Ausgestaltung BU-Versicherung
Zur Ausgestaltung Deiner BU-Versicherung gibt es viele Möglichkeiten, teilweise abhängig von der Versicherungsgesellschaft! Im folgenden Artikel möchten wir Dir einfach alle Optionen zeigen, die Du üblicherweise verändern, an- oder abwählen kannst.
Hatten wir das nicht schon besprochen?
Vielleicht bist Du auf dieser Seite gelandet, nachdem wir bereits eine anonyme Risikovoranfrage für Dich gestellt haben und vielleicht sogar schon ein paar Parameter besprochen haben, wie Deine BU-Versicherung aussehen soll. Vielleicht bist Du aber auch einfach so hier gelandet und wir kennen uns noch gar nicht.
In jedem Fall ist uns wichtig, dass Du wirklich alle Optionen kennst und verstanden hast, bevor Du eine BU-Versicherung abschließt. Deshalb möchten wir hier noch einmal genauer auf alle Ausgestaltungsmöglichkeiten einer BU eingehen. Es kann immer Gründe für oder gegen eine Option geben, weshalb wir Dich auch individuell beraten. Aber es ist eben immer gut, wenn Du selbst schon ein wenig informiert bist 😉.
Sollten gewisse Punkte schon völlig klar sein, kann Du diese natürlich einfach überspringen. Wenn noch etwas unklar ist, kontaktiere gern Deinen Berater oder buche einen weiteren Termin.
BU-Rentenhöhe
In den meisten Fällen sollte eine angemessene Rentenhöhe immer vorgehen! Sprich, Du solltest nicht an der Höhe der BU-Rente sparen, dann aber weitere kostenpflichtige Einschlüsse wie die Leistungsdynamik, Pflegeoption oder Arbeitsunfähigkeitsklausel mit aufnehmen.
Wie viel BU-Rente Du tatsächlich absichern kannst, hängt von Deinem Einkommen sowie dem jeweiligen Versicherer ab. Weiter unten findest Du unter dem Punkt „finanzielle Angemessenheit“ auch eine Übersicht, was beim jeweiligen Versicherer überhaupt maximal möglich ist.
Wenn Du bereits eine BU-Versicherung hast, die bestehen bleiben soll, müssen wir diese im Antrag angeben und die Rente wird für die finanzielle Angemessenheit „angerechnet“.
Die finanzielle Angemessenheit muss bei Vertragsabschluss gegeben sein. Das kann bei einer Lösung mit zwei Versicherern bedeuten, dass wir zuerst den Vertrag bei dem Versicherer mit der geringeren finanziellen Angemessenheit einrichten, die Policierung abwarten und im Anschluss den Vertrag beim zweiten Versicherer, mit der höhen finanziellen Angemessenheit abschließen. Keine Sorge, im Falle der Berufsunfähigkeit müssen beide in voller Höhe leisten.
Wir empfehlen grundsätzlich bis an die Grenze der finanzielle Angemessenheit zu gehen! Eine Absicherung in Höhe von 80 – 90 % vom Nettoeinkommen ist regelmäßig zu wenig! Im ersten Moment könnte man natürlich denken, dass hier nicht viel fehlt. Vielleicht sind im Falle einer Berufsunfähigkeit ja sogar die Ausgaben geringer (frag mal einen Berufsunfähigen, sind sie regelmäßig nicht 😉)!?
Was Du aber auf dem Schirm haben solltest…
Steuer
Auch die BU-Rente aus einer privaten, selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht grundsätzlich steuerfrei. Bei Singles in vielen Fällen ja, sobald Du verheiratet bist und Dein:e Partner:in Geld verdient oder sonstige weitere Einkünfte vorhanden sind, ist dies nicht mehr der Fall.
Hier findest Du genauere Infos zur Besteuerung der BU-Rente in allen Schichten.
Dann ist der Steuerfreibetrag nämlich in aller Regel ausgeschöpft. Zugegeben, kein riesiger Abzug – aber immerhin! Plane dafür am besten 5 – 10 % Deiner BU-Rente zur Sicherheit mit ein.
Krankenkasse und Pflegepflichtversicherung
Wer bezahlt die Krankenkasse, wenn die Beiträge nicht mehr von Deinem Lohn einbehalten werden und sich der Arbeitgeber nicht mehr zur Hälfte beteiligt? Richtig, Du! In voller Höhe, von Deinem Konto! Zumindest, wenn Du keine weiteren beitragspflichtigen Einkünfte hast. Das kann eine Rente wegen Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversicherung sein, oder zum Beispiel auch ein Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (zum Beispiel in Teilzeit). In vielen Fällen gibt es im Falle der Berufsunfähigkeit aber keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen und dann muss auf die BU-Rente ein Beitrag an die Krankenkasse gezahlt werden.
Der Beitrag ist dabei von der Höhe der BU-Rente abhängig.
Da fehlen ganz schnell 18 – 19 % (Beitrag Krankenkasse ohne Krankengeld 14,0 %, Zusatzbeitrag beispielsweise 1,3 % und Pflegepflichtversicherung 3,4 % bzw. 3,05 %) der BU-Rente.
