BU-Glossar – Erklärungen zur BU-Versicherung

Du hast Fragen zu einzelnen Begrifflichkeiten? Verständlich, bei dem ganzen Versicherungschinesisch in den Bedingungen und Angeboten.

Wir bringen Licht ins Dunkel – Begrifflichkeiten aus der Berufsunfähigkeitsversicherung einfach erklärt.

In deinen monatlichen Beiträgen für die Versicherung sind die „Abschlusskosten“ bereits einkalkuliert. Weder für die Beratung, noch für die Beantragung fallen gesondert Kosten an. Von den Abschlusskosten bezahlt der Versicherer auch die Provision bzw. Courtage an den Vermittler.

Selbst wenn du dich nach eingehender Beratung gegen eine Absicherung entscheidest, fallen keine zusätzlichen Kosten für dich an.

Bei der abstrakten Verweisung hat der Versicherer die Möglichkeit, Dich auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, die Deinen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Unabhängig davon, ob Du dieser Tätigkeit nachgehst oder nicht und egal, ob Du eine entsprechende Stelle findest, oder nicht.

In den modernen BU-Bedingungen wird auf die abstrakte Verweisung verzichtet.

Angemessenheit bedeutet, dass jemand, der monatlich z.B. nur 1.500 EUR verdient nicht 3.000 EUR absichern soll. In der Regel besteht Angemessenheit bei einer Absicherung bis zu 70 % vom Bruttoeinkommen und wird bei Antragstellung geprüft. Wichtig ist, dass hier alle bereits bestehenden Versorgungen angegeben werden müssen.

 

Ein guter BU-Versicherer verzichtet auf eine weitere Angemessenheitsprüfung im Leistungsfall. Dies könnte sich sonst auswirken, wenn während der Vertragslaufzeit das Einkommen sinkt.

 

Für bestimmte Gruppen, beispielsweise Schüler und Studenten gelten andere Grenzen. Hiermit soll auch schon vor dem Eintritt ins Berufsleben eine vernünftige Absicherung ermöglicht werden. Üblich sind hier 1.000 – 1.500 EUR monatliche Rente.

Die Annahmequote sagt aus, wie viele der eingereichten Anträge zum Abschluss einer Versicherung angenommen wurden.

Je geringer die Quote, desto strenger ist der Versicherer bei der Prüfung der Gesundheitsfragen. Wenn du gesund bist, muss das nicht schlecht sein. Es bedeutet nur, dass der Versicherer genau hinschaut, wer sich absichern möchte.

Jeder Versicherer hat seine eigenen Annahmerichtlinien. Da kann zum Beispiel drin stehen, welche Berufe versicherbar oder auch nicht versicherbar sind, bis zu welcher Höhe du dich versichern kannst, oder bei welchen Vorerkrankungen es zu einer Ablehnung oder einem Erschwernisangebot kommt.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließt du in der Regel für viele Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte ab. Wer weiß, wie sich dein Leben in dieser Zeit verändert? Genau hierfür gibt es verschiedene Anpassungsoptionen.

 

Die meisten Versicherer bieten Möglichkeiten, die Rentenhöhe nachträgliche bei bestimmten Ereignissen (z.B. Erwerb eines Eigenheims, Heirat oder Geburt eines Kindes) ohne erneute Gesundheitsfragen zu erhöhen.

 

Aber auch der nachträgliche Wechsel in eine günstigere Berufsklasse bei einer Änderung der Berufstätigkeit kann eine Anpassungsoption sein.

Als arbeitsunfähig giltst du, wenn du infolge körperlicher oder geistiger Erkrankung vorübergehendaußerstande bist, deinen Beruf auszuüben. Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entbindet dich von deiner Arbeitspflicht.

Arbeitsunlust ist leider weder in Krankentagegeld- noch Berufsunfähigkeitsversicherungen abgesichert. Sonst hätte wohl noch deutlich mehr Menschen entsprechende Verträge 😉

Enthält deine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Arztanordnungsklausel, so kann dir dein Versicherer vorschreiben, bestimmte Behandlungen durchführen zu lassen. Kommst du dem nicht nach, kann der Versicherer die Leistung versagen.

 

Bei Verträgen ohne diese Klausel, kannst du ohne Einfluss auf die Leistung selbst entscheiden, welche Behandlungsmaßnahmen du annimmst und welche nicht.

Um Leistungen aus deiner Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen, musst du einen ärztlichen Befund einreichen sowie darlegen, weshalb du deinen Beruf infolge der Krankheit nicht mehr ausüben kannst. Nun hat der Leistungssachbearbeiter die Möglichkeit, von einem weiteren unabhängigen Arzt ein ärztliches Gutachten über deinen Gesundheitszustand anzufordern. Dies passiert in der Regel nur, wenn Zweifel bestehen.

Abhängig von der gewünschten Rentenhöhe in der Berufsunfähigkeitsversicherung, verlangen die Versicherer ein ärztliches Zeugnis. Anders als bei den normalen Gesundheitsfragen oder dem Hausarztbericht, musst du hier nochmal bei (d)einem Arzt vorstellig werden, damit er deinen aktuellen Zustand erfassen und bestätigen kann. Die für die Ausstellung des Zeugnisses entstandenen Kosten trägt in der Regel die Versicherungsgesellschaft.

Je nach Beruf verlangen die Versicherer bei bestimmten Vorerkrankungen eine Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wirst du demnach infolge einer ausgeschlossenen Erkrankung berufsunfähig, bekommst du keine Rente. Häufig hilft es, die Erkrankung sowie die genaue Tätigkeit genau darzulegen um damit zu erreichen, dass auf den Ausschluss verzichtet wird.

