🏫 Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder ab 6 Jahren – die Golden BU der LV 1871 im Praxis-Check

🏫 Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder ab 6 Jahren – die Golden BU der LV 1871 im Praxis-Check

Stell Dir vor, Dein Kind ist gerade eingeschult. Die Schultüte liegt noch auf dem Regal, der erste Ranzen wird stolz getragen, und alles dreht sich um Lesen, Rechnen und Freundschaften. In dieser Phase denken die wenigsten Eltern an Versicherungen – schon gar nicht an eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Und doch: Gerade jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um einen entscheidenden Schritt für die Zukunft Deines Kindes zu gehen.

🏫 Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder ab 6 Jahren – die Golden BU der LV 1871 im Praxis-Check
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🧊 Gesundheit einfrieren – klingt technisch, ist aber genial

Denn was viele nicht wissen: Je früher eine BU abgeschlossen wird, desto besser ist in der Regel der Gesundheitszustand. Allergien? Kommen oft erst später. Rückenprobleme oder psychische Belastungen? Meist erst in der Jugend. Mit einem BU-Abschluss ab 6 Jahren wird der Gesundheitszustand von heute „eingefroren“ – selbst wenn in ein paar Jahren etwas dazukommt.

Einmal angenommen: Dein Kind entwickelt mit 12 Jahren Asthma oder mit 14 Jahren eine psychische Belastung. Ein BU-Abschluss wäre dann oft nicht mehr möglich – oder nur mit Ausschlüssen oder Zuschlägen. Der frühe Abschluss schützt also nicht nur finanziell, sondern auch medizinisch.

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🧠 Was Eltern oft bereuen – Erfahrungen aus der Beratung

Wir erleben es in der Beratung täglich: Erwachsene, die keine BU mehr bekommen – oder nur noch mit Ausschlüssen. Oder zu teuer. Oder mit einer so eingeschränkten Auswahl, dass man am liebsten gleich wieder aufgeben möchte. Und dann kommt die Frage: „Warum hat mir das damals niemand gesagt?“

Die Antwort: Heute wissen wir es besser. Und genau deshalb gibt es mittlerweile BU-Tarife, die schon ab 6 Jahren abschließbar sind – wie die Golden BU der LV 1871.

⏰ Absichern, bevor es zu spät ist

Eine frühe BU schafft Freiheit. Denn wer später in einen kreativen, sozialen oder körperlich fordernden Beruf will – oder einfach die Welt entdecken möchte – hat mit einer guten BU den Rücken frei.

Stell Dir zwei Jugendliche vor:

  • Kind A, 6 Jahre alt, Eltern haben eine BU abgeschlossen.
  • Kind B, 15 Jahre alt, will jetzt eine BU – hat aber bereits Knieprobleme und spielt Kaderfußball.

Ergebnis: Kind A kann die Rente später erhöhen – egal welchen Beruf es wählt. Kind B bekommt vielleicht keine BU mehr oder nur mit Einschränkungen. Und das, obwohl beide das Gleiche wollen: Sicherheit im Leben.

📊 Was kostet eine Schüler-BU? Und warum Kinder nicht automatisch „günstig“ sind

Viele Eltern gehen davon aus, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder besonders günstig sein müsste. Schließlich: Sie sind gesund, haben (noch) keinen Beruf und verursachen kaum Risiko, oder?

Tatsächlich ist das nur die halbe Wahrheit. Denn der Beitrag bei einer BU richtet sich nicht nur nach Alter und Gesundheitszustand – sondern vor allem nach der eingestuften Berufsgruppe. Und hier zeigt sich bei Schülern ein ganz eigener Mechanismus.

💰 Aktuelle Beiträge der LV 1871 Schüler BU im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Beiträge der Golden BU der LV 1871 (Stand 2025) für eine BU-Rente von 1.000 € bis zum 67. Lebensjahr – jeweils ohne Zusatzoptionen:

EintrittsalterMonatlicher Beitrag (1.000 € BU-Rente, bis 67)
6 Jahre (Grundschule)46,00 €
10 Jahre (Gymnasium)34,32 €
15 Jahre (Oberstufe)34,00 €

Was hier schnell auffällt: Je höher die Schulform, desto niedriger der Beitrag. Aber das liegt nicht an der kürzeren Vertragslaufzeit – sondern an einer besseren Berufsgruppeneinstufung.

🏫 Warum sind Grundschüler am teuersten in der BU-Versicherung?

Der Grund liegt im offenen Risiko:

Ein Grundschulkind kann später alles werden – auch Berufe mit hohen körperlichen oder psychischen Anforderungen.

Deshalb wird in diesem Alter die niedrigste Schüler-Berufsgruppe angesetzt. Das Gymnasium mit 10 Jahren signalisiert bereits eine akademischere Laufbahn – und damit eine bessere Risikoeinstufung.
Noch günstiger wird es in der gymnasialen Oberstufe, weil sich die Perspektive weiter konkretisiert – etwa in Richtung Studium oder Büroberuf.

Diese Logik zieht sich durch die gesamte BU-Welt: Je höher und stabiler die Schul- oder Ausbildungssituation, desto günstiger wird die Einstufung.

🔁 Besserstellungsoption: Wenn sich der Weg klärt, sinkt der Beitrag

Und jetzt kommt ein echter Vorteil der Golden BU:

Wenn das Kind im Laufe der Schulzeit z. B. auf ein Gymnasium oder in die Oberstufe wechselt, kann der Vertrag günstiger gestellt werden – ganz ohne neue Gesundheitsprüfung.

Das bedeutet konkret:

  • Beitrag sinkt
  • Versicherungsschutz bleibt unverändert bestehen
  • Keine neue Risikoprüfung nötig

Eltern können damit mit 6 Jahren starten – und trotzdem von der später besseren Berufsgruppe nachträglich profitieren.

🧮 Das Beste aus beiden Welten: Früh starten & später besserstellen

Wer früh abschließt, zahlt zunächst etwas mehr – hat dafür aber zwei wichtige Vorteile in der Hand:

  1. Günstiges Eintrittsalter:
    Der Beitrag ist grundsätzlich niedriger, weil das Alter bei Vertragsbeginn zählt – und das bleibt ein Leben lang erhalten.
  2. Spätere Besserstellung:
    Wenn das Kind z. B. mit 10 Jahren ins Gymnasium oder mit 15 in die Oberstufe wechselt, kann der Beitrag angepasst werden – ohne Nachteile.

💡 Kombiniert man beides, entsteht ein extrem stabiler und günstiger Langzeitvertrag – mit voller Nachversicherungsfähigkeit und günstiger Risikobasis.

🔝 Die LV 1871 – Einer der besten Anbieter für die BU-Versicherung bei Kindern und Schülern

Wenn Du für Dein Kind eine Berufsunfähigkeitsversicherung suchst, stehst Du vor einer wichtigen Entscheidung: Welchem Anbieter kannst Du vertrauen? Denn eine BU für Kinder oder Schüler läuft oft über Jahrzehnte – und muss dann auch wirklich halten, was sie heute verspricht.

BU-Versicherung für Kinder – mit einem echten Spezialisten

Die LV 1871 zählt seit Jahren zu den führenden BU-Versicherern in Deutschland. Sie ist kein Konzern mit Hunderten Produkten, sondern fokussiert sich gezielt auf zwei Dinge: Arbeitskraftabsicherung und Altersvorsorge. Und genau das brauchen Kinder und Schüler heute – wenn Eltern vorausschauend denken.

Was macht die Golden BU der LV 1871 besonders?