Quelle: www.krankenkasseninfo.de
Du bleibst unter Umständen verschont, wenn Du weitere beitragspflichtige Einnahmen hast, wie zum Beispiel eine Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung. Davon gehen wir in der Regel aber eher nicht aus.
Auch die Beiträge zu Deiner privaten Krankenversicherung musst Du im Falle einer Berufsunfähigkeit weiter bezahlen.
Von 2.500 EUR BU-Rente können so mal ganz schnell nur 2.050 EUR übrig bleiben.
Übrigens: auch wenn Du keine Berufsunfähigkeitsversicherung hast, setzt die Krankenkasse ein fiktives Mindesteinkommen von derzeit 1.096,67 EUR für die Berechnung an. Selbst ohne Einkünfte zahlst Du somit mindestens ca. 200 EUR monatlich für Krankenkasse und Pflegepflichtversicherung. Ausnahme: Du kommst in den Genuss der beitragsfreien Familienversicherung.
Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung / Versorgungswerk
Du hast bestimmt schon etwas von der Altersarmut oder Rentenlücke gehört… Der Bedarf an privater Vorsorge ist selbst für einen Erwerbstätigen riesig!
Und das obwohl Du gemeinsam mit Deinem Arbeitgeber Monat für Monat 18,6 % Deines Bruttoeinkommens an die Deutsche Rentenversicherung oder Dein Versorgungswerk bezahlst. Da kommen schnell monatliche Summen im hohen dreistelligen bis vierstelligen Bereich zusammen. Durch die Beitragsbemessungsgrenze ist der Beitrag derzeit auf insgesamt 1.311,30 EUR monatlich gedeckelt.
Der Abzug, den Du auf Deiner monatlichen Gehaltsabrechnung siehst, ist regelmäßig nur die „halbe Wahrheit“. Denn der gleiche Beitrag fließt auch noch einmal von Seiten des Arbeitgebers an die Rentenversicherung.
Auch hier die Frage: was passiert, wenn Du aufgrund Berufsunfähigkeit keinen Lohn mehr erhältst? Anders als bei der Krankenkasse musst Du hier keinen weiteren Beitrag bezahlen!
Aber durch Stoppung der Beitragszahlung bleibt natürlich auch Dein bisher erworbener Rentenanspruch stehen. Dadurch wird das Problem der Altersarmut noch viel größer.
Deshalb musst Du in der Lage sein, Deine bestehende Altersvorsorge im Falle einer Berufsunfähigkeit zusätzlich aufstocken zu können.
Wir empfehlen, private Altersvorsorgeverträge, wie zum Beispiel eine ETF-basierte Rentenversicherung mit einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit auszustatten. Bei vielen guten und kostengünstigen Anbietern ist dies sogar bis zu einem monatlichen Beitrag in Höhe von 250 EUR komplett ohne Gesundheitsfragen möglich.
Wenn Du bereits eine gute Rentenversicherung, aber ohne BU-Beitragsbefreiung abgeschlossen hast, oder auch Deinen Sparplan bei der Bank absichern möchtest, können wir Dir das Produkt „Golden BU Vorsorge der LV 1871“ empfehlen. Das ganze funktioniert ebenfalls komplett ohne Gesundheitsfragen und wird als reine Beitragsbefreiung nicht auf die finanzielle Angemessenheit Deiner BU-Rente angerechnet.
Empfehlung BU-Rentenhöhe
Deshalb empfehlen wir unbedingt, bis an die Grenze der finanziellen Angemessenheit zu gehen! Auch eine hohe Beitragsdynamik kann eine zu niedrig gewählte BU-Rente am Anfang nicht ausgleichen. Dein Gehalt steigt, das Geld wird durch die Inflation weniger wert und letztendlich wird für jede spätere Erhöhung Dein dann höheres Eintrittsalter zugrunde gelegt, wodurch es teurer wird. So jung wie jetzt wirst Du nie wieder sein und damit wird es nicht mehr günstiger.
Bitte berücksichtige auch, dass Du in Summe aufs Leben gesehen immer ungefähr gleich viel bezahlst. Durch Aufschieben sparst Du Dir langfristig gesehen nicht wirklich viel Beitrag. Dadurch wird aber zum einen die monatliche Belastung höher und Du hast anfangs natürlich entsprechend weniger Schutz. Wir empfehlen deshalb ganz klar, gerade am Anfang lieber etwas mehr Rente zu wählen.
Tipp: Gern prüfen wir für Dich, welche maximale BU-Rente in Deinem Fall abgesichert werden kann. Hierfür benötigen wir in der Regel Dein aktuelles Bruttoeinkommen sowie die Bruttojahreseinkommen der letzten drei Kalenderjahre. Am besten lädst Du uns hierfür Deine letzte Gehaltsabrechnung sowie die Dezemberabrechnungen der letzten drei Kalenderjahre in simplr hoch. Manchmal benötigen wir auch das Nettoeinkommen, wenn das Grundlage für die Berechnung ist!
