Versicherung Maklervollmacht und Maklervertrag

Alle Infos zu den Dokumenten Maklervollmacht und Maklervertrag sowie der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung.

Maklervollmacht

Einleitung Maklervollmacht und Maklervertrag

Immer wieder fragen Kunden oder oftmals auch Interessenten, was es mit der Maklervollmacht und dem Maklervertrag auf sich hat. Gerade bei der Maklervollmacht sind viele verunsichert, aufgrund der umfassenden „Erlaubnis“, die sie dem Versicherungsmakler erteilen.

Deshalb erhältst Du hier alle Infos zu den jeweiligen Dokumenten und erfährst, weshalb diese notwendig sind.

Zunächst ist hierzu noch wichtig, dass Du den Unterschied zwischen einem Versicherungsvertreter und einem Versicherungsmakler verstanden hast. Hier geht es nicht nur darum, dass ein Versicherungsmakler ein größeres Angebot an Versicherern hat, sondern auch, wer in wessen Interesse agiert.

Während der Versicherungsvertreter einen Arbeits- oder Handelsvertretervertrag mit einer Versicherungsgesellschaft hat und daher deren Interessen zu vertreten hat, wird ein Versicherungsmakler von Dir beauftragt und hat in Deinem Interesse zu handeln. Der Versicherungsmakler dient dabei als Dein Sachverwalter. Ähnlich wie ein Steuerberater beauftragt wird, Deine steuerlichen Angelegenheiten zu verwalten, hat der Versicherungsmakler den Auftrag, Deine Versicherungen zu regeln. Und genau hier kommen Vollmacht und Maklervertrag ins Spiel.

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Kosten Maklerauftrag

Der Maklerauftrag kostet Dich in der Regel kein Geld und ist somit vollkommen kostenlos für Dich. Auch wenn wir Deine bestehenden Versicherungen in unsere Betreuung übernehmen, ohne diese zu ändern, bleiben die Konditionen gleich und Du musst hierfür nichts bezahlen. Das übernimmt die jeweilige Versicherung in Form einer Courtage. Das gilt übrigens auch, wenn Du Deine Versicherung beispielsweise über ein Vergleichsportal im Internet abgeschlossen hast.

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung kennst Du mittlerweile sicher aus vielen Geschäften. Bei der Bank, beim Arzt, überall wo Deine Daten gespeichert und verarbeitet werden, ist eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung erforderlich.

Letztendlich wird hier der Umfang geregelt, was mit Deinen Daten gemacht werden darf. Gerade wenn es um solche sensible Daten wie Gehalts- oder Gesundheitsdaten geht, hat eine vertrauliche Verwendung und klare Regelung hierzu absolute Priorität.

Die meisten Versicherungsmakler arbeiten mit Maklerpools zusammen. Dadurch ist eine große Angebotsvielfalt für Dich möglich und dem Makler stehen verschiedene Softwarelösungen zur Verfügung. Da der Makler das Geschäft über solche Pools einreicht, erhalten diese natürlich auch Deine Daten. Auch damit der Makler eine Urlaubsvertretung oder einen Nachfolger beauftragen darf, ist eine entsprechende Regelung in der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung erforderlich.

Und letztendlich werden Deine Daten natürlich auch an den jeweiligen Versicherer weitergegeben, wenn Du Dich für einen Abschluss bei diesem entscheidest. Bei uns erfolgen Voranfragen zur Versicherbarkeit anonym und Deine Daten werden erst bei Vertragsabschluss weitergegeben. In absoluten Ausnahmefällen ist aber ein Anfrage mit den persönlichen Daten erforderlich, weshalb die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung auch vorsieht – in diesem Fall wirst Du aber in jedem Fall vorher darüber informiert!

Auch wenn Du damit Dein Einverständnis gibst, dass Deine Daten gespeichert und verarbeitet werden dürfen, ist eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung ein gutes Zeichen – daran erkennst Du, ob ein Vermittler das Thema ernst nimmt. Nur weil ein Vermittler auf eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung verzichtet, bedeutet das nämlich nicht, dass er sensibel mit Deinen Daten umgeht.

Maklervollmacht

Die Maklervollmacht kann erst einmal abschreckend wirken. Hiermit erlaubst Du Dem Versicherungsmakler nicht nur Auskünfte von entsprechenden Stellen einzuholen, sondern auch Verträge für Dich zu ändern, kündigen und abzuschließen.

Die Maklervollmacht bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler. Denn anders als ein Versicherungsvertreter steht er rechtlich auf Deiner Seite und hat Deine Interessen zu vertreten. Um sich vor den jeweiligen Gesellschaften zu legitimieren und in Deinem Auftrag handeln zu dürfen, benötigt er hierfür eine von Dir erteilte Maklervollmacht.

Maklervollmacht

Grundsätzlich wird ein von Dir beauftragter Versicherungsmakler nichts unternehmen, was nicht in Deinem Interesse ist und vorher nicht mit Dir abgesprochen war. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet Deine Interessen zu wahren. Außerdem ist auch nur so eine lange, vertrauensvolle Geschäftsbeziehung möglich und sollte im Interesse beider Seiten liegen.