  • Sie ist aktuell die einzige echte BU-Versicherung, die bereits ab dem 6. Lebensjahr abgeschlossen werden kann.
  • Sie bietet auch bei Schülern eine faire Annahme, transparente Bedingungen und viele spätere Nachversicherungsoptionen ohne neue Risikoprüfung.
  • Die LV 1871 verzichtet auf Tricks wie schwammige Verweisungsklauseln oder versteckte Einschränkungen.

🤝 Kein Aktionärsdruck – das Kind steht im Mittelpunkt

Ein großer Vorteil: Die LV 1871 ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). Das bedeutet: Sie gehört nicht anonymen Aktionären, sondern den Versicherten selbst. Gewinne werden also nicht an Investoren ausgeschüttet, sondern fließen zurück in überschussbeteiligte Verträge – und das spüren Eltern langfristig in besseren Konditionen.

Gerade bei einer BU-Versicherung für Schüler, die 60 Jahre oder länger laufen kann, ist das ein wichtiges Kriterium: Stabilität, Fairness und Kundenorientierung.

🧾 Bewertung aus der Praxis

Als Elternteil würde ich mir jetzt die Frage stellen: Nur weil Golden BU der LV 1871 derzeit die einzige BU-Versicherung ist, die man für Schüler ab sechs Jahren abschließen kann – sollte ich das wirklich tun? Ist die LV 1871 BU-Versicherung für Schüler unabhängig von der frühen Abschlussoption eine gute Wahl?

Die ganz klare Antwort lautet: Ja, definitiv! Auch für Schüler ab zehn oder fünfzehn Jahren, für die es dann schon einige weitere Möglichkeiten gibt, empfehlen wir sehr gern das Produkt der LV 1871. Und auch darüber hinaus auch für Eltern bzw. Erwachsene: die LV 1871 ist in Sachen BU-Versicherungen einfach eine top Wahl!

🔗 Hier kannst Du übrigens auch in unserem umfangreichen BU-Test nachlesen, wie es um die Bedingungen die LV 1871 BU-Versicherung bestellt ist.

Dennoch möchten wir Dir auch die Grenzen und Einschränkungen aufzeigen, aber dazu später mehr.

❓ Was bedeutet Berufsunfähigkeit bei Schülern überhaupt?

Wenn man „Berufsunfähigkeit“ hört, denkt man zuerst an Dachdecker, Lehrer oder Pfleger – aber doch nicht an ein Grundschulkind. Wie ist ein Schüler denn überhaupt abgesichert, was bedeutet Berufsunfähigkeit bei Schülern?

Die Antwort: Auch Schüler üben eine „Tätigkeit“ aus. Und wenn diese dauerhaft nicht mehr möglich ist, spricht man – im rechtlichen Sinne – ebenfalls von Berufsunfähigkeit.

Was ist eine BU bei Schülern?

Für die Bewertung der Berufsunfähigkeit bei Schülern wird nicht auf einen konkreten Beruf abgestellt – sondern auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Und das ist eben: Schülersein.

Das bedeutet: Wenn ein Kind durch Krankheit oder Unfall nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann, nicht mehr beschulbar ist oder aufgrund körperlicher oder psychischer Einschränkungen nicht mehr dem altersentsprechenden Schulalltag folgen kann, liegt eine Berufsunfähigkeit im Sinne des Versicherungsvertrags vor.

Das kann z. B. passieren durch:

  • schwere chronische Erkrankungen (z. B. Diabetes Typ 1 mit psychischer Belastung),
  • psychische Erkrankungen wie Schulverweigerung oder Depressionen,
  • neurologische Auslöser wie Epilepsie oder ADHS (wenn stark ausgeprägt),
  • Unfallfolgen (z. B. Schädel-Hirn-Trauma, Querschnittlähmung).

Viele Eltern unterschätzen die Realität: Die meisten BU-Fälle entstehen nicht durch Unfälle, sondern durch Nerven- und psychische Erkrankungen – und das beginnt oft schon im Kindes- oder Jugendalter.

Wann zahlt die BU-Versicherung bei Schülern?

Die LV 1871 prüft, ob das Kind zu mindestens 50 % berufsunfähig für mindestens sechs Monate ist – also zu mindestens 50 % nicht mehr in der Lage, dem Schulalltag (inkl. Hausaufgaben, Prüfungen etc.) zu folgen. Sobald dies festgestellt ist, zahlt die Versicherung eine monatliche Rente – im Beispiel: 1.000 € bis zum 67. Lebensjahr.

Zusätzlich entfällt die Beitragspflicht. Und falls der Zustand dauerhaft ist, läuft die Zahlung – selbst wenn später nie ein Beruf aufgenommen wird – bis zum Ablauf der Versicherungsdauer weiter.

Welche Tätigkeiten gelten bei Schülern?

Spannend bei der LV 1871: Es zählt nicht nur der Schulbesuch im engeren Sinne, sondern auch das, was damit zusammenhängt. Dazu zählt u. a.:

  • die Wege zur und von der Schule (→ Schulweg ist mitversichert),
  • Hausaufgaben und Lernzeiten zu Hause,
  • schulische Verpflichtungen wie Referate oder Gruppenarbeiten.

Diese umfassende Sichtweise auf die Tätigkeit „Schüler“ ist nicht selbstverständlich – und ein großer Vorteil gegenüber vielen Alternativanbietern, bei denen z. B. nur auf das „Anwesenheitsrecht in der Schule“ abgestellt wird.

📌 BU bei Schülern – Häufige Ursachen & Leistungsauslöser

💡 Wusstest Du, dass Berufsunfähigkeit auch schon im Schulalter eintreten kann? Hier sind typische Auslöser aus der Praxis:

🧠 Psychische & neurologische Erkrankungen (häufigste Ursache):

  • Schulangst / Schulverweigerung
  • Depression, Angststörungen
  • ADHS (bei starker Ausprägung)
  • Epilepsie mit Anfallsrisiko

💉 Chronische körperliche Erkrankungen:

  • Diabetes Typ 1 (z. B. mit Begleiterkrankungen)
  • Rheuma mit starker Gelenkbelastung
  • Mukoviszidose

🚑 Unfallfolgen:

  • Schädel-Hirn-Trauma
  • Querschnittlähmung
  • Amputationen

👁️ Sinnesverluste:

  • starker Sehverlust
  • Hörverlust
  • Sprachverlust

📚 Einschränkungen bei schulischer Teilnahme:

  • massive Konzentrations- oder Belastungsschwächen
  • regelmäßige Klinikaufenthalte
  • Unfähigkeit zur Teilnahme am Unterricht (inkl. Hausaufgaben)

💬 Gut zu wissen: Bereits eine voraussichtliche Einschränkung von 50 % über sechs Monate reicht – es muss keine vollständige Schulunfähigkeit vorliegen.

👉 Die Golden BU zahlt dann eine monatliche Rente und übernimmt die Beiträge.

Zwei entscheidende Vorteile der LV 1871 – Schulweg gehört zur Tätigkeit & keine Verweisung auf andere Schulform

Wenn Eltern sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung für ihr Kind entscheiden, achten viele auf den Beitrag oder die Höhe der BU-Rente. Doch im Leistungsfall zählen andere Dinge – vor allem: Was genau ist eigentlich abgesichert? Und hier zeigen sich Unterschiede, die in der Beratung oft übersehen werden.

Die LV 1871 hat zwei Besonderheiten in ihren Bedingungen, die im Fall der Fälle einen großen Unterschied machen können.

1️⃣ Der Schulweg gehört zur versicherten Tätigkeit

Ein wichtiger, oft übersehener Punkt: Bei Schülern gilt nicht nur der Unterricht als versicherte Tätigkeit – sondern der gesamte Schulalltag. Dazu zählt ausdrücklich auch der Weg zur Schule und zurück.

