BU mit Vorerkrankung abschließen

Wie ist es möglich, eine BU mit Vorerkrankung abzuschließen? Wir decken einige Mythen auf und zeigen Dir, worauf Du beim Abschluss der BU-Versicherung achten musst.

BU mit Vorerkrankung abschließen

Einleitung: BU mit Vorerkrankung

Die gute Nachricht schon einmal ganz zu Beginn: Ja, es ist absolut möglich, eine gute und günstige BU-Versicherung mit einer Vorerkrankung abzuschließen. Dabei kommt es aber nicht nur darauf, um welche Vorerkrankung es sich handelt, sondern auch, wie damit beim Vertragsabschluss umgegangen wird.

Kaum ein Interessent kommt mit einer absolut weißen Weste in Sachen Vorerkrankungen auf uns zu. Der Großteil all unserer Kundinnen und Kunden hat eine medizinische Vorgeschichte, für die wir zusammen eine Lösung gefunden haben.

Ein häufiger Mythos ist, dass alles, was Du an Vorerkrankungen hast oder im Antrag zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung angibst, automatisch nicht mitversichert ist. Das ist totaler Unfug. Wichtig ist, dass Du die Risikofragen vollständig und gewissenhaft beantwortest. In vielen Fällen ist es dennoch möglich eine „normale Annahme“ zu erhalten. Hierzu solltest Du allerdings einiges beachten. Und vor allem solltest Du niemals einen BU-Versicherung beantragen, ohne zu wissen, ob und wie der Versicherer den Schutz annimmt.

Es gibt vier mögliche Szenarien, wie ein Versicherer auf Vorerkrankungen in der BU-Versicherung reagieren kann: Normalannahme, Beitragszuschlag, Leistungsausschluss und Ablehnung. Wichtig ist, dass Du vor Vertragsabschluss weißt, ob und zu welchen Konditionen Dich ein Versicherer annimmt.

BU trotz Vorerkrankung anonyme Risikovoranfrage

Das Zauberwort heißt hier „anonyme Risikovoranfrage“. Diese ist über einen Versicherungsmakler Deines Vertrauens möglich (beispielsweise über uns, zur kostenlosen Terminbuchung hier entlang bitte) und kostet nichts extra.

Normalannahme in der BU trotz Vorerkrankungen

Normalannahme in der BU-Versicherung bedeutet, dass alle Krankheiten bedingungsgemäß mitversichert sind. Es gibt keine besonderen Ausnahmen bzw. Leistungsausschlüsse. Auch die im Antrag angegebenen Krankheiten sind vom Schutz mit abgedeckt. Auch beim Beitrag musst Du nicht mehr bezahlen, als ein kerngesunder Kunde.

Eine Normalannahme ist natürlich immer die beste Lösung, aber leider nicht immer möglich. Welche Alternativen es gibt und wie Du in vielen Fällen trotz Vorerkrankung eine Normalannahme erhältst, erfährst Du im Folgenden.

Wie erreicht man eine Normalannahme trotz Vorerkrankungen?

Zum einen ist es wichtig, die Vorerkrankungen exakt zu recherchieren und dem Risikoprüfer möglichst umfangreich darzulegen. Geben wir nur die Diagnose an und wann diese festgestellt worden ist, muss der Risikoprüfer erst einmal vom schlimmsten ausgehen.

Wenn wir hingegen zusätzlich erklären…

  • wie es zu der Erkrankung kam
  • wie Du behandelt worden bist
  • welche Maßnahmen nicht erforderlich waren, weil die Erkrankung in Deinem Fall vielleicht gar nicht so schlimm war
  • seit wann Du vollkommen behandlungs- und beschwerdefrei bist

…und wir dies idealerweise auch noch mit ärztlichen Unterlagen belegen, kann die Sache schon wieder ganz anders aussehen.

