Wie viel BU-Rente versichern?

Eine Frage, die uns in der Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung immer gestellt wird: Wie viel BU-Rente sollte man sinnvollerweise absichern? Dieser möchten wir heute genauer auf den Grund gehen und Dir wichtige Hinweise geben, damit Du bei Deiner BU-Versicherung alles richtig machst.

Wie viel BU-Rente versichern?

Einleitung wie viel BU-Rente

Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung allein, ist es noch nicht getan. Diese muss natürlich auch zu Dir, Deiner Lebenssituation, Deinem Einkommen und auch Deinen Ausgaben passen. Dabei spielt die Höhe der BU-Rente eine entscheidende Rolle.

Eine pauschale Antwort ist hier leider nicht möglich – oder doch? Die Auflösung hierzu, sehen wir uns zum Schluss an. Vorher möchten wir Dir aber den Weg dorthin zeigen und Dir erläutern, was es alles zu beachten gilt. Letztendlich ist es in Deinem Interesse, dass die Absicherung im Fall der Fälle auch passt und Du nicht nur fürs gute Gewissen „irgendwas in Sachen BU“ abgesichert hast.

Sinnvoll ist es, sich in diesem Zuge auch einmal hinzusetzen, um sich mit den genauen Einnahmen und Ausgaben zu beschäftigen. In Schritt 1 prüfst Du dabei alle regelmäßigen Einnahmen, die Du übers Jahr erhältst. Das monatliche Nettoeinkommen, regelmäßige Sonderzahlungen, Boni, Urlaub- und Weihnachtsgeld und weitere Einnahmen.
In Schritt 2 machst Du das gleiche mit Deinen Ausgaben. Bitte beachte nicht nur die monatlichen Abgänge vom Konto, sondern auch, was jährlich vielleicht nur einmal abgebucht wird. Zudem bitte auch weitere Ausgaben für Kleidung, Urlaub und Freizeit mit überprüfen und auf den Monat runter brechen.

Damit Du Dir ganz einfach eine Übersicht erstellen kannst und wirklich an alles denkst, haben wir Dir hierfür ein Kostentool vorbereitet. Schreib uns einfach eine kurze Mail an mail@buxperts.de mit dem Betreff „Kostentool“, dann lassen wir Die dieses gern kostenfrei zukommen.

Wie viel BU-Rente versichern

Hierbei haben wir auch einige Beispiele aufgeführt, damit Du wirklich an alles denkst.

Mit diesen Abzügen musst Du bei Deiner BU-Rente rechnen

Vorab eine ganz wichtige Info: auch wenn man manchmal den Eindruck gewinnen könnte: die BU-Rente ist nicht als „Nettorente“ zu verstehen. Leider gibt es hier viele „wenns“ und „es kommt drauf ans“, ob und welche Abzüge hier anfallen. Nicht nur die „Schicht“, in der Du Deine BU-Versicherung abschließt, sondern auch die äußeren Umstände sind relevant.

Zudem solltest Du Dir bewusst machen, dass einige Kosten auch dann anfallen, wenn Du keine BU-Rente erhältst. Diese werden also nicht durch den Erhalt der BU-Rente ausgelöst, sondern müssen unabhängig davon gestemmt werden.

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Wie viel BU-Rente: Steuern

In den meisten Fällen sprechen wir über eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung. Also einen privaten, eigenständigen Vertrag, der steuerlich nicht gefördert wird und unabhängig einer Altersvorsorge besteht. Bei diesen Verträgen sprechen wir von einer Absicherung in der „3. Schicht“.

Die Beiträge für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kannst Du in der Regel nicht steuermindernd absetzen. Umgekehrt ist die BU-Rente aus einer privaten BU-Versicherung aber auch nur geringfügig zu versteuern oder bleibt in vielen Fällen sogar steuerfrei.