Das bedeutet: Wenn ein Kind nicht mehr in der Lage ist, den Schulweg zu bewältigen, sei es wegen einer körperlichen oder psychischen Einschränkung, dann kann das als Berufsunfähigkeit gelten.

Einige Beispiele:

  • Ein Kind entwickelt eine Angststörung oder schwere soziale Phobie und ist langfristig nicht mehr fähig, das Haus zu verlassen.
  • Aufgrund einer neurologischen Erkrankung ist der Schulweg ohne Rollstuhlhilfe oder fremde Begleitung nicht mehr machbar.
  • Der Schulweg ist objektiv nicht mehr zuzumuten (z. B. Gleichgewichtsstörungen nach Schädel-Hirn-Trauma).

👉 In solchen Fällen bewerten viele Versicherer nur den Unterrichtsbesuch. Bei der LV 1871 zählt der gesamte Alltag als Schüler – einschließlich des Weges dorthin.

Das wirkt vielleicht wie eine Kleinigkeit – ist aber im Leistungsfall oft genau das Zünglein an der Waage, ob gezahlt wird oder nicht.

2️⃣ Keine Verweisung auf andere Schulform

Ein weiterer Punkt, der oft unterschätzt wird: Viele Versicherer behalten sich vor, ein Kind auf eine andere Schulform zu verweisen, wenn es z. B. das Gymnasium nicht mehr besuchen kann. Dann heißt es: „Eine andere Schule wäre ja möglich – also liegt keine Berufsunfähigkeit vor.“

Die LV 1871 verzichtet auf diese sogenannte „abstrakte Verweisung“ bei Schülern. Maßgeblich ist, ob das Kind seine bisherige Schulform aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr besuchen kann.

Das kann in der Praxis z. B. bedeuten:

  • Ein Kind, das vom Gymnasium auf eine Förderschule wechseln müsste, gilt als berufsunfähig – auch wenn es dort theoretisch weiter lernen könnte.
  • Auch ein Wechsel von einer Regelschule in eine teilstationäre Tagesklinik stellt eine wesentliche Änderung dar, die eine Leistung auslösen kann.

Das ist insbesondere bei Lernstörungen, Autismus-Spektrum-Störungen oder Schulverweigerung von Bedeutung.

Beispiel Verzicht Verweisung

Luca, 11 Jahre, besucht eine Realschule. Nach längerer Krankheit entwickelt er eine schwere Sozialphobie und Panikattacken. Die Schulpsychologin empfiehlt einen Wechsel in ein sonderpädagogisches Förderzentrum mit Einzelbeschulung.

  • Viele Versicherer: Verweis auf andere Schulform → keine BU-Leistung.
  • LV 1871: Die ursprüngliche Tätigkeit (Besuch der Realschule inkl. Schulweg) ist nicht mehr möglich → Leistung wird geprüft und kann erfolgen, ohne Verweisung.

Diese Regelungen sind keine „Zugabe“, sondern können im Ernstfall über die Zukunft des Kindes entscheiden. Sie machen den Unterschied zwischen einer rein theoretischen und einer tatsächlich gelebten Absicherung.

⤴️ Nachversicherung & Karrieregarantie – Wenn Absicherung mitwächst, ohne zur Stolperfalle zu werden

Die meisten Eltern denken beim Abschluss einer BU-Versicherung für ihr Kind: „Hauptsache, jetzt ist was da.“ Doch was viele nicht bedenken: Ein starrer Vertrag nützt wenig, wenn das Kind sich entwickelt – und der Schutz nicht mitkommt.

Genau hier setzen moderne BU-Konzepte an. Und das Nachversicherungsmodell der Golden BU der LV 1871 ist eines der flexibelsten – vor allem, weil es nicht nur auf Gesundheitsfragen verzichtet, sondern auch auf eine erneute Risikoprüfung.

Was das bedeutet? Es geht nicht nur darum, ob das Kind später gesund bleibt. Sondern auch darum, was es wird.

🔐 Was heißt: keine erneute Risikoprüfung?

In vielen BU-Verträgen gilt bei späteren Erhöhungen zu bestimmten Anlässen: keine neue Gesundheitsprüfung, aber Prüfung des dann ausgeübten Berufs, Prüfung von neu hinzugekommenen Hobbys oder auch von geplanten Auslandsaufenthalten.

Die Golden BU sagt:

👉 „Du darfst später erhöhen – egal, ob Dein Kind dann krank ist, einen riskanten Beruf hat oder ein gefährliches Hobby ausübt.“

Keine Risikoprüfung heißt:

  • keine neuen Gesundheitsfragen
  • keine berufliche Neueinstufung
  • keine Risikozuschläge wegen Hobbys oder Lebensstil

Das ist entscheidend. Denn viele Eltern denken nur an Krankheiten. Aber:

  • Was, wenn Dein Kind mit 18 zum Rettungssanitäter wird?
  • Oder mit 22 freiberuflicher Klettertrainer?
  • Oder Reitsport mit Unfällen im Lebenslauf hat?

Bei klassischen Tarifen werden Nachversicherungen dann teuer oder es gibt Einschränkungen. Bei der LV 1871 bleibt alles wie beim Start.

📈 Die drei Stufen der Nachversicherung im Überblick

🎓 1. Ereignisabhängige Nachversicherung

Innerhalb von 12 Monaten nach bestimmten Lebensereignissen – z. B.:

  • Schulwechsel (z. B. Versetzung in Oberstufe)
  • Beginn Studium / Ausbildung
  • Heirat, Kind, Immobilienkauf
  • Maximal bis zur gültigen BU-Obergrenze

→ Erhöhung um bis zu 50 % der bisherigen BU-Rente

📅 2. Ereignisunabhängige Nachversicherung

Alle 3 Jahre möglich – ohne Anlass, aber mit Limit:

  • Bis 250 € monatlich mehr (für die Erhöhung gibt es eine Wartezeit)
  • Maximal bis zur gültigen BU-Obergrenze

🚀 3. Karrieregarantie – Wenn’s richtig gut läuft

  • Wenn die Nachversicherungsgrenze bereits erreicht ist
  • Bis zur doppelten maximalen Nachversicherungsgrenze (z. B. von 3.900 € auf 7.800 € BU-Rente)
  • Bei Gehaltsanpassung um mehr als 5 % im gleichen Verhältnis möglich

→ Erhöhung Bruttoeinkommen um 8 % bedeutet 8 % Erhöhung der BU-Rente möglich

🔎 Ein konkretes Beispiel aus der Praxis

Jonas, 8 Jahre, Eltern schließen die Golden BU mit 1.000 € BU-Rente ab. Nach der Schule absolviert er ein Studium und wird Verfahrensingenieur. Er verdient gut, hat aber ein risikobehaftetes Hobby: Paragliding.

Jetzt will er auf 3.000 € BU-Rente aufstocken.

  • 🔒 Klassischer Tarif: neue Risikoprüfung → Paragliding = Zuschlag oder Ausschluss
  • ✅ Golden BU: keine Prüfung, keine Zuschläge, keine Ausschlüsse → einfach Erhöhung möglich

Das Gleiche gilt auch für den Beruf selbst. Auch für jede spätere Erhöhung wird die beste, jemals zugrunde gelegte Berufsklasse für die Berechnung herangezogen. Durch einen Berufswechsel oder den Wechsel vom Gymnasium / Studium in den Beruf kann es niemals teurer werden. Auch Erhöhungen werden stets mit der zugrunde gelegten Berufsklasse durchgeführt.