Außerdem darf er hiermit auch Untervollmachten erteilen, zum Beispiel zur Zusammenarbeit mit Maklerpools. In der oben gezeigten Maklervollmacht sind beispielsweise die Pools „blau direkt“ und „WIFO“ namentlich aufgeführt. Diese wickeln im Hintergrund das Geschäft ab, kümmern sich um die Anbindung zu möglichst vielen Versicherern und stellen nützliche Software bereit. Deshalb kann es auch sein, dass Du auf Deinen Vertragsunterlagen als Ansprechpartner „blau direkt“ findest. Bitte wende Dich jedoch immer direkt an uns, da „blau direkt“ wie gesagt nur im Hintergrund agiert.

Maklervertrag Versicherung

Im Rahmen des Maklervertrags werden sowohl Deine Rechte und Pflichten, sowie auch die des Versicherungsmaklers geregelt. Außerdem wird hier der Umfang der zu betreuenden Versicherungsarten geregelt. Das kann sich zum Beispiel nur auf die Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen, wir können uns jedoch auch um weitere und sogar Deine bestehenden Versicherungsverträge kümmern.

Außerdem wird im Maklervertrag geregelt, ob nur Versicherer vermittelt werden, die regulär mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten oder auch mit Direktversicherern oder im Ausland niedergelassenen Versicherern.

Im Maklervertrag ist geregelt, dass wir uns als Versicherungsmakler dazu verpflichten, den passenden und optimalen Schutz für Dich zu finden und stets aktuell zu halten. Hierzu informieren wir Dich, wenn es wichtige Änderungen gibt und besprechen mit Dir, ob es neue oder bessere Möglichkeiten gibt.

Tipp: Wenn Du unsere kostenlose Kunden-App „simplr“ nutzt, bekommst Du bei bestimmten Verträgen (zum Beispiel der Hausrat-, Privathaftpflicht- und der KFZ-Versicherung) einmal im Jahr automatisch eine Mitteilung, ob es bessere Angebot gibt. Hierbei wird berücksichtigt, dass Du von den Leistungen nicht schlechter gestellt wirst! Du hast dann die Wahl alles beim alten zu belassen, mit uns über die Angebote zu sprechen oder per Knopfdruck die Versicherung zu wechseln.

Damit wir Deine Versicherung aktuell halten können, sind wir auf Deine Mithilfe angewiesen! Daher musst Du uns bei Änderungen, die Deine Versicherungen betreffen, entsprechend informieren! Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (aber auch für einige weitere Themen) wäre das zum Beispiel in folgenden Fällen wichtig:

  • Jobwechsel (im bestehenden Vertrag kann es nur günstiger werden, evtl. ist aber auch mehr BU-Rente notwendig)
  • Gehaltssteigerung
  • Heirat
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Erwerb einer Immobilie
  • Scheidung

Daraufhin können wir eine Empfehlung abgeben und besprechen, ob wir etwas anpassen müssen oder alles beim alten bleiben kann.

Im Maklervertrag ist außerdem die Art der Vergütung geregelt. Wir arbeiten in der Regel auf Basis einer Courtagevereinbarung mit den Versicherern, so dass sowohl die Beratung als auch die laufenden Betreuung dank Bestandspflege, die wir von den Versicherern erhalten, für Dich vollkommen kostenlos ist und wir von den Versicherern auch vergütet werden, ohne dass Du ständig Deine Versicherung wechseln musst. Bei bestimmten Versicherungen, wie auch der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten wir bei Vertragsabschluss für den erhöhten Aufwand bei Einrichtung des Vertrag zusätzlich eine Abschlusscourtage vom Versicherer – diese im Beitrag enthalten und Du zahlst nicht mehr, wie bei Check 25 & Co.

Kurzum: So lange Du uns als zufriedener Kunde erhalten bleibst, verdienen wir durch die laufenden Bestandscourtage, die wir vom Versicherer direkt erhalten Geld, ohne dass Du mehr bezahlen musst.

Im Gegenzug verpflichten wir uns dazu, Dich gut zu betreuen, Deine Verträge zu pflegen und aktuell zu halten und Dich auf Wunsch auch ausführlich zu beraten – ganz ohne Mehrkosten für Dich.

Kündigung Maklerauftrag

Selbstverständlich kannst Du den Maklerauftrag jederzeit kündigen. Da wir davon überzeugt sind, dass nur ein glücklicher Kunde auch ein guter Kunde ist, verzichten wir auch auf jegliche Kündigungsfrist im Maklervertrag. Natürlich sind wir in diesem Fall an Deinem Feedback interessiert und was wir verbessern können. Das ist aber keine Voraussetzung für eine Kündigung, diese ist auch ohne Angaben von Gründen möglich und wird Dir kurzfristig bestätigt.

Wie Maklerauftrag erteilen?

Wenn Du uns nun mit der Betreuung Deiner Versicherungen beauftragen möchtest, hast Du folgende Möglichkeiten:

Die meisten Kunden erteilen uns den Maklerauftrag papierlos. Hierzu erhältst Du zum Unterschreiben einen Link. Hier kannst Du auswählen, ob Du die Unterlagen ausdrucken oder via Finger auf dem Smartphone oder Tablet unterschreiben möchtest. Im Anschluss stehen Dir die unterschriebenen Unterlagen auch sofort in Deinem Kundenordner in simplr zur allzeitigen Einsicht bereit.

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