Finanzielle Angemessenheit
Hier kannst Du Dir schonmal einen Überblick über die finanzielle Angemessenheit bei den verschiedenen Versicherern machen. Ob Brutto oder Nettoeinkommen die Grundlage ist, wie viel Prozent Du hiervon absichern kannst, was es sonst noch zu beachten gilt und welche Grenzen für die Nachversicherung gelten – hier gibt es oft abweichende Regelungen!
Endalter
Bis wann soll Deine Berufsunfähigkeitsversicherung laufen? Bis 60? 65? 67?
Wir empfehlen Dir grundsätzlich immer den Abschluss bis zum Endalter von 67 Jahren! Selbst das dürfte für die Zukunft knapp werden, wenn wir länger als gedacht arbeiten müssen. Gut, dass viele Versicherer eine Verlängerungsoption für diesen Fall beinhalten!
Der monatliche Beitrag ist zwar günstiger, je kürzer eine BU-Versicherung läuft, doch auch die Summe der ausgezahlten BU-Rente reduziert sich dadurch deutlich und zudem steigt das Risiko einer Berufsunfähigkeit, je älter Du bist. Dadurch kann es sein, dass Du genau dann berufsunfähig wirst, wenn das Endalter Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung erreicht ist.
Beispiel der Auszahlung ohne garantierte und nicht garantierte Rentensteigerung (der Unterschied wäre dadurch noch größer!)
Aber ich will doch gar nicht bis 67 Jahre arbeiten!
Du planst früher in Rente zu gehen? Schönes Ziel und wir gönnen es absolut jedem! Wahrscheinlich sparst Du bereits entsprechend für Deinen Ruhestand (wenn nicht, wir zeigen Dir gern kostengünstige und lukrative Möglichkeiten über steuerbegünstigte ETF-Rentenversicherungen).
Aber was ist, wenn der Fall der Berufsunfähigkeit früher eintritt? Stichwort fehlende Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung / Versorgungswerk, Stichwort Rentenhöhe – reicht die noch aus, um Deine Sparraten aufrecht zu erhalten?
Deshalb unser Spartipp: schließe die Versicherung erst einmal bis zum Endalter von 67 Jahren ab und kündige sie, wenn Du sie nicht mehr brauchst! Du kannst Deinen Vertrag monatlich kündigen (bei monatlicher Zahlweise, bei jährlicher Zahlweise zur jährlichen Hauptfälligkeit)! Wenn Du also wirklich genug Geld auf der hohen Kante hast, oder eben direkt in den Ruhestand gehst, kannst Du Deine BU-Versicherung ganz einfach aufheben. Dadurch bist Du dennoch gut abgesichert, falls vorher etwas passiert und sparst Dir am Ende noch ein paar Jahre die Beiträge.
Gibts auch Ausnahmen?
Keine Regel ohne Ausnahme. Wenn Du größere Ausgaben hast, die sicher frühzeitig enden, kannst Du diese kürzer absichern. Das sind regelmäßig die Kosten für Kinder sowie für eine Immobilienfinanzierung.
Bei den Kindern musst Du Dir überlegen, bis wann diese durch Dich auf jeden Fall finanziell versorgt sein sollen. Bis zum Ende der Schulzeit, Ausbildung, Studium oder gar Promotion?
Bei der Immobilienfinanzierung müssen wir schauen, bis wann diese läuft. Sondertilgungen bitte nicht einkalkulieren, da diese im Falle einer Berufsunfähigkeit häufig nicht mehr fortgesetzt werden können.
Beide Ausgabenblöcke können dann mit einer verkürzten Vertragslaufzeit abgesichert werden. Allerdings gibt es auch hier ein gewisses Risiko, das Kunden von uns leider auch schon erlebt haben und im Nachhinein von dieser Variante abraten würden. Stichwort „Trennung“ und der damit verbundene Verkauf einer Immobilie und Neuanfang. Stichwort „Nachzügler:in bzw. Nesthäkchen“, wenn mal noch ein verspätetes Baby hinzukommt…
Deshalb empfehlen wir es lieber richtig zu machen und die Verträge zu kündigen, wenn Du sie sicher nicht mehr brauchst!
Zusätzlich eignet sich diese Möglichkeit erst, wenn Du von der BU-Rente schon eine vernünftige Grundabsicherung hast. Wie hoch diese zu sein hat, liegt natürlich an Deinen individuellen Verhältnissen, allerdings sind hier regelmäßig mindestens 2.000 – 2.500 monatliche BU-Rente erforderlich. Beachte hierzu bitte auch die oben genannten Abzüge!
Arbeitsunfähigkeitsklausel
Die Arbeitsunfähigkeitsklausel soll zum einen für eine schnelle Auszahlung der Leistung sorgen, zum anderen leistet sie auch „nur“ bei längerer Arbeitsunfähigkeit und nicht nur bei Berufsunfähigkeit.