Fazit: Flexibilität ohne Fallstricke

Die Golden BU bietet nicht nur früh den Einstieg, sondern langfristig echte Freiheit:

  • Kind bleibt gesund? Super.
  • Kind wird krank? Schutz bleibt.
  • Kind macht was Gefährliches? Schutz bleibt.
  • Kind verdient mehr? Leistung kann mitwachsen.

Alles ohne neue Prüfung. Ohne „Wenn und Aber“. Und genau das ist es, was Eltern heute brauchen.

📦 Weitere Highlights für Schüler – Nachrüstbare Optionen & einfache Risikoprüfung bis 15

Eine gute BU-Versicherung muss heute nicht alles können – aber sie sollte die richtigen Weichen für später stellen. Genau das bietet die Golden BU der LV 1871: Sie lässt sich früh abschließen, aber viele wichtige Bausteine können später flexibel ergänzt werden – ohne neue Gesundheits- oder Risikoprüfung.

Das gibt Eltern heute Planungssicherheit – und dem Kind morgen alle Optionen.

⚙️ Die LV 1871 nennt das „Zukunftsgarantie“, hier sind folgende Optionen enthalten.

MöglichkeitAuslösender ZeitpunktBesonderheit
Einschluss AU-KlauselInnerhalb von 12 Monaten nach BerufseintrittKein neuer Antrag, keine Prüfung
Einschluss PflegepaketEbenfalls beim BerufseinstiegZusätzliche Pflegerente
Erhöhung der BU-RenteBei Schulformwechsel, Studienbeginn, Heirat, Geburt eines Kindes,…Bis 50 %, in Ausnahmefällen bis 150 % möglich
Berufseinstufung & Nachversicherungsgrenze anpassenInnerhalb von 12 Monaten nach Gymnasialwechsel, Berufseintritt o. ä.Günstigere Einstufung möglich, keine Verschlechterung
Dynamik einschließen oder erhöhenBeim BerufseinstiegInflationsschutz aktivierbar
Überprüfung medizinischer AusschlüsseBei Ausbildung, Studium oder BerufseinstiegZ. B. bei Allergien, Rücken, Sehstörungen etc. – evtl. Löschung möglich

🏥 AU-Klausel – später hinzubuchbar, ohne neue Risikoprüfung

Die sogenannte Arbeitsunfähigkeits-Klausel (AU-Klausel) sorgt dafür, dass die BU-Versicherung schon leistet, wenn das Kind (später als Jugendliche:r oder Erwachsene:r) länger krankgeschrieben ist, aber noch keine formale Berufsunfähigkeit vorliegt.

Die Besonderheit bei der LV 1871:

Eltern müssen sich beim Abschluss nicht sofort für diese Option entscheiden.
Sie kann später nachträglich eingeschlossen werden – ganz ohne erneute Risikoprüfung.

Das bedeutet:

  • Keine Gesundheitsfragen
  • Kein Einfluss von späterem Beruf oder riskanten Hobbys
  • Keine zusätzlichen Ausschlüsse oder Zuschläge

Praktisches Beispiel:
Das Kind wird mit 6 Jahren versichert – ohne AU-Klausel. Mit 20 Jahren beginnt es ein duales Studium in der Pflege – inklusive Nachtschichten, emotionaler Belastung und höherem Gesundheitsrisiko. Jetzt wird die AU-Klausel sinnvoll – und kann problemlos ergänzt werden.

Diese nachträgliche Erweiterbarkeit ohne erneute Prüfung ist nicht selbstverständlich und ein echter Vorteil für langfristige Absicherung.

📈 Dynamik einschließen und anpassen – die Rente wächst mit, auch im Leistungsfall

Was heute wie viel Geld aussieht, reicht in 30 Jahren vielleicht gerade noch für die Hälfte. Genau deshalb gibt es die Option auf eine Leistungsdynamik – eine automatische jährliche Erhöhung der BU-Rente, auch im Leistungsfall.

Bei der LV 1871 kann diese Option später hinzugebucht werden – ebenfalls ohne neue Prüfung. Eltern können also:

  • Heute mit einem überschaubaren Beitrag starten
  • Später die Absicherung gegen Inflation gezielt erweitern
  • Ohne erneuten Aufwand oder Risiko

Je nach Vereinbarung steigt die BU-Rente dann z. B. um 2 % jährlich – auch wenn das Kind z. B. mit 25 berufsunfähig wird und die Leistung bis zum 67. Lebensjahr laufen muss.

Außerdem darf auch die Beitragsdynamik, die vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit den Beitrag aber eben auch die abgesicherte BU-Rente jährlich erhöht später noch eingeschlossen, bzw. sinnvoller, erhöht werden. Für Schüler darf die Beitragsdynamik nämlich lediglich 3 % betragen, darf später aber auf 5 % angehoben werden.

✍️ Vereinfachte Risikoprüfung – speziell für Schüler

Ein wichtiger Pluspunkt für den frühen Abschluss: Bis zum 15. Geburtstag können Kinder bei der LV 1871 über eine vereinfachte Risikoprüfung versichert werden, ab 16 zwar immer noch, aber die Prüfung wird schon etwas verschärft.

Was bedeutet „vereinfacht“?

  • Nur wenige Gesundheitsfragen
  • Bei „Ja“-Antwort einfache Angabe von Diagnose oder Sportart
  • Sofortige Einschätzung, ob und wie versicherbar

Das ist ideal für Eltern, die nicht alles durch Akten und Atteste prüfen wollen, sondern einfach eine realistische Ersteinschätzung wünschen.

📋 Vereinfachte Gesundheitsfragen für Kinder bis 15 Jahre – Jetzt anzeigen

Be­stehen be­reits Be­rufs­un­fä­hig­keits-, Er­werbs­un­fä­hig­keits- oder Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen und/oder sind wei­te­re be­an­tragt bzw. An­trags­stel­lun­gen vor­ge­se­hen?
(Ab­si­che­run­gen bei der LV 1871 müs­sen auch an­ge­ge­ben wer­den. Nicht an­ge­ge­ben wer­den müs­sen rei­ne Bei­trags­be­frei­un­gen für den Fall der Be­rufs­un­fä­hig­keit so­wie BU-Ab­si­che­run­gen, die auf­ge­ho­ben wer­den sol­len.)
Hinweis: Insgesamt darf die abgesicherte BU-Rente 1.100 EUR bzw. bei Schülern der gymnasialen Oberstufe 1.500 EUR nicht übersteigen.

Für Grundschüler
Übt Ihr Kind eine der fol­gen­den Sport­ar­ten aus:

– Mo­tor­sport,
– Spring­rei­ten, Vol­ti­gie­ren,
– Down­hill, Ski­fah­ren mit Wett­be­wer­ben,
– Eis­ho­ckey, Ame­ri­can Foot­ball, Rug­by?
Hinweis: Bei “Ja” ist eine individuelle Prüfung notwendig. Aber Du siehst hier schon einen Vorteil der vereinfachten Prüfung: es handelt sich um eine abschließende Aufzählung und alle anderen riskanten Hobbys, die sonst häufig zu Zuschlägen führen, müssen hier nicht angegeben werden.

Ab der weiterführenden Schule
Übt Ihr Kind eine der fol­gen­den Sport­ar­ten aus?