Der Beitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung wird aufgrund der Höhe meist monatlich bezahlt. Oftmals lohnt es sich jedoch, auf jährliche Zahlweise umzustellen. Im Beitrag sind Abschluss- und Verwaltungskosten bereits enthalten.

Unterschieden wird noch zwischen dem Bruttobeitrag und dem Nettobeitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Zu einer Beitragsbefreiung in der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es häufig im Leistungsfall oder sogar schon davor, wenn Du länger krankgeschrieben bist und die Leistungsprüfung begonnen hat.

Das bedeutet, dass Du in dieser Zeit keine Beiträge bezahlen musst.

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Die Beitragsdynamik in der Berufsunfähigkeit bedeutet, dass sowohl Dein Beitrag aber auch die Leistung jährlich oder in einem anderen vereinbarten Turnus um einen gewissen Prozentsatz steigen. Damit soll der Versicherungsschutz zusammen mit Deinem Gehalt wachsen und auch die Inflation abfangen, da ein solcher Vertrag oft über Jahrzehnte läuft.

 

Grundsätzlich kannst Du einer Dynamik immer widersprechen. Dabei ist je nach Versicherer zu prüfen, wie oft hintereinander widersprochen werden kann, bis die Dynamik ganz gestrichen wird.

 

Die dynamische Anpassung erfolgt übrigens ohne erneute Gesundheitsprüfung, somit steigt Deine Leistung selbst dann noch, wenn Du zwischenzeitlich Erkrankungen bekommen hast.

 

Solltest Du bereits eine Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, greift die Beitragsdynamik nicht, dafür aber evtl. die Leistungsdynamik.

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Je nachdem wie lange Du Deine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits hast, gibt es die Möglichkeit der dauerhaften Beitragsfreistellung. Dabei bekommst Du eine beitragsfreie BU-Rente, die jedoch deutlich reduziert wird. Die Umstellung auf dauerhafte Beitragsfreistellung sollte sorgfältig überlegt werden, da eine Wiederinkraftsetzung normalerweise nicht ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist. Bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten sollte mit dem Versicherer zuerst über eine mögliche Stundung gesprochen werden.

Auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es eine Überschussbeteiligung. Bei Antragstellung kannst Du mit den meisten Versicherern vereinbaren, die Überschüsse zu benutzen um sie von Beginn an mit dem Beitrag zu verrechnen. Dadurch zahlst Du effektiv einen geringeren Beitrag. Ausgewiesen wird Dir hierbei ein Bruttobeitrag und ein Nettobeitrag.

Die Beitragszahlungsdauer in der Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet die Anzahl der Jahre oder den Zeitraum, in dem Beiträge von Dir zu bezahlen sind. In Einzelfällen wird auch eine längere Versicherungsdauer vereinbart, dies ist allerdings die Ausnahme.

In der Berufsunfähigkeitsversicherung werden alle Berufe in verschiedene Berufsklassen klassifiziert. Dabei hat jeder Versicherer sein eigenes System. Bei den Berufsklassen geht es darum, ein gerechte Beitragsverteilung zu erreichen. Wer nur ein geringes Risiko hat, berufsunfähig zu werden, soll auch nur weniger Beiträge bezahlen und umgekehrt genauso.

Nach den meisten, aktuellen Versicherungsbedingungen giltst Du als berufsunfähig, wenn Du Deine zuletzt ausgeführte Tätigkeit krankheitsbedingt zu mehr als 50 % für mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben kannst.

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Nach den meisten aktuellen Versicherungsbedingungen giltst du als berufsunfähig, wenn du deine zuletzt ausgeführte Tatigkeit zu mehr als 50 % nicht mehr ausüben kannst.

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist kein selbständiger Vertrag, sondern eine Kopplung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung. Der Vorteil, eine Kombination abzuschließen, besteht darin, dass die Beiträge von der Altersvorsorge sobald Du berufsunfähig bist nicht mehr bezahlt werden müssen. Trotzdem baust Du Dir weiterhin deine Altersvorsorge auf. Allerdings hat die Sache auch einen Nachteil: Der Beitrag ist natürlich viel höher und wenn Du finanziell mal in eine schwierige Lage kommst oder die Altersvorsorge nicht mehr möchtest, kannst Du nur den gesamten Vertrag beitragsfrei stellen oder kündigen.

Wechselst Du Deinen Beruf, so ändert sich nicht automatisch Deine Berufsklasse. Wechselst Du zum Beispiel von einem Bürojob in einen handwerklichen, so behältst Du die günstige Berufsklasse. Und das obwohl im Versicherungsfall Deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit, also die handwerkliche, zur Prüfung zu Grunde gelegt wird.

Umgekehrt ist es allerdings leider genauso. Natürlich hast du die Möglichkeit einfach einen neuen Vertrag abzuschließen, allerdings sind die Beiträge dann oft höher, weil Du ein höheres Eintrittsalter hast und zudem musst Du eine neue Gesundheitsprüfung über Dich ergehen lassen.

 

Übrigens bieten manche Versicherer eine Wechseloption bzw. Besserstellungsgarantie. Das solltest Du auf jeden Fall dann in Betracht ziehen, wenn Du vor hast, Dich noch weiterzubilden.

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Das Bezugsrecht besagt, wer eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält. In der Regel ist ein widerrufliches Bezugsrecht vereinbart. Dies kann jederzeit geändert werden. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung eher selten. Dieses kann nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten geändert werden.

 

Außerdem gibt es getrennte Bezugsrechte im Erlebens- und im Todesfall.

Die Bonusrente ist eine Art von Überschussverwendung in der Berufsunfähigkeitsrente. Dabei werden die Überschüsse dazu verwendet, um die garantierte Rente um die Bonusrente auf eine unverbindliche Gesamtrente zu erhöhen. Sinkt die Überschussbeteiligung und somit die Gesamtrente, hast Du in der Regel die Möglichkeit den Vertrag anzupassen.