Genauer gesagt, unterliegen private BU-Renten dem „Ertragsanteil für abgekürzte Leibrenten“ nach § 55 EStDV. Entscheidend dabei ist, wie lange Deine BU-Rente zum Eintritt des Leistungsfall maximal noch läuft. Hast Du einen Vertrag bis zum Endalter von 67 Jahren abgeschlossen und wirst mit 37 Jahren berufsunfähig, wären hier 30 Jahre entscheidend. Übrigens unabhängig davon, wie lange Du tatsächlich berufsunfähig bist.

Anhand dieser Restlaufzeit wird der Ertragsanteil für abgekürzte Leibrenten anhand folgender Tabelle bestimmt.
BU Rente Steuer 55 EStDV

Als Faustformel kannst Du Dir merken, dass pro Jahr verbleibender Laufzeit, bei Eintritt der Berufsunfähigkeit, ein Prozent der BU-Rente mit Deinem individuellen Steuersatz zu versteuern ist.

Bleiben wir bei unserem Beispiel:

  • Eintritt der Berufsunfähigkeit mit 37 Jahren
  • Endalter 67 Jahre
  • Restlaufzeit 30 Jahre
  • Ertragsanteil gem. Tabelle = 30 %

Wichtig: Das bedeutet nicht, dass Du 30 % Deiner Rente an Steuern bezahlen musst! Lediglich dieser Anteil ist zu versteuern.

Bei einer BU-Rente von monatlich 2.500 EUR wären somit 750 EUR zu versteuern. Aufs Jahr gesehen entspricht das einem zu versteuerndem Einkommen in Höhe von 9.000 EUR. Wenn Du jetzt Single bist, und keine weiteren Einkünfte hast, liegst Du damit unter dem jährlichen Steuerfreibetrag von 9.984 EUR in 2022 und musst somit keine Steuern bezahlen!

Anders kann die Sache allerdings aussehen, wenn Du bei Eintritt des Leistungsfalls verheiratet bist und Dein:e Partner:in ein Einkommen über Eurem Steuerfreibetrag erzielt. In diesem Fall musst Du den Ertragsanteil Deiner BU-Rente mit Eurem Steuersatz versteuern.
Auch wenn Du im Falle einer Berufsunfähigkeit weitere, steuerpflichtige Einnahmen hast, kann es dadurch zu einem Abzug kommen. Typische Beispiele sind hier Mieteinnahmen oder auch die Erwerbsminderungsrente aus der Deutschen Rentenversicherung, die übrigens (nahezu) voll zu versteuern ist.

Wenn Du für einen etwaigen Steuerabzug 5 – 10 % mehr BU-Rente einplanst, bist Du in der Regel ganz gut aufgestellt. Achtung: beim Abschluss einer BU-Rente im Rahmen einer Basisrente oder eine betrieblichen Altersversorgung musst Du deutlich mehr einplanen!

Wie viel BU-Rente: Krankenkasse

Auch der Beitrag zu Krankenkasse kann eine (große) Rolle spielen. Egal, ob Du Einnahmen hast, oder nicht – die Krankenkasse möchte immer bezahlt werden. Gerade wenn Du berufsunfähig bist, nimmst Du wahrscheinlich auch die ein oder andere Behandlung in Anspruch, die die Krankenkasse ja auch bezahlt.

Hast Du keinerlei Einnahmen, setzt die Krankenkasse deshalb ein fiktives Mindesteinkommen fest, anhand dessen der monatliche Beitrag berechnet wird. Das Mindesteinkommen für die Krankenkasse beträgt 1.096,67 EUR mtl. im Jahr 2022. Dadurch ergibt sich folgender, monatlicher Mindestbeitrag:

  • 14,0 % allgemeiner Kassenbeitrag (vermindert, ohne Krankengeldanspruch) = 153,53 EUR
  • 1,3 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag = 14,26 EUR
  • 3,4 % Pflegepflichtversicherung (Kinderlose über 23 Jahre, mit Kindern 3,05 %) = 37,29 EUR

Selbst wenn Du keine BU-Rente beziehst oder andere Einkünfte hast, musst Du somit mehr als 200 EUR monatlich für die Krankenkasse aufwenden. Solange Du arbeiten gehst, ist der Beitrag regelmäßig natürlich weitaus höher, wird aber vom monatlichen Gehalt direkt einbehalten und in der Regel vom Arbeitgeber an die Krankenkasse überwiesen.