– Mo­tor­rad­sport: z. B. Mo­to­cross, En­du­ro, Rund­stre­cken­ren­nen
– Au­to­mo­bil­sport: z. B. Rund­stre­cken­ren­nen, Go-Kart, Auto-Cross
– Berg­sport: z. B. Berg­stei­gen, Down­hill, Klet­tern
– Flug­sport: z. B. Fall­schirm­sprin­gen, Pa­ra­gli­ding, Se­gel­flug
– Tauch­sport: z. B. Press­luft-, Apnoe-, Misch­gastau­chen
– Was­ser­sport: z. B. Ka­jak, Ki­te­sur­fen, Se­geln
– Reit­sport: z. B. Dres­sur, Mi­li­ta­ry, Spring­rei­ten
– Kampf­sport: z. B. Bo­xen, Judo, Ka­ra­te
– Ge­fähr­li­che Mann­schafts­sport­ar­ten: z. B. Ame­ri­can Foot­ball, Rug­by, Eis­ho­ckey
– Sons­ti­ge Sport­ar­ten: z. B. Kraft­sport, Rad­sport, Parkour
Hinweis: Sobald das Kind die weiterführende Schule besucht, sind dann leider deutlich mehr Hobbys und gefährliche Sportarten anzugeben und können, genau wie bei Erwachsenenen auch, zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen.

Wur­de Ihr Kind be­reits ein­ge­schult?
(Ein­ge­schult be­deu­tet, dass der ers­te Schul­tag be­reits statt­ge­fun­den hat.)
Hinweis: Abschluss ist erst ab Einschulung möglich!

Wur­de Ihr Kind in den letz­ten 5 Jah­ren von Ärz­ten, Heil­prak­ti­kern, Phy­sio-, Psy­cho­the­ra­peu­ten oder sons­ti­gen nicht­ärzt­li­chen The­ra­peu­ten un­ter­sucht, be­ra­ten oder be­han­delt?
(Nicht an­zu­ge­ben sind: aku­te Er­käl­tungs­krank­hei­ten, aku­te Ma­gen- ,Darm- und Harn­wegs­in­fek­te, un­auf­fäl­li­ge Vor­sor­ge­un­ter­su­chung, zahn­ärzt­li­che Be­hand­lun­gen, Imp­fun­gen)
Hinweis: Bei “Ja” Antwort müssen zusätzlich folgende fünf Fragen beantwortet werden:

  • Wur­den Ih­rem Kind in den letz­ten 12 Mo­na­ten für mehr als 4 Wo­chen lang un­un­ter­bro­chen Me­di­ka­men­te (Ta­blet­ten, Sal­ben/Cremes, Sprays oder Sprit­zen) ver­ord­net oder ver­ab­reicht? (Nicht an­zu­ge­ben sind Be­hand­lun­gen von aku­ten Er­käl­tungs­krank­hei­ten, aku­ten Ma­gen-, Darm- und Harn­wegs­in­fek­ten so­wie Imp­fun­gen.)
  • War Ihr Kind in den letz­ten 5 Jah­ren für mehr als 14 Ka­len­der­ta­ge durch­ge­hend aus ge­sund­heit­li­chen Grün­den nicht in der Lage, am Schul­un­ter­richt oder Schul­sport teil­zu­neh­men oder den Kin­der­gar­ten/die Kin­der­ta­ges­stät­te zu be­su­chen? (Nicht an­zu­ge­ben sind aku­te Er­käl­tungs­krank­hei­ten so­wie aku­te Ma­gen-, Darm- und Harn­wegs­in­fek­te)
  • Wur­de Ihr Kind in den letz­ten 5 Jah­ren we­gen psy­chi­scher Be­schwer­den, Auf­fäl­lig­kei­ten oder Er­kran­kun­gen von Ärz­ten, Psy­cho­lo­gen oder Psy­cho­the­ra­peu­ten un­ter­sucht, be­ra­ten oder be­han­delt (z. B. De­pres­sio­nen, Angst­stö­run­gen, Ess­stö­run­gen, Such­ter­kran­kun­gen, Wahr­neh­mungs­stö­run­gen, Auf­merk­sam­keits­stö­run­gen, Ent­wick­lungs­stö­run­gen, Au­tis­mus)?
  • Wur­de bei Ih­rem Kind in den letz­ten 5 Jah­ren eine der fol­gen­den Er­kran­kun­gen fest­ge­stellt oder be­han­delt: Herz­er­kran­kung, Krebs­er­kran­kung (z. B. bös­ar­ti­ger Tu­mor, Leuk­ämie, Me­la­nom), Nie­ren­er­kran­kung, Epi­lep­sie, Mul­ti­ple Skle­ro­se, Dia­be­tes mel­li­tus, All­er­gi­en (z. B. Asth­ma bron­chia­le, Neu­ro­der­mi­tis, Heu­schnup­fen)?
  • Wur­den Ih­rem Kind in den letz­ten 5 Jah­ren Hilfs­mit­tel ver­ord­net (z. B. Kor­sett, Hör­ge­rä­te, Seh­hil­fen bei mehr als 5 Di­op­tri­en)?

Wur­de Ihr Kind in den letz­ten 10 Jah­ren ope­riert oder für mehr als zwei Tage sta­tio­när auf­ge­nom­men oder ist eine sta­tio­nä­re Be­hand­lung in den nächs­ten 12 Mo­na­ten ärzt­lich an­ge­ra­ten oder vor­ge­se­hen?
(Hier sind sta­tio­nä­re Be­hand­lun­gen in Kran­ken­häu­sern, Reha- oder Kur­ein­rich­tun­gen an­zu­ge­ben. Nicht an­ge­ge­ben wer­den müs­sen sta­tio­nä­re Auf­ent­hal­te im Rah­men der Ge­burt.)

Wur­de bei Ih­rem Kind die Früh­erken­nungs­un­ter­su­chung U9 durch­ge­führt?
Hinweis: Bei “Ja” Antwort muss zusätzlich folgende Frage beantwortet werden:
Wur­den bei der U9 Auf­fäl­lig­kei­ten do­ku­men­tiert oder wur­de die Ent­wick­lung als nicht al­ters­ge­mäß be­ur­teilt?

Wur­de in ei­nem son­der­päd­ago­gi­schen Gut­ach­ten ein För­der­be­darf fest­ge­stellt?

Wur­den bei ih­rem Kind Ein­schrän­kun­gen oder Stö­run­gen des Ner­ven­sys­tems, des Ge­hirns, des Be­we­gungs­ap­pa­ra­tes oder der Sin­nes­or­ga­ne fest­ge­stellt, die bis heu­te an­dau­ern (z. B. Läh­mun­gen, Taub­heit, Sprach­stö­run­gen oder Seh­stö­run­gen, die nicht durch Seh­hil­fen aus­ge­gli­chen wer­den kön­nen)?

Wur­de bei Ih­rem Kind eine an­ge­bo­re­ne Er­kran­kung fest­ge­stellt oder ein Grad der Be­hin­de­rung (GdB) bzw. ein Grad der Schä­di­gungs­fol­gen (GdS) an­er­kannt?
(Falls vor­han­den, rei­chen Sie bit­te eine Ko­pie des Be­schei­des zur An­er­ken­nung ei­ner Be­hin­der­ten­ei­gen­schaft incl. Dia­gno­se­teil ein oder ge­ben den Grad der Be­hin­de­rung (GdB) bzw. der Schä­di­gungs­fol­gen (GdS) mit an.)

📋 Vereinfachte Gesundheitsfragen ab 16 Jahren – Jetzt anzeigen

Be­stehen be­reits Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen oder sind sol­che be­an­tragt?
(Ab­si­che­run­gen bei der LV 1871 müs­sen auch an­ge­ge­ben wer­den.
Nicht an­ge­ge­ben wer­den müs­sen rei­ne Bei­trags­be­frei­un­gen für den Fall der Be­rufs­un­fä­hig­keit so­wie BU-Ab­si­che­run­gen, die auf­ge­ho­ben wer­den sol­len.)
Hinweis: Insgesamt darf die abgesicherte BU-Rente 1.100 EUR bzw. bei Schülern der gymnasialen Oberstufe 1.500 EUR nicht übersteigen.