Tatsächlich konnten wir schon einigen Interessenten dabei helfen, eine Normalannahme zu erhalten, obwohl es beim gleichen Versicherer bei einer anonymen Risikovoranfrage über andere Vermittler zu einem Beitragszuschlag oder Leistungsausschluss kam. Beim Thema Berufsunfähigkeitsversicherung ist es deshalb wirklich wichtig, dass Du Dir einen erfahrenen Vermittler suchst, der weiß worauf es ankommt und im besten Fall gute Kontakte zu den Entscheidern in den Risikoabteilungen hat.

Falls auch die ordentliche Aufbereitung der Vorerkrankung nichts hilft und Du mit dem angebotenen Risikozuschlag oder dem Leistungsausschluss nicht einverstanden bist, kann auch ein Blick auf die Liste der BU-Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen helfen. Denn beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: Du musst nur das angeben, wonach der Versicherer auch konkret fragt!

Es gibt Versicherer, die fragen die letzten 5 Jahre ab, andere nur die letzten 3 Jahre. Manche Versicherer fragen generell nach bestehenden Vorerkrankungen, andere wiederum nur nach solchen, die auch behandelt worden sind. Und in manchen Aktionen werden bestimmte Bereiche einfach gar nicht abgefragt.

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Beitragszuschlag in der BU-Versicherung

Auch wenn der Versicherer den Versicherungsschutz trotz Vorerkrankungen mit einem Beitragszuschlag (auch Risikozuschlag genannt) annimmt, sind alle Krankheiten mitversichert. Ein Beitragszuschlag wird häufig dann genommen, wenn die Vorerkrankung nicht so richtig zu greifen ist. Ein Beispiel hierfür könnte Bluthochdruck sein. Hypertonie kann verschiedene Folgen haben, die nicht alle klar vom Versicherungsschutz ausgegrenzt werden können.

BU mit Vorerkrankung Beitragszuschlag

Die Folge: abhängig davon, wie die Vorerkrankung exakt aussieht, wird ein Beitragszuschlag vereinbart. Dem Versicherer ist also durchaus bewusst, dass er aufgrund dieser Vorerkrankung ein höheres Risiko eingeht, das er gegen etwas mehr Beitrag als üblich absichert.

Mit unserem Beispiel Bluthochdruck haben wir beispielsweise schon viele Interessenten mit einem kleinen Beitragszuschlag von nur 10 % umfassend versichert. Aber auch hier kommt es natürlich darauf an: wie hoch sind die gemessenen Werte, nimmst Du Medikamente ein, wurde eine Folgeerkrankung festgestellt…?

Klar ist es ärgerlich, wenn man mehr bezahlen muss. Aber hey: dafür ist Deine Vorerkrankung mitversichert.

Leistungsausschluss in der BU-Versicherung

Wenn Du bei Abschluss der BU-Versicherung eine Vorerkrankung hast, die klar abgrenzbar ist, kommt es eher zu einem Leistungsausschluss, statt eines Beitragszuschlags.

Ein Meniskusriss am rechten Knie ist beispielsweise gut abgrenzbar. Je nachdem wann dieser war, wie er behandelt worden ist und seit wann Du vollständig behandlungs- und beschwerdefrei bist, könnte es zu einer Normalannahme kommen, oder zu einem Leistungsausschluss des rechten Knies. Auch bei Leistungsausschlüssen gibt es Unterschieden und diese können mehr oder weniger vorteilhaft für Dich als Kunde formuliert sein.

Hier ist zum Beispiel gut gelöst, welche Erkrankungen dennoch mitversichert sind:

BU mit Vorerkrankung Ausschluss

Zudem ist es in einigen Fällen möglich eine Nachprüfung zu vereinbaren. Damit kann der Leistungsausschluss nach einiger Zeit noch einmal überprüft werden und wenn Du in der Zwischenzeit behandlungs- und beschwerdefrei gewesen bist, wieder herausgenommen werden.

Wichtig: bei einem Vertragsabschluss über uns setzen wir uns den Termin für die Nachprüfung auf Wiedervorlage und kommen zu gegebener Zeit auf Dich zu!