Mit dem Begriff „Bruttobeitrag“ können in der Berufsunfähigkeitsversicherung drei Dinge gemeint sein:

 

  1. Überschussverwendung (Sofort-)Beitragsverrechnung

Beim Bruttobeitrag handelt es sich um den höheren, ausgewiesenen Beitrag, der noch um die Überschüsse reduziert wird. Der tatsächlich niedrige Zahlbeitrag, wird auch Nettobeitrag genannt.

 

  1. Rürup- oder Basisrente mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Zu zahlen ist der Bruttobeitrag. Allerdings gibt es eine steuerliche Förderung und die Beiträge können (zum Teil) steuerlich abgesetzt werden. Der Beitrag nach Berücksichtigung der Steuerrückerstattung wird Nettobeitrag genannt.

 

  1. Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer Direktversicherung (Entgeltumwandlung)

Der Beitrag wird direkt vom Bruttogehalt vom Arbeitgeber an die Versicherung abgeführt. Bis zu einer gewissen Grenze sind die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei. Daher ist der Bruttobeitrag höher, als der tatsächliche (Netto) Gehaltsverzicht.

BU ist die Abkürzung für Berufsunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitsrente.

 

Aber Achtung! Sachversicherung- und Firmenspezialisten könnten mit der Abkürzung BU auch die Betriebsunterbrechungsversicherung meinen!

Die Abkürzung „BUZ“ bezeichnet die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

Da Beamte von ihrem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt werden können, ohne berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen zu sein, empfiehlt sich hier der Abschluss einer speziellen Dienstunfähigkeitsversicherung. Diese beinhaltet besondere Klauseln, die in einer normalen Berufsunfähigkeitsrente nicht enthalten sind.

Bei der Dynamik handelt es sich um eine Erhöhung.

Beachte hierzu die Unterschiede zwischen der Beitragsdynamik und der Leistungsdynamik.

Je nach Tarif erhältst Du bei bestimmten Ereignissen eine Einmalzahlung in Höhe von mehrere Monatsrenten.

Dies könnte zum Beispiel eine Starhilfe bei erstmaliger Berufsunfähigkeit sein, oder eine Wiedereingliederungshilfe wenn Du zurück in Deinen Beruf kehrst.

Beim Eintrittsalter in der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um Dein Alter, in dem Dein Vertrag begonnen hat.

Dabei kann sich das (versicherungstechnische) Eintrittsalter von Deinem tatsächlichen Eintrittsalter unterscheiden, da lediglich dein Geburtsjahr sowie das aktuelle Jahr Beachtung finden, nicht jedoch Dein genaues Geburtsdatum oder das aktuelle Datum.

Die Versicherung rechnet also 2019 (aktuelle Jahr) – 1989 (Geburtsjahr) = 30 (Eintrittsalter)

Egal, ob Du in diesem Jahr bereits Geburtstag hattest, oder nicht.

Je jünger Du bei Vertragsabschluss bist, desto günstiger ist Dein Beitrag über die gesamte Laufzeit. Zusätzlich sicherst Du Dir Deinen Gesundheitsstatus und hast länger Schutz.

 

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung legst Du schon bei Vertragsabschluss das Endalter fest, also Dein Alter in dem der Vertrag endet. Je früher der Schutz aufhört, desto günstiger ist Dein monatlicher Beitrag. Dies liegt daran, dass sich die Gefahr berufsunfähig zu werden mit steigendem Alter erhöht.

Übrigens: Wir beraten Dich gern, bei der Ermittlung des für Dich richtigen Endalters.

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Da eine Berufsunfähigkeitsversicherung oft in jungen Jahren abgeschlossen wird, der Bedarf sich aber im Laufe des Lebens ändert, bieten die meisten Versicherer zu bestimmten Ereignissen Erhöhungsoptionen/Nachversicherungsgarantien an. Bei der Erhöhungsoption kann ein weiterer Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Dabei gibt es bedingungsgemäße Begrenzungen in der hinzukommenden Höhe der Rente.

Außerdem kann der neue Schutz nicht länger vereinbart werden als der alte.

Die Anlässe, zu denen eine Erhöhung infrage kommen sind in den Bedingungen des jeweiligen Tarifs geregelt.

Häufig finden sich hier zum Beispiel:

  • Erwerb einer Immobilie
  • Abschluss Ausbildung / Studium
  • Wesentliche Gehaltssteigerung
  • Eheschließung
  • Geburt eines Kindes
  • Scheidung
  • Und viele weitere

Nachdem Du einen Antrag auf Leistung bei Deiner Versicherung eingereicht hast, beginnt die Erstprüfung. Bei dieser liegt es an Dir, Deine Berufsunfähigkeit zu beweisen. Du hast dafür zu sorgen, alle notwendigen Unterlagen zu beschaffen und einzureichen.

Tipp: Beim Abschluss über uns erhältst Du einen Gutschein für eine Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht. Die Kanzlei ist auf BU-Leistungsfälle spezialisiert und hilft Dir im oben genannten Fall!

Bei der Erstprüfung hat der Versicherer einmalig die Möglichkeit, ein befristetes Anerkenntnis auszusprechen. Nach Ablauf der Frist musst Du hier erneut einen Leistungsantrag stellen und trägst erneut die Beweislast. In guten Bedingungen wird auf ein befristetes Anerkenntnis allerdings verzichtet!

Übrigens wird hier auch geprüft, ob Deine Angaben im Antrag wahrheitsgemäß gemacht worden sind.