Üben Sie in Ih­rer Frei­zeit Sport­ar­ten mit er­höh­ter Ver­let­zungs­ge­fahr aus?

  • Mo­tor­rad­sport: z.B. Mo­to­cross, En­du­ro, Rund­stre­cken­ren­nen
  • Au­to­mo­bil­sport: z.B. Rund­stre­cken­ren­nen, Go-Kart, Auto-Cross
  • Berg­sport: z.B. Berg­stei­gen, Down­hill, Klet­tern
  • Flug­sport: z.B. Fall­schirm­sprin­gen, Pa­ra­gli­ding, Se­gel­flug
  • Tauch­sport: z.B. Press­luft-, Apnoe-, Misch­gastau­chen
  • Was­ser­sport: z.B. Ka­jak, Ki­te­sur­fen, Se­geln
  • Reit­sport: z.B. Dres­sur, Mi­li­ta­ry, Spring­rei­ten
  • Kampf­sport: z.B. Bo­xen, Judo, Ka­ra­te
  • Ge­fähr­li­che Mann­schafts­sport­ar­ten: z.B. Ame­ri­can Foot­ball, Rug­by, Eis­ho­ckey
  • Sons­ti­ge Sport­ar­ten: z.B. Kraft­sport, Rad­sport, Parkour

Pla­nen Sie in­ner­halb der nächs­ten 12 Mo­na­te ei­nen mehr als drei­mo­na­ti­gen Aus­lands­auf­ent­halt au­ßer­halb der EU?
(Ge­plan­te Aus­lands­auf­ent­hal­te von Min­der­jäh­ri­gen wäh­rend der Schul­aus­bil­dung müs­sen nicht an­ge­ge­ben wer­den.)

Wur­den Sie in den letz­ten 5 Jah­ren von Ärz­ten, Heil­prak­ti­kern, Phy­sio-, Psy­cho­the­ra­peu­ten oder sons­ti­gen nicht­ärzt­li­chen The­ra­peu­ten un­ter­sucht oder be­han­delt?
(Nicht an­zu­ge­ben sind: aku­te Er­käl­tungs­krank­hei­ten, aku­te Ma­gen- ,Darm- und Harn­wegs­in­fek­te, un­auf­fäl­li­ge Vor­sor­ge­un­ter­su­chung, zahn­ärzt­li­che Be­hand­lun­gen, Schwan­ger­schaft/Ge­burt, Imp­fun­gen)
Hinweis: Bei “Ja” Antwort müssen zusätzlich folgende fünf Fragen beantwortet werden:

  • Wur­den Ih­nen in den letz­ten 6 Mo­na­ten Me­di­ka­men­te (Ta­blet­ten, Sal­ben/Cremes, Sprays oder Sprit­zen) ver­schrie­ben oder ver­ab­reicht?
    (Nicht an­zu­ge­ben sind Be­hand­lun­gen von: aku­ten Er­käl­tungs­krank­hei­ten, aku­ten Ma­gen-, Darm- und Harn­wegs­in­fek­te so­wie Imp­fun­gen und Mit­tel zur Emp­fäng­nis­ver­hü­tung)
  • Wa­ren Sie in den letz­ten 5 Jah­ren für mehr als 20 Ka­len­der­ta­ge durch­ge­hend aus ge­sund­heit­li­chen Grün­den nicht in der Lage, Ihre üb­li­che Tä­tig­keit (be­ruf­li­che Tä­tig­keit, Stu­di­um, Teil­nah­me am Schul­un­ter­richt oder Schul­sport) aus­zu­üben oder sind Sie der­zeit dazu nicht in der Lage?
  • Wur­den bei Ih­nen im Rah­men von ei­ner der fol­gen­den ärzt­li­chen Un­ter­su­chun­gen in­ner­halb der letz­ten 12 Mo­na­te kon­troll- oder be­hand­lungs­be­dürf­ti­ge Be­fun­de fest­ge­stellt:
    La­bor­un­ter­su­chun­gen, Rönt­gen/CT/MRT, Ul­tra­schall, EKG?
    (Ein po­si­ti­ver Co­vid-19-Test muss hier nicht an­ge­ge­ben wer­den, wenn seit min­des­tens 5 Wo­chen kei­ne Be­schwer­den mehr be­stehen.)
  • Sind Sie in den letz­ten 5 Jah­ren un­ter­sucht oder be­han­delt wor­den we­gen ei­ner Herz­er­kran­kung, Nie­ren­er­kran­kung, Dia­be­tes oder psy­chi­scher Be­schwer­den (z. B. De­pres­si­on, Angst­stö­rung, Ess­stö­rung)?
  • Wur­den Sie in den letz­ten 5 Jah­ren un­ter­sucht oder be­han­delt we­gen Er­kran­kun­gen oder Be­schwer­den der Atem­we­ge, der Haut oder we­gen All­er­gi­en?
    (Da­zu ge­hö­ren z. B. Heu­schnup­fen, Asth­ma bron­chia­le, be­rufs­be­ding­te Atem­wegs­pro­ble­me, Neu­ro­der­mi­tis, Schup­pen­flech­te, Ek­ze­me.)

Ha­ben in­ner­halb der letz­ten 10 Jah­re Ope­ra­tio­nen, sta­tio­nä­re Kran­ken­haus- oder Kur­auf­ent­hal­te statt­ge­fun­den bzw. sind sol­che für die nächs­ten 12 Mo­na­te ärzt­lich an­ge­ra­ten oder vor­ge­se­hen?
(Nicht zu be­rück­sich­ti­gen sind Ope­ra­tio­nen ohne Kom­pli­ka­tio­nen und Fol­gen an Blind­darm, Man­deln oder der Na­sen­schei­de­wand; Maß­nah­men der Re­pro­duk­ti­ons­me­di­zin; zahn­ärzt­li­che Be­hand­lun­gen, Schwan­ger­schaft/Ge­burt.)

Wur­de bei Ih­nen je­mals eine Krebs­er­kran­kung (z. B. bös­ar­ti­ger Tu­mor, Leuk­ämie, Me­la­nom) fest­ge­stellt?

Hat­ten Sie in den letz­ten 6 Mo­na­ten psy­chi­sche Be­schwer­den, Be­schwer­den des Ner­ven­sys­tems oder des Ge­hirns, des Be­we­gungs­ap­pa­ra­tes oder der Sin­nes­or­ga­ne?
Da­zu ge­hö­ren:
– Ner­ven­sys­tem/Ge­hirn: z. B. Läh­mun­gen, Ge­fühls­stö­run­gen
– Be­we­gungs­ap­pa­rat: z. B. Fol­gen von Kno­chen­brü­chen, Ver­let­zun­gen, Rü­cken­schmer­zen, Ge­lenk­schmer­zen
– Sin­nes­or­ga­ne: z. B. Seh­stö­rung, Hör­min­de­rung, Fehl­sich­tig­keit grö­ßer als 5 Di­op­tri­en

Ha­ben Sie in den letz­ten 5 Jah­ren Dro­gen (z. B. He­ro­in, Ko­ka­in, Ec­sta­sy) oder Be­täu­bungs­mit­tel ein­ge­nom­men oder wur­den Sie in­ner­halb die­ses Zeit­raums we­gen Al­ko­hol­kon­sum ärzt­lich be­ra­ten oder be­han­delt?
(Der Kon­sum von Can­na­bis muss hier nicht an­ge­ge­ben wer­den.)