Bei Leistungsausschlüssen sollte auch immer berücksichtigt werden, wie schwerwiegend diese in der eigenen Situation sind. Ein Ausschluss für das Knie sollte in einem Büroberuf beispielsweise vollkommen unproblematisch sein, da Du deshalb vermutlich niemals berufsunfähig wirst. Allerdings bist Du bei der Berufsunfähigkeitsversicherung immer in Deinem zuletzt ausgeübten Beruf versichert. Der Versicherer kalkuliert demnach mit ein, dass Du morgen auch einen anderen Beruf aufnehmen könntest, in dem Du mit der Vorerkrankung schneller berufsunfähig wirst. Hast Du also vor, zukünftig einen anderen Beruf aufzunehmen, könnte der Ausschluss relevant sein.

Ablehnung

Bei einigen Vorerkrankungen oder wenn diese schlecht aufbereitet worden sind, führt kein Weg daran vorbei: die Ablehnung. Ein Versicherer kann zum Schutz des Versichertenkollektivs nicht mit jeder Vorerkrankung ein Angebot unterbreiten. Es gibt ein paar Krankheiten, da führt kein Weg an einer Ablehnung vorbei.

Das einzige was wir hier tun können, ist Dir einige sinnvolle Alternativen aufzuzeigen.

Anonyme Risikovoranfrage für eine BU mit Vorerkrankung

Damit dies auch Erfolg hat, sollten allerdings einige Spielregeln beachtet werden. Eine anonyme Risikovoranfrage kann sehr unterschiedlich gestellt werden. Es gibt Vermittler:innen, die hauen Deine Unterlagen an 20 – 30 Versicherer gleichzeitig raus. Andere nehmen beispielsweise einfach Deine Krankenakte vom Hausarzt oder der Krankenkasse und schicken diese zur Prüfung raus. Manch einer lässt die Antragsfragen beantworten und reicht diese ohne sinnvolle Unterlagen zur Ergänzung ein.

Damit es bei einer anonymen Risikovoranfrage ein zufrieden stellendes Ergebnis gibt, solltest Du auf einige Punkte achten.

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Die Krankenakte dient nur zur Unterstützung

Vor Vertragsabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Krankenakte anzufordern, ist eine sehr gute Idee. Dies empfehlen wir auch all unseren Kundinnen und Kunden. Immer wieder tauchen hier Diagnosen auf, an die man sich nicht mehr erinnern kann oder von denen man schlichtweg nichts weiß.

Die Krankenakte zur Prüfung einzureichen, ist allerdings keine gute Idee. Zum einen, weil sie einfach nicht genug hergibt. Allein die Diagnosen und welcher Arzt Dich wann behandelt hat, reichen eben nicht aus, um hier ein vernünftiges Ergebnis liefern zu können.

Zusätzlich solltest Du beachten, dass Risikoprüfer für eine unverbindliche und anonyme Risikovoranfrage nur begrenzt Zeit zur Verfügung haben. Deshalb sollte es unser gemeinsames Ziel sein, die Unterlagen so aufzubereiten, dass der Risikoprüfer alle relevanten Angaben erhält, gut und verständlich aufbereitet, aber ohne ihn mit unnötigen Seiten zu überladen.

Eine Krankenakte selbst sollte deshalb eigentlich nie mit eingereicht werden. Oftmals stehen hier die Diagnosen auch nur in Form so genannter ICD-10 oder ICD-11 Codes. Frag Dich selbst, wie viel Lust Du hättest, diese erst noch recherchieren zu müssen, um diese zu bewerten.

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Verbindlichkeit bei der anonymen Risikovoranfrage

Selbstverständlich ist eine anonyme Risikovoranfrage unverbindlich und Du musst das Angebot, auch bei einer Normalannahme nicht annehmen. Dennoch ist es von Vorteil, wenn eine gewisse Verbindlichkeit mitschwingt. Diese ist auch wesentlich vom jeweiligen Vermittler abhängig.