In der Regel erhältst Du Deine BU-Rente ab einer Arbeitsunfähigkeit von sechs Monaten (dann in Form eine „AU-Rente“), ohne dass eine Berufsunfähigkeit, die ja auf Dauer ist, vorliegt. Selbst wenn sich später herausstellt, dass keine BU vorliegt, darfst Du hier erhaltene Leistung behalten.
Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass Du mit Beantragung der AU-Leistung nicht gleichzeitig einen Antrag auf Berufsunfähigkeit stellen musst. Der größte Vorteil der AU-Klausel ist ja gerade, dass Du schnell und einfach an die Leistung kommst. Deshalb halten wir AU-Klauseln, bei denen Du gleichzeitig einen Antrag auf BU-Rente stellen musst, für nicht so empfehlenswert.
Genauere Infos zum Thema Arbeitsunfähigkeitsklausel findest Du hier.
Hier eine Übersicht über die derzeitigen AU-Klauseln:
Bitte beachte, dass die konkreten Kosten von vielen Details im Vertrag abhängig sein können und es sich wirklich nur um einen ganz groben Richtwert handelt. Als Grundlage haben wir bei allen Versicherern die gleichen Daten herangezogen. Dennoch kann es in anderen Szenarien (anderer Beruf, anderes Eintrittsalter, andere Ausgestaltung,…) anders aussehen.
Beitragsdynamik
Eine Beitragsdynamik ist bei der Ausgestaltung der BU-Versicherung fast obligatorisch. Der Einschluss kostet keinen zusätzlichen Beitrag und sorgt dafür, dass Dein Schutz weiterhin steigt. Gleichzeit steigt dadurch auch Dein Beitrag. Du kannst bei Vertragsabschluss entscheiden, um wie viel Prozent der Beitrag jährlich steigen soll. Üblich sind hier 3 oder 5 %.
Durch die Beitragsdynamik wächst Deine BU-Rente auch dann weiter mit Deinem Gehalt und passt sich an die steigenden Lebenshaltungskosten an, wenn Du aufgrund neuer Krankheiten keinen weiteren Schutz mehr bekommen würdest.
Zudem sorgt die Beitragsdynamik für eine laufende Anpassung in kleinen Schritten. Oft denkt man selbst ja erst wieder bei „größeren“ Ereignissen an eine Erhöhung.
Normalerweise kannst Du mindestens zwei Mal hintereinander widersprechen. Widersprichst Du ein drittes Mal in Folge, entfällt die Option für die Zukunft einfach komplett. In immer mehr guten Tarifen ist es sogar möglich, dass Du beliebig oft nacheinander widersprichst. In diesen Fällen empfehlen wir immer die Beitragsdynamik in Höhe von 5 %! Es gibt keinen vernünftigen Grund, der dagegen spricht. Für den Widerspruch genügt eine kurze Mail an uns oder den Versicherer.
Für jede Erhöhung erhältst Du rechtzeitig ein Schreiben der Versicherungsgesellschaft in dem die neue BU-Rente und der neue Beitrag stehen. Da für jede Erhöhung Dein dann gültiges „Eintrittsalter“ hinterlegt wird, steigt die BU-Rente prozentual immer minimal weniger als der Beitrag. Je jünger Du bist, desto günstiger die Absicherung! In bestimmten Konstellationen bekommst Du für Deine 5 % mehr Beitrag aber auch mehr als 5 % BU-Rente obendrauf. Das hängt insbesondere mit zusätzlichen Einschlüssen wie der AU-Klausel oder der Leistungsdynamik zusammen.
Dies nur als Hinweis, damit Du Dich nicht wunderst, warum Du bei ursprünglich 1.000 EUR BU-Rente nach einer Erhöhung durch die Beitragsdynamik von 5 % nicht 1.050 EUR abgesichert hast, sondern nur 1.049 EUR oder vielleicht auch 1.051 EUR.
Leistungsdynamik
Auch die Leistungsdynamik sorgt für eine Erhöhung Deiner BU-Rente, und zwar dann, wenn Du diese am dringendsten brauchst – im Leistungsfall!
Bei vielen Versicherern kannst Du eine sogenannte „Leistungsdynamik“, „garantierte Rentensteigerung“ oder auch einen „Inflationsschutz“ vereinbaren. All diese Einschlüsse sorgen für eine jährliche Erhöhung der BU-Rente, wenn Du berufsunfähig ist.
Die Beitragsdynamik greift nämlich nur solange Du nicht berufsunfähig bist.
Ob Du eine Leistungsdynamik wählen solltest? Aus unserer Sicht grundlegend eher ein „Kann“ als ein „Muss“. Es hängt aber von verschiedenen Faktoren ab, die wir Dir im Folgenden näher erläutern möchten.
Die nicht garantierte Rentensteigerung
Zusätzlich gibt es nämlich auch noch die nicht garantierte Rentensteigerung aus Überschüssen. Überschüsse sind nicht garantiert. Solange Du nicht berufsunfähig bist und Deinen Beitrag bezahlst, werden die Überschüsse dazu verwendet, um Deinen Beitrag möglichst gering zu halten – die sogenannte „Sofortbeitragsverrechnung“. Mehr dazu im Abschnitt „Überschussbeteiligung“.