Ha­ben Sie in­ner­halb der letz­ten 3 Mo­na­te Can­na­bis kon­su­miert?

Maximal versicherbare BU-Renten dabei:

  • Grundschüler / Sek I: bis 1.100 €
  • Gymnasiale Oberstufe: bis 1.500 €

Wichtig: Diese Werte sind der Start – über Nachversicherung und Karrieregarantie kann später deutlich aufgestockt werden (siehe Kapitel Nachversicherungsgarantie).

🔎 Ein praktisches Beispiel

Ben, 9 Jahre, Grundschüler. Er bekommt eine BU mit 1.000 € Rente. Im Antrag wird ein Ausschluss für „Wirbelsäule“ festgehalten – wegen einer leichten Skoliose.

Mit 19 beginnt er ein duales Studium im Bauingenieurwesen.
→ Über die Zukunftsgarantie kann:

  • die Berufseinstufung angepasst werden,
  • die BU-Rente aufgestockt werden (bis zu 150 %, bei Studierenden aber max. auf 2.000 EUR),
  • die Skoliose-Klausel überprüft und ggf. gelöscht werden,
  • auf Wunsch die AU-Klausel oder das Pflegepaket hinzugenommen werden.

Alles ohne neue Gesundheitsprüfung oder Risikobewertung.

Fazit: Früh starten, flexibel bleiben

Was die Golden BU besonders macht, ist nicht das Versprechen von „alles sofort“ – sondern das Recht auf „bei Bedarf mehr“:

  • Eltern entscheiden heute bewusst schlank und einfach
  • Das Kind kann später sinnvoll nachsteuern
  • Und zwar ohne neue Risikoprüfung, selbst wenn sich Gesundheitszustand, Beruf oder Hobbys verändert haben

Gerade für Kinder ist das der sinnvollste Weg: Flexibilität statt Überforderung – und echte Sicherheit für morgen.

📌 Was bringt das konkret?

Ein Beispiel:

Emma, 6 Jahre alt, wird in der Golden BU mit 1.000 € Rente versichert. Beitrag: 46 €/Monat.
Mit 10 Jahren wechselt sie aufs Gymnasium – Eltern melden das an die LV 1871.

✅ Ergebnis:

  • Neue Berufsgruppe: günstiger
  • Beitrag sinkt auf z. B. 34 €/Monat
  • Alle bisherigen Rechte und Optionen bleiben erhalten

Unterm Strich:
Die Familie hat früh abgesichert (gesund, keine Ausschlüsse) und später von der besseren Perspektive profitiert – ohne dafür neu prüfen lassen zu müssen.

🛡️ Auch bei Berufseinstieg möglich

Noch ein Vorteil: Die Besserstellungsoption greift nicht nur bei Schülerwechsel, sondern auch beim späteren Einstieg ins Berufsleben:

  • Büro- oder Akademikerberuf → günstigere Einstufung
  • Auch hier: rückwirkende Anpassung möglich
  • Keine neue Prüfung nötig – selbst bei Vorerkrankungen

Besonders wichtig für Kinder, die später z. B. Lehrer:in, Arzt/Ärztin, Mathematiker:in oder Verwaltungsangestellte werden.

🛑 Wo liegen die Grenzen? – Was die Golden BU (noch) nicht kann

So stark die Golden BU auch aufgestellt ist: Kein Produkt ist perfekt. Und genau deshalb gehört zu einer ehrlichen Einschätzung auch die kritische Betrachtung der Schwächen und Grenzen.

Für Eltern heißt das nicht: „Finger weg“ – sondern vielmehr:

„Gut zu wissen – und gegebenenfalls ergänzen.“

🧑‍🏫 1. Keine Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel)

Ein häufiger Wunsch von Eltern, deren Kinder z. B. Lehrer:in, Polizist:in oder Beamter:in werden könnten: Eine Absicherung bei Dienstunfähigkeit – also speziell für Beamte.

Diese ist in der Golden BU der LV 1871 nicht enthalten. Das bedeutet:

  • Wenn ein Kind später verbeamtet wird, greift zwar die normale BU-Leistung,
  • aber: die oft niedrigere Schwelle der Dienstunfähigkeit wird nicht automatisch versichert.

Was können Eltern tun?

  • Ab dem Alter von 10 Jahren gibt es Alternativen mit DU-Klausel – z. B.:
    • Die Bayerische: DU-Klausel bei Schülern standardmäßig enthalten
    • Allianz: DU-Klausel kann bei späterer Verbeamtung hinzugenommen werden
  • 👉 Lösung für maximale Flexibilität: Zwei-Vertrags-Strategie
    → z. B. frühe BU mit der LV 1871 + ergänzender BU/DU-Vertrag ab 10–12 Jahren

Diese Kombination ermöglicht weiterhin den Vorteil des frühen Gesundheitszustands – und gleicht die spätere Berufswahl ggf. optimal ab.

📉 2. Dynamik zunächst auf 3 % begrenzt – aber ausbaubar

Ein zweiter Punkt betrifft die Beitragsdynamik (jährliche Erhöhung der versicherten BU-Rente im Vertrag). Diese ist im ersten Schritt auf maximal 3 % jährlich begrenzt.

Das kann auf Dauer zu langsamem Inflationsausgleich führen, besonders wenn die BU früh abgeschlossen wird.

Aber:

Über die Zukunftsgarantie kann diese Dynamik später ohne neue Risikoprüfung auf bis zu 5 % erhöht werden – z. B. beim Berufseinstieg.

Das erlaubt Eltern, zunächst schlank zu starten – und den Schutz an steigende Lebenshaltungskosten anzupassen, sobald das Kind im Berufsleben steht.

💸 3. Einstiegsrente „nur“ 1.100 € (bzw. 1.500 € in Oberstufe)

Ein weiterer Punkt, den man kennen sollte: Die versicherbare BU-Rente ist zu Beginn begrenzt, abhängig vom Alter und der Schulform:

  • Grundschüler & Sek I: maximal 1.100 € monatlich
  • Gymnasiale Oberstufe: bis 1.500 €

Kritiker sagen: Das reicht später nicht aus. Doch hier hilft der Kontext:

  • Diese Begrenzung gilt nur für den Einstieg mit vereinfachter Risikoprüfung
  • Über Nachversicherungenund Karrieregarantie kann später auf bis zu 3.900 € bzw. 7.800 € erhöht werden
  • Das ist mehr als das Doppelte der heutigen Durchschnittsrente in der BU-Leistung

Wer also früh startet, legt die Basis – und stockt später bei passenden Lebensereignissen oder Berufseinstieg einfach auf.

Obergrenze Nachversicherungsgarantie abhängig vom Beruf

Ein Punkt, den Eltern unbedingt kennen sollten, ist die Nachversicherungsgrenze – also die maximale Höhe, bis zu der die BU-Rente später ohne erneute Risikoprüfung erhöht werden kann. Hier unterscheidet sich die LV 1871 von vielen anderen Anbietern: Während dort meist eine starre Summe gilt – häufig z. B. 3.000 € – ist die Regelung bei der LV 1871 deutlich flexibler.

Die spätere Obergrenze hängt hier nämlich vom ausgeübten Beruf ab – und kann sich bei einem Berufswechsel nach oben anpassen, wenn der neue Beruf in eine bessere Risikoklasse fällt. Eine Verschlechterung ist dabei ausdrücklich ausgeschlossen. Das heißt: Es kann später nur besser werden – nicht schlechter.

Gerade für Kinder, die später gut verdienen werden – etwa als Ärztin, Jurist oder IT-Fachkraft – kann die LV 1871 durch diese Systematik überdurchschnittlich hohe Nachversicherungswerte ermöglichen. In weniger günstigen Berufsgruppen hingegen bleibt die Obergrenze zunächst eher eingeschränkt – was man bei der Planung berücksichtigen sollte.