Bei der Erwerbsminderungsrente handelt es sich um die gesetzliche Absicherung, die in der gesetzlichen Rentenversicherung enthalten ist. Neben einer Mindestversicherungszeit von fünf Jahren, durch die insbesondere junge Arbeitnehmer und Berufseinsteiger noch keinen Schutz genießen, gibt es weitere Hürden:

Es wird allgemein geprüft, ob noch irgendeine Tätigkeit am Arbeitsmarkt ausgeführt werden kann. Auf eine andere Tätigkeit, als die zuletzt ausgeübte, kann verwiesen werden – anders als in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, in der regelmäßig lediglich der zuletzt ausgeübte Beruf zugrunde gelegt wird.

 

Zudem ist für den Erhalt der vollen Erwerbsminderungsrente eine tägliche Leistungsfähigkeit von unter 3 h Voraussetzung. Für die halbe Erwerbsminderungsrente sind es immerhin weniger als 6 h.

 

Von durchschnittlich 812 EUR voller Erwerbsminderungsrente monatlich müssen Kranken- und Pflegeversicherung, Lebensunterhalt und zudem ggf. noch Steuern bezahlt werden.

Erwerbsunfähig zu sein bedeutet, weder mit der zuletzt ausgeübten als auch mit irgendeiner anderen Tätigkeit ein Einkommen erzielen zu können. Kann ein Außendienstarbeiter beispielsweise aufgrund einer Knieverletzung kein Auto mehr fahren, ist er vielleicht berufsunfähig. Da er jedoch in einem anderen Beruf tätig werden könnte, ist er vermutlich noch lange nicht erwerbsunfähig.

In einigen Berufsunfähigkeitsversicherungen ist eine EU-Klausel enthalten. Damit erkennt der Versicherer die Leistung der Berufsunfähigkeitsrente ohne weitere Prüfung an, falls durch die gesetzliche Rentenversicherung die Erwerbsunfähigkeit festgestellt und anerkannt wurde. In der Regel sind die Maßstäbe der gesetzlichen Rentenversicherung strenger und somit ist diese Klausel sinnvoll, da dem Erkrankten hier eine doppelte Prüfung erspart bleibt.

Ab einer gewissen Rentenhöhe wird nicht nur Deine gesundheitliche, sondern auch Deine finanzielle Situation zur Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung geprüft. Dabei soll verhindert werden, dass Du Dich überversicherst. Hierzu werden Gehaltsabrechnungen oder Gewinn- und Verlustrechnungen angefragt.

Eine Form der Überschussbeteiligung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Anlage in Fonds. So wird während der Vertragslaufzeit Überschussguthaben in Fonds angespart und wird Dir bei Ablauf der Versicherung ausbezahlt.

Der Geltungsbereich in der Berufsunfähigkeitsversicherung legt fest, wo der Schutz überall gilt. Deutschland, Europa, weltweit…

Außerdem wird definiert, wie lange der Schutz im Ausland gilt.

Ein sehr wichtiger, leider oft vernachlässigter Bereich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Gesundheitsfragen. Hierbei sollte nicht nur absolut sauber alles angegeben werden, wonach gefragt wird, sondern vorab sollte auch die eigene Krankenakte recherchiert werden.

Oftmals werden „Kleinigkeiten“ als Banalitäten abgetan. Dies kann entweder von Seiten des Kunden sein, wenn sich dieser nicht vorstellen kann, dass etwas maßgeblich ist und angegeben werden muss. Leider sind es aber oft auch die Vermittler, die Sachverhalte verharmlosen, da sie den Abschluss des Vertrags nicht gefährden wollen.

Leider kommt es jedoch auch allzu oft vor, dass sich in der Krankenakte falsche Diagnosen befinden. Insbesondere der gesetzlich Krankenversichert bekommt in der Regel gar nicht mit, welche Diagnose ein Arzt gestellt hat.

Einen Grund, warum es immer wieder zu Fehldiagnosen kommt, hat der Vorstand der Techniker Krankenkasse hier sehr schön erklärt.

Ein anderer könnte sein, dass jemand einfach nur eine Krankschreibung vom Arzt haben wollte.

Dies kann unter Umständen fatale Konsequenzen haben. In den ersten zehn Jahren nach Vertragsabschluss darf die Versicherung prüfen, ob die Angaben bei Beantragung der Wahrheit entsprachen. Hierzu dürfen auch die Patientendaten bei den behandelnden Ärzten abgerufen werden. Sollte sich herausstellen, dass die Angaben im Antrag nicht gepasst haben, darf die Versicherung im schlimmsten Fall vom Vertrag zurücktreten, ist leistungsfrei und muss die bereits bezahlten Beiträge nicht zurückerstatten.

Da dies als absoluter Supargau bezeichnet werden kann,  sollte die Beantwortung der Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich mit allergrößter Sorgfalt erfolgen, auch wenn dies etwas mehr Zeit kosten wird, es möglicherweise Zuschläge oder Ausschlüsse geben wird oder eine Vertragsschließung ganz abgelehnt wird.

Zu unserer Aufgabe als Versicherungsmakler zählen wir es im Übrigen auch, bei verschiedenen Versicherern anonyme Voranfragen zu stellen. Dabei geben wir den einzelnen Versicherern auch immer nur die Angaben weiter, nach denen sie in ihrem Antrag konkret fragen.

Außerdem helfen wir Dir dabei, alle relevanten Unterlagen deiner Ärzte anzufordern.

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Damit ein Versicherer weiß, auf welches Risiko er sich einlässt, musst Du bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen beantworten. Im Anschluss führt die Risikoabteilung eine Gesundheitsprüfung durch. Hierbei kann sie lediglich auf Deine Angaben vertrauen, es können aber beispielsweise auch ein Hausarztbericht angefordert werden, oder sogar ein aktuelles ärztliches Zeugnis. Dies hängt in der Regel von der Höhe der beantragen Berufsunfähigkeitsrente ab.