Auch im Leistungsfall bist Du mit Deinem Vertrag weiter an den Überschüssen beteiligt. Und da Du dann keine Beiträge mehr bezahlst, werden diese dazu verwendet, um Deine BU-Rente Jahr für Jahr zu erhöhen. Dabei ist es vom Versicherer abhängig, wie stark diese Erhöhung ausfällt. Manche Versicherer haben hier nur sehr, sehr geringe Erhöhungssätze. Die aktuellen Werte ein paar gängiger Anbieter bei Vertragsabschluss in 2023 haben wir hier für Dich aufbereitet.
Wann Leistungsdynamik dazu nehmen und wann nicht?
Wenn Du möglichst gut und umfangreich abgesichert sein möchtest, musst Du die Leistungsdynamik natürlich hinzu nehmen. Bist Du Dir nicht sicher, möchten wir Dir hier wenigstens ein paar Anhaltspunkte geben, wie Du Dich entscheiden könntest.
Bei geringer Rentensteigerung aus Überschüssen
Man könnte ja argumentieren „eine zusätzliche Leistungsdynamik brauche ich nicht, weil ich ja schon eine Rentenerhöhung aus Überschüssen habe“. Das setzt zum einen Voraus, dass diese Überschüsse auch in Jahren oder gar Jahrzehnten noch so eintreten – diese sind nämlich nicht garantiert! Da eine gesunkene Überschussbeteiligung für den Leistungsfall auch nicht so schnell auffällt, wie sinkende Überschüsse für die Beitragszahlung – also Erhöhung des Zahlbeitrags – drehen Versicherer bei schlechterer Ertragslage auch zuerst an der Schraube für die nicht garantierte Rentensteigerung.
Genau aus diesem Grund, weil die Überschüsse eben nicht garantiert sind und die Versicherer eben nicht zusagen können, dass es die Rentenerhöhung aus Überschüssen in 20, 30 oder 40 Jahren noch gibt, bieten sie diesen zusätzlichen Einschluss an.
Und da würden wir Dir empfehlen, insbesondere wenn der Versicherer Deiner Wahl schon heute eine sehr geringe (oder gar keine) Erhöhung aus Überschüssen hat, dringend eine Leistungsdynamik hinzuzuwählen. Beispielsweise bei folgenden Versicherern:
- Canada Life (hat generell keine Überschussbeteiligung, es gibt neben 0 % Rentensteigerung aber nur die Option 3,0 %!)
- Condor
- Debeka (keine Leistungsdynamik möglich)
- Generali
- Münchner Verein
- …
…um hier nur mal die aller schwächsten zu nennen!
Bei Abschluss mit vereinfachten Gesundheitsfragen
Nimmst Du eine der BU Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen in Anspruch, ist die Höhe der BU-Rente oft limitiert. Manchmal passen leider nur 1 – 2 Aktionen und dadurch ist oftmals keine ausreichend hohe BU-Rente möglich. In diesem Fall bitte wenigstens die maximale Leistungsdynamik von 3 % hinzuwählen, sofern der Versicherer das anbietet!
Bei Versicherern mit einer geringen „finanziellen Angemessenheit“
Wie viel BU-Rente Du bei welchem gängigen Anbieter absichern kannst, siehst Du weiter oben im Abschnitt BU-Rente / finanzielle Angemessenheit.
Vielleicht müssen wir Deine Absicherung aus irgendwelchen Gründen bei einem der Versicherer unterbringen, der nur eine geringe BU-Rente im Verhältnis zu Deinem Einkommen zulässt. Auch hier kann es sinnvoll sein, zumindest für einen „kleinen Ausgleich“ in Form einer Leistungsdynamik zu sorgen.
Kosten der Leistungsdynamik
Bei den meisten Versicherern kannst Du zwischen 0 – 3 % Leistungsdynamik wählen. Die Leistungsdynamik ist auf den ersten Blick nicht ganz günstig. Pro Prozentpunkt der Erhöhung, zahlst Du 5 – 8 % mehr Beitrag.
Das liegt daran, dass bei einer langen Berufsunfähigkeit durch diese Leistungsdynamik ordentlich Erhöhungen zustande kommen – Stichwort Zinseszins-Effekt! Das relativiert auch wieder den Beitrag.
Je jünger Du bei Vertragsabschluss bist, desto eher wirst Du bei den 8 % mehr Beitrag liegen, weil sich bei direkter Eintritt der Berufsunfähigkeit die Leistungsdynamik auch noch entsprechend lange und stark auswirkt. Je älter Du bist, desto weniger Jahre bleiben für eine etwaige BU übrig und dadurch kann sich eine Leistungsdynamik nicht mehr so stark entfalten – deshalb wird sie günstiger.