Es gibt einige Vermittler, die schicken eine anonyme Risikovoranfrage an 10, 20 oder sogar 30 Versicherungsgesellschaften gleichzeitig raus. Viele bewerben das auch so. Und Du als Kunde könntest im ersten Moment auch den Eindruck gewissen, dass das positiv sei. Das Gegenteil ist der Fall!

Eine gleichzeitige Anfrage bei vielen Versicherern ist negativ! Was glaubst Du, wie viel Zeit sich ein Risikoprüfer nimmt und wie individuell er auf Voranfragen eingeht, wenn auf ein Votum nie ein Antrag folgt? Oder wenn die Mail mit der Voranfrage noch sichtbar an 30 weitere Versicherer adressiert ist?

Bei wie vielen Versicherern wir konkret eine anonyme Risikovoranfrage für Dich stellen, ist vom Einzelfall abhängig. Um welche Vorerkrankungen handelt es sich, wie schätzen wir diese ein? Auf wie viele Versicherer soll die Absicherung aufgeteilt werden?

In der Regel können wir es aber grob ganz gut einschätzen und fragen daher nur bei den Versicherern an, die für Dich auch wirklich relevant sind. Gerade wenn Du 1 – 2 Wunschversicherer hast oder es aus unserer Sicht eine besondere Top-Lösung für Dich gibt, kommunizieren wir das auch. Wir sagen dem Risikoprüfer also, dass Du als Kunde gewillt bist, das Angebot anzunehmen, wenn das Votum passt.

Bei einigen Gesellschaften wird mittlerweile auch getrackt, welcher Vermittler wie viele anonyme Risikovoranfragen stellt und wie oft daraufhin auch ein Antrag folgt. Damit werden Voranfragen von solchen Vermittlern bevorzugt, die nicht nur unnötig Arbeit produzieren. Das Ergebnis für Dich als Kunde und uns als Vermittler: bessere und schnellere Prüfungen und demnach häufig auch wohlwollendere Voten!

Ergänzende Unterlagen

Dass bei der anonymen Risikovoranfrage keine unnötigen Dokumente angehängt werden sollten, haben wir oben bereits beschrieben. Es gibt aber Unterlagen, die für den Risikoprüfer sehr hilfreich sein können, um die Vorerkrankung besser einzuordnen. Das können beispielsweise Befundberichte sein, ärztliche Atteste, Röntgenbilder oder auch Erklärungen in eigenen Worten und vollständigen Sätzen. Es kommt immer sehr darauf an, um was für eine Vorerkrankung es sich handelt. Wir unterstützen Dich gern dabei, die anonyme Risikovoranfrage optimal aufzubereiten.

Perfekt vorbereitet

Bei buXperts ist es unser Ziel, die Unterlagen im Vorfeld mit Dir zusammen möglichst so vorzubereiten, dass ein positives Votum erstellt werden kann. Das bedeutet, dass wir notwendige Unterlagen direkt anfordern und diese bei der anonymen Risikovoranfrage mit einreichen. Wir möchtest, dass ein Risikoprüfer den Vorgang idealerweise nur einmal ansehen muss, um entscheiden zu können. Jede Nachfrage und jede Anforderung zusätzlicher Unterlagen sorgt dafür, dass sich der Risikoprüfer immer wieder erneut in den Vorgang einarbeiten muss.

Fazit: BU mit Vorekrankung abschließen

Wie Du siehst es absolut möglich, eine BU mit Vorerkrankungen abzuschließen. Vorerkrankungen sind nicht automatisch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In vielen Fällen werden diese aufgrund des geringen Risikos auch „einfach so“ mitversichert, manchmal werden diese gegen einen Beitragszuschlag mitversichert, in einigen Fällen gibt es einen Leistungsausschluss und in wenigen Fällen ist der Abschluss einer BU-Versicherung leider gar nicht möglich.

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