Viele Versicherer verlangen ab einer gewissen Rentenhöhe oder bei bestimmten Berufen zusätzlich zu der Beantwortung der Gesundheitsfragen einen Hausarztbericht. Hierzu musst Du Dich nicht untersuchen lassen, es werden lediglich die dem Arzt bekannten Informationen abgefragt.

HIS bedeutet „Hinweis und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft“.

Wenn Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragst, melden einige Gesellschaften Deine Daten ans HIS.

Dies könnte aufgrund folgender Gründe geschehen:

  • Hohe Rente
  • Ausschlüsse aufgrund Vorerkrankung
  • Beitragszuschläge
  • Antrag wurde abgelehnt

Daher führen wir vor Abschluss immer zuerst eine anonyme Voranfrage bei den Versicherern durch, damit es zu keinen negativen Einträgen im HIS kommt.

Du kannst hier übrigens selbst einmal im Jahr kostenlos abfragen, welche Daten über Dich gespeichert wurden.

Gerade wenn Du in der Vergangenheit bereits einmal eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt hast und nun wechseln oder erweitern möchtest, solltest Du Deine gespeicherten Daten abfragen.

Die Infektionsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung gab es klassisch für medizinische Berufe, mittlerweile bieten sie viele Gesellschaften für alle Berufe an.

Im Infektionsschutzgesetz ist geregelt, dass die berufliche Tätigkeit hierdurch verboten werden kann, jedoch ist darin auch geregelt, dass ein entsprechender Ausgleich bezahlt werden muss. Die Klausel hört sich also gut an, ist in der Praxis aber eher zu vernachlässigen.

Wenn Du eine Karenzzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart hast, beginnt die Leistung erst nach Ablauf dieser Zeit. Häufig werden hier Zeiträume zwischen sechs und zwölf Monaten vereinbart um etwas Prämie zu sparen. Allerdings solltest Du dann auch ausreichend finanzielle Rücklagen haben, um diesen Zeitraum überbrücken zu können.

Bei der konkreten Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung wird geprüft, ob Du trotz BU in Deinem alten Beruf einer neuen Tätigkeit nachgehst, die Deinen Kenntnissen, Fähigkeiten und Deiner sozialen Stellung (Ansehen und Einkommen) entsprechen. Ist dies der Fall, kann die Leistung eingestellt werden.

Beim Krankengeld handelt es sich um die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit, die Du von Deiner gesetzlichen Krankenkasse nach sechs Wochen Krankheit erhältst.

Die Leistung, die Du aus einer privaten Krankenversicherung bekommst, nennt sich Krankentagegeld.

Du kannst Deine Berufsunfähigkeitsversicherung bei monatlicher Zahlweise für gewöhnlich zum Ende des nächsten Monats kündigen.

Der Versicherer hat kein außerordentliches Kündigungsrecht und kann somit nur in begründeten Fällen den Vertrag aufheben oder kündigen: Nichtzahlung, Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, …

Um beim Leistungsantrag keine Fehler zu machen, bekommst Du von uns zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung einen Gutschein für einen Fachanwalt für Versicherungsrecht, der auf BU-Leistungsfälle spezialisiert ist. Solltest Du Deine BU-Versicherung also wirklich Mal brauchen, bekommst Du professionelle Hilfe beim Ausfüllen des Leistungsantrags.

Die Leistungsdauer ist davon abhängig, bis wann Deine Versicherung läuft. Das Endalter in der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt häufig zwischen 60 und 67 Jahren.

Stell Dir vor, Du hast Deine Ausgaben gut berechnet und Dich ordentlich abgesichert. Nun tritt der Leistungsfall ein und Du erhältst Deine Rente, die Deine gesamte Ausgaben deckt. Durch die Inflation ist Deine Rente nach einigen Jahren nicht mehr das wert, was sie einmal war. Hierfür gibt es die Möglichkeit eine garantierte Rentensteigerung (Leistungsdynamik) zu vereinbaren. Beispielsweise in der Höhe von 1, 2 oder 3 % jährlich.

Die Leistungsquote sagt aus, wie viele beantragte Renten wegen Berufsunfähigkeit vom Versicherer bewilligt wurden.

Es sollte in Deinem Interesse liegen, dass es hier eine hohe Quote gibt. Allerdings wären 100 % auch nicht gut, denn dann würden die Beiträge ins Unermessliche steigen. Aufgabe des Versicherers ist es (auch im Interesse der Versichertengemeinschaft) zu prüfen, wer einen berechtigten Leistungsantrag gestellt hat und tatsächlich berufsunfähig ist.

Zu gering sollte die Quote natürlich auch nicht sein, da Du im Leistungsfall unkomplizierte Hilfe bekommen sollst, ohne dass Du das Gefühl hast um Dein Geld kämpfen zu müssen.

Gute Versicherer haben in der Regel eine Leistungsquote von mindestens 70 – 80 %.

Die Meldefrist gibt an, innerhalb welcher Zeit Du dem Versicherer mitgeteilt haben musst, dass Du berufsunfähig bist.

In modernen, guten Bedingungen wird auf eine Meldefrist verzichtet und der Versicherer leistet sogar rückwirkend. Jedoch gibt es auch Versicherer oder Tarif, insbesondere ältere, bei denen es eine Frist von ein, zwei oder drei Monaten gibt.