Empfehlung für die Leistungsdynamik
Grundsätzlich sicherst Du bitte erst einmal so viel BU-Rente wie nur irgendwie möglich ab. Ganz einfach, weil Dir möglichst viel BU-Rente immer von Anfang an, also ab dem ersten Monat der Berufsunfähigkeit hilft – hier kommt direkt mehr an!
Sollte Dir die Absicherung der maximalen BU-Rente bereits zu teuer sein, bitte erst hier aufstocken, bevor Du das Geld für die Leistungsdynamik ausgibst.
Bei Versicherern mit einer geringen oder gar keinen Rentenerhöhung aus Überschüssen würden wir Dir empfehlen, eine garantierte Leistungsdynamik hinzu zu wählen.
Auch wenn Du aufgrund der Gesundheitsfragen nur auf Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen zurückgreifen kannst und die Rentenhöhe hier nicht einmal 60 % Deines Bruttoeinkommen entspricht, solltest Du die maximal mögliche Leistungsdynamik hinzuwählen!
Und letztendlich natürlich auch, wenn Dir eine garantierte Rentensteigerung als Inflationsausgleich wichtig ist, oder Du auf eine bestmögliche Absicherung wert legst.
Volle Leistung ab 50 % oder gestaffelt ab 25 %
Normalerweise erhältst Du ab einem Grad der Berufsunfähigkeit in Höhe von 50 % die volle, vereinbarte BU-Rente.
Wenige Versicherer bieten alternativ eine Staffelregelung an. Diese beginnt dann bereits ab einem BU-Grad in Höhe von 25 % mit einer BU-Rentenzahlung in Höhe von 50 % und steigt Prozentpunkt für Prozentpunkt an, bis Du ab einem BU Grad von 75 % die volle BU-Rente ausbezahlt erhältst.
Wir prüfen gern im Einzelfall, ob eine Staffelregelung in Deinem Fall möglich ist.
Allgemein empfehlen wir jedoch, die pauschale Leistung ab 50 % zu wählen. Zwar erhältst Du in der Staffelvariante ab 25 % früher Leistung, musst jedoch um jeden einzelnen Prozentpunkt des höheren BU-Grads kämpfen, um mehr BU-Rente zu erhalten.
Schweigepflichtsentbindung
Im Antrag musst Du entscheiden, wie bei einer etwaigen Anfrage bei Ärzten, weiteren Behandlern oder auch der Krankenkasse durch den Versicherer verfahren sollen wird. Hierzu hast Du immer zwei Optionen.
Bei Möglichkeit 1 handelt es sich immer um die „Pauschale Schweigepflichtsentbindung“. Damit darf der Versicherer im Leistungsfall ganz einfach Unterlagen anfordern, ohne Dich um Erlaubnis zu bitten.
Am Beispiel der Baloise Berufsunfähigkeitsversicherung sieht diese Erklärung im Antrag so aus:
Befürworter dieser Variante erklären dies in der Regel damit, dass Du die Unterlagen im Leistungsfall ohnehin rausrücken musst, wenn Du Leistung beantragen willst. Zusätzlich kann es den Leistungsantrag natürlich beschleunigen, wenn die Versicherung direkt alles anfordern darf, was sie benötigt.
Der Nachteil ist jedoch, dass die Informationen ungefiltert direkt an den Versicherer gehen. Was ist, wenn bestimmte Angaben gar nicht relevant sind? Nicht abgefragt werden dürfen? Oder sich Fehlinformationen in den angeforderten Bescheinigung befinden, die für Dich negativ sind?
Zum Vergleich hier die Schweigepflichtsentbindung Möglichkeit 2:
Bei der Einzelfallentbindung musst Du jeder Anforderung zustimmen oder kannst die benötigten Dokumente selbst beschaffen.
Wir empfehlen immer, im Leistungsfall auf einen entsprechend spezialisierten Dienstleister zurück zu greifen. In der Regel werden die Unterlagen hier von Beginn an aussagekräftig zusammengestellt und benötigte Bescheinigungen direkt angefordert und überprüft.
Da Du bei Vertragsabschluss über uns auch einen Gutschein für ein kostenloses Erstgespräch bei der BU-Hilfe.de erhältst, haben wir diese gefragt, welche Variante sie empfehlen.
Zahlweise
Auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung kannst Du wählen, ob Du monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen möchtest.
Unsere Kund:innen zahlen in der Regel monatlich oder jährlich.
Der Vorteil der monatlichen Zahlung, neben den kleineren „Raten“: Du kannst jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
Da eine Kündigung bei unseren Kund:innen so gut wie nie vorkommt, entscheiden sich viele für eine jährliche Zahlweise. Hier ist die Kündigung zwar immer nur zur nächsten Hauptfälligkeit möglich, allerdings bekommst Du je nach Versicherer ein wenig Rabatt.
Die genaue Höhe ist immer von verschiedenen Parametern abhängig, jedoch möchten wir Dir eine grobe Übersicht verschaffen, welcher Versicherer wie viel Nachlass bei jährlicher Zahlweise einräumt:
Pflegeoption
Einige Versicherer bieten eine Pflegeoption an. Grundsätzlich leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann, wenn Du infolge einer Pflegebedürftigkeit berufsunfähig wirst. Auch ohne den Einschluss einer Pflegeoption.