Ob Du auf Deine private BU-Rente Krankenkassenbeiträge bezahlen musst, oder nicht, ist davon abhängig, ob Du weitere beitragspflichtige Einnahmen erhältst. Das kann zum Beispiel der Erhalt einer Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung sein oder auch ein Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Ja, auch die Fälle gibt es, bei denen sich BU-Rentner legal noch etwas hinzuverdienen (müssen!? Weil sie nicht genug BU-Rente abgesichert haben!?).

Der Vollständigkeit wegen sei erwähnt, dass Du, sofern verheiratet und der oder die Partner:in gesetzlich versichert ist, unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss der beitragsfreien Familienversicherung kommen kannst. Mit dem Erhalt einer BU-Rente erfüllst Du diese Voraussetzungen jedoch regelmäßig nicht und musst den Beitrag daher mit einkalkulieren.

Wenn Du beitragspflichtige Einnahmen hast, musst Du auf Deine BU-Rente keine Krankenkassenbeiträge bezahlen.

Da jedoch regelmäßig keine weiteren, beitragspflichtigen Einnahmen vorhanden sind, müssen wir die Beiträge an die Krankenkasse allerdings mit einkalkulieren! Die gleiche Rechnung wie oben zum Mindestbeitrag müssen wir dann mit Deiner BU-Rente als Grundlage durchführen. Bei einer monatlichen BU-Rente von 3.000 EUR sieht das dann zum Beispiel so aus:

  • 14,0 % allgemeiner Kassenbeitrag (vermindert, ohne Krankengeldanspruch) = 420,00 EUR
  • 1,3 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag = 39,00 EUR
  • 3,4 % Pflegepflichtversicherung (Kinderlose über 23 Jahre, mit Kindern 3,05 %) = 102,00 EUR
  • Gesamt: 561,00 EUR Krankenkasse und Pflegepflichtversicherung

Wie Du siehst, fehlt hier ganz schnell jede Menge Geld. Auch dafür musst Du also 18 – 19 % Deiner BU-Rente einplanen.

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Wie viel BU-Rente: private Krankenversicherung

Wenn Du privat krankenversichert bist, sieht die Sache wesentlich einfacher aus. Da der Beitrag zu Deiner privaten Krankenversicherung einkommensunabhängig ist, zahlst Du diesen ganz normal weiter. Egal, wie viel BU-Rente Du erhältst und auch unabhängig davon, ob Du weitere, beitragspflichtige Einnahmen hast, oder nicht.

Auch hier zeigt sich, wie wichtig eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist. Der Beitrag für eine private Krankenversicherung ist regelmäßig deutlich höher, als der Mindestbeitrag für die gesetzliche Krankenkasse und muss somit auf alle Fälle berücksichtigt werden.

Wie viel BU-Rente: Rentenversicherung

Ein Punkt, den viele erst einmal gedanklich beiseite schieben ist die Altersvorsorge. Dass wir alle in Sachen Altersrente nicht ausreichend durch die Deutsche Rentenversicherung oder das Berufsständische Versorgungswerk abgesichert sind, ist den meisten klar. Schließlich empfiehlt selbst die DRV in ihrer jährlichen Standmitteilung, ergänzend privat vorzusorgen:

Wie viel BU-Rente Altersvorsorge

Die Sache ist aber die: mit einer privaten Altersvorsorge decken wir normalerweise ja nur eine Lücke ab. Dabei gehen wir davon aus, die Altersrente gem. Renteninformation zu erhalten. Was ist aber, wenn wir aufgrund Berufsunfähigkeit gar nicht mehr bei der Deutschen Rentenversicherung oder unserem Versorgungswerk in gewohnter Höhe einzahlen? Richtig – die Lücke wird größer!

Streng genommen müssen wir also im Falle einer Berufsunfähigkeit privat noch viel mehr vorsorgen, als ohnehin schon. Mit einer BU-Rente, die gerade mal meine Lebenshaltungskosten deckt, wird das aber nicht klappen.