Unter der Mitwirkungspflicht versteht man, dass Du aktiv helfen musst, Deine Berufsfähigkeit, bzw. besser gesagt Unfähigkeit zu beurteilen. Du musst Dich, nachdem Du den Leistungsantrag eingereicht hast also darum kümmern, dem Versicherer weitere Informationen und Dokumente bereitzustellen. Auch weitere Arztbesuche können erforderlich sein. Oder die genaue Beschreibung Deines Arbeitsalltags sowie Deiner genauen Tätigkeit.

Du hast einen Leistungsantrag gestellt und dieser wurde bei der Erstprüfung auch bewilligt. Nun hat der Versicherer regelmäßig die Möglichkeit den Fortbestand der Berufsunfähigkeit zu überprüfen. In der Theorie besteht diese Möglichkeit einmal im Jahr, in der Praxis kommt dies aufgrund der hohen Kosten für die Erstellung des Gutachtens eher selten infrage.

Anders als bei der Erstprüfung, bei der Du die Beweislast trägst, liegt diese in der Nachprüfung beim Versicherer.

Da eine Berufsunfähigkeitsversicherung oft in jungen Jahren abgeschlossen wird, der Bedarf sich aber im Laufe des Lebens ändert, bieten die meisten Versicherer zu bestimmten Ereignissen Erhöhungsoptionen/Nachversicherungsgarantien an. Bei der Erhöhungsoption kann ein weiterer Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Dabei gibt es bedingungsgemäße Begrenzungen in der hinzukommenden Höhe der Rente.

Außerdem kann der neue Schutz nicht länger vereinbart werden als der alte.

Die Anlässe, zu denen eine Erhöhung infrage kommen sind in den Bedingungen des jeweiligen Tarifs geregelt.

Häufig finden sich hier zum Beispiel:

  • Erwerb einer Immobilie
  • Abschluss Ausbildung / Studium
  • Wesentliche Gehaltssteigerung
  • Eheschließung
  • Geburt eines Kindes
  • Scheidung
  • Und viele weitere

Mit dem Begriff „Nettobeitrag“ können in der Berufsunfähigkeitsversicherung drei Dinge gemeint sein:

  1. Überschussverwendung (Sofort-)Beitragsverrechnung

Beim Nettobeitrag handelt es sich um den niedrigeren, ausgewiesenen Beitrag, der bereits um die Überschüsse reduziert wurde. Der höhere Beitrag wird Bruttobeitrag. In der Theorie kann der Nettobeitrag aufgrund fallender Überschüsse bis zu diesem Beitrag steigen. Dies kommt allerdings nur sehr selten vor.

  1. Rürup- oder Basisrente mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Zu zahlen ist der Bruttobeitrag. Allerdings gibt es eine steuerliche Förderung und die Beiträge können (zum Teil) steuerlich abgesetzt werden. Der Beitrag nach Berücksichtigung der Steuerrückerstattung wird Nettobeitrag genannt.

  1. Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer Direktversicherung (Entgeltumwandlung)

Der Beitrag wird direkt vom Bruttogehalt vom Arbeitgeber an die Versicherung abgeführt. Bis zu einer gewissen Grenze sind die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Nettobeitrag ist der Betrag, der Dir am Ende tatsächlich von Deinem Nettogehalt fehlt.

Mit Obliegenheiten sind deine Pflichten gemeint. Dies können zum Beispiel sein:

  • Wahrheitsgemäße Angaben
  • Einreichung von Unterlagen
  • Mitwirkungspflichten
  • Beitragszahlung

Obliegenheitsverletzungen können zur Leistungsfreiheit führen.

Bei der Police, Versicherungspolice oder dem Versicherungsschein handelt es sich um die Vertragsunterlagen, die Du nach Abschluss von der Versicherung erhältst. Sie bestätigen Deinen Versicherungsschutz und weisen sowohl Beitrag als auch die Leistungen aus.

Beim Probeantrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird ein vollständig ausgefüllter Antrag inkl. all Deiner Daten „zur Probe“ bei einem Versicherer eingereicht. Dies wird zur Risikoprüfung gemacht, um Deine Versicherbarkeit zu prüfen. Da es sich hierbei um keine offizielle Beantragung handelt, kann auch keine „Ablehnung“ erfolgen. Abgelehnte Anträge musst Du bei anderen Versicherern bei der Beantragung nämlich immer angeben.

Besser ist allerdings eine anonyme Voranfrage. Auch hierbei halten wir uns exakt an die Gesundheitsfragen des jeweiligen Versicherers um die alles rechtmäßig, aber auch nicht mehr als notwendig anzugeben.

Der Prognosezeitraum in der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt an, wie lange Du voraussichtlich krankheitsbedingt außerstande sein musst, arbeiten zu können. Bei älteren Bedingungswerken gibt es Fristen von bis zu drei Jahren. In der Regel wird der Arzt jedoch keine solch lange Zeit prognostizieren. Heute haben sich in guten Bedingungswerken sechs Monate als Prognosezeitraum durchgesetzt.

Die Prozessquote eines Berufsunfähigkeitsversicherer zeigt Dir, wie oft er sich zu Unrecht gerichtlich gegen Leistungsanträge von Versicherten zur Wehr setzt. Natürlich kommt es immer Mal wieder zu Klagen. Schließlich würden die Beiträge in die Höhe schießen, wenn jeder Leistungsantrag genehmigt werden würde. Da die Prozessquote aber zeigt, wie oft ein Versicherer verliert, kann man im Vorfeld Versicherer aussortieren, die nach „kategorische Leistungsverweigerer“ aussehen.

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung musst Du die Rentenhöhe bestimmen. Je höher die monatliche Rente, desto mehr kostet die Versicherung. Doch Du solltest die Rentenhöhe auf keinen Fall nur vom Beitrag abhängig machen, sondern von Deinem tatsächlichen Bedarf.