Allerdings leistet die BU bekanntermaßen nur bis zum vereinbarten Endalter – in der Regel sollte das mit 67 Jahren sein.
Eine Pflegeoption kann je nach Anbieter ganz unterschiedlich aussehen. Im wesentlichen geht es aber um folgende Punkte:
- Erhöhung der BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit
- Lebenslängliche Zahlung der BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit
- Option auf eine Pflegeversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung
Grundsätzlich sind das alles valide Punkte. Da der Bedarf nach einer Pflegeversicherung im Rentenalter allerdings am größten ist und wir heute nicht wissen, wie das Angebot auf Ausübung der Option in 20, 30 oder 40 Jahren aussehen wird, empfehlen wir eher, eine separate Pflegeversicherung abzuschließen. Der beste Anbieter für die BU-Versicherung in Deiner Situation muss nicht unbedingt der beste Anbieter für eine Pflegeversicherung sein.
Gern beraten wir Dich separat zu einer Pflegeabsicherung.
Überschussbeteiligung
Auch bei der BU-Versicherung gibt es eine Überschussbeteiligung. Zum Beispiel, weil der Versicherer vorsichtig kalkuliert und annimmt, dass jeder Dritte berufsunfähig wird. Tatsächlich trifft es aber nur jeden Vierten. Dadurch entsteht ein Überschuss, an dem Dich der Versicherer beteiligen muss.
Dazu kannst Du bei Vertragsabschluss wählen, in welcher Form Du beteiligt werden möchtest. Meist stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl.
Anbei zeigen wir alle drei Überschussverwendungen auch anhand eines Beispiels bei einem Versicherer mit der immer gleichen Person, so dass es für Dich schön übersichtlich und vergleichbar ist. Der mit *-markierte Wert ist der jeweils nicht garantierte Wert, der sich je nach Art der Überschussverwendung unterscheidet.
Sofortbeitragsverrechnung
Die Sofortbeitragsverrechnung ist mittlerweile die verbreiteste Form der Überschussbeteiligung in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei ist die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente garantiert. Eine Ablaufleistung, wenn Du bis zum Ende des Vertrags niemals berufsunfähig wirst, gibt es nicht. Du zahlst den kleinstmöglichen Beitrag, weil die Überschüsse vom ersten Monat an Deinen Beitrag vermindern.
Hier gibt es immer zwei Beiträge:
- den nicht garantierten Zahlbeitrag (auch Nettobeitrag genannt)
- den Tarifbeitrag (auch Bruttobeitrag genannt)
Ändern sich die Überschüsse, kann der Zahlbeitrag bis zum Tarifbeitrag angehoben werden. Es kann natürlich auch günstiger werden. Uns sind allerdings nur drei Beispiel bekannt, bei dem der Beitrag mal angehoben worden ist.
Bonusrente
Bei der Bonusrente in der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht ein Teil der Berufsunfähigkeitsrente aus einem nicht garantierten Anteil. Du bezahlst also ungefähr so viel, wie in der Variante mit der Sofortbeitragsverrechnung. Der Beitrag ist garantiert, die Höhe der BU-Rente nicht.
Du brauchst aber keine Sorge zu haben, dass im Falle der Berufsunfähigkeit auf einmal viel weniger BU-Rente abgesichert ist, weil der Wert nicht garantiert ist. Einmal jährlich bekommst Du eine aktuelle Standmitteilung und genauso wie bei der Variante „Sofortbeitragsverrechnung“ gibt es echt nur sehr weniger Fälle, wo die Bonusrente mal reduziert worden ist. Zusätzlich hast Du dann in der Regel auch die Möglichkeit, die Lücke durch mehr Beitrag auszugleichen, wenn Du das willst.
Dennoch empfehlen wir in der Regel die Sofortbeitragsverrechnung. Klar ist es ärgerlich, wenn Du im Falle einer Reduzierung der Überschussbeteiligung ein paar Euro mehr Beitrag bezahlen musst. Aber dass Dein Bedarf so sinkt, dass Du auf einmal mit deutlich weniger BU-Rente klarkommst, ist eben sehr unwahrscheinlich.
Ausnahmen, bei denen wir die Bonusrente empfehlen, gibt es trotzdem: BU-Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen haben immer eine Grenze, bis zu denen die vereinfachten Gesundheitsfragen greifen. In manchen Fällen bezieht sich die Grenze auf die garantierte BU-Rente. Damit kannst Du mit der Überschussverwendung „Sofortbeitragsverrechnung“ in diesen Fällen weniger BU-Rente absichern, als in der Variante „Bonusrente“.
Fonds
Eine Überschussverwendung in „Fonds“, was bei vielen Anbietern übrigens auch kostengünstige ETFs enthält, wird häufig als „Geld-zurück-Option“ verkauft. Psychologisch hat es natürlich seinen Charme, wenn man den Beitrag in die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht umsonst einzahlt, sonder etwas zurück bekommt, wenn man nicht berufsunfähig wird.
