bei Baustein „Gesundheit“: Erkrankungen oder allergische Reaktionen der Haut?
- Nehmen oder nahmen Sie in den letzten 5 Jahren regelmäßig Medikamente ein (d.h. mehr als 1 Monat lang täglich Medikamente oder an mehr als 20 Tagen im Jahr ein gleichartiges Medikament; auch Schlaf-, Schmerz-, Aufputsch- oder Beruhigungsmittel)?
- Wurden Sie in den letzten 5 Jahren stationär von Ärzten oder Therapeuten untersucht oder behandelt (auch Kuren, Reha-, Entzugsbehandlungen, Operationen, Strahlen-, Chemotherapie) bzw. ist eine solche Untersuchung oder Behandlung in den nächsten 2 Jahren vorgesehen oder empfohlen?
- Zeitlich unbefristete Frage: Bestehen oder bestanden Tumor- oder Krebserkrankungen oder wurde eine chronische Infektionskrankheit (auch HIV-Infektion) festgestellt?
- Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand: Bestehen angeborene Fehlbildungen des Bewegungsapparates, bleibende Folgen von Unfällen oder Operationen oder besteht ein Grad der Behinderung (GdB), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Wehrdienstbeschädigung (WDB), eine Pflegestufe oder ein Pflegegrad oder wurde ein entsprechender Antrag gestellt?
- Wie groß und schwer sind Sie?
- Welcher Arzt kann über Ihre Gesundheitsverhältnisse am besten Auskunft geben (Name, Anschrift)?
- Zusätzliche, zeitlich befristete Fragen bei Baustein „Arbeitsunfähigkeit“: Wurden Sie in den letzten 3 Jahren von Ärzten oder Therapeuten untersucht, beraten oder behandelt wegen Krankheiten, Beeinträchtigungen oder Beschwerden?
- die Nieren, die Harnwege (auch Blut oder Eiweiß im Urin), die Geschlechtsorgane (auch Brustdrüsen, Prostata; auch Schwangerschaftskomplikationen), die Drüsen (auch Schilddrüse; auch Hormonstörung), die Milz, das Blut (auch Gerinnungsstörungen) oder den Stoffwechsel (auch Diabetes, Cholesterin-, Triglycerid-, Harnsäureerhöhung)?
- die Verdauungsorgane (auch Speiseröhre, Bauchspeicheldrüse, Gallenblase, Leber; auch Sodbrennen, Magenschmerzen [mehr als 6-mal im Jahr oder länger als 48 Stunden], Blut im Stuhl)?
- die Haut oder Allergien?
- das Gehirn (auch Migräne, Kopfschmerzen [mehr als 12-mal im Jahr oder länger als 48 Stunden], Demenz) oder die Nerven (auch Epilepsie, Lähmung, Multiple Sklerose)?
- die Atmungsorgane (auch Nasennebenhöhlenerkrankung, Heuschnupfen, Allergie, Kehlkopf-, Rippenfellerkrankung, Schlafapnoe)?
- des Herzens oder der Kreislauforgane/Gefäße (auch Bluthochdruck [Werte größer 140/90 mmHg], Krampfadern, Thrombose, Arteriosklerose, Durchblutungsstörungen, Lymphödem, Brustschmerzen bei körperlicher Anstrengung)?
- Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten der Psyche (auch Angststörung, Essstörung, Schlafstörungen [mehr als 5-mal im Monat], Erschöpfungszustände, Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, Selbsttötungsversuch)?
- Waren Sie in den letzten 5 Jahren mehr als 3 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig?
💰 Was kostet die Grundfähigkeitsversicherung
| Alter | Basis | Kind | KindPlus |
| 6 Monate | 21,36 € | 27,29 € | 29,73 € |
| 3 Jahre | 22,36 € | 28,60 € | 31,16 € |
| 6 Jahre | 22,72 € | 29,05 € | 31,66 € |
Sofern Dein Kind bei Abschluss schon 10 Jahre alt ist, kann man wie bereits oben erwähnt nicht mehr die sogenannten Zielgruppenkonzepte (Basis, Kind, KindPlus) für Kinder beantragen. Du kannst dann entweder aus individuellen Bausteinen den passenden Versicherungsschutz für Dein Kind zusammenstellen, oder aber aus den vorgefertigen Konzepten auswählen. Der Einfachheit halber haben wir die Beitragsbeispiele basierend auf den vorgefertigten Konzepten erstellt:
| Alter | Komfort | KomfortPlus |
| 10 Jahre | 34,63 € | 40,79 € |
| 15 Jahre | 34,59 € | 40,76 € |
💡 Gibt es bessere Alternativen zur Grundfähigkeitenversicherung für Kinder?