Die Rentenhöhe muss auch zu Deinem Einkommen passen, wobei 1.000 EUR monatliche Rente immer gehen. Darüber hinaus gibt es Grenzen.

Beachte, dass Du mit der Rente Deine gesamten Ausgaben decken können musst und Du davon ggf. auch Deine Krankenversicherung zu 100 % selbst bezahlen musst. Außerdem können Steuern anfallen.

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Ein Risikozuschlag bedeutet, dass Du aufgrund individueller Merkmale für die Berufsunfähigkeitsversicherung mehr bezahlen musst, als normal. Dies kann aus gesundheitlichen Gründen sein, aufgrund gefährlicher Hobbys oder gefährlichen Tätigkeiten während der Arbeit.

Beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es elementar wichtig, vollständig wahrheitsgemäße Angaben zu machen! Stellt der Versicherer im Rahmen einer Leistungsfallprüfung innerhalb der ersten fünf Jahre fest, dass die Angaben im Antrag nicht richtig waren, so kann er vom Vertrag zurücktreten.

Wurden vorsätzlich oder arglistig falsche Angaben gemacht, so verlängert sich die Frist sogar auf zehn Jahre!

Besonders ärgerlich: Nicht nur, dass Du in solch einem Fall keine Leistungen von Deiner Versicherung erhältst, Du bekommst auch keine Beiträge zurück!

Deshalb lass Dir niemals einreden, eine bestimmte Angabe „wäre nicht so wichtig und man könne diese weglassen“.

Je nach Bedingungswerk hast Du auch einen Anspruch auf rückwirkende Leistungen. Stellst Du zum Beispiel erst verspätet einen Antrag auf Leistung und bist bereits einige Zeit berufsunfähig, so bekommst Du bei guten Bedingungen auch rückwirkend die Leistung ausbezahlt.

SBU steht für Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung, das Gegenteil der BUZ.

Bei der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich, wie der Name schon sagt, um einen eigenständigen Vertrag. Hierbei wird nur das Risiko der Berufsunfähigkeit abgedeckt. Dies ist heute die übliche Form der Absicherung.

Das Gegenteil wäre die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

Bei der Sofortbeitragsverrechnung in der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine Art der Überschussbeteiligung. Die Überschüsse werden dazu verwendet, um Deinen Beitrag vom ersten Tag an zu reduzieren. Du bekommst einen Brutto- und Nettobeitrag (Zahlbeitrag) ausgewiesen. Sollten die Überschüsse einmal sinken, könnte Deine Zahlbeitrag bis zum Bruttobeitrag steigen.

Bei privaten BU-Renten (Schicht 3) erfolgt die Besteuerung nach § 55 EStDV. Hierbei wird nur der Ertragsanteil besteuert. Dieser ist höher, je länger der Vertrag noch läuft. Als grobe Faustformel kann man sagen, dass pro Jahr, das der Vertrag bei Leistung noch läuft, 1% Ertragsanteil der Rente versteuert werden muss.

Bist Du beispielsweise 33 Jahre alt bei Eintritt der BU und Dein Vertrag läuft, bis Du 67 Jahre alt wirst, so musst Du 34 % der Rente versteuern. Bei einer Rente von 1.000 EUR wären dies 340 EUR monatlich, sofern Du keine weiteren Einkünfte hast, fällt dies unter den monatlichen Steuerfreibetrag (784 EUR in 2020) und Du musst keine Steuern auf Deine BU-Rente bezahlen.

Das Thema Steuern wird in der Regel nur relevant, wenn Du eine sehr hohe BU-Rente hast und auch relativ jung berufsunfähig wirst, oder auch im Falle der Berufsunfähigkeit weitere Einnahmen hast.

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Da „Student“ kein Beruf ist, gibt es in den Bedingungen die sogenannten „Studenten-Klauseln“. Hier wird geregelt, wie eine Berufsunfähigkeit noch während des Studiums beurteilt wird. Die Bedingungen der einzelnen Anbieter unterscheiden sich teilweise extrem. Wenn Du auch während des Studiums auf einen umfassenden Schutz wert legst, solltest Du auf diesen Punkt achten!

Damit Du Deinen wertvollen Schutz im Falle eines finanziellen Engpasses nicht aufgeben musst, gibt es die Möglichkeit der Stundung. Das bedeutet, dass Dein voller Schutz erhalten bleibt, Du aber keine Beiträge für einen gewissen Zeitraum bezahlen musst. Teilweise müssen die Beiträge mit Zinsen zurückbezahlt werden, teilweise ohne und teilweise können Sie auch mit Überschussguthaben verrechnet werden. Das kommt immer auf die genaue Situation und Deinen Vertag an.

Aber wichtig zu wissen: es gibt oft eine Lösung, ohne dass Du Deinen Vertrag gleich kündigen musst!

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Auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es meist eine Überschussbeteiligung. Überschüsse entstehen großteils dadurch, dass der Versicherer sehr vorsichtig die Beiträge kalkuliert. Er geht zum Beispiel davon aus, dass jeder Dritte berufsunfähig wird. Wenn in der Praxis nun aber nur jeder Vierte berufsunfähig wird, entsteht ein Überschuss.

Dieser Überschuss kommt Dir in Form der Überschussbeteiligung zugute.

Siehe hierzu auch: Sofortbeitragsverrechnung, Bonusrente, Verzinsliche Ansammlung, Fonds

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Bei der versicherten Person (VP) in der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um die Person, bei deren Eintritt der Berufsunfähigkeit die Rente bezahlt wird.

Siehe auch: Versicherungsnehmer

Der Versicherungsbeginn in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel der 01. eines Monats. Ab diesem Zeitpunkt greift der Versicherungsschutz. Eine Wartezeit gibt es nicht.