Beitrag und BU-Rente sind garantiert, hier ändert sich nichts durch Reduzierung der Überschussbeteiligung. Die Überschüsse werden bis zum Ende der Laufzeit angespart und Dir ausbezahlt. Die Ablaufsumme ist jedoch nicht garantiert. Zum einen, weil man nicht weiß, ob die Überschüsse über die gesamte Vertragslaufzeit so anfallen, zum anderen, weil natürlich auch die Performance der Fonds nur geschätzt werden kann.
Auf jeden Fall bezahlst Du diese „Geld-zurück-Option“, indem Du von Beginn an einen höheren Beitrag für Deine Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlst. Dieser liegt in etwa bei der Höhe des Bruttobeitrags der Variante „Sofortbeitragsverrechnung“.
Ein Pluspunkt bei der Ablaufleistung: da es sich um Überschüsse aus einer Risikoversicherung handelt, ist die Kapitalauszahlung komplett steuerfrei! Selbst wenn sich der Fonds massiv gut entwickelt hat. Dennoch raten wir eher dazu, die günstigere Sofortbeitragsverrechnung zu wählen und die Differenz eher anderweitig anzulegen – wir bieten übrigens auch ETF-Rentenversicherungen an 😉.
Karenzzeit
In der Regel bist Du berufsunfähig im Sinne der Bedingungen, wenn der Zustand für mindestens sechs Monate vorgelegen hat. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhältst Du die Leistung rückwirkend von Beginn der Berufsunfähigkeit an.
Alternativ bieten einige Versicherer eine Karenzzeit an. Diese bewegt sich zwischen 3 und 36 Monaten. Dadurch wird die BU-Rente erst dann geleistet, wenn der vereinbarte Zeitraum ab Eintritt der Berufsunfähigkeit verstrichen ist. Für die Dauer der Karenzzeit gibt es auch keine rückwirkende Leistung.
Dadurch sparst Du Dir natürlich ein wenig Beitrag, musst dafür aber eine ganze Zeit ohne BU-Rente überbrücken.
Ein Beispiel, wie das vom Beitragsunterschied aussehen kann, einmal ohne Karenzzeit:
Und im Vergleich dazu das gleiche Angebot mit der Vereinbarung einer Karenzzeit von 12 Monaten:
In 99 % aller Fälle entscheiden sich unsere Kundinnen und Kunden für die Variante ohne Karenzzeit. Die vergleichsweise geringe Ersparnis wiegt den Leistungsverlust einfach nicht auf. In dem Beispiel fehlen Dir für 6 EUR monatliche Ersparnis auf jeden Fall 18.000 EUR im Leistungsfall. Wenn die Berufsunfähigkeit nur maximal ein Jahr beträgt, erhältst Du sogar gar nichts.
Auch wenn Du über entsprechende Rücklagen verfügst, beachte bitte, dass es zum Zeitpunkt des Leistungsfalls anders aussehen kann. Vielleicht hast Du Deine Rücklagen bis dahin aus irgendwelchen Gründen aufgebraucht oder vielleicht anderweitig eingeplant?
Ausgestaltung BU-Versicherung: diese Werte brauchen wir
Wenn Du Deine BU-Versicherung bei uns abschließen möchtest, kannst Du all diese Werte gemäß Deiner Wünsche anpassen. Bei einigen Punkten haben wir Standards, was aber nicht heißt, dass Du diese nicht verändern kannst.
Folgende Punkte sollten für Dich passen:
- BU-Rentenhöhe – Empfehlung mind. 60 % vom Bruttoeinkommen
- Endalter – in aller Regel bis 67 Jahre
- Arbeitsunfähigkeitsklausel – Ja oder nein?
- Beitragsdynamik – 3 bis 5 %
- Leistungsdynamik – 0 bis 3 %
- Schweigepflichtsentbindung – bei uns ist Möglichkeit 2 Standard!
- Zahlweise – je nach Anbieter, gern mal über jährliche Zahlweise nachdenken!
- Pflegeoption – in der Regel empfehlen wir eine separate Pflegeversicherung!
- Überschussverwendung – Standard ist die Sofortbeitragsverrechnung
- Karenzzeit – Standard ist ohne Karenzzeit
Fazit Ausgestaltung BU-Versicherung
Es gibt super viele Optionen, wie Du Deine BU-Versicherung gestalten kannst. Zusätzlich gibt es manche Optionen nicht bei allen Versicherern, andere sind ganz unterschiedlich ausgestaltet. Wichtig ist, dass Du die infrage kommenden Möglichkeiten kennst, um so direkten Einfluss auf die Ausgestaltung Deiner BU-Versicherung zu nehmen.
Du hast noch Fragen zur Ausgestaltung oder möchtest einen unverbindlichen Ersttermin? Buche Dir jetzt einen Termin bei einem unserer Berater!