Die kurze Antwort: Es kommt drauf an!
Die lange Antwort muss man aus mehreren Seiten betrachten:
Wenn wir beim Anbieter Alte Leipziger bleiben, dann gibt es dort ein spezielles Kindervorsorgekonzept ALbärt. Dieses unterteilt sich in 4 Bausteine:
- Vermögensaufbau mit ALbärt
- Versorgerabsicherung
- Grundfähigkeitsschutz
- Berufsunfähigkeitsschutz ab 10 Jahren
Den Teil 3 und 4 kennst Du ja bereits. Durch die zwei weiteren Bausteine soll das Kindervorsorgekonzept abgerundet werden. Auf der einen Seite hättest Du die Möglichkeit bereits in sehr jungen Jahren Vermögen für Dein Kind in Form einer ETF-Rente aufzubauen und auf der anderen Seite sicherst Du Deine Hinterbliebenen ab, sofern Du versterben solltest. Als „Versorger“ erhältst Du diesen wertvollen Versicherungsschutz innerhalb des ALbärt-Konzepts mit verkürzten Gesundheitsfragen. Mit der Versicherungssumme kann im Fall der Fälle das Kindervorsorgekonzept „ALbärt“ weiter bezahlt werden. Ein sehr beruhigender Baustein also.
Wenn wir den Blick auf den Markt richten, dann gibt es sehr wohl weitere Möglichkeiten. So zum Beispiel die 🐻 BU-Option für Kinder: Clever absichern & Vermögen aufbauen Nürnberger „Vermögensaufbau4Kids“
Hierbei handelt es sich meistens um Produkte, die ihren Fokus auf Vermögensaufbau mit BU Option. Dein Kind wäre bei dortigen Lösungen also im „Hier und Jetzt“ nicht wirklich abgesichert, da der Fokus auf den Vermögensaufbau und die BU Option liegt. Das muss nicht unbedingt schlecht sein, aber solltest Du zumindest wissen und ist aus unserer Sicht der Hauptvorteil des Grundfähigkeitsschutzes für Kinder von der Alten Leipziger.
Die Frage, ob es also bessere Alternativen zur Grundfähigkeitenversicherung für Kinder gibt, hängt ganz davon ab, was Du für Dein Kind möchtest.
✅ Wir haben uns daher folgende Strategie überlegt, damit Dein Kind optimal versorgt ist:
Baustein 1: Alte Leipziger Grundfähigkeitsschutz für Kinder
Baustein 2: Vermögensaufbauprodukt inkl. BU Option – z.B. von der Nürnberger.
Wir kombinieren also die Vorteile aus beiden Produktwelten (Vermögensaufbau und Grundfähigkeitsschutz) und haben zusätzlich einen strategischen Vorteil, den unsere Kunden vermutlich bereits kennen. Da wir nun zwei BU-Optionen haben, können wir die BU-Absicherung später auf zwei Versicherer aufteilen. Dadurch ist Dein Kind später deutlich flexibler in der Nachversicherung und somit bestens für die Gegenwart, aber auch für die Zukunft abgesichert.
In den aktuellen Regelungen der Alten Leipziger BU wird erwähnt, dass insgesamt maximal 2.500 Euro Erhöhung möglich sind, unabhängig von der ursprünglichen Höhe der BU-Rente. Wenn man also mit 1.500 EUR gestartet ist, kann die BU-Rente auf maximal 4.000 EUR im Rahmen der Nachversicherungsgarantie erhöht werden. Das ist zwar ein solider Wert, aber ist heute schon für viele unserer (potentiellen) besserverdienenden Kunden ein zu geringer Wert. In 20-30 Jahren, wenn Dein Kind das erste mal gutes Geld verdient und am liebsten die Arbeitskraft entsprechend absichern will, sind 4.000 EUR kaufkraftbereinigt viel zu wenig.