Deshalb hierfür bitte auf jeden Fall auch einen Teil der BU-Rente einkalkulieren. Außerdem kann es sinnvoll sein, eine private Rentenversicherung mit einer sogenannten „Beitragsbefreiung im Falle einer Berufsunfähigkeit“ auszustatten. Damit werden Deine Beiträge für die Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit nicht nur vom Versicherer übernommen, sondern je nach Ausgestaltung sogar noch weiter erhöht. Auch hierzu beraten wir Dich gern!

Erwerbsminderungsrente hinzurechnen oder nicht?

Statistisch gesehen tritt eine Erwerbsminderung sehr viel seltener ein, als eine Berufsunfähigkeit. Ist ja irgendwie auch logisch. Erwerbsunfähig bin ich, wenn ich gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann. Bei der Berufsunfähigkeit wird nur mein zuletzt ausgeübter Beruf geprüft.

Wenn ich die Erwerbsminderungsrente für den Fall der Fälle mit einkalkuliere, ist das halt echt so eine Absolute-worst-Case-Absicherung. Die funktioniert dann in dem Fall, dass ich wirklich eine Erwebsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung erhalte, sonst aber nicht. Allein schon wegen der Beiträge an die Krankenkasse. Wenn ich eine BU-Rente versichere, die nur die Lücke zwischen meinem Einkommen und der Erwerbsminderungsrente deckt, diese dann aber auch noch durch die Abzüge der Krankenkasse gekürzt wird, weil die Erwerbsminderungsrente nicht gezahlt wird… Dann habe ich was genau? Nix. Oder vielleicht ein bisschen mehr, aber eben viel zu wenig.

Deshalb kalkulieren wir die Erwerbsminderungsrente grundsätzlich nie mit ein. Wenn diese dann zusätzlich zu Deiner BU-Rente hinzukommt – super! Das wird Dich wahrscheinlich nicht stören. Aber der umgekehrte Fall wäre halt irgendwie blöd.

BU-Rente aus Versorgungswerk hinzurechnen oder nicht?

Anders als bei der Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung könnte man hier meinen, deutlich besser abgesichert zu sein. Und ja, das ist auch richtig. Es ist allerdings kein „echter, vergleichbarer“ BU-Schutz zu einer privaten BU-Rente.

Versorgungswerke leisten in der Regel nur, wenn Du zu 100 % berufsunfähig bist und gleichzeitig Deine Zulassung / Approbation zurück gibst. Es stellt also lediglich eine Absicherung „der absoluten Existenzvernichtung dar“, wie beispielsweise das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg schreibt und erläutert, warum ein Versorgungswerk eine teilweise Berufsunfähigkeit nicht abdecken kann. Denn mit einer privaten BU-Versicherung bist Du ja schon mit einer Einschränkung von mind. 50 % abgesichert.

Aber immerhin bist Du in Deinem Beruf abgesichert und nicht in „irgendeiner Tätigkeit“.

Grundsätzlich würden wir auch hier empfehlen, die mögliche BU-Rente aus einem Versorgungswerk nicht mit einzukalkulieren. Übrigens ist diese ohnehin (nahezu) voll zu versteuern, da sich diese in „Schicht 1“ befindet.

In der Praxis sieht das aber – bei hohen Absicherungen – anders aus. Ab einer gewissen Grenze rechnen die Versicherer die Rente aus dem Versorgungswerk teilweise hinzu und lassen nur weniger private Absicherung zu. Dadurch soll auf dem privaten Weg eine stabile Grundversorgung gewährleistet sein, die Statusabsicherung ab einer gewissen Grenze aber nur noch bei vollständigem Verlust der Berufsfähigkeit.