Deshalb teilen wir – insbesondere bei Kindern mit späterer akademischer oder unternehmerischer Laufbahn – die Absicherung heute schon bewusst auf zwei Verträge auf, um maximale Flexibilität für später zu schaffen. So kann ggf. auch mit zwei Gesellschaften nachversichert werden, unabhängig von individuellen Berufsgrenzen.

Für Grundschüler gilt zunächst eine Obergrenze von 1.800 €, bei Schülern in der gymnasialen Oberstufe immerhin bereits 2.400 €. Wichtig: Diese Obergrenzen gelten nicht während der Schulzeit oder Ausbildung, sondern erst ab dem Berufseinstieg. Gleichzeitig lässt sich bei einem gemeldeten Wechsel auf eine höhere Schulform nicht nur die Berufsgruppe verbessern – sondern oft auch der Beitrag senken. Eine faire Regelung, die bei rechtzeitiger Meldung den Vertrag optimiert, ohne dass neue Gesundheitsfragen gestellt werden müssen.

Für viele akademische Berufe kann die Obergrenze später auf bis zu 3.900 € steigen – und mit der Karrieregarantie sogar auf 7.800 € verdoppelt werden. Das eröffnet enormes Potenzial – vorausgesetzt, der Beruf passt zur jeweiligen Einstufung.

Unterm Strich gilt: Das System der LV 1871 ist durchdacht, dynamisch und zukunftsoffen. Für Familien, bei denen heute schon absehbar ist, dass später kein „BU-freundlicher“ Beruf angestrebt wird, kann ein Anbieter mit fixer Nachversicherungsgrenze langfristig besser passen – alle anderen profitieren hier von einem System, das echte Entwicklungsspielräume lässt.

Fazit: Kleine Einschränkungen – mit klugen Lösungen gut kompensierbar

Die Golden BU ist keine „eierlegende Wollmilchsau“ – aber sie ist ehrlich kalkuliert und ausbaufähig. Die wenigen Begrenzungen lassen sich durch:

  • gezielte Ergänzungen (z. B. DU-Klausel über anderen Anbieter)
  • eine spätere Erhöhung per Zukunftsgarantie
  • oder eine Zwei-Vertrags-Strategie

praxisnah und strategisch ausgleichen.

Und genau das macht den Unterschied zwischen einem starren Vertrag – und einem langfristig intelligenten Schutzkonzept für Kinder.

❓ Häufige Fragen

Was kostet die BU-Versicherung für mein Kind?

Die Beiträge hängen vom Alter und der Schulform ab. Ein Beispiel mit 1.000 € BU-Rente bis 67 Jahre:

  • 6 Jahre (Grundschule): ca. 46 €/Monat
  • 10 Jahre (Gymnasium): ca. 34,32 €/Monat
  • 15 Jahre (Oberstufe): ca. 34,00 €/Monat

Hinweis: Durch Schulwechsel kann der Beitrag rückwirkend günstiger werden – ohne neue Gesundheitsprüfung.

Was kostet die Beratung und eine anonyme Risikovoranfrage?

Die Beratung ist für Eltern kostenfrei und unverbindlich.

Auch eine anonyme Risikovoranfrage bei der Versicherung (z. B. bei Vorerkrankungen oder Sportverletzungen) ist kostenlos und risikofrei. Sie schützt Dich davor, unnötige Einträge im Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherer zu erzeugen.

Warum ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine BU?
  • ✅ Gesundheit einfrieren – was heute nicht bekannt ist, zählt später nicht mehr
  • ✅ Frühzeitiger Einstieg = günstiger Beitrag
  • ✅ Nachversicherung & Karrieregarantie: Bis 7.800 € BU-Rente möglich
  • ✅ Keine Nachteile bei späteren Berufen oder Hobbys
  • ✅ Nachrüstbare Bausteine wie AU-Klausel, Pflegepaket und Dynamik
Wann passt diese Lösung nicht so gut?

Die Golden BU ist extrem flexibel – aber in manchen Fällen kann ein anderer Anbieter besser passen:

🚫 Wenn später eine Verbeamtung geplant ist (z. B. Lehrer:in, Polizei):
→ Dann besser ein Tarif mit Dienstunfähigkeitsklausel (DU), z. B. bei der Bayerischen (ab Schüleralter) oder Allianz (später hinzubuchbar).

🚫 Wenn ein BU-unfreundlicher Beruf wahrscheinlich ist – z. B. handwerklich, körperlich fordernd, künstlerisch, selbstständig:
→ Dann ist ein Anbieter mit fester Nachversicherungsgrenze (z. B. 3.000 €) besser planbar. Bei der LV 1871 hängt die Nachversicherungsgrenze vom späteren Beruf ab – und kann bei risikoreichen Tätigkeiten unter dem Marktdurchschnitt liegen.

🎯 In beiden Fällen prüfen wir mit Dir, ob eine alternative Lösung oder ein zweiter Vertrag sinnvoll ist.

🧒 Fazit – Für wen lohnt sich die Schüler-BU der LV 1871?

Es gibt viele Versicherungen, die man irgendwann mal abschließen kann. Aber es gibt nur ganz wenige, bei denen der frühzeitige Einstieg entscheidend ist – und die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört ganz klar dazu.

Die Golden BU der LV 1871 ist aktuell die einzige echte BU-Versicherung, die bereits ab 6 Jahren abgeschlossen werden kann – mit echten Leistungen, klaren Bedingungen und voller Nachversicherbarkeit.

Die Antwort ist also ganz einfach:

Für alle Eltern, die ihr Kind frühzeitig absichern möchten – ohne heute schon den gesamten Lebensweg zu kennen.

Besonders wertvoll ist der Abschluss in diesen Fällen:

  • wenn das Kind gesund ist – und das genutzt werden soll, bevor Allergien, Sportverletzungen oder psychische Themen auftauchen
  • wenn Eltern Wert auf Beitragsstabilität & Zukunftsfreiheit legen
  • wenn sie offen für eine klare Strategie mit Ergänzungen sind – z. B. DU-Option bei Beamtenlaufbahn

📈 Was ist das Besondere an diesem Tarif?

  • Einstieg ab 6 Jahren (echter BU-Schutz) – einzigartig am Markt
  • Gesundheits- & Risikozustand wird „eingefroren“
  • Schulweg zählt mit, keine Verweisung auf andere Schulform
  • Besserstellung bei Schulwechsel jederzeit möglich
  • Karrieregarantie & Nachversicherung: Bis 7.800 € BU-Rente möglich
  • Zukunftsgarantie für Pflege, Dynamik, Ausschlussprüfung u. v. m.
  • Keine neue Risikoprüfung – auch bei später gefährlichen Berufen oder Hobbys

🤝 Was sollten Eltern tun?

Die Schüler-BU ist ein echtes Langzeitprojekt mit Startgarantie – aber auch ein Thema, das gute Beratung verdient. Denn jede Familie, jedes Kind und jeder Werdegang ist anders.

Was Du jetzt tun kannst:

  1. Frühzeitig informieren – ideal ab Einschulung
  2. Gesundheitsdaten prüfen – besonders bei Allergien, Sport oder Vorbelastungen
  3. Beitrag berechnen lassen – mit oder ohne Extras
  4. Möglichkeiten für spätere DU-Klausel oder Ergänzungsverträge besprechen
🏫 Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder ab 6 Jahren – die Golden BU der LV 1871 im Praxis-Check
Hilf auch anderen, die passende BU-Versicherung zu finden!

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