Abstrakte und konkrete Verweisung

Die abstrakte sowie die konkrete Verweisung sind zwei wichtige Klauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier erfährst Du, was sie bedeuten und wie sie sich unterscheiden.

Abstrakte und konkrete Verweisung

Verweisung

Grundsätzlich ist mit der Verweisung gemeint, dass Dich der Versicherer im Falle einer Berufsunfähigkeit in einen anderen Beruf verweisen darf. Ob und in wie weit das geht, ist allerdings abhängig, wie die abstrakte und die konkrete Verweisung geregelt sind.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Abstrakte Verweisung

Abstrakte Verweisung bedeutet, dass Dich der Versicherer in einen anderen Beruf verweisen darf, den Du prinzipiell anhand Deiner Ausbildung, Kenntnisse oder Fähigkeiten ausüben könntest. Also unabhängig davon, ob Du diesen anderen Beruf ausübst oder nicht.

Wenn ich als Versicherungsmakler beispielsweise Probleme mit dem Sprechen bekomme und deshalb keine Kunden mehr beraten kann, könnte ich durchaus noch im Kundenservice einer Versicherung arbeiten und schriftliche Vorgänge erledigen.

Hat der Versicherer das Recht der abstrakten Verweisung, muss er in diesem Fall keine BU-Rente bezahlen, unabhängig davon, ob ich den Beruf im Kundenservice ausübe oder nicht.

Da ich mich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützen möchte, wenn ich genau meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, sollte auf die abstrakte Verweisung natürlich verzichtet werden. Allerdings gibt es heutzutage auch fast keine Versicherung bzw. kaum noch einen Tarif, bei dem der Versicherer die Möglichkeit der abstrakten Verweisung hat.

Vor 20 Jahren war die abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung noch üblich, heute ist sie fast vollständig verschwunden.

BU Ebook für Akademiker

Konkrete Verweisung

Bei der konkreten Verweisung geht es darum, ob ich im Falle einer Berufsunfähigkeit tatsächlich in einem anderen Beruf arbeite. Falls ja, hat der Versicherer unter Umständen das Recht einer konkreten Verweisung.

Regelmäßig müssen dafür folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • ich verdiene mind. 80 % meines alten Bruttoeinkommens
  • die soziale Anerkennung und Wertschätzung ist vergleichbar

Um beim Beispiel von oben zu bleiben: die soziale Anerkennung ist vermutlich vergleichbar, aber nur, wenn ich mit der Tätigkeit auch 80 % meines Einkommens als Versicherungsmakler erziele kann der Versicherer eine konkrete Verweisung ausüben.

Ob die 80 % Hürde beim Gehalt erreicht wurde, kann relativ leicht geprüft werden. Bei der sozialen Anerkennung ist dies oftmals allerdings gar nicht so leicht möglich.

In manchen Bedingungswerken wird in der Erstprüfung auf eine konkrete Verweisung verzichtet. Spätestens in der Nachprüfung erfolgt allerdings auch hier eine konkrete Verweisung, falls die Voraussetzungen vorliegen.

 

Zusammenfassung abstrakte und konkrete Verweisung

Die abstrakte und konkrete Verweisung sind Regelungen, die Du auf jeden Fall kennen solltest. Insbesondere wenn Du berufsunfähig wirst, solltest Du Dich mit der Ausgestaltung der konkreten Verweisung auseinander setzen, bevor Du eine neue Tätigkeit aufnimmst und hier gegebenenfalls die Unterstützung durch einen Versicherungsberater oder spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.

Die abstrakte und konkrete Verweisung unterscheiden sich im Wesentlichen darin, dass es bei der abstrakten Verweisung um eine Tätigkeit geht, die Du theoretisch noch ausüben könntest, und bei der konkreten Verweisung eine andere Tätigkeit tatsächlich ausübst und die gleiche soziale Anerkennung erfährst und ein vergleichbar hohes Einkommen erzielst.

Onlineberatung Versicherung

 

 

Hilf auch anderen, die passende BU-Versicherung zu finden!