Dabei gibt es aber wieder je Versicherer unterschiedliche Regelungen und muss im einzelnen geprüft werden. Beim Versicherer „Alte Leipziger“ sieht das beispielsweise so aus:

Wie viel BU-Rente Versorgungswerk

Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, lauert zusätzlich eine große „Gefahr“ als Empfänger einer BU-Rente aus dem Versorgungswerk. Damit wirst Du bei der Krankenkasse zum freiwilligen Mitglied und musst somit auf alle Einkünfte den Beitrag auf Deine Krankenkasse bezahlen. Nicht nur auf Deine private BU-Rente musst Du dann auf jeden Fall Beitrag bezahlen, unter anderem wird Dir auch das halbe Einkommen Deines Ehemanns bzw. Deiner Ehefrau hinzugerechnet. Das kann schnell so richtig teuer werden!

Unser Tipp: auch eine BU-Rente aus dem Versorgungswerk sollte erst einmal nicht mit einkalkuliert werden. Nicht nur, dass diese in viel weniger Fällen gezahlt wird, sie ist auch voll zu versteuern und löst unter Umständen hohe Beiträge an die Krankenkasse aus. Ab einer gewissen Grenze musst Du Dir diese bei den meisten Versicherern jedoch anteilig hinzurechnen lassen.

Wie viel BU-Rente darf man versichern?

Bis hierhin haben wir schon gesehen, dass es durchaus einige Abzüge bzw. Kostenblöcke gibt, die man berücksichtigen sollte und vielleicht doch etwas mehr BU-Rente absichern sollte, als ursprünglich angenommen. Aber wie viel BU-Rente darf man versichern? 

Ein Punkt, den die Versicherer sehr unterschiedlich halten. Eine grobe Übersicht der Grenzen erhältst Du in nachfolgender Grafik. Die Grenze gilt übrigens nur bei Vertragsabschluss. Sicherst Du Dich heute bei einem Versicherer mit einer niedrigen Grenze und später bei einem weiteren Versicherer mit einer höheren Grenze ergänzend ab, ist das vollkommen in Ordnung. Auch wenn Du im Leistungsfall weniger verdienst und vielleicht unter der Grenze liegst, erhältst Du Deine abgesicherte BU-Rente ausbezahlt – vorausgesetzt die Angaben bei Vertragsabschluss haben gepasst.

Wie viel BU-Rente versichern?

Auch diese Werte gelten meist nur bis zu einem gewissen Einkommen, darüber hinaus gibt es dann weitere Begrenzungen. Gerade weil es eben noch Abzüge bei der BU-Rente gibt, empfehlen wir die Anbieter, die vom Nettoneinkommen ausgehen in der Regel nur in Kombination mit einem Versicherer, der vom Bruttoeinkommen ausgeht und eine höhere Gesamtabsicherung zulässt. Hier ist auf die richtige Vorgehensweise bei der Beantragung zu achten, um auf eine vernünftige Absicherungshöhe zu kommen, die einer späteren Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflichten auch standhält.

So machst Du es richtig

Wähle am besten einen Versicherer, der eine Absicherung von mind. 60 % vom Bruttoeinkommen zulässt und versichere diesen Wert. Damit bist Du auf alle Fälle auf der sicheren Seite. Die Folgen einer zu geringen BU-Rente wiegen auf alle Fälle deutlich schwerer, als ein paar Euro Beitrag mehr zu bezahlen.

Alle weiteren pauschalen Empfehlungen wie „80 % vom Nettoeinkommen“ helfen nicht weiter. Wenn Du nicht das Maximum an BU-Rente absichern möchtest, gehe wie folgt vor. Stelle alle Kosten, die übers Jahr gesehen so anfallen zusammen und teile sie durch zwölf Monate. Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, schlage die Kosten von ca. 18,5 % auf die BU-Rente oben drauf. Kalkuliere zusätzlich die eventuell anfallende Steuer mit ein, mit 5 – 10 % von der BU-Rente kommst Du in der Regel gut hin. Sei Dir bewusst, dass bei einer Berufsunfähigkeit auch die Rente von der Deutschen Rentenversicherung / aus Deinem Versorgungswerk unter Umständen deutlich knapper ausfallen wird und kalkuliere dies mit ein. Damit landest Du bei der BU-Rente, die auf jeden Fall abgesichert sein sollte.