Beim Versicherungsnehmer (VN) in der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um den Vertragspartner des Versicherers. Es muss sich nicht zwangsläufig gleichzeitig um die versicherte Person handeln!

Klassisches Beispiel für eine Abweichung: Der Vater (VN) schließt für seine minderjährige Tochter (VP) eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab.

Siehe auch: Versicherte Person.

Der Versicherungsschein dokumentiert Deinen Versicherungsschutz in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Diesen erhältst Du, nachdem Dein Antrag geprüft wurde. Damit bestätigt der Versicherer die Annahme des Vertrags.

Synonym: Police, Versicherungspolice

Mit Versorgungslücke bei der Absicherung der Arbeitskraft über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel die Lücke zwischen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und dem Nettoeinkommen gemeint. Die Sache hat nur zwei Haken:

  1. Oftmals wird die BU-Rente bezahlt, die Erwerbsminderung aber nicht anerkannt
  2. Nicht immer muss das komplette Nettoeinkommen abgesichert werden, wichtig ist zumindest die Höhe der Ausgaben im Falle einer BU

Die Versorgungslücke sollte daher ohne Einbeziehung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente kalkuliert werden und mindestens die gesamten Ausgaben umfassen, die auch im Falle einer Berufsunfähigkeit weiter anfallen.

Im Gesamtbeitrag für Deine Berufsunfähigkeitsrente sind Verwaltungskosten mit einkalkuliert. Die genaue Höhe dieser Kosten findest Du vor Vertragsabschluss auch immer im Produktinformationsblatt. Die Verwaltungskosten sind zum Beispiel für den Versand der jährlichen Mitteilung, für die Vertragsführung, die regelmäßige Abbuchung der Beiträge…

Diese Kosten musst Du nicht separat bezahlen, sondern sie sind bereits im Beitrag enthalten!

Zuerst einmal muss zwischen der abstrakten und der konkreten Verweisung (siehe oben) in der Berufsunfähigkeitsversicherung unterschieden werden.

In den allermeisten modernen Bedingungen verzichtet der Versicherer auf die abstrakte Verweisung. Oftmals auch auf die konkrete Verweisung in der Erstprüfung, aber spätestens bei der Nachprüfung wird auch hierauf nicht mehr verzichtet.

Bei der verzinslichen Ansammlung handelt es sich um eine Art der Überschussbeteiligung in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Überschüsse werden im Hintergrund wie auf einem Sparbuch angesammelt und verzinst. Am Ende der Laufzeit bekommst Du dieses Kapital ausbezahlt.

Im Rahmen einer Voranfrage kann mit dem Versicherer vor Antragstellung geklärt werden, ob und zu welchen Bedingungen Du angenommen wirst. Wir führen in der Regel anonyme Voranfragen durch, also ohne Deine persönlichen Daten weiterzugeben. Ab einem gewissen Alter können nur noch die wenigstens alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß mit „nein“ beantworten. Daher sollte von einer Antragstellung ohne Voranfrage abgesehen werden, wenn mindestens eine der Fragen mit „ja“ beantwortet worden ist.

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Vorerkrankungen müssen bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsversicherung zwingend angegeben werden, sofern sie in die abgefragten Zeiträume fallen. Auch dann, wenn es sich nur um eine „Kleinigkeit“ handelte oder bereits vollständig ausgeheilt ist.

Das BU-Glossar wird nach und nach erweitert!

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Mit Vorsatz kann in der Berufsunfähigkeitsversicherung gemeint sein, dass vorsätzlich falsche Angaben bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen gemacht wurden. Es kann aber auch eine vorsätzliche Tat gemeint sein, mit dem eine Gesundheitsschädigung willentlich herbeigeführt wurde, um eine Leistung zu beantragen. Vorsatz ist ein Ausschluss in den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wenn Du eine neue BU-Versicherung beantragst und bereits einen bestehenden Vertrag hast, musst Du dies im Antrag mitteilen.

Siehe auch: Angemessenheit, finanzielle Situation

Die vorvertragliche Anzeigepflicht (VVA) in der Berufsunfähigkeitsversicherung, meint die Pflicht des Antragstellers, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

Innerhalb der ersten zehn Jahr nach Vertragsabschluss kann der Versicherer im Leistungsfall prüfen, ob bei Antragstellung wahrheitsgemäße Angaben gemacht wurden. Übrigens wird das auch jeder Versicherer tun! Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Wurden hier Angaben „vergessen“, kann der Versicherer wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten ab Beginn vom Vertrag zurücktreten. Dann bekommst Du nicht nur keine BU-Rente, sondern hast auch für die Zukunft keinen Schutz mehr und hast jahrelang unnötig Beiträge einbezahlt, die Du nicht zurückerhältst.

Auf die Einhaltung der vorvertraglichen Anzeigepflicht sollte daher penibel genau geachtet werden. Sollte Dir ein Vermittler etwas anderes erzählen, weißt Du sicher, an der falschen Stelle zu sein!

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Bei vielen Versicherungen gibt es eine Wartezeit. Also eine gewisse Zeit nach Vertragsbeginn, in der keine Leistung erbracht wird. In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es keine Wartezeit. Dafür gibt es bei Antragstellung eine gründliche Gesundheitsprüfung.

In der Berufsunfähigkeitsversicherung hast Du die Möglichkeit, den Vertrag 30 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Du solltest im Schreiben auf die Rücküberweisung des Erstbeitrags hinweisen. Um nachzuweisen, dass Du den Widerruf rechtzeitig verschickt hast, empfehle ich Dir den Versand via Fax mit Sendebestätigung oder per Einschreiben.