Hier kommt dann die Zwei-Vertragslösung ins Spiel. Durch die Aufteilung der BU-Rente auf zwei Versicherer können beide Obergrenzen der jeweiligen Versicherer voll ausgeschöpft werden. Wenn wir jetzt also das Beispiel der Nürnberger ranziehen, dann dürfte man laut aktuellem Bedingungswerk 3.000 EUR über die Nachversicherungsgarantie absichern und über die sog. Karrieregarantie käme man auf bis zu 6.000 EUR Absicherung. Zusammen mit den 4.000 EUR der Alte Leipziger BU würde es 10.000 EUR BU-Absicherung in der Spitze ermöglichen.
Du könntest natürlich auch darauf spekulieren, dass bis dahin die Obergrenzen angepasst werden. Denn mit der BU Option sicherst Du für Dein Kind ja den Abschluss einer BU mit dem dann gültigen BU Tarif. Unsere Empfehlung ist jedoch, nichts dem Zufall zu überlassen und jetzt richtig vorzusorgen.
❓Häufige Fragen zur Alte Leipziger GF-Rente für Kinder
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Es gilt weltweiter Schutz im Beruf und in der Freizeit
Bis wann kann ich die BU Option für mein Kind ziehen?
Das Kind besucht erstmals eine weiterführende Schule und ist mind. 10 Jahre alt.
Das Kind nimmt nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums erstmals eine berufliche Tätigkeit auf (Berufseinsteiger).
Weitere Details zur BU Wechseloption findest Du hier.
Was, wenn das Kind noch nicht 10 Jahre alt ist, beim Wechsel in die weiterführende Schule?
Es kann frühesens mit dem Alter 10 in einen Berufsunfähigkeitsschutz wechseln. Die Frist von zwölf Monaten beginnt in diesem Fall mit dem 10. Geburtstag.
In welche Berufsgruppe kommt mein Kind bei Umstellung auf eine BU
Der Beitrag des neuen (BU) Vertrags richtet sich nach dem Beruf bei Abschluss des Neuvertrags. Dies ist der Fall, wenn die BU Option nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums gezogen und erstmals eine berufliche Tätigkeit aufgenommen wird (Berufseinsteiger).
Beispiel: Dein Kind hat erfolgreich BWL studiert und fängt jetzt eine als Personalmanager:in im Personalwesen an. Es würde also als Personalmanager:in eingestuft werden.
Wenn die Option mit 10 Jahren gezogen wird, wird Dein Kind vermutlich Schüler:in sein und ebenso eingestuft.
🎯 Fazit Alte Leipziger GF-Rente für Kinder
Die Alte Leipziger hat ein spannendes Produkt entwickelt. An der ein oder anderen Stelle sichert sie sich zwar ab (was wir vernünftig finden), damit sie nicht ewig für bereits in sehr jungen Jahren erkrankte Kinder leisten muss, aber ingsgesamt hat sie sich echt was getraut. Außerdem finden wir es grundsätzlich gut, besonders für jüngere Kinder, da man mit wenigen Gesundheitsfragen – bei Kindern bis 3 Jahre sogar nur mit Einreichung der U-Untersuchung – einen umfassenden Versicherungsschutz erhält.
Der Hauptvorteil ist aus unserer Sicht also, dass man seine Kinder bereits im jungen Alter versichern kann, sodass sie im Ernstfall nicht ohne Versicherungsschutz darstehen. Für Kinder sieht die gesetzliche Absicherung nämlich leider nicht all zu viel vor. Gleichzeitig hat man durch die BU-Wechseloption eine sehr gute Möglichkeit, um den Versicherungsschutz im Alter noch flexibel anzupassen. Für Kinder ab 15 Jahren werden die Gesundheitsfragen deutlich ausführlicher, weshalb wir dann empfehlen, in diesem Alter eher nach Alternativen zu suchen. Auf dem Markt gibt es hier nämlich wesentlich bessere Angebote und meistens bekommt man dann auch eine BU, wenn man schon so ausführliche Gesundheitsfragen beantworten muss.