Was Du sonst noch beachten solltest

Da die meisten BU-Verträge abgeschlossen werden und dann für lange Zeit nicht mehr angesehen werden, hier noch ein paar Infos, damit Du auch für die Zukunft gut gewappnet bist. Übrigens fragen wir bei Vertragsabschluss über uns zumindest einmal jährlich nach, ob die Absicherung noch Deinen Lebenssituation entspricht und stellen Dir alle Unterlagen auch in digitaler Form über unsere Kunden-App zur Verfügung, so dass diese nicht in irgendeinem Ordner verstauben 😉.

Beitragsdynamik

Bei Vertragsabschluss betrachten wir die heutige Situation. Wie viel Geld verdienst Du heute, wie hoch sind Deine Ausgaben und wie viel BU-Rente würdest Du benötigen, wenn Du heute berufsunfähig wärst?

Auch wenn wir in der Regel über Nachversicherungsoptionen die Möglichkeit haben, die Absicherung in der Zukunft ohne erneute Gesundheitsfragen zu erhöhen, ist es sinnvoll, wenn sich die BU-Rente auch laufend ein klein bisschen erhöht.

Hierfür gibt es die „Beitragsdynamik“. Damit steigt nicht nur Dein zu zahlender Beitrag von Jahr zu Jahr, sondern gleichzeitig auch die abgesicherte BU-Rente. In der Regel nimmt man hier 3 – 5 % jährliche Erhöhung. Keine Sorge, Du kannst der Erhöhung jederzeit widersprechen. Bei einigen Anbietern fällt die Erhöhung raus, wenn Du ihr drei Mal in direkter Folge widersprichst. Immer mehr gute Versicherer lassen aber ein beliebig häufiges Aussetzen nacheinander zu – hier empfehlen wir auch immer die Dynamik von 5 %. Dadurch kann sich Dein Schutz weiter erhöhen, Du musst es aber nicht annehmen.

Der Einschluss dieser Option kostet Dich keinen zusätzlichen Beitrag und sollte daher obligatorisch immer enthalten sein.

Leistungsdynamik

Die eben erklärte Beitragsdynamik greift nur solange, wie Du nicht berufsunfähig bist. In der Regel erhöht sich Deine BU-Rente im Leistungsfall zwar noch durch die Überschussbeteiligung je nach Versicherer von Jahr zu Jahr um 0 – 2,5 %, dieser Wert ist allerdings nicht garantiert. Es kann sein, dass es bis zum Eintritt des Leistungsfalls keine Erhöhung aus Überschüssen mehr gibt.

Deshalb hast Du bei den meisten Versicherern die Möglichkeit, ergänzend eine garantierte Leistungsdynamik von 0 – 3 % mit einzuschließen. Dadurch erhöht sich Deine Leistung zusätzlich zur nicht garantierten Rentenerhöhung aus Überschüssen um den vereinbarten Wert.

Warum wir den kostenpflichtigen Einschluss nicht pauschal empfehlen, kannst Du hier nachlesen. Wenn Du bei der Absicherung jedoch an die Grenze der finanziellen Angemessenheit gehst und wirklich maximale Sicherheit auch bei lang anhaltender Berufsunfähigkeit haben möchtest, solltest Du die Leistungsdynamik dazu wählen.

Fazit: Wie viel BU-Rente sollte man absichern

Wir bekommen immer mal wieder eine Anfrage, bei der der Interessent deutlich weniger als die finanzielle Angemessenheitsgrenze absichern möchte. Meist ist den Interessenten dabei nicht klar, welche Abzüge im Leistungsfall auf sie zukommen und welche Folgen das haben kann. Wenn wir alle Abzüge mit einkalkulieren und Du im Vergleich zu Deinem Einkommen so wenig ausgibst, dass Du dann noch immer mit weniger BU-Rente als der finanziellen Angemessenheitsgrenze hinkommst, ist das in Ordnung. Erfahrungsgemäß klappt das aber nicht, wenn man die Abzüge für die Krankenkasse, die Steuer sowie die Altersvorsorge mit einkalkuliert. Deshalb lautet unsere Empfehlung: so viel BU-Rente absichern, wie vom passenden Versicherer zugelassen.

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